Online-Handel - zur möglichen Steuerpflicht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Guido, 16.April.2004.

  1. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Hier wurde schon mal diskutiert, ob online-Handel steuerpflichtig ist/werden kann. Hierzu eine kleine Information:

    Zitat:
    "Die Steuerfahndung im Netz interessiert sich nur für gewerblichen Online-Handel. Wer beispielsweise per Verkauf sein Bücherregal ausmistet oder die CD-Sammlung aus Jugendtagen auflöst, hat nichts zu befürchten. Der Unterschied zu gewerblicher Tätigkeit: Solche privaten Angebote sind nicht darauf ausgerichtet, nachhaltig einen Gewinn zu erzielen. Das wäre allerdings der Fall, wenn man auf Flohmärkten regelmäßig in großem Umfang Bücher oder CD’s zukauft, um sie dann online mit Gewinn weiter zu veräußern.

    Eindeutig gewerblich und damit im Visier der Steuerfahndung sind die grassierenden Erotik-Dienstleistungen gegen Entgelt (Chats, Webcams, Bilderangebot zum Herunterladen etc.) und andere Bereiche, in denen viel Geld verdient wird. Vermehrte Aufmerksamkeit widmen die Fahnder etwa dem zunehmenden Handel mit hochwertiger, kleinteiliger Ware, die sich gut verschicken lässt. Darunter zum Beispiel PC-Teile oder Fotoartikel. Fachleute weisen zudem darauf hin, dass selbst Branchen mit geringen Umsatzrenditen für Online-Händler interessant sein können – wenn sie keine Steuern zahlen."

    Eine kleine Übersetzung:
    Steuerpflicht kann entstehen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

    Regelmäßiger Verkauf (auch, wenn z.B. bei Ebay USA eingestellt wird)

    Verdienst in mehr als geringem Umfang (dass heißt, nicht viel mehr als wenig :-D )

    bei Einkauf an anderen Stellen um weiter zu verkaufen (Ebay-USA, Märkte, Ebay-Deutschland etc.)

    Achtung, das muss nicht kumuliert zutreffen! Steuerpflichtig wird auch, wer z.B. alle 4 Wochen ein Einzeltstück mit gutem Gewinn verkauft. Oder wer alle 2 Tage z.B. Kleinigkeiten mit kleinem Gewinn verkauft.

    Das Entstehen einer Steuerpflicht bedeutet nicht, dass auch tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, weil auch abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden können. Im Zweifel hilft der Gang zu einem Steuerberater oder die Frage beim Finanzamt. Das ist billiger, als vom Finanzamt auf der Grundlage von ein paar guten Geschäften geschätzt zu werden und saftig zu zahlen.

    Mittlerweile gibt es in nahezu jedem Bundesland "online-Fahnder", die sich in dem entstehenden "grauen Markt" auf die Suche machen. Und der Fiskus versteht keinen Spaß, wenn ihm Geld vorenthalten werden soll.

    Ich bin nebenher im Freiberuf als "Künstler" tätig (Ballonmodellage). Von mir gibt es Rechnungen und ich mache jedes Jahr brav meine Aufstellung für das Finanzamt. Mir sitzt niemand im Nacken und die Steuer ist so hoch nun auch wieder nicht. Und ob man wegen ein paar Kröten heftigen Stress mit dem Fiskus riskiert - das frage sich jeder selbst.
     
  2. Doellcus

    Doellcus Ist fast schon zuhause hier

    Großes Lob an dich dafür! Ich komme aus einer Handwerkerfamilie, die sich über 500 Jahre zurückverfolgen läßt. Da gehöhren Verläßlichkeit und Dauerhaftigkeit zu den Grundlagen langfristigen Erfolges. - Steuerehrlichkeit auch. Ich sage mir, lieber 50% als überhaupt keine Steuern zu zahlen. ;-)

    Nur, wenn man dann sieht, dass über 70.000 (in Worten: siebzigtausend) Entscheidungen neben den schon viel zu zahlreichen Gesetzen und Verordnungen existieren, darunter ettliche, die 'zugunsten' der Zahlenden ausfielen, fragt man sich schon, wer sie da nicht mehr alle in der richtigen Reihe hat.

