suche Noten

Dieses Thema im Forum "Bücher / CDs / Noten / Playalongs" wurde erstellt von wolferl58, 28.November.2017.

  1. Thomas

    Thomas Strebt nach Höherem

    geklaut ist halt geklaut. Das ist so ähnlich wie bei einem Bekannten, der Landwirt ist. Dem räumen die Leute ohne jegliches Unrechtsbewusstsein die Obstbäume leer und sind dann noch empört wenn sie drauf hingewiesen werden, daß das Obst sein Eigentum ist. Sie könnten mit ihren fetten Autos genausogut in den Hofladen fahren und das Obst für ein paar Euro fuffzig legal kaufen...
    Ich hab mir gestern 2 Hefte mit Übungsmaterial kommen lassen. EIns davon ist gefühlte 1000 Jahre alt und wäre wohl frei, aber wegen den 12 EUro ist es mir einfach angenehmer ein vernünftiges Notenpapier mit Umschlag und ordentlich gedruckt zu haben. Das andere ist was Neues und ich habe direkt gedacht, hoffentlich kaufen das die Leute anstatt raubzukopieren. Es ist modernes Material für Fagott, was eh recht spärlich gesät ist und da wäre es Mist wenn dann wegen Raubopiererei nix mehr veröffentlicht wird, wo das eh nicht so viele Leute interessiert.
    Wie ist das denn eigentlich wenn ich in der Tube von einem aktuellen Supersaxer ein Solo abhöre und in Musescore reinhämmere? Ist ja sein geistiges Eigentum, ich habe nicht die Noten, aber die Musik geklaut, oder wie läuft das in so einem Fall?
    LG
    Thomas
     
  2. kalleguzzi

    kalleguzzi Ist fast schon zuhause hier

    @Smoothie: Und jetzt kommen hier bestimmt auch die Moralapostel und erzählen, dass man gebrauchte Noten auch nicht kaufen darf, weil dadurch der Ertrag des Rechteinhabers / Komponisten ..... geschmälert wird! :))
    Herzliche Grüsse aus Schweden
    kalle
     
  3. Amopehe

    Amopehe Ist fast schon zuhause hier

    Das wiederum ist eine sehr merkwürdige Vermischung völlig verschiedener Sachverhalte - da das eine mit dem anderen nun gar nichts zu tun hat.

    An einem privaten Autoverkauf verdient der Hersteller auch nicht mit. Hat deshalb schon jemals jemand so etwas als „unmoralisch“ bezeichnet??

    Und das gilt für legal erworbene Noten auch, da der erste Käufer den Komponisten/Arrangeur bezahlt hat.

    Siehe auch zB hier:
    http://www.asm-online.de/uploads/media/Fragen_-_Antworten.doc

    Daraus das Zitat:
    Gebrauchte Noten dürfen jederzeit weiterverkauft werden. Der Weiterverkauf ist nicht erlaubnispflichtig. Dahinter steht der sogenannte "Erschöpfungsgrundsatz". Dies bedeutet, dass ein Werksatz, der einmal legal in den Handel gebracht worden ist, beliebig weiterverkauft werden darf.
    Dies ist natürlich auch in Online-Portalen möglich.
    Auch der Verleih (unentgeltlich) ist absolut zulässig, so lange der originale Notensatz weitergegeben wird.“


    Ich finde den Hinweis von @Smoothie gut ...
     
  4. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Was ist denn bitteschön ein "Moralapostel" und bezeichnest du damit wirklich alle diejenigen hier, die sich gegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen? Bist du dann ein "Unmoralapostel"?
     
  5. Hewe

    Hewe Strebt nach Höherem

    Wenn man gebrauchte Noten weiterverkaufen kann, da sie ja schon einmal bezahlt wurden, dann kann man ja doch Raubkopien weitergeben, da sie ja schon einmal bezahlt wurden.... oder doch nicht...? Das unterscheidet die Kunstform Musik von der Malerei. Dort ist das Kopieren weitaus schwerer. Hewe
     
  6. flar

    flar Guest

    Moin, moin

    Das ist so in der Praxis weit verbreitet, aber eigentlich nicht erlaubt, rein rechtlich darf nur von Originalen gespielt werden. Verloren gegangene Stimme müssen dann als Einzelstimme nachbestellt werden.
    Macht aber eben keiner und ich habe auch bis jetzt noch nirgendwo gehört das ein Verein deswegen Ärger bekommen hat. Würden Verlage ernsthaft gezielt gegen diese Praxis vorgehen würden sie sich auch den Ast absegen auf dem sie sitzen.

    Mal ganz abgesehen davon, sollte ich mal für Kopien von denen ich die Originale besitze zur Rechenschaft gezogen werden habe ich mir fest vorgenommen jeden Druckfehler in den Einzelstimmen zu reklamieren und eine fehlefreie Stimme zu verlangen. Und der Fehlerteufel schlägt oft zu! Ich bin mal gespannt was dann passiert. ;)

    Aber wie gesagt, die oben beschriebene Praxis wird glaube ich von den Verlagen einfach stillschweigend geduldet oder es lohnt sich nicht da gegen vorzugehen.

    Viele Grüße Ralf
     
  7. Kersche

    Kersche Ist fast schon zuhause hier

    Bei uns sind die Originale gestempelt. Der Stempel ist somit auch auf den Kopien. Wenn ein Nachbarverein das Stück ebenfalls spielen möchte, habe ich schon erlebt, dass ein Stück mal eben zum Anschauen/Anproben ausgeliehen wird um zu checken, ob das mit der Besetzung machbar ist. Dann werden die Noten auch gleich wieder eingesammelt und gegebenenfalls gekauft.

    Ich denke, dass das legal ist. Bei der GEMA geht es doch darum, dass man nicht öffentlich aus fremden Noten spielen darf.

    ?
     
  8. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Das Urheberrecht sieht genau das NICHT vor. Die Idee ist tatsächlich, ausschließlich ein Original zu verwenden und wenn kaputt, ein neues zu kaufen. Ebenso ausgeschlossen ist eine "Archivkopie" oder
    Kopie ist Kopie ist Kopie und nicht erlaubt. Soweit der Gesetzgeber.

    Ich erkenne aus den Beiträgen aber eine gewisse Bereitschaft das nicht nur schwarzweiß zu sehen, sondern gelegentlich nach eigenem Gewissen zu entscheiden, ob das ein strenges Verbot oder eher eine unverbindliche Richtlinie ist - etwa weil man sich privat oder als Verein die Kosten nicht leisten kann/will.

    Das ist mit so ziemlich allen Gesetzen so und solange sie überwiegend eingehalten werden, wird die Zivilisation nicht zusammenbrechen. Deshalb werden auch nicht alle Gesetzesbuchstaben zu 200% genau auf 100% aller möglichen Fälle angewandt. Weil das in der Praxis mehr Probleme verursachen würde als es löst.

    Ich verstehe, dass man sich bei manchen Dingen persönlich mehr aufregt als bei anderen. Wenn ich nachts um 2:00 mutterseelenallein vor einer roten Ampel warten soll ist es trotzdem ungesetzlich, wenn ich bei Rot drüber fahre. Ich kann das eventuell mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich das mit dem möglichen Schaden den das anrichtet gegen verrechne. Steht da ein Polizist, gibt's eine Strafe.

    Ich bin einer, der auch versucht, die Urheberrechte zu wahren. Bei manchen meiner Anfragen habe ich verblüffte Reaktionen der Rechteinhaber zurück bekommen, "dass da überhaupt jemand um Erlaubnis fragt, das macht doch sowieso jeder". Es scheint also auch dort die Einsicht zu herrschen, dass man einen gewissen Anteil an Gesetzesübertretungen tolerieren muss.

    Genau dazu hat man übrigens auf Datenträger, Scanner, Kopierer, Kameras und ähnliches pauschal eine "Urheberrechtsabgabe" aufgerechnet. Man KÖNNTE damit ja illegale Kopien herstellen. OK man darf nicht, aber wenn man es doch illegal tut, ist der entstandene Schaden bereits vorab pauschal abgegolten. Und ganz ehrlich, wenn ich ohnehin "vorsorglich" Strafe zahlen muss, dann nehme ich mir gelegentlich einen Freischaden heraus. Da regt sich nämlich bei mir das Unrechtsbewusstsein auch.

    Im Übrigen ist es gerade bei den SaxPlus! Heften Blödsinn, sie zu kopieren, denn ohne die super Playalongs fehlt was ganz wesentliches.
     
  9. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Nein, ist es nicht. Du darfst die Originale verleihen. Es gibt praktisch überhaupt keine Variante legal irgend eine Kopie zu erstellen. Die paar Grenzfälle kannst Du vergessen. Noten auf dem Kopierer oder Scanner = illegal.
     
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  10. Amopehe

    Amopehe Ist fast schon zuhause hier

    @Hewe
    Ich sprach von legal erworbenen Noten, das macht schon einen kleinen, feinen Unterschied aus.

    Und mit welcher Berechtigung, jemand Raubkopien herstellen darf, selbst wenn er sie hinterher verschenken möchte, erschließt sich mir aus Deiner Antwort auch nicht.
     
  11. Amopehe

    Amopehe Ist fast schon zuhause hier

    @bebob99
    Bei den Ausführungen bin ich ja bei Dir. Natürlich gibt es Dinge, die wahrscheinlich jeder Musiker macht (ich jedenfalls auch), die grundsätzlich verboten sind, wenn man nicht vorher fragt.

    Aber eine Internetseite die öffentlich „free scores“ anbietet, die sie vorher offensichtlich woanders her haben, überschreitet diese Grenze. Das sind keine Graustufen.

    Und dass der Dux-Verlag dazu sein ok gegeben hat, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln.
     
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  12. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    "Kosten nicht leisten können" ist aber dann schon ein Freibrief für fast beliebiges Kopieren.

    Eben. Allerdings: wenn ich die Origniale nicht mit nach Hause nehmen darf, von mir aber erwartet wird, dass ich meinen Part übe, was ich organisationstechnisch nur zu Hause tun kann, bleibt mir nichts anderes übrig, als mich an dieser Stelle über das Gesetz hinwegzusetzen. Das kann ich vertreten, denn die Kopie meiner Stimme ist für sich gesehen nichts wert und verschwindet im Altpapier, sobald ich sie "kann". Die einzig mögliche legale Lösung, für das persönliche Üben der Stimmen zu Hause ein zweites Originalarrangement zu kaufen, finde ich ziemlich abwegig.
     
  13. Kersche

    Kersche Ist fast schon zuhause hier

    Ja klar, die Originale werden ausgeliehen und in einer(!) Probe angespielt.
    Dann werden sie zurück gegeben.
     
  14. Kersche

    Kersche Ist fast schon zuhause hier

    Ich fürchte, bebob99 hat vollumfänglich Recht... oha.

    Urheberrechtliche Bestimmungen zum Kopieren von Noten

    Inwieweit ist es erlaubt, Musiknoten zum eigenen Gebrauch zu vervielfältigen und die hergestellten Kopien zu öffentlicher Wiedergabe zu benutzen?

    [​IMG]
    (1) VERBOTEN sind

    a) Kopien aus Werken, deren Komponisten noch leben oder innerhalb der letzten 70 Jahre gelebt haben – geschützte Werke – sofern die Kopie mechanisch hergestellt wird und sofern die kopierten Vorlagen nicht schon mehr als zwei Jahre vergriffen sind (§ 53 Abs.4 UrhG),

    b) Kopien aus nicht mehr geschützten Werken, die mehr als nur unwesentlich bearbeitet wurden und deren Bearbeiter noch lebt oder innerhalb der letzten 70 Jahre noch gelebt hat (§ 3 UrhG),

    c) Kopien aus nicht geschützten Werken, die wissenschaftlich neu ediert oder erstmals aus einem Nachlass heraus gegeben worden sind, sofern ihr Erscheinungsjahr nicht mehr als 25 Jahre zurückliegt – (§§ 70, 71 UrhG in der ab 1.8.2008 gültigen Fassung).

    (2) ERLAUBT, aber für öffentliche Wiedergabe nicht freigegeben sind (gemäß § 53 Abs. 4 und 6 UrhG)

    a) einzelne Kopien aus geschützten Werken, die länger als zwei Jahre vergriffen sind,

    b) einzelne Kopien mittels Abschrift (hand- oder maschinenschriftlich),
    c) einzelne Kopien für ein eigenes Archiv, sofern zu diesem Zweck geboten und

    sofern ein eigenes Exemplar als Vorlage dient.
    (3) ERLAUBT und auch für öffentliche Wiedergabe FREI VERWENDBAR sind

    Kopien aus Werken, deren Komponisten bzw. Bearbeiter vor mehr als 70 Jahren starben, sofern die Vorlage nicht innerhalb der letzten 25 Jahre als wissenschaftliche Neuausgabe oder als Erstausgabe eines nachgelassenen Werkes erschien.

    [​IMG]
    Das Kopieren ist nur aus nicht rechtswidrig verbreiteten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen gestattet (§ 53 Abs.1 UrhG).

    Stand: 2008

    Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes
     
  15. euroknacker

    euroknacker Ist fast schon zuhause hier

    Ich darf original Noten sogar verleihen und die darf der jenige sogar öffentlich aufführen.

    Gruß Jürgen
     
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  16. RomBl

    RomBl Guest

    Genau - wenn Du das bei der GEMA anmeldest darfst Du das ... :cool:
     
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  17. Saxoryx

    Saxoryx Strebt nach Höherem

    Aber nicht kopieren. Darum geht es wohl. Das ist bei allen gedruckten Werken so, aber ich finde gedruckte Noten unpraktisch. Ich will die gar nicht haben, ich will PDFs oder ein Format, das ich in meinen Tablet einlesen kann. Außerdem ist es enorm teuer, sich Noten hier nach Namibia schicken zu lassen, wenn die Verlage nur gedruckte Noten anbieten, aber keinen Download. Und das finde ich sehr dumm. So wie es von jedem gedruckten Buch ein e-Book geben sollte, sollte es auch von jedem Notenblatt oder Notenband e-Noten geben. Ich muss mir die Noten immer scannen, um sie dann in mein Tablet einlesen zu können. Wenn scannen allein schon gegen das Urheberrecht verstößt, mache ich dann ständig etwas Illegales?
     
  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ja, wie das in Namibia ist weiß ich nicht, aber in D wäre es illegal.

    CzG

    Dreas
     
  19. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Wie so oft geht hier an manchen Stellen das Kopieren von Noten (--->Verlag) und das Aufführen/Veröffentlichen von anderer Leute Musik (---> Komponist, Arrangeur) fröhlich durcheinander

    Cheerio
    tmb
     
    rbur und flar gefällt das.
  20. Saxoryx

    Saxoryx Strebt nach Höherem

    Wenn wir hier unseren TOTM machen, zahlen wir nichts an den Komponisten (oder den Rechteinhaber der Musik, sofern vorhanden). Ist das dann auch illegal?

    Bei einem Verlag ist es klar. Der Verlag hat Kosten, wenn er ein Buch druckt. Wenn man das einfach kopiert und dann auch noch das Kopierte kostenlos zur Verfügung stellt, ist das unfair (also jetzt mal abgesehen von der Gesetzeslage) und geschäftsschädigend. Aber was ist, wenn ich ein Stück spiele, das ich nicht selbst komponiert habe? Wenn ich es öffentlich aufführe und damit Geld verdiene, muss ich etwas zahlen. Aber wir verdienen hier ja kein Geld, wenn wir das hier einstellen. Oder wenn wir es auf Youtube einstellen. Dennoch gehört die Musik mir nicht, und ich habe eigentlich kein Recht, sie zu spielen, wenn ich den Rechteinhaber nicht frage und sein Okay kriege, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
     
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