Anfänger hat Mist gemacht, oder doch nicht? ...

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von vmaxmgn, 28.Dezember.2014.

  1. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Hallo liebes Forum.

    Schade das mein 2. Beitrag schon einen nicht so guten Nachgeschmack hat, aber ich bin mir total unsicher was ich nun tun soll.

    Ich war 2 Tage vor Weihnachten in einem großem Musikhaus um mir Saxophone anzuschauen. Als dann ein Verkäufer Zeit für mich hatte, testete ich ein von mir ausgesuchtes Tenorsax Yanagisawa mit meinem Mundstück. Der Klang in dem Akustik Raum war richtig fett und toll. Da ich einmal ein Metallmundstück probieren wollte, fragte ich den Verkäufer ob er mir ein Otto Link Metall Mundstück geben kann. Dies tat er auch. Er übergab es mir und schaute zu, wie ich das MS auf den S- Bogen aufsetzte.

    Mit einem mal rutschte das Mundstück über den Kork und wurde erst von der Verdickung des S- Bogens abgebremst. Dadurch entstanden 2 x ca 2mm Kratzer am S- Bogen. ( siehe Foto )

    Der Verkäufer ( den ich eigentlich als sehr kompetent einschätze ) schaute mich an und sagte. " Das weiß doch jeder dass Yanagisawa Kork sehr dünn ist und Otto Link einen etwas größeren Durchmesser hat. Den Schaden müssen sie bezahlen, falls sie das Sax nicht kaufen sollten. Da es mir vom Klang her sehr gefallen hat, nahm ich es für 2700 Euro mit.

    Zuhause bemerkte ich das es mir doch nicht so liegt und das ich die obere Oktave kaum in den Griff bekomme. Also rief ich an, da es ja 30 Tage Geld zurück Garantie gibt. Der Verkäufer sagte mir, kein Problem schicken sie es zurück. Jetzt soll ich aber 200 Euro ( errechnet sich angeblich aus 7,5% vom Kaufpreis ) da die Ware dann als B- Stock verkauft werden soll.

    Da ich immer sehr sorgsam mit meinen Sachen umgehe und ein hohes Rechtsbewusstsein habe, bin ich mir total unsicher was ich nun tun soll. Es geht mir nicht um die 200 Euro ! Sondern darum anständig und Fair behandelt zu werden. Sehe ich das falsch oder übersehe ich Gedanken die das Handeln des Verkäufers rechtfertigen?

    Bitte nur ernstgemeinte Antworten, da es für meinen inneren " Frieden " wichtig ist.

    Lieben Dank

    Vmax

     
  2. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    Ähhhh....
    was sagt denn deine Haftpflichtversicherung dazu???
     
  3. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Hallo edosaxt.

    Ich habe dort schon Bescheid gesagt,
    da war aber bisher nur so ein Notfallmitarbeiter welcher nur die Daten aufgenommen hat anwesend. Dieser war versicherungstechnisch nicht geschult.


    LG

    Vmax
     
  4. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    Ich finde, ohne Versicherungsfachmann zu sein, dass ist ein typischer Fall für die Versicherung. ..
    du hast unabsichtlich einen Schaden verursacht, also ....
    das Verhalten des Verkäufers finde ich dennoch grenzwertig, na ja...
     
  5. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Die "30 Tage Geldzurückgarantie" ist im stationären Handel ein freiwillige Leistung
    (im Versandhandel bindend). Es kann sein, dass in den Bedingungen für diese Leistung drin steht, dass die "Rücknahmegarantie" nur mit einem Abschlag gilt.

    Wenn Du ein Vorführgerät vor Ort beschädigst, haftest Du. Möglicherweise zahlt das Deine Versicherung.

    Also im Grunde zwei ganz verschiedene juristische Sachverhalte.

    CzG

    Dreas
     
  6. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Was mich noch stutzig macht ist, das ich einen neuen Original S- Bogen vergoldet schon für 143 Euro bekomme. Hätte ich ein Selmer mitgenommen, davon 7,5 % ???

    Wie gesagt, es geht nicht um die 200 Euro und auch nicht um die Haftpflicht. Es geht darum das ich in besagtem Musikhaus dieses Jahr für die ganze Familie so viel gekauft habe und man mich jetzt so behandelt. Ich fühle mich halt schlecht behandelt und missverstanden. Der Höhepunkt des Telefonats war, dass man mir angeboten hat, mir 100 Euro zu erlassen wenn ich ein gleichwertiges Instrument erneut kaufe.

    Bin ratlos....

    LG

    Vmax

     
  7. lene

    lene Schaut öfter mal vorbei

    Du hättest es nicht kaufen dürfen.Es war ja beschädigt und zwar eindeutig durch die Schuld des Verkäufers.Der, als fachmann, hat Dir das Mundstück gegeben.Er hätte wissen müssen, daß so etwas passieren kann.
    Lass Dir das nicht bieten.Da wälzt jemand seinen Fehler auf Dich ab.
     
  8. lene

    lene Schaut öfter mal vorbei

    Der Verkäufer hat sicher einen Chef, der gerne kontaktiert wird.Der auch sicher gerne von Dir mit dem Verbraucherschutz in Kontakt gebracht wird.
     
