Gebühr für das Probieren von Mundstücken

Dieses Thema im Forum "Mundstücke / Blätter" wurde erstellt von saxhornet, 12.Oktober.2015.

  1. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Da kennst Du uns aber schlecht....wenn ein Nebenthema gefunden wurde, geht es erst richtig los...:D
     
    EstherGe, deraltemann, Bereckis und 2 anderen gefällt das.
  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Na, das "Nebenthema" ist eigentlich das "Hauptthema", nur das der Threadersteller sein Thema als "Hauptthema" sieht und verkennt, daß sein "Hauptthema" eigentlich das "Nebenthema" ist ...und er nicht das eigentliche "Hauptthema" hinter seinem vermuteten "Nebenthema" erkennt....:eek:o_O...

    oder so....:confused:

    CzG

    Dreas
     
  3. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    A propos Nebenthema: Wo ist denn der Staubsauger auf Deinem Avatar geblieben?

    LG Helmut
     
  4. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @bluefrog

    Hat die Katze gefressen....:cool:

    CzG

    Dreas
     
    Isachar, bluefrog und dabo gefällt das.
  5. Isachar

    Isachar Guest

    @Claus

    "fecking cheap flight"

    Habe lange nicht mehr so gelacht !

    ;-)

    Isachar
     
  6. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Hätte ich das Thema schon früher entdeckt, würde mein Beitrag nicht in eine kleine offtopic-Phase hereinplatzen. Ich poste aber trotzdem mal ganz schamlos ;)

    Eine Gebühr für's Testen steht also zur Debatte - es gibt gute Argumente dafür wie dagegen.
    Als Ladenbesitzer, bzw. Verkäufer wäre ich sicherlich ziemlich genervt von den genannten Spaßtestern. Ehrlich gesagt kann ich mir zwar kaum vorstellen, dass Musiker auf solche Ideen kommen, ihre Zeit zu verschwenden um anderer Leute Ware abzunutzen, aber ok. Vielleicht wäre da ein Testverbot bis hin zum Hausverbot (auf Zeit) inkl. Weiterleitung des Namens an andere Läden hilfreicher. Ist nur wahrscheinlich juristisch schwierig, weil hier wohl kaum der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt oder dann (die Absicht) nachweisbar ist.
    Die Gruppe der offline-Tester und online-Käufer gibt es wohl leider. Eigentlich sollte die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf in Augenschein nehmen zu können und beraten zu werden, Argument genug für den örtlichen Laden sein.
    Für beide Übeltäter gilt aber gemeinsam: die Gebühr müsste dann so hoch sein, dass sie beim Nichtkauf erheblich schmerzt. Mit 5€ ist es da wohl nicht getan.
    Das Anrechnen auf den Kauf eines Mundstückes sollte natürlich selbst verständlich sein. Aber was machen wir denn, wenn jemand mit echter Kaufabsicht in den Laden geht, alle Mundstücke durchtest, und einfach nicht das passende findet? Das kann ja verschiedenen Umständen geschuldet sein, geringe Auswahl im Laden und Qualitätsstreuung in der Herstellung wurden schon genannt. Vielleicht gefällt mir ja auch ein Mundstück sehr gut, was aber einfach in meinem Budget nicht drin ist? Will man diesem Kunden dann dieselbe Gebühr abverlangen wie dem Spaßtester oder dem online-Käufer? Von Wollen kann dann gar nicht die Rede sein, aber im Zuge der Gleichbehandlung der Kunden muss man das dann wohl. Würde ich aber jetzt in einen Laden gehen, wenn das Risiko besteht, die Abschreckpauschale zahlen zu müssen, obwohl ich doch eigentlich was kaufen wollte? Nur, wenn die vorhandene Auswahl das Risiko minimiert, aber wo finde ich die (außer bei den Thomännern) ? Oder nur, wenn ich diese Pauschale erstattet bekomme, wenn ich zeitnah nachweislich ein in diesem Laden nicht vorhandenes oder besser gefertigtes Modell (Nachweisbarkeit?) woanders erstanden habe? Zuviele Fragezeichen, zu wenig Praktikabilität. Kunde und Verkäufer machen sich nur gegenseitig das Leben schwer. Und das will ja nun keiner - so würde man es lieber bleiben lassen.
    Für mich persönlich war schon vor dieser Debatte klar: sobald ein neues Mundstück bei mir zum Thema wird, ist ein Ausflug zu Thomann angesagt, auch wenn der Weg dahin 'ne ordentliche Strecke ist. Dort habe ich Auswahl, Beratung und günstige Preise. Das hilft dem kleinen Händler nicht. Dem hilft es aber auch nicht, wenn wegen Ganztagsschulen und Turbo-Abi immer weniger Kinder zur Musik kommen. Das ist jetzt natürlich ein ganz anderes Thema, aber doch bestimmt nicht minder ernst. Und steigende Mieten im Innenstadtbereich wohl auch nicht, was den ganzen Einzelhandel betrifft.
    Diese Probleme kann man als Kunde aber nicht lösen, höchstens mit akutem GAS.

