Mundstück abschreiben... wie lange?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied4288, 24.November.2015.

  1. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Hi Leute,
    wie würde Ihr ein Mundstück abschreiben in der EÜ-Rechnung? 10 Jahre? 5 Jahre? Keene Ahnung...
    Kennt sich da jemand aus?
    Vielen Dank für die Hilfe!
    Gruß aus Berlin!
     
  2. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @jazzwoman

    Bis zu einem Betrag von 410,-€ (netto) handelt es sich um "geringwerige Wirtschaftsgüter" (gwg).

    Diese dürfen sofort komplett abgeschrieben werden. Darüber hinaus gelten grundsätzlich 5 Jahre für die Abschreibung.

    CzG

    Dreas
     
    GelöschtesMitglied4288 gefällt das.
  3. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

  4. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    wenn es teurer war kannst Du im alten Jahr schon etwas zur Seite legen dafür, so dass es dann in nächsten Jahr nur noch maximal 410€ Rest sind, dann hast Du es in 2 Jahren erledigt, statt in 5.
     
    Dreas gefällt das.
  5. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Also auch für den S-Bogen 5 Jahre, ja?
     
  6. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Langsam. Die Tücke steckt im Detail, wie immer bei willkürlichen Festlegungen. Meine Zweitgeborene macht in Steuer und behauptet, dass ein GWG für sich allein schon nutzbar sein muss. Also zB Telefon,Kaffemaschine, Bohrmaschine. Das Internet vertritt die gleiche Meinung.
    Solche schönen Dinge wie Mundstücke oder S.Bögen falle damit als GWG durch.
    Tochter Nr2 meint: als Betriebsausgabe einsetzen.
    Ohne Gewähr.
    LG quax
     
    Rick, saxhornet und 47tmb gefällt das.
  7. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Machts Du keine täglichen Mundstückübungen? :D
    Notfalls im Finanzamt vorbeigehen, und sie zukünftig dort machen ;)
     
    antonio und Dreas gefällt das.
  8. saxhornet

    saxhornet Experte

    Habe ich auch wie quax schon gehört, somit muss man solange abschreiben wie das Hauptgerät mit dem es genutzt wird. Dummerweise findet man nix dazu wie lange ein Saxophon abzuschreiben ist.
    Lg Saxhornet
     
  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @quax

    Es liegt häufig auch im Ermessensspielraum des Finanzamts. Mit denen kann man auch reden.

    Klar bilden erst Sax, Bogen und Mundstück eine spielbare Einheit

    ABER....viele Profis haben ja viel mehr Mundstücke (auch Bögen) als Saxophone.

    Daher sehe ich das Mundstück schon als GWG.

    Ein Bildschirm für einen Computer ist auch ohne PC nutzlos, kann aber dennoch, sofern unter der GWG Grenze, direkt abgeschrieben werden (habe ich selbst in meiner Firma so gemacht...wurde auch nicht beanstandet).

    CzG

    Dreas

    @saxhornet, ganz normal 5 Jahre....ich wüßte nicht welche Ausnahmen es da, wie z. B. bei PCs, geben sollte...
     
  10. saxhornet

    saxhornet Experte

    5 Jahre wird nicht anerkannt, soweit ich weiss, als Nutzungsdauer wird bei Afas bei Bläsern gerne von etwas um die 13-15 Jahre ausgegangen und bei linearer Abschreibung von 8 Jahren, soweit die Afas von Niedersachsen 2004. Kann natürlich jetzt anders sein habe ich aber nicht im Netz gefunden.

    Lg Saxhornet
     
    Dreas gefällt das.
  11. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @saxhornet

    Ja, 5 Jahre dürfte man bei Musikinstrumenten eher nicht durchbekommen.....vielleicht für's Vibrato Sax?....:duck:

    CzG

    Dreas
     
  12. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    . . . ich habe schon gehört, das Kunden 2 oder 3 Rechnungen für verschiedene mit dem Kauf verbundene Leistungen bekamen, die dann jeweils unter 410,- lagen, zB. für ausführliche Mundstücksberatung, Ligatur, Mundstück selbst, zusätzliche Mundstücksbearbeitung usw. Die konnten also gleich alles absetzen.




    http://www.swing-jazz-berlin.de/
     
    Dreas gefällt das.
  13. Marko74

    Marko74 Ist fast schon zuhause hier


    http://www.ekir.de/nkf/Downloads/10...utzungsdauer_von_Vermoegensgegenstaenden-.pdf

    Laut dieser Liste stuft man die Nutzungsdauer von Blasinstrumenten auf 15 Jahre ein.
     
  14. saxhornet

    saxhornet Experte

    Dann wäre das Mundstück und der S-Bogen theoretisch mit 15 Jahren abzuschreiben.
    Klar kann man auch mit kürzerer Zeit Glück haben aber auch Pech bei einer Buchprüfung.

    Lg Saxhornet
     
  15. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Daher: Mit dem Finanzamt sprechen....oder einem kompetenten Steuerberater!

    CzG

    Dreas
     
  16. ppue

    ppue Experte

    Ich setze so etwas mit einem Mal ab. Wenn das FA das dann anmeckert, kann ich es immer noch ändern. Hat es aber bisher nie.
     
    Ginos und Dreas gefällt das.
  17. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das Finanzamt kennt sich oft selber nicht aus und den kompetenten Steuerberater, der sich mit Musikerfragen auskennt habe ich trotz langjähriger Suche nicht gefunden.

    LG Saxhornet
     
    a.g. gefällt das.
  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @saxhornet

    Sag ich doch! Ist Ermessenssache des Prüfers!

    Entweder ich mache es wie @ppue und muss im Zweifelsfall den Prüfer von meinem Standpunkt überzeugen...

    Oder ich gehe zum Steuerberater/FA....erläutere den Sachverhalt, dass man mehrere Mundstücke benötigt, und die daher eigenständig zu sehen sind und bekommt dann eine Stellungnahme.

    Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Prüfer das auch anerkennt....aber die Chancen steigen!

    CzG

    Dreas
     
  19. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Ich glaube, denen ist das eh Banane.
     
    Rick gefällt das.
  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Ich habe meine Saxofone wie meine Keyboards erfolgreich mit 5 Jahre abgeschrieben.
     
    Dreas gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden