Wikifonia...."ohne Lizenz"

Dieses Thema im Forum "Bücher / CDs / Noten / Playalongs" wurde erstellt von 47tmb, 1.Januar.2014.

  1. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    Hallo bluefrog,

    mit dem gleichen Argument müsstest Du dann auch jegliches Erbe abschaffen. Meine Kinder erben mal mein Haus (sogar ohne zeitliche Begrenzung), obwohl sie zu dessen Bau nichts beigetragen haben....

    Ist geistiges Erbe weniger Wert?

    Gruß aus dem Schwarzwald
    Bernd
     
  2. deraltemann

    deraltemann Strebt nach Höherem

    wenn ich das hier so lese würde ich mir manchmal wünschen das dises Bewustsein auch bei Software herrschen würde.

    Nun gut ... also Gema .... iwi wie GEZ
    nur anders ....
    Ich würde gerne mal wissen
    Wie wäre denn der alternative Ansatz?
    Was denkt ihr darüber das demnächst eine EU weite Regelung und eine EU weite "GEMA" eingeführt werden soll?
    Bringt das die erhoffte Vereinfachung oder wird dann es noch absurder?




     
  3. saxhornet

    saxhornet Experte

    +1

    Das halte ich auch für fragwürdig, 20-30 Jahr täten es genauso.
    Der ist soweit ich es gehört habe aber schon rechtefrei, zur Ärger der GEMA.

    LG Saxhornet
     
  4. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Hallo Bernd,

    auf den Einwand habe ich gewartet. :)

    Natürlich ist geistiges Erbe nicht weniger wert, aber halt auch nicht mehr. Bei populären Songs führt die Regelung dazu, dass die Einnahmen aus Tantiemen geradezu explodieren können. Das Erbe wird also immer mehr wert, während Dein Haus langsam an Wer verliert. (Und zahlen die Erben von Urhebern eigentlich Erbschaftssteuer? Weiß da jemand Bescheid?)

    Man müsste generell diskutieren, inwieweit Vererben in der jetzigen Form gerechtfertigt ist, aber das ist "ein weites Feld".

    LG bluefrog
     
  5. Gelöschtes Mitglied1288

    Gelöschtes Mitglied1288 Guest

    die erben zahlen einkommens- und umsatzsteuer. ja richtig, die einnahmen KÖNNTEN explodieren.
     
  6. Gelöschtes Mitglied1288

    Gelöschtes Mitglied1288 Guest

    LIKE!!!!
     
  7. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @ bluefrog

    So nicht richtig, Helmut. Das mag für das Haus von Bernd stimmen (hoffentlich nicht), aber schau dir die Wertentwicklung z.B. von Eigentumswohnung in Manhatten der letzten 50 Jahre an....oder die Entwicklung von Google Aktien. (wer da Aktien beim IPO vor 9 Jahren gekauft hat, hat sein Vermögen für seine Erben seitdem um 900% gesteigert).

    CzG

    Dreas
     
  8. rbur

    rbur Moderator

    Ist schon jemals etwas einfacher geworden, was die EU übernommen hat?

    Außerdem vertreten sich die jeweiligen Urheberrechtsorganisation in den entsprechenden Ländern gegenseitig. Ich hab immer nur mit einer Organisation zu tun, egal, wo der Komponist herkommt. (Kompliziert wird es nur, wenn der Komponist bei keiner Gesellschaft ist, dann muss ich nämlich direkt mit ihm verhandeln)

    Außerdem geht es ja nicht darum, dass es kompliziert ist, sondern darum, dass man nichts zahlen will. Die dazu geführte Argumentation ist natürlich kompliziert, wie immer, wenn man sich um geltende Gesetze drumrumreden will.

    Für mich als Musiknutzer ist es übrigens extrem einfach. Ich melde Veranstaltungsdauer und Saalgröße und kriege ein Rechnung. Was will man da noch vereinfachen?
     
  9. rbur

    rbur Moderator

    Irgendwann ging es hier doch mal um Noten?
    Die GEMA hat mit Noten nix zu tun. Das machen die Verlage. Und denen wird ziemlich wurscht sein, ob der Komponist über die GEMA was einnimmt oder nicht.
     
