Was würdet ihr tun?

Dieses Thema im Forum "Reparatur und Instandhaltung" wurde erstellt von altomania, 19.Mai.2020.

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  1. altomania

    altomania Ist fast schon zuhause hier

    Folgende Situation. Ich habe ein hochpreisiges MkVI in einem renommierten Saxophonladen gekauft. Lt. Aussage wurde es "kürzlich generalüberholt und ich würde es in den nächsten Jahren problemlos spielen können", bis auf die üblichen Nachstellungen usw.
    Die angebliche Generalüberholung stand nicht auf der Rechnung, wie ich jetzt feststellen musste.
    Nach 6 Monaten sprachen die tiefen Töne nicht gut an und ich brachte es -trotz noch gültiger Garantie - zu einem Reparateur "um die Ecke", weil ich davon ausging, dass es ja nur eine Kleinigkeit sein konnte und ich mir den weiten Weg zum Verkäufer sparen wollte.
    Der (ebenfalls renommierte) Reparateur hat mir glaubhaft versichert, das Instrument, sei denfinitiv noch NIE generalüberholt worden, es sei eher unsachgemäß zusammengeschustert, einzelne Polster seien noch die original Polster aus den 60ern (er hat sie mir als "Beweis" mitgegeben, Schrauben festgerostet und andere Polster unsachgemäß eingeklebt.
    Da bin ich wohl böse reingefallen.

    Ich nenne mit Absicht den Namen von beiden nicht, weil ich niemanden an den Pranger stellen möchte. Ich habe den Verkäufer nun angeschrieben und ihm die Situation geschildert und warte nun auf eine Reaktion.
    Klar, ich bin ja selbst Schuld, hätte mal besser jemanden zum Kauf mitgenommen, der sich auskennt. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, in dem hochpreisigen Laden so "übers Ohr gehauen" zu werden, schließlich hat man doch einen Ruf zu verlieren.

    Habt ihr mal Ähnliches erlebt? Wie würdet ihr damit umgehen? Ich bin nicht nur verärgert wegen des vielen Geldes, sondern auch enttäuscht, dass man Ahnungslose so über den Tisch zieht in der Hoffnung, dass sie es nicht merken. Okay, es könnte ja auch ein Versehen sein, eine Verwechslung und der Verkäufer hat noch die Chance, es wieder gut zu machen, mal schauen, wie er reagiert...
    Was würdet ihr machen? Rechtlich habe ich da wohl keine Schnitte, weil die Aussage nur mündlich so angegeben wurde.
     
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  2. Stevie

    Stevie Ist fast schon zuhause hier

    Liebe Altomania,

    das ist ja wirklich sehr ärgerlich. Auf einen Rechtsstreit hat natürlich niemand Lust - schon gar nicht, wenn die "Beweislage", so wie Du sagst, für Dich eher ungünstig ist. Andererseits gibt es natürlich vielleicht doch ganz gute Indizien, die dafür sprechen, dass hier im Verkaufspreis eine Generalüberholung mit eingepreist war. Wenn es ein renommierter Saxophonladen ist, wird er auf sein Renomme vielleicht auch achten wollen.

    Auf jeden Fall würde ich die Sache nicht ohne Weiteres auf sich beruhen lassen. Man kann da durchaus auch rechtlich was versuchen - kommt halt immer sehr auf die Umstände an; auch wenn die auf den ersten Blick nicht günstig aussehen, kann man oft doch noch was rausholen. Problem: auch das kostet Zeit und Geld. Insofern kommt es auch darauf an, was Du erreichen möchtest. Soll der Kauf rückabgewickelt werden oder möchtest Du "nur" die Kosten für die - nicht durchgeführte - GÜ? Soll die GÜ jetzt gemacht werden - zum Sonderpreis oder vielleicht gar kostenlos ...? Das sind ja alles Varianten, die man erwägen kann.

    Vielleicht war das Ganze - wie Du auch vermutest - auch tatsächlich ein Missverständnis und alles löst sich in Wohlgefallen auf (das würde ich Dir wünschen). Daher würde ich an Deiner Stelle Deine Unzufriedenheit in jedem Fall äußern - das kostet erst mal nichts, Du musst Dir nicht vorwerfen, vorschnell klein beigegeben zu haben und wenn es gut läuft, findet Ihr einen gemeinsame Lösung.

    Vermutlich wird es zwar eher eine schwierige Auseinandersetzung; ich würde es aber auf jeden Fall erst einmal auf diese Art versuchen. Wenn das nichts bringt, kann man immer noch mal überlegen.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg - und nicht den Spaß am Sax darüber verlieren

    So long
    Stevie
     
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  3. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Blöd ist halt, dass Du mit einem Gewährleistungsfall nicht direkt zum Händler gegangen bist. In dem Augenblick, wo da jemand anderes "die Finger dran" hatte, hat der natürlich die besserten Karten.....

    Nichtsdestotrotz solltest Du den Händler dazu ansprechen und "in die Pflicht" nehmen.

    Cheerio
    tmb
     
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  4. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @altomania

    Ich sehe da durchaus rechtliche Möglichkeiten:

    1. Du hast ein Jahr Gewährleistung, also Anspruch darauf,
    das Mängel behoben werden.

    2. Du hast einen Anspruch darauf, dass Dir zugesicherte Eigenschaften
    der Ware (inkl. GU) auch eingehalten wurden. Auch wenn Du das
    nicht schriftlich hast, ist der Kaufpreis auf jeden Fall auch ein Indiz
    für den Zustand des Saxophones.

