Widerrufsrecht

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied9218, 10.Oktober.2018.

  1. Gelöschtes Mitglied9218

    Gelöschtes Mitglied9218 Guest

    Ich habe da mal eine Rechtsfrage.

    Beim Online-Kauf hat man als Käufer ja in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich online etwas kaufe aber es vor Ort selbst abhole. Erlischt dann das Widerrufsrecht?

    Lg
    Paedda
     
  2. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich denke, dass das nichts ändert.

    Wenn Du den Vertrag online abgeschlossen hast, ist es irrelevant, ob Dir das Produkt angeliefert wird, oder ob Du es abholst.

    Der Vertragsabschluss gilt....meine ich....

    CzG

    Dreas
     
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  3. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Der Kauf an sich wurde doch online getätigt und irgendwie muss Du dann ja zu Deiner Ware kommen.
    .
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    Dreas hat gewonnen :)
     
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  4. GelöschtesMitglied11524

    GelöschtesMitglied11524 Guest

    Wenn Du es nur abholst nein. Wenn Du die Ware vor Ort bei Abholung begutachtest/testest möglicherweise ja.
     
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  5. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Sobald ein Geschäft über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird, gilt das im Onlinehandel bestehende Widerufsrecht. Es sei denn es handelt sich um einen Werksliefervertrag bei dem die Ware extra für dich angefertigt wurde, oder du bist Unternehmer. Dann gilt es nicht. LG
     
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  6. mcschmitz

    mcschmitz Strebt nach Höherem

    Genau. Sinn und Zweck dahinter ist, dass man online immer die berühmte "Katze im Sack" kauft und die Ware vor Vertragsabschluss nicht begutachten kann. Um diesen Nachteil auszugleichen wurde das Widerrufsrecht eingeführt.
    Wie die Ware dann zum Kunden gelangt ist dabei nebensächlich.
     
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  7. Smoothie

    Smoothie Ist fast schon zuhause hier

    https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/online-kaufvertrag-im-internet/

    Hallo @Paedda,
    habe mal gerade gegoogelt und was gefunden (siehe Link oben):

    ich zitiere aus dem Link den Absatz:
    Habe ich auch dann ein Widerrufsrecht, wenn ich die online bestellte Ware in einem Ladengeschäft selbst abholen muss?

    Wenn der Kaufvertrag online im Internet abgeschlossen wurde, und Sie vor Ort in Ihrer Stadt das gelieferte Produkt nur noch abholen müssen,
    dann haben Sie auch hier ein 14tägiges Widerrufsrecht.

    Kam jedoch online noch kein Kaufvertrag zustande, so haben Sie bei Abholung des Produktes kein Widerrufsrecht. Dass noch kein Kauf online abgeschlossen wurde
    können Sie daran erkennen, dass Sie vor Ort im Ladengeschäft entscheiden können, ob Sie das bestellte Produkt nun wirklich nehmen möchten oder nicht.

    Viele Grüße
    Smoothie
     
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  8. Gelöschtes Mitglied9218

    Gelöschtes Mitglied9218 Guest

    Wenn ich ein Saxophon Online kaufe, es aber selber abhole und vor Ort (bei der Abholung) anspiele und dann feststelle das es mir nicht gefällt, gilt dann immer noch das Widerrufsrecht?
    Ich spreche nicht vom Privatverkauf, sondern von einem Geschäft.

    Nur zur Info. Ich habe noch nichts gekauft und möchte somit auch kein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Das ist eine hypothetische Frage.

    Lg
    Paedda
     
  9. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Wenn der Kaufvertrag online zu Stande gekommen ist, dann hast du ein Wi-recht. Ich würde es mir aber trotzdem bei kleineren Läden extra schriftlich bestätigigen lassen, um von vornherein linsenspalterischem Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Die großen Musikhändler bieten es auf alle Fälle an. Egal ob Online oder Geschäft 14 - 30 ( je nach Laden) Tage Wi-recht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11.Oktober.2018
    ReneSax und Rick gefällt das.
  10. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Da wir ja hypothetisch unterwegs sind:
    1) Online Kauf mit Zusendung: Sich Diskussionsfrei Widerrufsrecht.
    2) Online Kauf mit Abholung ohne "Auspacken".... würde ich auch noch so sehen
    3) Online Kauf mit Abholung und dabei "Auspacken" / Probespielen würde ich in dem Augenblich der Abholung auch noch mit Widerrufsrecht sehen. Wenn mir bei diesem Vorgang aber erst ein paar Tagen später (innerhalb der 14-Tages-Frist) zu Hause einfällt, dass ich widerrufen möchte, hätte ich da schon ein Problem. Das online-Widerrufsrecht soll ja eben vor der Katze im(!) Sack schützen. Wenn ich bei Abholung die Katze aus dem Sack rausgeholt habe, ist es in dem Augenblick noch gültig für später jedoch verwirkt. So wäre mein Rechtsempfinden.

