Frage zu Paragraph 53 Urhg

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 5305, 19.Juli.2018.

  1. Gelöschtes Mitglied 5305

    Gelöschtes Mitglied 5305 Guest

    Wertes Forum,

    zu o.g. Gesetz habe ich mal eine Frage.
    In dem Paragraphen steht geschrieben,
    dass handschriftliches Vervielfältigen eines
    Notentextes erlaubt ist.
    Es ist aber nicht erlaubt Vervielfältigungen bei öffentlichen Veranstaltungen zu nutzen.
    Was macht das für einen Sinn.
    Man schreibt doch nichts von Hand ab was man dann nur zu Hause nutzt?
    Was macht ihr wenn ihr z.B. für ein Instrument im Satz keine Originalnoten habt weil die schon bei den Mitspielern verteilt sind?

    VG Holger
     
  2. saxhornet

    saxhornet Experte

    Dann kannst Du nur hoffen, daß es keine Kontrolle gibt und somit Niemand erwischt wird. Ist mir noch nicht rangetragen worden, daß Jemandem das schon passiert ist, was aber nichts heisst.
    Die Regelung ist für Livemusik null umsetzbar und nicht praktikabel. Da hat sich mal wieder eine Lobby durchgesetzt. Das Problem ist schon lange bekannt und führt zu massiven Problemen an Schulen.
     
  3. Gelöschtes Mitglied 5305

    Gelöschtes Mitglied 5305 Guest

    Ich erzähle mal weshalb ich das Thema anschneide.
    In der Big Band in der ich spiele wird Wert darauf gelegt ausschließlich Originalnoten zu
    verwenden.
    Nun sind wir drei Altos. Und wenn alle drei da sind spielen ich und ein weiterer Altist aus einem Original. Nun habe ich aber sehr schlechte Augen so dass ich das weiter entfernte Blatt kaum lesen kann.
    Die Idee war nun die linke Seite von Hand abzuschreiben und vor mich legen und Seite 2 links beim Kollegen im Original zu nutzen denn die kann ich gerade noch ablesen.
    Irgendwie Mist.
     
  4. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Mal ganz ehrlich ,du machsT dir Gedanken,wie das in einer Probe zu handhaben ist? Ich kann mir nicht vorstellen,das irgendjemand in einer Probe kontrolliert. Und da du es schlecht siehst würde ich mir für die Probe eben eine Kopie machen
     
  5. Gelöschtes Mitglied 5305

    Gelöschtes Mitglied 5305 Guest

    Es geht am Ende um die Auftritte.
     
  6. Mini

    Mini Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Holger

    Juristisch korrekte Lösung
    - eine weiteres Alt-Original beim Verlag kaufen (sofern der das anbietet).
    - einen kompletten 2. Satz des Arrangements kaufen.

    Oder ...

    Ich hatte schon Diskussionen mit Mitarbeitern von Musikverlagen über formaljuristisch nicht korrekt praktikable Verwendbarkeit ihrer Produkte, das lief dann auch auf Oder ... hinaus.

    Gruß
    Mini
     
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  7. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Theoretisch ist alles klar - und knallhart. Ich habe aber von Chor-Aktivisten gelernt, dass die GEMA-Praxis eine andere ist:

    Wir proben und spielen aus Kopien, die dann auch jedem einzelnen gehören. Zu Auftritten bringe ich dann den ganzen Packen Originale mit, um sie bei Kontrollen gegebenenfalls vorzeigen zu können. Das ist ehrlich und praktikabel und soll angeblich so gehandhabt werden. Wir sind allerdings noch nicht kontrolliert worden...
     
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  8. Gelöschtes Mitglied 5305

    Gelöschtes Mitglied 5305 Guest

    Tja, das Gesetz lässt da wohl keinen Spielraum.
    Und eine Musikschule kauft nicht 36 Arrangements doppelt weil da ein Altist mehr
    in der Band ist als erforderlich.
    Obwohl der ja einen Beitrag bezahlt.
    Aber eben auch schnell kündigen kann.
    Also nur was von Glenn Miller spielen. Da gibts auch 3. Alt.
    Es wird immer so viel über das Damoklesschwert des Gema-Mitarbeiters der zufällig im Publikum sitzt geredet.
    Ich habe aber noch nie jemanden gesprochen dem das passiert ist.
    Steht der dann auf und beendet kraft seines Amtes die Darbietung? Kontrolliert er alle Noten?
    Und was ist wenn die im Ipad stehen und alle das Ding schnell ausschalten?
     