    Da werden höchstrichterliche Entscheidungen einfach nicht befolgt, da die ministerliche Durchführungsverordnung nicht erfolgt... Sowas nenne ich auf gut deutsch 'Bürgerverarschung'.

    Wenn dann ein Bundesfinazminister auch noch vor Kameras behauptet, er kenne und wüßte alles, fällt mir überhaupt nichts mehr ein. Das sehen wirkliche Experten nämlich völlig anders. Das Problem ist für mich nicht der Profisteuerhinterzieher (der gehört auch bestraft), sondern die sofortige strafrechtliche Konsequenz der über Jahre gemachten Fehler für den ehrlichen Bürger. Da werden dann U'erische Aufwendungen plötzlich nicht mehr absetzbar, jahrelange steuerfreie Einnahmen plötzlich steuerrelevant. Ich finde diese Unverläßlichkeit und Unbeständigkeit schlicht zum Kotzen.

    Damit möchte ich niemanden -schon gar nicht SaxophonistInnen- und keiner Partei auf die Füße treten, daran waren alle schuld (ist doch wie bei der Rente), aber das ist ein moderner Molloch, der die im Grunde ehrlichen Bürger verschlingt, indem er sie zu Straftätern macht. Da hilft kein Blues und kein Lamentieren. Da ist Handeln gefragt.

    Anm. Im Übrigen kann ich nicht einsehen, das man die sowieso ungerechte km-Pauschale uns nun auch noch als Subvention andrehen will. Das sind echte Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen! Das klingt für mich wie die das Unwort der 'Rentnerschwemme', um hier auch mal konkret an einem Beispiel aufzuzeigen, wie der Staat seine Bürger mißhandelt!

    Sorry für den -oberflächlich betrachtet- OT, aber das sind reale Probleme, die alle Schichten öffentlichen Lebens durchdringen und betreffen.
     
  3. rbur

    rbur Moderator

    kein Problem Einmal im Quartal darfst du :-D . Würde das Fälligkeitsdatum für die Gewerbesteuer vorschlagen (nächstesmal am 15. Mai)
     
  4. mos

    mos Ist fast schon zuhause hier

    Jeder Handel mit der Absicht einen Gewinn zu erziehlen ist steuerpflichtig.
    Es lohnt nicht es ohne Gewerbeschein zu versuchen, irgendwann fliegt man vermutlich auf.
    Man kann wunderbar die Kosten gegen die Erträge rechnen. Es kann einem nur passieren, dass das Finanzamt irgendwann sagt, das Gewerbe sei "Liebhaberei" (es kommt nichts bei rum) und man solle es einstellen.
    Wenn man unter 16 xxx irgendwas Umsatz im Jahr bleibt, braucht man auch keine Rechnungen mit MwSt auszustellen, kann aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen.
     
  5. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    @Doellcus OT
    Ich bin ja froh, dass du die Politiker getreten hast und nicht den armen Steuerbeamten, der die 'Gesetze und Verordnungen schneller auf dem Tisch hat als die Formulare, die er zur Bearbeitung braucht. Steuerpolitik ist/wirkt auch ungerecht, weil sie überwiegend.zu einer Klientelpolitik verkommen ist.

    @mos
    Liebhaberei:
    Auch hier Vorsicht. Mit der "Empfehlung", das Gewerbe einzustellen kann auch eine Steuernachforderung einhergehen. Nämlich dann, wenn der Steuerbescheid hinsichtlich dieser Tätigkeit für vorläufig erklärt wurde. Alles, was hieraus "ausgeschüttet" wurde, darfst du u.U. zurückzahlen. Das kann vermieden werden, wenn wenigstens ein übersichtlicher Gewinn herauskommt und das dürfte dich wohl nicht schwierig zu bewerkstelligen sein. Auch hier im Zweifel bitte den Steuerberater fragen, sonst kann es eine Überraschung geben.

    Richtig: Unter 16xxx ist man sog. "Kleinunternehmer" (das ist unabhängig von der Körpergröße :-D ) und ist von der Umsatzsteuer befreit.

    Mein Beitrag sollte auch nur dazu dienen, nicht allzu blauäugig einen mehr oder minder schwunghaften Handel ohne Absicherung zu betreiben.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden