Rückgabe neugekauftes Saxophon

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von Mathilde, 16.Februar.2017.

  1. Mathilde

    Mathilde Schaut nur mal vorbei

    Hallo Forum,

    ich habe im Dezember 2016 ein Sopransaxophon gekauft.
    Ich habe bemerkt, dass die vier tiefsten Töne nicht ganz stimmen (sie sind zu hoch), dachte aber, es liegt an meiner Unfähigkeit und ich müsste einfach nur mehr üben.
    Durch die Weihnachtsferien, und dadurch, dass ich nicht jede Woche Unterricht habe, konnte mein Lehrer das Instrument erst Mitte Januar testen.
    Er hat sofort festgestellt, dass die vier tiefsten Töne zu hoch sind und auch nicht oder nur sehr sehr schwer auszugleichen sind.
    Er hat mir geraten, das Instrument zurückzugeben, vor allem, da es auch ein relativ hochpreissiges Instrument ist (Paul Mauriat).

    Der Verkäufer will es jetzt nur nach Abzug von 6 % pro Monat/mind. 4 Monate zurückkaufen.
    Er meinte, seine Lehrer würden sicher zu einer anderen Einschätzungen kommen.

    Ich wohne im Rhein-Mai-Gebiet und habe das Sax in Hamburg gekauft. Leider kann der Verkäufer mir kein anderes Sax von Mauriat besorgen, nicht zu dem Termin, zu dem ich in Hamburg bin.
    Eigentlich ist es genau das Instrument, das ich mir vom Klang und Handling vorgestellt habe, aber ich kann ja nicht ständig nach Hamburg fahren.

    Habe ich eine Chance, mein Geld ungekürzt zurück zu bekommen?

    Danke für eure Antworten

    Edith
     
  2. Stevie

    Stevie Ist fast schon zuhause hier

    Hi Edith,

    das ist ja nicht so schön.

    Hast Du privat gekauft oder bei einem Händler? In letzterem Fall hast Du ja Gewährleistung (wobei man sich bestimmt darüber streiten kann, ob das Sax tatsächlich einen Mangel hat - aber Dein Lehrer scheint das ja so zu sehen). Bei Gewährleistung kannst Du jedoch theoretisch Dein Geld zurückbekommen (der Verkäufer kann aber auch erstmal Ersatzlieferung anbieten - was aber ja wohl nicht möglich ist). Wenn Du bei einem Händler gekauft hast, werden alle diese Fragen vermutlich in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein. Also da mal hineinschauen ...

    Bei Privatkauf ist es in der Regel nix mit Gewährleistung.

    Aber auch bei Gewährleistung kann es natürlich eine elende und langwierige Streiterei werden. Insofern ist ein Kompromiss vielleicht nicht schlecht. 6% Abzug pro Monat für den "Rückkauf" finde ich allerdings eher viel. Möglicherweise kannst Du da ansetzen und verhandeln ...?

    So long

    Stevie
     
  3. Saxfreundin

    Saxfreundin Strebt nach Höherem

    Hallo Edith, so ein Soprano ließe sich doch
    versandgeeignet verpacken und versichert
    versenden, um dieses Instrument gegen
    ein baugleiches vom Händler zu tauschen!?

    Und das jetzige so lange zu behalten, bis
    der Händler ein Austauschinstrument da hat.
     
  4. Mathilde

    Mathilde Schaut nur mal vorbei

    Hallo Stevie
    hallo Saxfreundin,

    danke für eure schnellen Antworten.
    Ich habe das Sax bei einem Händler gekauft, einem grossen, alteingesessen.
    Er argumentiert, dass ich zu lange gebraucht habe, um zu reklamieren.
    Was mich ärgert (auch über mich selbst), ist, dass ich das Instrument mietkaufen wollte, er aber meinte, Rückkaufgarantie sei doch einfacher und günstiger, und ich nicht auf Mietkauf bestanden habe.

    Am Wochenende werde ich es zurückbringen, mal sehen, ober er noch was anderes vorschlägt.
     
  5. Saxfreundin

    Saxfreundin Strebt nach Höherem

    Viel Erfolg wünsche ich Dir!

    Gerade mit alteingesessenem Fachhandel
    habe ich die Erfahrung von gutem Service
    gemacht!

    Aber möglichst gleich mit der richtigen Person
    sprechen / verhandeln ;-)
     
  6. Wuffy

    Wuffy Gehört zum Inventar

    Da kann man wirklich nur Erfolg wünschen, denn so einfach wird die Sachlage wohl nicht sein o_O

    Schlechte Intonationen von ein paar Tönen....wie ist da ein eindeutiger Mangel nachzuweisen ?

    Ein anderes Mundstück...ein anderer Spieler und schon könnte passen ?

    Da darf man gespannt sein, was dabei heraus kommt.

    Gr Wuffy
     
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  7. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

    das ist das rechtliche Hauptproblem. Als seriöser Händler sollte man aber kundenfreundlich und nicht nur juristisch reagieren.
    Die Frist dürfte unwichtig sein, da der Fehler erst durch den Fachmann / Lehrer erkannt wurde.
    Badener
     
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  8. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Das problem ist doch,kaum ein sax intoniert überall einwandfrei. Evtl. Geh mal vorher zu einem guten saxdoc. Im rhein main gebiet kann ich dir einen echt grandiosen empfehlen (pn) vielleicht sind nur die klappenaufgänge etwas verstellt. Da kannst du auch mal andere mundstücke gesten,das kann auch viel bewirken.
    Oder du meldest dich mal bei mir in eppstein und ich schaue es mir mal an. Klappenaufgänge sind schnell gemacht
     
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  9. Mathilde

    Mathilde Schaut nur mal vorbei

    Hallo und danke für eure Antworten.
    @Huuup - Du hast eine PN.
     
  10. macpom

    macpom Ist fast schon zuhause hier

    Du hast doch im Fachhandel gekauft. Dann nutze doch die Kompetenz der Leute vom Fach. Sende es zurück, mit der Bitte die Intonation zu prüfen und im Falle eines Fehlers nachzubessern. Wenn es wirklich sehr daneben liegt, kann der Händler es sicher auch bei Mauriat tauschen lassen. Oder ist so kompetent und kann das Instrument besser einstellen. Ich würde mich auf jeden Fall an den Verkäufer halten. Der ist in der Pflicht und in der Regel ja auch bemüht zufriedenen Kunden zu behalten. Ganz wichtig!!! Bleibe sachlicht und freundlich. Erst wenn es gar nicht funktioniert, würde ich nach anderen Lösungen suchen. Viel Erfolg!

    Andreas
     
  11. Mathilde

    Mathilde Schaut nur mal vorbei

    Hallo Macpom,

    ich werde am Wochenende in Hbg. sein und mit dem Sax zum Händler gehen.
    Vielleicht kann er es korrigieren.
    Ich möchte das Instrument ja gerne behalten - weil es genau "meins" ist.
    Wir werden sehen!
    Jetzt geh ich erst mal zum Saxunterricht mit meinem gut intonierendem Alt.(Wenn ich denke, wie relativ blauäugig ich das damals gekauft habe......)
     
  12. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,
    bevor du andere daran schrauben lässt, ob Fachmann oder ambitionierter Laie, musst du dem Verkäufer die Möglichkeit geben nachzubessern, sonst erlischt evtl. die Garantie, soweit vorhanden.
    Verhandel somit zuerst mit dem Verkäufer.
    Und viel Erfolg
    Claus
     
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  13. flar

    flar Guest

    Moin, moin

    Was ich bei der Zeitspanne von zwei Monaten nach voll ziehen kann!
    Klingt hart, aber ich erlebe da manchmal Sachen.

    Gerade letzte Woche brachte jemand ein halbes Paket verschimmeltes Schwarzbrot zurück, hätte er schon vor zwei Wochen gekauft, aber angefangen zu schimmeln habe es wirklich und ganz ehrlich (natürlich!) schon am dritten Tag.
    Nun sag mir mal einer was soll ich da machen?
    Kunden vergraueln ist nicht gut, also hab ich ihm ein neues Paket angeboten. Hat er genommen. Wenn es hoch kommt hat der mich jetzt vielleicht um ein Paket Schwarzbrot beschissen, hätte er Geld zurück haben wollen hätte ich ihn vor die Tür gesetzt. Wenn der jetzt evtl. gelegentlich noch mal etwas kauft hat es sich für mich letztlich doch noch gelohnt.

    Nun ist das "Kleinvieh" im Vergleich zu einem Saxophon und sollte es sich um einen korrekten Händler handeln kann er das Instrument auch nicht als neuwertig wieder verkaufen wenn es bereits zwei Monate in andern Händen war, somit kann ich das
    verstehen!

    Ich würde aber trotzdem noch ein mal das persönliche Gespräch suchen, vielleicht tut sich ja doch noch etwas!