  9. lene

    lene Schaut öfter mal vorbei

    Wie heißt denn der Laden?
    L.G. von der sauren Helene
     
  10. mato

    mato Strebt nach Höherem

    Sehe ich auch so! Wenn das so klar war, warum hat er dich nicht gewarnt, dass die beiden Teile nicht zusammen passen?! Ich würde mich auch mal an den Chef wenden, oftmals sehen der das etwas anders und denkt mehr an guten Ruf.
     
  11. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ Höchstgeschwindigkeit

    Was steht denn in deren Bedingungen zum 30 tägigen Rückgaberecht?

    Und klar sollte man so mit einem guten Kunden nicht umgehen. Egal was die Paragrafen sagen.

    CzG

    Dreas
     
  12. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Es ist der Laden mit dem großem T. Ich weiß nicht ob man den Laden hier einfach so nennen darf?

    Weiterhin ist es ja gut das ein Eintrag in deren PC vorhanden ist, das die Beschädigung im Laden passiert ist. Andererseits hab ich von dieser Info nur zufällig erfahren. Der Verkäufer hat auch angeblich mit dem Chef der Brass Abteilung gesprochen. Ob es stimmt weiß ich nicht. Wie gesagt, bisher bin ich immer sehr fair dort behandelt worden.

    @ Dreas
    In den Bedingungen steht das das 30 tägige Rückgaberecht für Online und Ladenkauf gilt.

    Und weiterhin "

    die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er ........ die Verschlechterung, den Untergang oder anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware ......... nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

    LG

    Vmax
     
  13. lene

    lene Schaut öfter mal vorbei

    Die haben Dir ein beschädigtes Sax verkauft.Ohne Preisnachlass! Das Sax ist beschädigt worden, weil der Verkäufer Dir ein unpassendes Mundstück gegeben hat. 2x Fehlverhalten des Verkäufers.Wenn ein Verkäufer Dir etwas zum Probieren in die Hand gibt musst Du davon ausgehen können, dass das funktioniert.
    Wäre es Dein eigenes Mundstück gewesen, sähe die Sache anders aus.
     
  14. Strumenti

    Strumenti Schaut nur mal vorbei

    Der Verkäufer ist eindeutig Schuld an der Beschädigung. Er hat dabei zugesehen und dich nicht gewarnt. Ich denke er hatte selbst Angst das der Chef ihm die Schuld gibt und meckert und hat dich sozusagen überredet das Instrument zu kaufen. Dein Fehler war leider das du das Sax gekauft hast obwohl es beschädigt war. Rede mit dem Chef von dem Laden kläre mit ihm ab was zu tun ist.

    Lg
     
  15. Mugger

    Mugger Guest

    Moin,

    also, die Meinungen wundern mich jetzt ein wenig.
    Wenn jemand in meinen Laden kommt und Saxophone mit Mundstücken probiert nehme ich an, dass derjenige größtmögliche Sorgfalt walten lässt.

    Wenn die Person offensichtlich (vielleicht als Anfänger) nicht weiß, wie man angreift, muss natürlich das Personal helfen, bevor es zu spät ist.

    Liebe Grüße,
    Guenne
     
  16. lene

    lene Schaut öfter mal vorbei

    Wenn jemand in meinen Laden kommt und Saxophone mit Mundstücken probiert, dann gebe ich ihm keins, das bei normalem Gebrauch das Sax kaputtmacht.
     
  17. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Mugger,

    ich bin wirklich ein sorgfältiger und behutsamer Mensch. Ja Anfänger natürlich, aber wer rechnet damit das das Mundstück einfach darüber rutscht... Es war natürlich im ersten Moment total peinlich, und wenn ich im Nachhinein daran denke, zucke ich immer noch zusammen. Weiß nicht ob dieses Gefühl jemand nachempfinden kann...

    LG

    Vmax
     
  18. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Es ist definitiv ein Fall für die Haftpflicht.

    Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Mir ist im Laden ein Bari umgefallen.

    Gruß
     
  19. Mugger

    Mugger Guest

    Ja,

    und was ist normaler Gebrauch?
    Wenn ich merke, dass das MPC nicht passt, weil entweder der Kork zu dick oder zu dünn ist, dann mache ich Meldung und verlange Papier oder lasse es bleiben, wenn ich Angst habe, das Horn zu beschädigen.

    @vmaxmgn:
    Es ehrt Dich, dass Du Dir solche Gedanken machst!
    Vielleicht kann man wirklich versicherungstechnisch was machen.
    Ich hoffe es für Dich.

    Liebe Grüße,
    Guenne
     
  20. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Also ich hätte nicht gewusst, dass die Yana Korken extra Dünn ist und ein Otto Link eine extra große Bohrung hat.

    B-Stock sehe ich ein, aber nur für den S-Bogen, nicht für das ganze Sax. Wenn er die 7.5% vom Preis des S-Bogens rechnet wäre das wahrscheinlich OK.

    Die Sache ist natürlich blöd und möglicherweise wirklich durch die Versicherung gedeckt.

    Unabhängig davon, wenn Du das Teil nun schon daheim hast, Klang und Ergonomie super sind, wäre es dann nicht viel sinnvoller an den Intonationsproblemen zu üben anstatt es gleich wieder zurück zu geben? Liegt's denn wirklich am Sax?

    Ich nehme an, die obere Oktave "ist zu hoch". Das wäre völlig OK und ein Hinweis darauf, dass Du zu fest drückst (wie alle Anfänger), also sowieso an der Intonation arbeiten musst. Ich habe kein Yana, hätte aber auch nicht mitbekommen, dass die intonationsmäßig gerne mal daneben liegen würden.
     
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