  10. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    @ Dreas

    Meine Frage: Wenn ich ein Googleaktien-Paket vererbe, zahlt mein Erbe die Erbschaftssteuer auf den aktuellen Marktwert. Wenn ein Komponist die Rechte an einem Song vererbt, der inzwischen ein Welthit ist, was zahlt der Erbe? Klar, Einkommensteuer auf die Tantiemen, aber, so viel ich weiß, keine Erbschaftssteuer.

    Dazu kommt, dass die Rechte an Musiktiteln oft gar nicht mehr bei den leiblichen Nachkommen liegen, sondern bei Leuten, die seinerzeit den Komponisten mit einem Trinkgeld abgespeist haben.

    LG bluefrog
     
  11. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Genau. Und Noten die ich mir aufschreibe (nicht kopiere) gehören mir. Egal aus welcher Quelle ich die habe. Egal wer das Lied komponiert hat. Ich und nur ich habe ein Copyright auf die von mir aufgeschrieben Noten und das Layout. Die kann ich verkaufen, verschenken oder sonst was.

    Erst wenn einer (oder auch ich) das so aufgeschriebene Lied öffentlich und/oder gewerblich spielt, nutzt er Rechte des Komponisten. Falls er die nicht hat kommt dann ggf. die GEMA ins Spiel. Mit den Noten hat das aber nix zu tun. Der aufführende Musiker verletzt die Rechte des Komponisten auch wenn er gar keine Noten nutzt oder lesen kann.

    Grüße
    Stefan

     
  12. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Naja, es ging um Wikifonia.

    In Wikifonia wurden keine Kopien von irgendwelchen Verlagen angeboten, sondern nur selbstgeschriebenes Material, nämlich in MusicXML, was von Verlagen nicht angeboten wird.

    Es bleibt also nur das Urheberrecht und die GEMA...

    LG bluefrog
     
  13. rbur

    rbur Moderator

    Beides nicht ganz richtig.

    Selbstgeschriebene Noten darfst du für eigene Zwecke benutzen, auch daraus öffentlich vorspielen.
    Sobald die Noten aber verbreitet werden, fallen sie unter das Verlagsrecht. Das darf nur der vom Komponisten beauftragte Verlag.
     
  14. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das wäre mir neu. Besonders wenn der Komponist noch lebt wirst Du, wenn Du sie verkaufen willst die Einwilligung brauchen. Sonst hätten wir deutlich mehr Songbooks auf dem Markt und die Veröffentlichung eines Realbooks wäre nie illegal gewesen etc.


    Lg Saxhornet


     
  15. deraltemann

    deraltemann Strebt nach Höherem

    Also Copyright,Verwertungsrechte und Urheberrecht sind drei unterschiedliche Dinge. Es ist unerheblich wie kopiert wird.
    Entscheidend ist wem die Rechte jeweils gehören.
    Und da habe ich ein Problem damit das die Gema grundsätzlich erstmal das verwertungsrecht für sich in Anspruch nehmen darf.
     
  16. rbur

    rbur Moderator

    Da brauchst du kein Problem damit zu haben, weil es einfach nicht stimmt. Die GEMA hat dann das Verwertungsrecht, wenn sie vom Komponisten damit beauftragt wurde.
    Wenn der Komponist seine Stücke selber verwerten will, dann kann er das natürlich machen. Es ist nur für alle Beteiligten wesentlich aufwändiger.
    Wenn der Komponist seine Stücke lediglich selber spielt und nie im Radio kommen wird, dann bringt ihm die GEMA nix.
     