    Das wirkt sich für Dich jetzt nachteilig aus, und ist natürlich ärgerlich. Allerdings bei sofortiger (im laufe einer Woche) Reklamation, hätte er nicht recht gehabt?

    Ich drücke Dir die Daumen das sich eine gute Lösung findet und viele Grüße Ralf
     
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  14. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Also rein rechtlich ist die Reinfolge bei einem Mangel immer:
    1. Nachbesserung
    2. Umtausch
    3. Wandlung (also Rückabwicklung des Kaufs)

    Wer Wandlung sofort anbietet macht das ausschließlich aus Kulanz.
    Deshalb, wie hier schon einige schrieben, musst Du ihm erst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn die nicht fruchtet kann ein Umtausch bzw. als nächste Eskalationsstufe die Wandlung in Betracht gezogen werden.

    Soweit zur Theorie. Praktisch hängt das natürlich immer von der jeweiligen Attitüde des Händlers ab. Ich wünsch Dir viel Glück und Verhandlungsgeschick, wenn Du bei ihm auf der Matte stehst.
     
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  15. saxhornet

    saxhornet Experte

    Und wieder zeigt sich warum es sinnvoll sein kann einen wirklich erfahrenen Spieler beim Kauf dabei zu haben.
     
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  16. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Das würde bedeuten, dass das Instrument nach 17 Monaten eine Restwert von Null hat. Seit wann sind Saxophone Wegwerfartikel?

    Grundsätzlich hast Du 2 Jahre Gewährleistung auf Dein Instrument. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer Dir beweisen, dass kein Mangel vorliegt, danach bist Du dran. Soweit liegt es jetzt an ihm.

    Der Verkäufer muss den Gegenstand zurücknehmen und darf dann nach Prüfung seinerseits entscheiden, erkennt er den Mangel an oder nicht. In ersterem Fall kann er Dir entweder das Instrument reparieren, Dir das Geld zurückgeben oder Dir ein anderes, gleiches Instrument geben. Lehnt er den Mangel ab, muss er Dir das Instrument zurückschicken und Dir die Mangelfreiheit bestätigen. Dann geht das Ganze ev. vor einen Schiedsgutachter, der dann eine bindende Entscheidung fällt.
    Wenn Du ohne Rücksprache mit dem Verkäufer jemanden an dem Sax rumschrauben läßt, dann ist Dein Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer futsch. Vorher also fragen, ob er mit einer Begutachtung und Reparatur durch einen Dritten einverstanden ist.

    Schimmeliges Schwarzbrot muss ein Verkäufer übrigens nicht unbedingt zurücknehmen, da das Produkt ein Mindesthalbarkeitsdatum hat. Ist dieses überschritten und das Brot schimmelt, dann....Dummheit des Käufers. Vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiß ich nicht. Dieses ist normalerweise an Lagerbedingungen geknüpft, die ev. der Käufer nachweisen muss.
    JEs
     
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  17. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Bei linearer Berechnung des "Wertverlustes" ja, bei einem geometrischen Ansatz wären wir nach 17 Monaten immerhin noch bei 35%.

    Trotzdem ein ganz schöner Wucherzins. Bei einem angenommenen Neuwert von 1.000€ 60€ Monatsmiete ist schon heftig.
     
  18. JES

    JES Gehört zum Inventar

    60€ nach Deinem Ansatz nur für den ersten Monat. Danach wird´s billiger :)
     
  19. ehopper1

    ehopper1 Strebt nach Höherem

    Aus der Ferne lässt es sich schlecht beurteilen was mit dem Instrument los ist.
    Es könnte aber durchaus daran liegen, dass die gesamte Justierung und/oder die Klappenaufgänge nicht optimal sind.

    Ein Bekannter von mir hatte sich mal vor Jahren ein Yamaha Sopransaxophon neu gekauft.
    Er hatte ähnliche Probleme mit der tiefen Lage. Alle Töne waren relativ hoch.
    Er brachte es zum Saxdoc, der es ihm optimal einstellte.

    Lg
    Mike
     
  20. saxology

    saxology Ist fast schon zuhause hier

    Wie Huuuup habe ich die Klappenaufgänge im Verdacht, da reagiert ein Sopi ziemlich sensibel.
    Ich hatte schon einmal ein ähnliches Problem bei einem Sopransax, bei mir war's das Gis.
    Arbeite dich bei der Korrektur vom B bis zum C herauf.

    Gruß
    Joachim
     
    Rick gefällt das.
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