Backing Tracks / Playbacks für öffentlich zugängliche Aufnahmen

Dieses Thema im Forum "Home- und Live-Recording, Tontechnik" wurde erstellt von misterfunkysax, 27.November.2022.

  1. misterfunkysax

    misterfunkysax Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,
    ich möchte die ein oder andere Aufnahme erstellen und beispielsweise in YouTube veröffentlichen.

    Wie verhält es sich mit der Nutzung von Backing Tracks / Playbacks? Was gilt es zu beachten?

    Wer kann weiterhelfen? Bzw wo finde ich entsprechende Informationen dazu?

    Danke vorab.

    Allen noch einen schönen ersten Advent!
     
  2. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    Bei karaoke-version.de gibt’s für schmale Taler recht gute Playalongs, die man noch individuell bearbeiten kann.

    Ich zitiere aus dem Copyright:

    „Karaoke Version verpflichtet sich legale Inhalte in Abstimmung mit den Inhabern der Rechte, Autoren / Komponisten, Herausgeber und Gesellschaften für kollektive Verwaltung, anzubieten. Aus diesem Grund haben wir Abmachungen über die Rechte zur mechanischen und grafischen Reproduktion mit zahlreichen Musikherausgebern in der ganzen Welt getroffen.“
     
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  3. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    . . . ein bischen komplizierter ist es schon:
    https://www.karaoke-version.de/help/use_33.html

    "Die Verwendung unserer Playback-Tracks ist im privaten Kontext erlaubt (familiärer Kreis).

    Für eine kostenlose und punktuelle Show / Konzert, eine Wohltätigkeitsveranstaltung, eine Online-Sendung auf YouTube oder verkaufsfördernden sozialen Netzwerken, unterliegt die Produktion einer CD (beschränkt auf 50 Kopien) usw. einer vorherigen Genehmigung und Bezahlung von Gebühren und Nutzungsgebühren an die Inhaber der Urheberrechte und damit verbundenen Rechten (Sacem, Spre, SCPP usw), bitte Kontaktieren Sie uns HIER

    Andere Verwendung

    Für die Produktion von Aufnahmen, Remixen, Streaming auf Musik-Plattformen, institutionellen Events, Werbekampagnen, TV-Shows- und Serien, Film oder andere kommerzielle Nutzung, kontaktieren Sie bitte unseren Partner Tency Music HIER.


    Bei der Wiederverwendung von Tracks aus unserem Katalog, ohne zuvor eingeholte Zustimmung stellt einen Rechtsverstoß dar, entsprechend dem französischen Gesetz vom 3. Juli 1985.

    Um das Gesetz zu Urheberrechten und geistigem Eigentum einzuhalten, müssen Sie die nötigen Genehmigungen von den Rechteinhabern (Gemeinschaften zur gemeinsamen Rechteverwaltung oder / und Musikverleger) einholen."
     
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  4. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    Ooops, danke für den Hinweis.
     
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  5. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ein Minenfeld.

    Grundsätzlich gilt immer das Urheberrecht. Das gilt wie beispielsweise das Recht auf Leben (in jedem zivilisierten Land) als automatisches und unveräußerliches Grundrecht. Dabei gilt: Alles, von dem Du nicht lückenlos nachweisen kannst, dass Dir vom Urheber ausdrücklich erlaubt wurde, ist verboten. Als Faustregel kann man annehmen, dass wenn man unsicher ist und fragen muss, man diese Erlaubnis vermutlich auch nicht hat.

    Es gibt Ausnahmen, das Recht ist nicht zeitlich unbegrenzt und nicht immer ist klar, wer dieses Ureberrecht gerade vermarkten darf, bei wem man also eine Erlaubnis einholen müsste. Dann steht die Aussage im Raum, dass zumindest YouTube einige schwammige Vereinbarung mit einigen Rechtevertretungen hat um die illegale Medien Nutzung der User zumindest teilweise abzugelten. Inwieweit eine Einspielung von GEMA Material damit rechtskonform wird, ist nicht allgemein beantwortet. Ebenso ist nicht leicht zu erkennen, ob das Material überhaupt von der GEMA verwaltet wird, also in die GEMA/Google Vereinbarung fällt.