  17. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Hallo Leute,

    das Thema ist: Wikifonia...."ohne Lizenz".
    Schon die Behauptung "ohne Lizenz" stört mich, da ich der Meinung bin, Wikifonia hat sich nicht im rechtlichen Graubereich bewegt, auch wenn dies so mancher hier gerne behauptet, sondern hatte die Rechte die Lead Sheets zur Verfügung zu stellen. Diese Stücke konnten dann von jedermann eingestellt werden. Denke, dass die Rechtslage dabei beachtet wurde, denn sonnst hätte sich die Plattform nicht Jahre gehalten.
    Diese Rechte scheinen nun abgelaufen zu sein oder wurden, warum auch immer, nicht verlängert.
    Auch auf YouTube finde ich immer wieder Stücke, die in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht abgerufen werden dürfen. Muss man so akzeptieren.
    YouTube ist im Musikbereich also nicht illegal in diesem Sinne.
    Lead Sheets sind keine Arrangements, sondern lediglich die Melodiestimme mit Akkordangaben.
    Was jeder daraus macht ist ihm selbst überlassen.
    Es wurden eigentlich Stücke veröffentlicht die auf vielseitigen Wunsch im Ranking ganz oben standen.
    Habe dort keinen "No Name Komponisten" gefunden.......
    Besteht da etwa Futterneid?
    Welcher Komponist und Arrangeur hier wäre insgeheim nicht froh, wenn seine Stücke so populär wären, dass sie von anderen auf Plattformen wie Wikifonia und YouTube gestellt und auch massenhaft abgerufen würden?
    Musikstücke müssen vom Konsumenten gewollt, und geliebt werden.
    Dann rollt auch der Rubel beim Rechteinhaber.
    Solange Musikstücke irgendwelche Konstrukte von Akkordfolgen und spieltechnischen Klippen verkörpern, werden sie niemanden wirklich interessieren und höchstens bei irgendwelchen "Wertungsspielen",
    (ein sehr hässliches Wort übrigens, als ob man Musik wirklich bewerten könnte), zur Aufführung gelangen. Hier werden nur die Spieltechnik und die Umsetzung der Gemeinheiten eines Komponisten bewertet, um es sarkastisch auszudrücken, die Seele der Musik wohl kaum...... (Ausnahmen bestätigen die Regel).
     
  18. rbur

    rbur Moderator

    So steht es ja auch dort auf der Webseite. Früher waren sie mit Lizenz und nun sind sie ohne Lizenz und haben deshalb den Betrieb eingestellt, um nicht illegal zu werden.

    Der Hauptteil der Diskussion ging eh um Noten und um GEMA

    Falsch. Nur weil der Urheber seine Rechte nicht geltend macht, heißt das noch lange nicht, dass das Einstellen von Musik ohne Bezahlung plötzlich legal ist.

    Klar. Mehr geht ja auch gar nicht, wenn alle Orchester das gleiche Stück spielen.
    Das Stück selbst wird beim Auswahlverfahren für die Literatur bewertet oder bei Komponistenwettbewerben.

    Dann gibt es noch die Bewertung durch das Publikum, indem sie die Platten kaufen.
     
  19. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Na endlich.....

    Ich fasse zusammen :

    Das Verbreiten von Lead Sheets über Wikifonia war rechtens !!

    Einstellen von selbstinterpretierter Musik auf YouTube ist geduldet, bis ein (vermeintlicher) Rechteinhaber Einspruch erhebt.

    Kompositionen bringen richtig Geld, wenn sie aufgeführt, bzw. über Tonträger vermarktet werden.

    Das geht aber nur, wenn diese Musik auf breites Interesse stösst und wirklich "Musik" drin steckt.
     
  20. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Das passiert ja bis heute. Seit den Webern sind etliche Berufe und unzählige Jobs den technischen Entwicklungen zum Opfer gefallen.

    Die Frage ist, wie ich als Betroffener darauf reagieren kann, wenn ich es nicht ändern kann, was in der Regel der Fall ist. Nicht Erfolg versprechend zu sein scheint es, nach dem Staat zu rufen und zu jammern bis man verhungert ist, und das meine ich jetzt nicht abwertend.

    Das Kopieren von Geldscheinen dürfte der einzige Bereich sein, der auf allen Ebenen konsequent angegangen wird.

    Im Musikbusiness wird es darauf ankommen ideenreich und flexibel auf die Herausforderungen zu reagieren.

    Als Komponist würde ich mir schon Gedanken machen, wie meine Arbeit bezahlt werden kann.
     
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