The Saxophon Intonation Workbook.....

Dieses Thema im Forum "Bücher / CDs / Noten / Playalongs" wurde erstellt von Gelöschte 11056, 16.Januar.2018.

  1. rbur

    rbur Moderator

    Trotzdem werden wir uns was überlegen, falls sich hier eine Notenverleihbörse entwickeln sollte.
     
    Bereckis, Gelöschte 11056 und Dreas gefällt das.
  2. TitusLE

    TitusLE Ist fast schon zuhause hier

    Aber bitte keine Gebühren. Dann wird's nämlich kommerziell ;):eek::rolleyes:
     
  3. rbur

    rbur Moderator

    Nein, aber wir könnten die Avatarbilder automatisiert mit senkrechten Streifen versehen, wenn ihr dann wegen Urheberrechtsverletzung im Knast sitzt.
     
    bluefrog, flar, Gelöschte 11056 und 4 anderen gefällt das.
  4. Gelöschte 11056

    Gelöschte 11056 Guest

    :applaus:

    Ansonsten danke für die vielen Hinweise! :danke:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.Januar.2018
  5. ppue

    ppue Experte

    Es geht immer nur um die Vervielfältigung eines Werkes. Ansonsten dürfte ich auch nicht in die Noten meines Pultnachbarn schauen oder meine Frau nicht die Tageszeitung lesen, die ich abonniert habe.

    Was für ein, pardon, Geschisse um den Urheberschutz. Da hat man uns ordentlich eingeschüchtert, muss ich sagen.
     
  6. rbur

    rbur Moderator

    gut erkannt!
     
  7. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    leider nicht. außer vielleicht für zuhause. geht aber hier nicht so ganz immer darum.... sondern mehr wie wo was für umme is und so. jaja.

    :-D
     
  8. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    schauen schon, aber nicht ohne lizenz spielen gegen z.b. geld. geldwerter vorteil ist allerdings auch wie geld.

    :-D
     
  9. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    die VG musikedition bietet eine vielfalt von tarifen zur legalisierung von kopien an. viel glück !

    :-D
     
  10. rbur

    rbur Moderator

  11. gaga

    gaga Gehört zum Inventar



    Das hier meint er wohl: https://www.vg-musikedition.de/
    Lizenzvereinbarungen mit Musikschulen, Seniorenheimen, Kindergärten u.ä. zu Pauschalkonditionen. Notentauschbörsen im Internet sind da aber bisher eher nicht betroffen.
     
  12. rbur

    rbur Moderator

    Das ist klar. Ich frage mich nur, was das mit uns zu tun hat.
    Selbstverständlich geht es nicht darum, eure Raubkopien zu legalisieren, sondern entsprechende Beiträge zu löschen.
     
  13. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

    Laut dieser Seite ist das Verleihen von Noten legal. Rein rechtlich spricht also nichts gegen eine Notenverleihbörse.
    Natürlich nur unentgeltlich, ohne Kopie, nur zum Privatgebrauch etc.

    Ich kenne das hier angesprochene Buch nicht. Vom Titel her vermute ich mal, das es nicht unbedingt als Musikwerk, sondern als Fachbuch anzusehen ist. Dann sind sogar Privatkopien erlaubt.
     
  14. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    hmmmmmmmmm.....

    bei mir ist irgendwann eine Grenze erreicht, was Urheberrecht betrifft.
    Ich lasse es mir von niemanden verbieten, eine Sache (egal ob Fahrrad, Saxophon, Buch, Noten), die ich legal erworben habe, zu verleihen, gegen etwas anderes einzutauschen, zu verkaufen.
    Sollen sie doch ihr $§"&%% geistiges Eigentum in ihrem Kopf behalten, wenn sie diese Formen der Weitergabe nicht ertragen.
     
  15. ppue

    ppue Experte

    Genau das alles darfst du doch, @edosaxt. Nur nicht vervielfältigen.
     
    rbur gefällt das.
  16. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    die frage ist, ab wann vervielfältige ich?
    wenn ich eine Melodie pfeifend aus einem Konzert komme?
    oder erst, wenn ich die Melodie auf meinem eigenen kommerziellem Konzert pfeife?
    Wo ist der Unterschied?

    Wenn ich ein Buch meinem Kumpel leihe?
    Wenn ich es zur Leihe auf eine kommerzielle Plattform stelle?

    Wer sein geistiges Eigentum veröffentlicht, vervielfätigt es dadurch.
     
  17. ppue

    ppue Experte

    Wenn du pfeifend aus dem Konzert kommst, geht man davon aus, dass du damt kein Geld verdienst und du auch keine wesentliche Zuhörerschaft hast. Pfeifst du die Melodie auf einem Konzert, ist sie GEMA-pflichtig.

    Wenn du ein Buch deinem Kumpel leihst, dann ist das urheberrechtlich uninteressant. Wenn du eine öffentliche Verleihe betreibst, musst du Bibliothekstantiemen bezahlen.
     
  18. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

    Das kann man noch auf die Spitze treiben.
    Verboten ist schon: "Ich leihe Dir das Buch wenn Du mir dafür ein Bier ausgibst."
     
  19. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    So ist es rechtlich geregelt. ..
    Den qualitativen Unterschied begreife ich dennoch nicht.
    Veröffentliche ich mein geistiges Eigentum (Meine Musik, meine Gedanken, Gedichte egal was) implementiere ich es in den Köpfen, vervielfältige es, stelle es der Öffentlichkeit zur Verfügung.
    Ich kann nicht mehr davon ausgehen, dass es mir alleine gehört. sonst hätte ich es für mich behalten müssen.
    Ich kann nicht musizieren, dichten, malen, ohne das geistige Eigentum der vorherigen zu gebrauchen, zitieren, benutzen.
     
  20. ppue

    ppue Experte

    Das ist richtig und deshalb landen musikalische Zitate, wenn sie zu eindeutig sind, auch oft vor Gericht, das dann entscheidet, ob es eine Kopie oder eine Neuschöpfung ist. Es gibt keine fest definierte Grenze zwischen urheberrechtlich unrelevant und relevant.
     
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