    Zunächst mit dem Käufer sprechen, auf die Mängel hinweisen. Wenn er nicht reagiert schriftlich die Beseitigung der Mängel mit Terminsetzung einfordern oder
    Wandlung anbieten (bevor Du Recht auf Wandlung hast, muss der Verkäufer
    die Gelegenheit auf Nachbesserung haben).

    Ich hoffe das Sax wurde nicht in Komission, also nicht in seinem Namen, verkauft.

    CzG

    Dreas
     
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  5. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    So ähnlich wollte ich gerade auch antworten.

    Was hat das MK6 (Alter?) gekostet?

    Was steht zu dem Instrument konkret auf der Rechnung?
     
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  6. Stevie

    Stevie Ist fast schon zuhause hier

    Die gibt es ja immer - das Problem ist die Durchsetzbarkeit und der Aufwand, den man dafür treiben müsste, wenn man keine friedlich Einigung finden kann.

    So long
    Stevie
     
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  7. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    @altomania Willst du die Fragen nicht beantworten?
     
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  8. altomania

    altomania Ist fast schon zuhause hier

    @Bereckis Ehrlich gesagt - nicht so gerne. Es ist von 1965 und war definitiv in der Preisklasse der Instrumente, die er als generalüberholt anbietet. Deshalb bin ich ja auch nicht auf den Gedanken gekommen, dass das nicht der Fall sein könnte.
    Konkret steht das Modell, Baujahr und Seriennummer auf der Rechnung. 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung. Mehr nicht.
     
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  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Na ja, der Preis ist schon ein wichtiger Indikator.

    Nehmen wir an das war ein Tenor für 3.800,-€ (viel Geld), so würde das eher darauf hinweisen, dass es nicht in top Zustand (GU) war.
    Solche Hörner werden im Fachhandel deutlich über 6.000,-€ angeboten.

    Mal so als Beispiel.

    CzG

    Dreas
     
  10. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Wenn du doch ein Jahr Garantie hast,warum bitte bist du dann nicht zum Verkäufer gegangen.
     
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  11. altblase

    altblase Strebt nach Höherem

    Konkreter Preis, konkreter Rat!:cool:
     
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  12. altomania

    altomania Ist fast schon zuhause hier

    Natürlich hoffe ich auf eine gütliche Lösung, ich bin jetzt kein Typ, der sofort mit dem Anwalt kommt. Ehrlich gesagt würde ich das Instrument am liebsten bei ihm umtauschen gegen ein anderes tatsächlich generalüberholtes, zumindest erwarte ich aber eine kostenlose Generalüberholung. Oder einen Preisnachlass im Wert einer solchen, dann kann ich mir den Reparateur dazu selbst suchen. Ich bin mal gespannt, wie er sich dazu äußert.
    HInzu kommt, dass es sich um ein Alt mit einem sog. Long Bow handelt. Das hatte der Verkäufer mir fairerweise auch gesagt. Diese Instrumente sollen im oberen und mittleren Bereich gut stimmen, was ich auch bestätigen kann. Die tiefen Töne sind allerdings bei diesen Instrumenten deutlich zu tief. Er meinte, man könne das mit guter Stütze ausgleichen. Das ist nicht ganz der Fall, aber die Stimmung ist jetzt auch nicht so schlecht wie erwartet, das meinte auch der Reparateur. Allerdings senkt das enorm den eventuellen Wiederverkauswert, weil die meisten Saxophonisten die "Long Bows" meiden. DAS hat er mir nicht gesagt, sondern dass diese Modelle häufig von Klassikern gesucht sind. Der Reparateur ist Klassiker und meinte, nein, die meisten meiden diese Instrumente.
     
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  13. altomania

    altomania Ist fast schon zuhause hier

    Das habe ich ja im Post erklärt. Weiter Weg und aufgrund der Annahme, es sei generalüberholt, dachte ich, es ist nur eine Kleinigkeit, die man mit ein paar Handgriffen wieder richten kann.
     
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  14. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Vor allem wärst Du gar nicht gewahr geworden, dass es ein grundsätzliches Problem gibt, denn der Verkäufer hätte es mit wenigen Handgriffen gerichtet und Dich im guten Glauben, dass alles bestens ist, nach Hause geschickt.

    Insofern doch nicht so verkehrt.

    CzG

    Dreas
     
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  15. altomania

    altomania Ist fast schon zuhause hier

  16. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @altomania

    Vielleicht kann Dir der „ Repareteur um die Ecke“ die Mängel auflisten, als Geschäftsgrundlage.

    Mag sein, dass er das nicht machen möchte, um den Kollegen nicht anzuschwärzen, aber fragen kostet nichts.

    CzG

    Dreas
     
  17. altomania

    altomania Ist fast schon zuhause hier

    Das wäre noch eine Möglichkeit. Ich warte jetzt erst mal ab, wie er reagiert.
    Danke schon mal an euch für eure Gedanken und Meinungen dazu. Das hilft immer, etwas klarer zu sehen, wenn man sich gerade ärgert ;-)
    Der Preis liegt exakt in der Klasse, in der er generalüberholte, ähnliche Modelle anbietet. Eher noch darüber. Von daher war ich nicht davon ausgegangen, dass das bei dem Modell nicht der Fall sein könnte.
     
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  18. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Was ist „Long Bows“? Tief A?
     
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  19. altomania

    altomania Ist fast schon zuhause hier

    Nein. Die Mark VI aus den 50ern haben einen kurzen Bogen, aufgrund der Intonationsproblem in den Höhen hat man sie Mitte der 60 mit langem Bogen gebaut, das hatte dann zur Folge, dass sie in der Mitte und den Höhen gut stimmen, aber eben die Tiefen problematisch sind. Danach ist man zu einem mittellangen Bogen übergegangen. So hat man es mir erklärt.
     
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  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Aha, wusste ich nicht.
     
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