Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Dieses Thema im Forum "Off Topic - für Philosophen, Esoteriker etc" wurde erstellt von Florentin, 24.September.2019.

  1. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Vielen Dank für alle ernstgemeinten Antworten!

    Es ist keine philosophische oder esoterische Frage, und das Knöllchen ist schon da. Übrigens hat es sogar etwas mit Musik zu tun, weil ich hier während eines (unbezahlten) Auftritts geparkt habe.

    So hatte ich (ohne Parkausweis B) in meiner bescheidenen Logik auch gedacht. Dass das ganze Schild am Samstag Abend zu ignorieren ist, weil nach Geschäftsschluss sowieso kein Andrang mehr da ist.

    Gibt es dafür eine amtlliche Quelle, @Claus?

    Ich fürchte, das ist die Absicht des Ordnungsamts. Den Anwohnern über Nacht ihren Parkplatz freizuhalten. Habe ich mittlerweile aus lokalen Rückfragen so gehört.

    Ich fürchte, diese Beamten gibt es hier.

    Hat natürlich wenig Sinn, wegen 15 Euro hier einen Rechtsstreit anzufangen. Das wissen die Leute im Ordnungsamt ja auch ...
     
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  2. djings

    djings Strebt nach Höherem

    oh, tut mir leid! noch dazu, wo du wahrscheinlich für einen guten zweck gespielt hast! vielleicht lässt du dir nächstes mal von den veranstaltern eine sondererlaubnis beantragen. das geht! hab ich von einer knöllchenverteilerin :))
     
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  3. Gelöschtes Mitglied 172

    Gelöschtes Mitglied 172 Guest

    Deswegen steht ja etc. dahinter ;)
     
  4. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

    Eben! Ein Rechtsstreit muss wirklich nicht sein aber das Widerspruchsformular ausfüllen und absenden kostet nicht viel Zeit und Geld. Meiner Erfahrung nach hat man damit ab und zu auch Erfolg.
     
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  5. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Ich würde mich schon aus Prinzip wehren !
    Das Zusatzschild ist falsch beschriftet, wenn der Parkraum ausserhalb der angegebene Zeiten NUR den Anwohnern mit Parkausweis B vorbehalten bleibt.
    Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
    Ein Rechtsstreit würde Klarheit schaffen und andern helfen nicht in die gleiche Falle zu tappen.

    kokisax
     
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  6. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Meine Lieblingskombation ist:
    - Templimit 30
    - außer Sa.
    - 7.00 bis 17.00
     
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  7. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Es läuft wohl darauf hinaus, worauf sich das zweite Zusatzzeichen bezieht: auf das oberste "Hauptverkehrszeichen" oder das erste Zusatzzeichen. Das ist in der STVO §39.3 etwas unglücklich formuliert und führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. In den einschlägigen Foren geht es diesbezüglich ebenso lebhaft zu wie hier ...

    Ich habe da kein Interesse, mich zum Märtyrer zu machen. Das Argument der Massenträgheit ist immer auf der Seite der Behörde. Selbst wenn die insgeheim zugeben würden, dass es irreführend ist, würden sie mir nicht Recht geben, weil sie sonst einen Präzedenzfall hätten oder ihre teuren Schilder neu machen müssten ...
     
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  8. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    @Florentin ,

    und gerade aus diesem Grund würde ich aus Prinzip nicht klein beigeben.
    Hoffe Du hat eine Rechtsschutzversicherung.
     
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  9. Claus

    Claus Mod Emeritus

    @Florentin

    ich bin leider ein paar Tage unterwegs und kam deshalb im Moment keinen Kommentar zur StVO zu Rate ziehen, Aber auch wenn ich Dir Recht gebe, dass §39 III StVO alles andere als eindeutig ist, sprechen mE die deutlich besseren Argumente dafür, dass sich Zusatzzeichen auf Hauptverkehrszeichen beziehen.

    in dem von Dir geschilderten Fall hätte ich keine Hemmungen, es darauf ankommen zu lassen.
     
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