Künstlersozialkasse, Kranken- und Rentenversicherung

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von SaxFlute, 12.Juli.2018.

  1. SaxFlute

    SaxFlute Ist fast schon zuhause hier

    Hallo zusammen,

    Ich bin schon seit etwa 20 Jahren als Ausbilderin für Blockflöte, Querflöte und Saxophon im heimischen und im benachbarten Musikverein tätig. Bisher habe ich das immer unter der Ausbilderpauschale laufen lassen. Ansonsten bin ich Managerin eines kleinen Familienunternehmens, also Hausfrau und Mutter.
    Seit Ende Februar bin ich auf Honorarbasis zur Vertretung an einer Musikschule tätig und aus der Vertretung wird jetzt was dauerhaftes. Umfang etwa 5 Wochenstunden.

    Habe ich auch ohne Musikstudium eine Chance in die Künstlersozialkasse rein zu kommen?

    Wie funktioniert das mit Kranken- und Rentenversicherung? Bisher bin ich familienversichert.

    An was muss ich sonst noch denken?

    Das ist alles ziemlich kompliziert, wenn man noch nie etwas damit zu tun hatte.
     
  2. GelöschtesMitglied3606

    GelöschtesMitglied3606 Guest

    Da das immer ein sehr individueller Fall ist, solltest du dich bei der KSK beraten lassen. Die beißen nicht.
     
  3. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Die KSK ist (bzw war) aber auch nicht daran interessiert, die Vorteile jedem Interessenten zur Verfügung zu stellen. Die KSK ist bzw war (?) ja teilweise in der Kritik zB von Unternehmerverbänden, die keine KSK-abgaben zahlen wollten.
    Ich habe vor etlichen Jahren mitbekommen, das da teilweise streng gesiebt wurde, wer da reindurfte und wer nicht. Das heisst ja nicht, das der konkrete KSK-Mitarbeiter nicht hilfsbereit und nett sein kann. Trotzdem scheint es mir durchaus sinnvoll zu sein, vor einem offiziellen Kontakt Infos einzuholen. Oder man lässt sich erstmal anonym telefonisch beraten zB.



    https://swing-jazz-berlin.de/
     
  4. TitusLE

    TitusLE Ist fast schon zuhause hier

    In die Krankenkasse musst du erst, wenn du über 450 € im Monat verdienst. Dabei zählt das, was du über das Jahr verdient hast, geteilt durch 12. Abzüglich deiner Belastungen, wie Raummiete, Fahrkosten, Instrumenteninstandhaltung etc. pp. Wenn du knapp über der 405€-Grenze liegst, solltest du sehen, dass du knapp darunter kommst. Die KK berechnen nämlich immer den Beitrag für ein Mindesteinkommen. Das kannst du zwar reduzieren, wenn du nachweislich dauerhaft unter einer bestimmten Grenze liegst, das macht aber immer noch rund 170 € im Monat.
    Ob du rentenversicherungpflichtig bist, kann ich dir nicht sagen. Es gibt diverse freiberufliche Tätigkeiten, die davon ausgenommen sind. Das kann man aber auf der Seite der BfA z. B. checken.
     
  5. Wenke

    Wenke Ist fast schon zuhause hier

    Und wenn du in dem 450 € Bereich liegst, kannst du selber entscheiden, ob du Abgaben für die Rentenversicherung zahlen möchtest.
     
  6. ppue

    ppue Experte

    Ein Musikstudium brauchst du nicht vorweisen. Musst nur Freiberufler sein.
     
  7. ppue

    ppue Experte

    Ach so: Du bleibst eigentlich bei deiner jetzigen Versicherung, nur, dass du das Geld an die KSK schickst. Die legt noch die andere Hälfte drauf und schickt es dann deiner KK.
     
  8. jb_foto

    jb_foto Ist fast schon zuhause hier

    Das kann man alles nicht so pauschal beurteilen.
    Es gibt hier auch noch die Themen:
    - Sozialversicherung
    - Krankenkasse
    - Einkommenssteuerer
    zu beachten
     
  9. SaxFlute

    SaxFlute Ist fast schon zuhause hier

    Ich sehe schon. Das ist ein recht umfangreiches Thema. Also viel lesen und fragen...

    Morgen werde ich mal bei der KSK anrufen. Mal sehen, was die zu meinem Fall sagen.
     
  10. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Hast Du einen Anstellungsvertrag? Dann regelt der Arbeitgeber alles.

    Bist Du selbständig (Freiberufler)? Dann musst Du Dich um KV, Rentenversicherung, Steuern, etc. selbst kümmern.

    Wenn Du das selbständig machst ist noch das Thema „Scheinselbständigkeit“ zu beachten.

    Mit der KSK kenne ich mich nicht aus.

    CzG

    Dreas
     
  11. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

    Du musst deine Arbeit hauptberuflich machen, also mindestens 50% deines Einkommens dadurch erwirtschaften, um in die KSK zu kommen.
     
  12. Claus

    Claus Mod Emeritus

  13. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Der Fragebogen der KSK ist da recht ergiebig, über die wärest Du dann renten-, ev. auch krankenversichert (ich bin z.B.über die KSK nur rentenversichert,da Haupteinnahmequelle im Angestelltenverhältnis liegt), die schreiben Dir auch normalerweise, welche Unterlagen (Arbeitsvertrag etc.) benötigt werden.
    Die Anmeldung beim Finanzamt über eine freiberufliche Tätigkeit gehört dazu (geht auch meine ich als formloses Anschreiben), versuche aber, nicht in die Umsatzsteuer zu kommen (bei der Geringfügigkeit Deiner Tätigkeit machbar) - es sei denn, das ist günstiger für Dich/Euch.
    Das Thema "Scheinselbstständigkeit" ist gerade an Musikschulen ein kontrovers und heiß diskutiertes Thema mit diversen Klagen etc., ist fraglich, ob man dieses Fass für 5 Wochenstunden aufmachen möchte.
     
  14. SaxFlute

    SaxFlute Ist fast schon zuhause hier

    Ihr seid super. Die Intelligenz der Masse funktioniert hier echt bestens!
    Ich hangele mich dann Mal durch den Fragebogen der KSK.
     
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