  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @holgi1964

    Wer viel fragt bekommt auch viele Antworten...die pragmatischen Antworten standen eh zwischen den Zeilen.

    An Deiner Stelle würde ich das Thema hier nicht öffentlich vertiefen.

    CzG

    Dreas
     
    Sandsax, Claus und Zappalein R.I.P. gefällt das.
  10. warship

    warship Kann einfach nicht wegbleiben

    Ach schmeiss den Kopierer an ...
     
  11. OldButGold

    OldButGold Kann einfach nicht wegbleiben

    Also nein, wo soll das nur hinführen... :duck:
     
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  12. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Schmeißen wir hier nicht auch gerade "Kopieren von Noten"--> Verlag und "öffentliches Aufführen"-->Komponist/GEMA durcheinander?

    Cheerio
    tmb
     
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  13. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    . . . sehr richtig, die Gema kümmert sich nicht um Noten.



    https://swing-jazz-berlin.de/
     
  14. abraxasbabu

    abraxasbabu Ist fast schon zuhause hier

    Also wenn ich mir Noten kaufe darf ich mir davon für den Eigengebrauch eine oder mehrere Kopien machen. z.B. weil ich nicht mit den Orginalen auf einem Konzert sein will. Die kopie kann ich beim Konzert auf einen Notenständer legen. Wenn jemand anderes da drauf kuckt???
     
  15. Mini

    Mini Ist fast schon zuhause hier

    Das ist nicht ganz richtig.
    https://www.mon.bayern/uploads/media/Praxis_Kopieren_200911_02.pdf
     
  16. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Eben nicht!
     
  17. saxhornet

    saxhornet Experte

    Wie Claus sagte, das darfst Du nicht. Das blosse Kopieren ist schon ein Vergehen, egal ob Du das Original hast oder nicht.
     
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  18. OnkelSax

    OnkelSax Ist fast schon zuhause hier

  19. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Ja, das klingt nach einer fairen Lösung. Aber das ist eine zwischen zwei Parteien ausgehandelte Lösung - die Rechtslage ist (aus meiner Sicht leider) exakt so, wie @saxhornet sie beschrieben hat.

    Um es mal ganz klar zu sagen: ich halte das für völlig praxisfern und schwachsinnig.

    Aus meiner Sicht ist es uneingeschränkt richtig, die Arbeit von Künstlern und Komponisten zu schützen und zu honorieren. Deshalb wird ja auch hier im Forum darauf geachtet, das hier keine illegalen Kopien getauscht werden.

    Inwiefern allerdings schutzwürdige Interessen berührt sein sollen, wenn ich mir für ausschließlich private Zwecke eine Kopie von ordnungsgemäß gekauften und bezahlten Originalnoten fertige, erschließt sich mir nicht. Hier wird mein (bezahltes) Nutzungsrecht über Gebühr eingeschränkt. Von jedem anderen Werk darf ich in angemessenem Umfang Kopien für den Privatgebrauch machen, nur von Musiknoten nicht = da ist man plötzlich kriminell.

    Letztlich muss jeder selbst entscheiden, wie er damit umgeht.
     
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  20. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Nach meinem Kenntnisstand ist es der Gema erstmal egal, wer was aus welchen Noten spielt. Die Rechteinhaber der Noten sind idR Verlage, meist organisiert in der VG Muskedition.
    Die Gema (die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) selbst interessiert die Gebühren, die aus Musikaufführungen, -sendungen, Tonträgern etc etc zu gewinnen sind.
    Allerdings gibt/gab es wohl Kooperationen, bei denen die Gema für Rechteinhaber organisatorische Hilfe bereitstellte, relativ bekannt wurden Fälle, in denen die Gema in Kindergärten die Kopien von Weihnachtsliedern etc abmahnte - und dafür eine ausnehmend schlechte Presse bekam - s. zB
    https://www.stern.de/panorama/fuers-singen-bezahlen-gema-mahnt-kindergaerten-ab-3871830.html




    https://swing-jazz-berlin.de/
     
    Zuletzt bearbeitet: 20.Juli.2018
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