EBAY-Stilblüten

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von 47tmb, 5.August.2006.

  1. Swing Kid

    Swing Kid Ist fast schon zuhause hier

    Bringt die Melderei was ? Ist eine Strafanzeige "wegen aller in Betracht kommenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten" auf lange Sicht nicht effektiver, selbst wenn der Verkäufer im Ausland sitzt ?

    Ein Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft macht wahrscheinlich bei ebay sicherlich mehr Eindruck und jedenfalls mehr Arbeit (muß schließlich beantwortet werden !) als eine einfache "Meldung" ... !
     
  2. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Ich würde sagen, er hat die enharmonische Verwechslung durcheinandergehauen.
    Er meint eigentlich einen Dis-Bogen, was ja bekanntermaßen das gleiche wie ein Es-Bogen ist. ;-)
     
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  3. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

    Von enharmonischen Verwechslungen bekomme ich immer Kopfschmerzen.
    Ich glaub' ich brauch jetzt ein Gispirin ;)
     
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  4. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Da hilft aber auch dieser italienische Mandellikör, Esaronno oder so.
     
  5. Aerophon

    Aerophon Ist fast schon zuhause hier

    Wenn es wenigstens Dis-Bögen wären könnte man noch von einer enharmonischen Verwechslung ausgehen...

    Aerophon
     
  6. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Nein. eBay ahndet so wenig wie möglich, weil auch beim Verkauf illegaler Ware Gebühren fällig werden die man gerne mal mit nimmt. Die Ausschlussklauseln sind dazu da um offiziell aus dem Schneider zu sein - war verboten, hat aber keiner bemerkt, ist passiert. Hätten sie das nicht, könnten sie in "Störer Haftung" kommen.

    Das Strafrecht ist hier zahnlos, weil bestenfalls der Markeninhaber auf Verletzung des Markenrechts klagen kann, was er nicht macht, wenn ein Einzelner sein gefälschtes Sax wieder los werden will. Die Gerichte verurteilen nur, wenn eine "gewerbliche Absicht im Handel mit gefälschter Ware" erkennbar ist. Also wenn ein ganzer Container davon vertickt wird, oder jede Woche eines.

    Das ist auch nach meinem begrenzten Wissensstand (zumindest in Österreich) kein "Offizialdelikt", also eines bei dem die Behörde bei Kenntnisnahme (einer Anzeige) von sich aus tätig werden muss. Es finden bei einer Anzeige also keine Ermittlungen statt um einen Schuldigen auszuforschen und zu verurteilen. Wenn jemand denkt SEIN Recht wurde beschnitten (beispielsweise Markenrecht) dann kann derjenige Klage einreichen und ein Verfahren zur Klärung anstreben. Das rechnet sich in dem Fall wahrschinlich nicht und wir sind auch nicht Yanagisawa.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27.November.2017
  7. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Wer zum Thema Markenrecht noch einmal genau nachlesen möchte:

    Die Strafbarkeit von Markenverletzungen
    Schriften des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft; Bd. 4
    Göpfert, Wolfgang W.:
    Verlag: Univ.-Verlag Karlsruhe (2006)
    462 Seiten, Paperback
    https://www.ksp.kit.edu/download/1000004555
     
  8. Swing Kid

    Swing Kid Ist fast schon zuhause hier

    Ich glaube, Du schmeißt da - wie so viele - Strafrecht und Zivilrecht durcheinander : Der durch die Verletzung von Markenrechten entstehende Schaden kann nur zivilrechtlich durchgesetzt werden. Insofern magst Du recht haben.

    Bietet indessen jemand ein nachgemachtes Instrument als Original an, könnte das ohne ins Detail zu gehen ohne weiteres ein - zumindest versuchter - Betrug sein, und das ist eine Straftat, die - jedenfalls in D - als Offizialdelikt von Amts wegen aufzuklären und ggf. zu verfolgen ist.

    Es geht auch gar nicht darum, daß das Strafrecht "zahnlos" ist, wenn der Täter im Ausland sitzt, sondern darum, was ebay mehr Arbeit macht (= für ebay teurer ist). Eine "Meldung" ist mit ein paar Klicks erledigt. Ein Schreiben der StA muß aber jedenfalls manuell (nix "Formbrief") beantwortet werden und macht ebay daher IMVHO mehr Arbeit. Kommen soche Anschreiben der StA "massenhaft", wird ebay das auf Dauer zu teuer, und sie werden ihr Vorgehen ändern.

    Deshalb meine ich, daß das - auf Dauer - der bessere Weg sei.
     
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  9. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Aber im gegenständlichen Fall kann man wohl kaum von Betrug sprechen, oder von arglistiger Täuschung. Höchstens von billigend in Kauf genommenem Irrtum. Da ist jede Mobilfunk oder Auto Werbung schlimmer (Handy um null Euro, Mercedes ab 199€ monatlich...)

    Was willst Du also anzeigen? Die Markenrechtsverletzung? Den Verstoß gegen die Benützungsrichtlinie? Unsere Polizei hat genug zu tun.
     
  10. Swing Kid

    Swing Kid Ist fast schon zuhause hier

    Diese Auffassung sei Dir unbenommen. Mit derselben Einstellung kannst Du dann aber auch die "Meldungen" an eBay für obsolet erklären, denn die haben noch weniger Effekt.
     
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  11. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Jein.
    Ich habe mich vor vielen Jahren mal maßlos geärgert weil ein Idiot mit seinem dicken Benz quer über den Schutzweg geparkt hat. Nicht nur 5 Minuten, sondern den ganzen Vormittag. In Wien, wo in der Zeit sicher 2000 Passanten da vorbei müssen. Zwei Blocks weiter war eine Polizeistation, in der gleichen Straße. Da bin ich hin und habe eine Anzeige gemacht. Abgesehen davon, dass man mich behandelt hat als wäre ICH der Bösewicht gewesen, hat der Vorgang länger als eine halbe Stunde gedauert und der Polizist hat mir am Ende klipp und klar erklärt, dass er zwar verpflichtet ist, das aufzunehmen den Zettel aber in die Rundablage befördern wird sobald ich aus der Türe bin. Weil die Nummer zu einem Diplomaten Fahrzeug gehört. Da gelten die Gesetze zwar auch, aber nur theoretisch.

    Ich will Dich nicht davon abhalten eine Anzeige zu machen, aber sie wird genau dort enden. Niemand wird deswegen auch nur ein E-Mail an eBay senden - weil offensichtlich kein strafbares Delikt vorliegt. Es wird niemand verhaftet, niemand verurteilt und es hat auch auf niemand abschreckende Wirkung. Der Verkäufer ist unehrlich, aber das sind Gebrauchtwagenhändler auch. Du beschäftigst nur Dich und einen Beamten, der in der Zeit keine andere nützliche Arbeit erledigen kann.

    Ich kann verstehen, dass Dich das persönlich ärgert, aber Recht hat nichts mit "richtig" oder "gerecht" zu tun. Du kannst den Verkäufer noch eine Weile sekkieren und daraus Genugtuung ziehen, dass er seinen Fehlkauf selber finanzieren muss und das nicht auf einen andern abwälzen kann. Aber weder wird sich Yanagisawa wegen eines einzelnen gefakten Saxophons in ein gerichtliches Abenteuer stürzen, noch wird sie eBay dafür interessieren, einen zahlenden Kunden dauerhaft zu vergraulen. Gekündigt wirst Du dort, wenn Du versuchst die Gebühren zu unterschlagen, oder wenn das so strafbar ist, dass eBay Probleme mit den Gerichten bekommt. Und ganz bestimmt wird Deine Anzeige bei der Polizei im Ordner mit den gestohlenen Fahrrädern landen.

    Klagen müsste Yanagisawa (und Selmer) gegen die Hersteller dieser Instrumente. Aber in China, und dort ist das gar nicht strafbar. Dank internationaler Handelsverträge darf man so ziemlich alles überallhin verkaufen. Wenn Du damit durch den Zoll musst und es fällt jemandem auf, wird es vermutlich eingezogen.

    Mach bitte eine Anzeige und freue Dich, dass Du es "richtig" machst. Sei aber bitte nicht enttäuscht, wenn sich herausstellt, dass das auch das einzige "Ergebnis" war.
     
  12. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @bebob99

    Viel geschrieben....aber @Swing Kid hat recht, es gilt Strafrecht und Zivilrecht differenziert zu betrachten...

    CzG

    Dreas
     
  13. Swing Kid

    Swing Kid Ist fast schon zuhause hier

    Mit Verlaub : "Offensichtlich" ist da gar nichts, und jeder Fall ist anders. Ich sehe die Sache etwas differenzierter - und anders.

    Ich weiß das, das ist mein Beruf ... ! ;)

    Belassen wir's dabei.
     
  14. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Das tue ich, nur erkenne ich als Laie nichts wobei ich mir denken könnte, dass das Strafrecht darauf anwendbar wäre. Aber dafür gibt's ja Spezialisten.
    Ja dann... kann ich also noch was lernen.
    Was würdest Du meinen wäre in diesem Fall ein Ansatzpunkt für das Strafrecht
    das eine Verfolgung durch die Behörden bedingen müsste?

    Betrug? Versuchter Betrug? Arglistige Täuschung? Hehlerei? Zoll Vergehen? Steuerhinterziehung?

    Ja dann bitte tu das! Offenbar bist Du in der Position so etwas qualifiziert machen zu können. Ich verstehe die "Man müsste doch.." Mentalität nicht. "ja eigentlich müsste man, aber nicht grad ich, auch wenn ich das könnte und andere keine Ahnung haben". Ja wer denn, wenn nicht einer wie Du?
    Und "ICH habe eine Ahnung, sag sie aber nicht. Es muss reichen, wenn ich sage, dass ICH mehr weiß".

    Warum? Das interessiert doch bestimmt auch andere.

    Wie ich immer schreibe, ich bin interessierter Laie und wenn ich schon mal die Gelegenheit habe, mir das von einem Profi erklären zu lassen, höre ich aufmerksam zu. Bitte sei doch so gut und lass uns an Deinem Wissen teilhaben. Ich quatsche ja nicht gerne Blödsinn. Es muss auch nicht in der Diskussion sein, aber ich lade Dich ein, dafür eine neue zu eröffnen.
     
  15. Swing Kid

    Swing Kid Ist fast schon zuhause hier

    § 263 Abs. 1 Satz 1 des (deutschen) StGB lautet :

    "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, (...)". Diese Definition mußt Du auf den Sachverhalt anwenden. Und dann kann man - je nach Formulierung der Verkaufsofferte - durchaus die Ansicht vertreten, daß das diesen Tatbestand erfüllt.

    Welche Tatbestände womöglich noch erfüllt sein könnten ("Hehlerei ? Zollvergehen ?") habe ich nicht geprüft, werde ich nicht und muß ich auch nicht prüfen, wenn die Anzeige "wegen aller in Betracht kommender Straftaten und OWis" erfolgt und "etwa erforderliche Strafanträge als gestellt" gebeten wird anzunehmen. Das ist dann Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Und wenn Du noch drunterschreibst, daß Du ausdrücklich nicht auf eine etwaige Einstellnachricht verzichtest, wirst Du auch darüber informiert.

    Ich werde das sicherlich nicht machen. Meine Anregung war eher für diejenigen bestimmt, die das genug ärgert, um etwas dagegen zu unternehmen.

    Für mich EOD.
     
  16. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ach nee, schon wieder so lang. :-( Bitte liebe Mods, löscht das einfach raus, wenn's "annoying" ist.
    Danke für den Link. Den Text kannte ich schon sinngemäß, aber es ist gut, das mal im Original Wortlaut zu lesen.

    Ich warte auf den Tag, an dem dieser Paragraph breitflächig und streng nach Buchstaben ausgelegt wird. Dann werden wir ganze Bundesländer einzäunen müssen, damit all die führenden Wirtschaftstreibenden und ihre Marketing Firmen dort Platz finden, den Wirtschaft beruht heute zu 99%*) darauf, dem werdenden Kunden ein Märchen zu erzählen, wichtige Dinge weg zu lassen oder so verklausulieren, dass dieser einem gewünschten Irrtum anheim fällt um so an dessen Vermögen zu kommen.*)

    Der Grund warum nicht alle pauschal verhaftet werden liegt vermutlich in den Begriffen "Absicht" und "rechtswidrig", denn im Marketing ist "schönfärben" wohl rechtskonform. Und eben in der Tatsache, dass heute einem "mündigen Bürger" zugemutet wird, alle Angaben sorfgältig zu lesen und zu bewerten und bei Unklarheiten nachzufragen oder sich auf anderem Weg zu informieren. Gerade bei einer Versteigerung ist auch nicht der übliche Marktwert beim Preis maßgeblich. Leute können unterschiedliche Gründe haben für etwas "offensichtlich wertarmes" viel Geld auszugeben.