    Cheerio
    tmb
     
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  11. TitusLE

    TitusLE Ist fast schon zuhause hier

    Sehe ich auch so. Das Problem ist nur: Was wir beide so empfinden, interessiert im Zweifelsfall nicht. :cool:
     
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  12. Gelöschtes Mitglied9218

    Gelöschtes Mitglied9218 Guest

    Ich denke dass es doch etwas anders


    Szenario 1
    Ich gehe in ein Geschäft, guck mir fünf Saxophone an und entscheide mich für ein Saxophon. Kein Widerruf.

    Szenario 2
    Ich kaufe online ein Saxophon und lass es liefern, Widerruf möglich.

    Szenario 3
    Ich kaufe online ein Saxophon, gehe somit einen Vertrag über dieses eine Saxophon mit dem Händler ein und hole es persönlich ab. Im Geschäft probiere ich es aus, nehme es mit nach Hause und am nächsten Tag gefällt mir das nicht mehr. Widerruf ist möglich weil, der Kaufvertrag online stattfand und ich somit überhaupt nicht die Möglichkeit hatte mir das Saxophon vorher anzuschauen. Auch wenn ich es persönlich abhole, so habe ich das Saxophon doch auch wie "die Katze im Sack" gekauft.
    Ich denke dass der Zeitpunkt des Kaufs und die Art des Kaufs letztenendes darüber entscheiden, ob ein Widerruf möglich ist oder nicht. Nicht jedoch die Abholung.

    Lg
    Paedda
     
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  13. ppue

    ppue Experte

  14. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Nichts anderes habe ich oben schon geschrieben. Kommt der Vetrag online zu Stande und ich hole es ab, zählt das Wi-recht. Wenn Thomann, Music Store, Mediamarkt (nur bei Club Miedgliedschaft 28 Tage ) usw eine sogar verlängertes Wi-recht auch bei Kauf im Laden anbieten, so ist das eine Zugabe dieser Händler. Auf deutsch heißt dies “ der Kunde hat auch das Recht zu Hause die Ware wie im Laden zu testen“ natürlich mit der notwendigen Sorgfalt. LG
     
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  15. Pil

    Pil Strebt nach Höherem

    :rolleyes: Aus dem Laden raus war ein schöner Tag. Sogar am Stachus gibt es zur ausgewählten Uhrzeit Parkplätze.
    Direkte Antwort gebe ich nicht, sondern frage warum oder wer will des so machen?

    Online ist praktikabel aber nicht so romantisch.

    Der Genuss charmante Verkäufer(innen) kennenzulernen ist eine höchst angenehme Begleiterscheinung.
    So ein Kauf ist im Instrumentalen Sinne eine Art von Hochzeit. Mit diesem Sax möchte ich über Jahre verbunden sein.

    Spontan kommt der Gedanke aus meiner Branche und was meine Juristen jahrelang am Tisch predigen.
    -AGB ist nicht immer gleich
    -es gibt bei vielen Händlern Kulanz, die nicht zu Ausreizung besteht. Der Ruf des Ladens spielt eine Rolle.
    - mündlich ist O.K.; bestätigen lassen oder selbst für Stempel Schriftstück vorbereiten. (Kostet meist Zeit)
    -BGG ist fair mit Hirn ausgelegt
    - Versandeinkauf übt man, bei hoher Investition besser nicht
    - so die allgemeine Erfahrung wäre es liegen Rückscheine bei jedem gesendeten Artikel bei, auch wenn es nur ein Schlumpf wäre
    z.B. nicht wie aus dem Katalogfoto erwartet, zu großzuklein,...

