Hallo zusammen, trage mich mit dem Gedanken, mir eine STUDIOBRICKS-Kabine zuzulegen. Nun liegen die Kabinen bei entsprechender Größe schnell im 5-stelligen Bereich und da wäre es interessant zu wissen, ob man das Finanzamt nicht mit ins Boot holen könnte?! Meine Situation: - Gymnasiallehrer (verbeamtet) f. d. Fach Musik in NRW - Arbeitszimmer anerkannt - Lt. Bläserklasse/Big Band - T-& Barisax-Spieler - Nutzung für unterrichtliche Zwecke (Vorbereitung & Erstellen von Solis, Arrangieren am Laptop, Erstellen von Paybacks, etc....) Hat jemand von euch - entsprechende der o.g. Situation - seine Schallkabine (Kreativraum, Tonstudio. etc.) in voller Höhe beim Finanzamt abschreiben können? Freue mich auf Rückmeldungen! Der Bluesfreund
Tach Bluesfreund, kenn die Rechtslage in D nich, in Ö muss (lt. Steuerberaterin) das Arbeitszimmer - für die Absetzbarkeit - ausschließlich Musikzwecken dienen (sonst gilts nich), das is bei mir mit Übungskabine, Schreibtisch, Notenregal und Instrumentenkoffern eh schon gegeben, die Übungskabine war über mehrere Jahre verteilt zur Gänze absetzbar, abgeschriebene Grüsse Dsharlz
Bedankt! Vielleicht noch zur Ergänzung: - Mietwohnung - die Schallkabine soll im Wohnzimmer stehen, da Arbeitszimmer zu klein Werbungskosten, AfA,...? Fachkundige Rückmeldungen aus Deutschland - da hier steuerpflichtig - erbeten, danke
Könnte eventuell Diskussionen mit dem Finanzamt geben, abhängig vom Finanzamt. Bei Schullehrern wird auch in punkto Arbeitszimmer gerne mal gezickt. Ist leider manchmal Glückssache.
Auf jeden Fall, wenn es überhaupt durchkommt, wird es über Jahre abgeschrieben, d.h. die Steuerentlastung für deine 5-stellige Investition "tröpfelt" nur rein. Es wird aber auf jeden Fall schwierig, wenn die Übekabine im Wohnzimmer steht. Das gibt auf jeden Fall Schreibkram und Begründunsnot dem Finanzamt gegenüber.
Das stimmt insofern, wenn die Schule einen Arbeitsplatz und ein Musikraum zur Verfügung stellt. Ist dies nicht der Fall und man kann nachweisen, dass man keine Arbeitsmöglichkeit der Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes / Projektarbeit beim Arbeitgeber "Schule" vorfindet (z.B. durch Bescheinigung der Schule !! , oder im Arbeitsvertrag entsprechender Passus vermerkt ist), dann dürfte die Anerkennung durch das FA weniger Probleme bereiten. Unser Musiklehrer arbeitet als Honorarkraft (ist also in der Schule nicht fest angestellt) und setzt Arbeitszimmer = gleich Musikzimmer) plus Arbeitsmaterialien steuerlich ab. .... ansonsten das FA fragen (§ 89 Abs. 2 AO), wie @Claus bereits bemerkte.
@bluesfreund Das sind so typische Ermessensentscheidungen vom FA. Die können dann auch noch von FA zu FA unterschiedlich ausfallen. Wenn es erkannt wird, AfA, wohl 5 Jahre (es sei denn es gibt nachweisbare Gründe, dass das Ding nach drei Jahren durch ist) Wenn sich das für Dich nur unter steuerlicher Berücksichtung realisieren läßt, würde ich die Finger davon lassen. Ansonsten würde ich es einfach versuchen und mich freuen wenn es klappt. (Wenn Du wirklich nachweisen kannst, dass Du das Ding ausschließlich beruflich nutzt, möglicherweise auf Grund der Wohnsituation sogar unerläßlich ist, sollten die Chance nicht schlecht stehen.) CzG Dreas
Erscheint mir zu kurz. Da liegt der Knackpunkt als Gymnasiallehrer nutzt er nicht die Kabine beruflich. Das Geld wird durch die Tätigkeit in der Schule verdient. Da braucht es ein nettes Finanzamt.
Es gibt eine sog. AFA-Tabelle welche als Richtmaß für div. Abschreibungen herangezogen werden kann. Ich habe gerade nachgesehen. Übungskabinen direkt sind nicht aufgeführt. M.E. liegt das zw. Wohn- und Baucontainer, da diese containerähnlich m.W. abgebaut und beispielsweise bei einem Umzug wieder aufgestellt werden können. Die Abschreibung für Zelte liegt unter 10 Jahren. Die von Containern,...so bei 10 Jahren.
Könnte helfen, wenn du einen Nutzungskalender führst, wann, wie lange und zu welchem Zweck du in der Kabine warst, und mit wem(Schüler ) . Je mehr Mühe Du Dir dabei gibst, umso mehr wird ein skeptischer Beamter Dir wohlwollend entgegenstehen. Dazu würde ich eine Erklärung vorbereiten, ggfls mit Dezibel Nachweis , dass Deine Arbeit ohne diese Kabine nicht möglich ist. Dann noch eine Kerze anzünden und einreichen. Good luck
Ob das eine schlaue Idee ist. Er ist Gymnasiallehrer und Beamter. d.h. er muss jeden Nebenverdienst erst vom Staat genemigen lassen. Wenn er etwas ohne Gehnemigung macht, kann ihn das den Job kosten. Und als Gymnasiallehrer wird es deutlich schwieriger zu argumentieren wofür er die Kabine braucht, zumindest nach der Art und Weise wie manche Finanzämter denken. Ich kenne da von Lehrern schon einige Geschichten zu Arbeitszimmern.
Wenn nicht vom AG genehmigt und ohne angemeldetes Gewerbe wird es keine steuerliche Anerkennung und somit AfA geben.
Wo steht denn, dass er Nebentätigkeiten nachgeht? Er will die Kabine ausschließlich für seine Tätigkeit als Musiklehrer im Gymnasium nutzen. So habe ich jedenfalls seinen Ausgangspost verstanden. CzG Dreas
Dann wird die Steuerverwaltung damit argumentieren, dass er in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers üben soll, oder eben die Schule für die Kosten der Kabine aufkommt.
Ich habe keine einschlägige Erfahrung, aber mir scheint die Argumentation ziemlich stark zu sein. Die Anerkennung eines Arbeitszimmers war vielleicht sogar schon die größere Hürde. Weil Arbeiten korrigieren usw. kann man - aus Sicht des FA - wohl noch eher in der Schule. Dass man sich für eine Big Band (z.B. zur Beurteilung des Schwierigkeitsgrads von neuem Notenmaterial) auch Selbstspielend vorbereiten muss, sollte einsichtig sein. Und das man das nicht im häuslichen Arbeitszimmer machen kann auch.