    Wenn also in der Anzeige ganz am Anfang und noch einmal am Ende explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich NICHT um ein Originalprodukt handelt, wäre ich wirklich überrascht, wenn die deutsche Justiz das trotzdem als Betrugsabsicht werten würde. Da wären die üblichen Marketing Tricks viel offensichtlicher Täuschungsabsicht. Und da spreche ich jetzt nicht von "Situations optimierten Abgas Werten". Aber manchmal sind Rechtsauslegungen für Normalbürger ja auch überraschend und schwer nachvollziehbar.

    Auch wenn es für Dich EOD ist, würde es mich trotzdem interessieren, ob einer der anderen mitlesenden Juristen (da gibt's doch bestimmt welche) bei so einer Ausgangslage eine rechtskräftige Verurteilung nach "allen maßgeblichen irgendwas" ernsthaft für möglich hält. Aber vermutlich dürfte gerade ein Jurist so eine Einschätzung wegen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen außerhalb eines entsprechenden Verfahrens gar nicht äußern. Das hat ja auch seinen Sinn.

    *) Abbildung: Symbolbild, enthält kostenpflichtige Zusatzausstattungen. Preis nur gültig für die ersten 30 Tage, danach kostet es viel mehr. Mindestvertragsdauer 99 Jahre. Zuzüglich 99% Barzahlung und 80% Restwert, Versicherungssteuer und Kreditgebühren sowie Finanzierung durch die hauseigene Bank. Angebot gültig bei allen teilnehmenden Partnern. Solange der Vorrat reicht. Selbstauskunft laut telefonischer Befragung von 3 Vollzeit Angestellten des Herstellers. Herkunftsland: Welt. Enthält: Zusatzsstoffe, Hilfsstoffe, natürliche Aromen, sowie E1-E234. Kann Spuren von Nüssen enthalten. Diese Information ist keine Beratung und kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren. Bewegliche Teile sowie Stecker und Batterien sind Verschleißteile und unterliegen nicht der 24monatigen Gewährleistung. Diese Information ist die persönliche Meinung von mir, der ich ganz offiziell keine Ahnung von Garnichts habe und es ist schon gar keine Rechtsberatung, weil ich dazu auch überhaupt nicht befugt wäre. Es handelt sich nur um Satire. Ungeeignet für Personen unter 99 Jahren oder solchen denen aufgrund anderer Umstände ein verantwortungsvoller Umgang mit der Information nicht zugetraut werden kann.
     
  17. Taiga

    Taiga Ist fast schon zuhause hier

  18. Taiga

    Taiga Ist fast schon zuhause hier

    @bebob99, #1276
    Ich habe auch das Kleingedruckte gelesen. ... You made my day. :lol: :lol: :lol: Genau so ist es.


    Ich habe mal an GEWA geschrieben.
    Die sind Handelsrepäsentanten für Yanagisawa in Deutschland, Österreich und Polen. Die sollte es interessieren wenn in ihrem Vertriebsgebiet Plagiate gehandelt werden.
    Ich habe sie auf die Offerten bei ebay hingewiesen (das aus Deutschland und aus China) und gefragt wie sie mit diesen Plagiatangeboten umgehen.
    Ob sie es an Yanagisawa melden; ob sie so etwas zur Anzeige bringen; etc.
    Interessiert mich einfach mal.
    Bin gespannt ob und wenn ja was sie antworten.
     
    bebob99 gefällt das.
  19. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Also ich hätte jetzt noch "Originalverpackung" dazu geschrieben ;-)
    Das Bild mit der Mundstück Schachtel erinnert mich nämlich entfernt an eine Versteigerung die ich vor einiger Zeit beobachtet habe.

    "Playstation-4, Originalverpackung" *)
    Blablabla
    blablabla

    *) es ist ein Schaufenster-Dummy, also NUR die Verpackung, ohne Inhalt.​

    Oder war's eine XBox? Der Endbetrag lag jedenfalls knapp unter dem was eine "Originalverpackung" samt zugehöriger "Original Spielkonsole und Zubehör" im Handel gekostet hat. Da haben wohl manche den Text nicht vollständig gelesen. Ich glaube, solche "Originalverpackungen" gehen auf eBay auch immer wieder mal gut weg. Manchmal kann man nur den Kopf schütteln. Da helfen auch keine Paragraphen. Das Problem sitzt zwischen den Ohren.
     
  20. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

    @Taiga

    bei mir liegt so ein Teil rum, nur für Altsax, auch mitsamt der Originalschachtel,

    Meyer 6 Lapped Facing M und Medium Chamber steht drauf.
    Mal im Ernst die Frage an die Experten: Ist das womöglich was wert - müssten ja nicht gleich 1000 € sein....

    Badener
     
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