    x ab Zeitpunkt kauf gilt Garantie einschließlich Reklamation verdeckte Mängel

    x Risiko der Eigentransport bis zur eigenen Türe. (20 km Stadt, 80 km Autobahn, nochmal 15 km DorfStadtSiedlung)
    Mein wichtigstes Instrument ist versichert. Der Vertrag lag nach Wochen gültig im Briefkasten nachdem ich es zu hause hatte.
    In der Position, dass meine Dienstreisen mit privatgepäck versichert sind, hätte ich das Gepäck als Überlebensnotwendig angegeben.
    Zugegeben nicht mal von der Entbingungsstation mit so einer Vorsicht gefahren. Mangels Lebenserfahrung.

    x ich hab mein Liebling im Laden selbst entpackt, mackelos ohne Kratzer direkt aus der Endkontrolle. Durfte noch mal in Proberaum unterAufsicht aufKorken.
    Unter anderem die aus der engeren Wahl vom Vorgespräch zum Vergleich noch mal anspielen.
    Zuletzt mit mir selbst gerungen.
    Ich hatte das unlackierte vom Laden und das selbstentpackte zuletzt in der binären Auswahl.
    Baugleich!
    Fasziniert von den Farben der Lötstellen, Brennpunkte, Gravur..
    Ihr zwei seid beide so schön. Dem Bewustsein dass ich nicht unter den Lack sehen kann, entschied ich mich für die Lady im eleganten Kleid und habe auf das Bikinimodell verzichtet. Sah gemeinsam vor dem Spiegel besser aus.

    Die Freizeit die ich in Läden verbrachte gelten als entspannender Weg.
    Ich mach es gerade wieder so, weil mein Tenor auf den Gnadenhof geht.
    Bis dahin trifft wohl Budget und Auswahl zum Ende nächstes Jahres zusammen.

    LG
    Pil
     
  16. ReneSax

    ReneSax Ist fast schon zuhause hier

    Der Knackpunkt liegt doch hier:
    Zitat:
    Durch das anklicken des "Kauf-Button" schließt Du online den Kauf ab denn Du hast Dich vorher entschlossen die Ware zu kaufen.
    Du konntest die Ware vorher nicht in Augenschein nehmen und der Gesetzgeber hat dafür das Widerrufsrecht festgeschrieben. Das trifft in so gut wie allen Fällen zu wo etwas im Onlinehandel angeboten und verkauft wird. Das Gesetz soll den Kunden vor Schaden schützen weil er keine Möglichkeit bekommt sich von der Güte und Funktion selber zu überzeugen.
    Wo man die gekaufte Ware abholt oder ob sie gebracht wird ist ganz egal.

    Lässt Du Dir aber eine Ware online "reservieren" oder in ein Geschäft schicken um erst dort den Kauf zu tätigen, dann ist es kein Onlinehandel mehr...und liegt in der Kulanz des Verkäufers. Du hast schließlich die Ware begutachten können, dich entscheiden können und hast sie gekauft.
    Hier liest man z.B. oft "Die Ware ist von der späteren Reklamation ausgeschlossen"...

    Viele Grüße

    René
     
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  17. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Wobei das juristisch gesehen schon wieder Unsinn ist, da eine "Reklamation" die Geltendmachung eines Mangels ist, und die ist selbstverständlich auch bei einem im Laden getätigten Käufen möglich. Die Kulanz bezieht sich nur auf die Rückgabe wegen "Nichtgefallens".
     
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  18. ReneSax

    ReneSax Ist fast schon zuhause hier

    Da hast Du Recht, das Beispiel war schlecht gewählt. :( Besser: "Die Ware ist vom späteren Umtausch ausgeschlossen" wäre korrekter gewesen...
     
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  19. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

    so ist es empfehlenswert, da rechtlich immer mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen.
    Vorteil des Widerrufs ist, dass man keinen (rechtlichen) Grund braucht wie z. B. bei Anfechtung oder Mängelhaftung.
     
  20. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Widerrufsmöglichkeit bei Onlinekauf mit Selbstabholung: es entspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, dass es egal ist, was ich mit der Ware ab Erhalt mache und ob ich sie im Laden bereits auspacke und ausprobiere oder erst zu Hause, solange ich die Ware nicht beschädige. Darum kann das Widerrufsrecht durch die Abholung nicht eingeschränkt werden.
     
    ReneSax gefällt das.
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