    Wenn Du also sicher rechtskonform bleiben möchtest, ist die einfache Antwort: Lass es.

    Wenn Du Dich dann fragst, wieso sich scheinbar außer Dir niemand wirklich dafür interessiert, ob das in YT eingespielte Material rechtskonform ist, liegt das daran, dass es auch für die Rechteinhaber (und Gerichte) sehr aufwendig, langwierig und unbefriedigend ist, einzelne User mit geringer Reichweite für einzelne (nicht gewerbsmäßige) Verstöße erfolgreich zu klagen. Da ist es gerade auf YT eher so, dass oft ein automatisches Filter anspringt, das Dir als Uploader die Möglichkeit nimmt, das Material selbst monetär zu vermarkten. Google blendet dann Werbung des (vermuteten) Rechteinhabers zu dessen Gunsten ein.

    Das mag nicht dem Buchstaben des Gesetzes entsprechen, ist aber gelebte Praxis und außer "nein" die momentan einzige, zumindest ein Bisschen funktionierende Variante, um die Bedürfnisse von Rechte Inhabern und Medien Nutzern in der Anarchie des Internet doch irgendwie unter einen Hut zu bekommen.

    Bei Einspielungen im Forum wäre ich da noch vorsichtiger. Der Betrieb des Forums gilt als "gewerbsmäßig" und die Einstellungen der User stehen unter der Verantwortung des "Medienbetreibers". Hier gilt also der Forum Betreiber als Quelle möglicher Urheberrechtsverstöße, nicht der jeweilige User. Das wäre für Rechteinhaber doch deutlich leichter und lukrativer.

    Ich habe beispielsweise versucht, für eine Aufnahme unseres eigenen Orchesters eine korrekte Genehmigung zu bekommen, um es in YT einspielen zu dürfen. Keiner hatte eine Ahnung. Der österrichische Blasmusikverband hat für die Vereine eine Sammelgenehmigung für alle "Aufführungen", aber nicht für andere veröffentlichungen mit den Komponist/in/en. Die AKM (österreichische GEMA) hat gar nicht geantwortet. Der Komponist war verwundert, weil ihm die Frage noch nie jemand gestellt hat, obwohl viele seiner Werke in YT veröffentlicht sind. Er lebt aber nicht vom Verkauf der Tonträger, sondern von Auftragskompositionen und dem Verkauf der Noten. Das wäre vom Urheberrecht aber trotzdem auch sein mögliches Einkommen, denn auch die Aufführung gehört zu den unveräußerlichen Urheberrechten.

    Ich habe das damals so verstanden, dass die Veröffentlichung einer guten Aufnahme seiner Noten eher verkaufsfördernd und daher in seinem Sinn ist.

    PA Hersteller sind im Grunde in der gleichen Situation. Eine veröffentlichte Aufnahme mit diesem Backing wird die Einnahmen des Verlags und der Rechteinhaber nicht verringern, bestenfalls erhöhen. Der tatsächliche "Schaden" wird sich in Grenzen halten.

    Hätte ich keine Aufnahmen mit dem Backing von "Jazzy Christmas" gehört, hätte ich mir die Noten nie gekauft.
     
  6. Wuffy

    Wuffy Gehört zum Inventar

    Bei jedem Hochladen erfolgt bei Youtube automatisch eine Prüfung bezügl. Urheberrecht.

    Entweder es wird zur Veröffentlichung genehmigt..oder eben nicht.
     
  7. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    So lange hier nur ein Link zu der Plattform gesetzt wird, wo das Stück hochgeladen wurde, ist es für den Forumsbetreiber unkritisch.

    CzG

    Dreas
     
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  8. misterfunkysax

    misterfunkysax Ist fast schon zuhause hier

    Das probiere ich gerne aus und lasse mich überraschen.

    Herzlichen Dank an Alle für euren Input. Das hilft mir weiter!
     
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