    Eine Gebühr für's Mundstücktesten würde ich zwar irgendwo verstehen, die Nachteile für Kunde und Verkäufer überwiegen aber so sehr, dass eine Einführung der bereits zitierte Schuss in eigene Knie wäre.
     
  7. EstherGe

    EstherGe Ist fast schon zuhause hier

    es stellt sich ja auch heraus, dass es verschiedene Kunden gibt. Die "normalos" (wie ich), die sich über ein Mundstück freuen, mit dem sie klar kommen und die, die sich einen bestimmten klang vorstellen und ganz besondere Mundstücke suchen.
    Für die ersten reicht oft die "normale" Auslage und ein Händler besorgt auch das eine oder andere Mundstück wenn man fragt.
    Die anderen haben Ansprüche, die von kleinen Händlern einfach nicht abgedeckt werden können.
    Da wären dann Messen oder halt doch der Versand die einzige Möglichkeit. Wenn ich ein Mundstück ausprobieren möchte, das angeblich das 10 fache von meinem kostet - also mehr als 2500€, dann kann man auch eine Gebühr zahlen.

    Vielleicht will sich hier ja jemand slbstständig werden und ein Mundstückstudio eröffnen :D eine Geschäftsidee?
     
  8. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ja ich teste viel und kaufe deutlich weniger als ich teste. Allerdings leiden die Läden nicht darunter, weil ich oft sogar nach meiner Meinung mit als erstes gefragt werde oder auch Produkte anteste, wo noch überlegt wird ob das überhaupt im Laden angeboten werden soll. Hinzu kommt, daß die Läden gut an mir und meinen Schülern verdienen (wofür ich keine Provision oder ähnliches bekomme, sowas finde ich nämlich blöd). Und ich habe schon öfters Mundstücke gekauft, die ich getestet habe, da hatte ich gar keinen Kauf vor, sondern wollte nur mal testen. Insofern bin ich ein extrem guter Kunde, der Umsatz generiert, alleine schon durch Noten und Blätter etc. Ich persönlich wäre auch nicht so wirklich betroffen, zumindest nicht bei meinen Stammläden. Würden die das auch von mir verlangen, bei dem Umsatz den ich denen beschere wäre ich etwas angefressen.

    LG Saxhornet
     
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  9. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ich glaube persönlich, daß eine Gebühr nur sehr klein sein kann, wenn sie nicht zu viele Kunden abschrecken soll, dann wiederum erfüllt sie aber nicht mehr ihren Zweck (Abschreckung) und ist sinnlos. Finanziell bringt das eh in meinen Augen nichts was wirklich für den Laden relevant ist. Wird verschickt, sollte das Porto natürlich vom Kunden bezahlt werden und wenn er nicht rechtzeitig zurückschickt auch eine Säumnisgebühr.

    Mundstücke sind Dinge, die man vor dem Kauf ausprobieren muss, allein schon wegen der Streuung, dafür dann zahlen zu müssen finde ich heikel. Wenn ich mit einem Schüler ein neues Mundstück suche und wir müssen erstmal probieren was funktionieren könnte und was nicht, dann müssen wir automatisch mehr testen und meist ist dann auch was dabei was passt, machmal aber auch nicht, vielleicht auch nur weil die richtige Öffnung nicht da ist. Je besser aber der Service, desto grösser die Kundenbindung. Fühlt sich Jemand nur ausgenommen und behandelt wie eine Weihnachtsgans, kommt er nicht wieder oder rät schlimmsten Falls anderen Spielern vom Laden ab. Das wäre der Supergau. Insofern hat so eine Regelung Sprengstoffqualität, besonders wenn der eine Laden es macht und ein anderer nicht. Nur wenn die Auswahl sich signifikant von anderen Läden abhebt und Produkte geführt werden, die andere nicht im Programm haben wäre das für Kunden vielleicht akzeptabel.
    Andererseits stellt sich die Frage, wie der Laden damit umgeht, wenn Leute regelmässig immer testen aber keinen Umsatz generieren. Vielleicht wäre eine Regelung sinnvoll, daß wenn gar nichts gekauft wird, eine Gebühr fällig wird, diese aber wegfällt, wenn etwas im Wert von ca. xxx Euro gekauft wird oder Stammkunden, die allgemein Umsatz regelmässig generieren davon verschont bleiben. Ziel sind ja die, die immer testen aber nie was kaufen.

    Lg Saxhornet
     
  10. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    @saxhornet

    Deine generelle Antwort hatte ich so erwartet und finde ich auch gut.

    Den Nachteil einer Gebühr hast du auch genannt. Entweder für alle oder keinen.

    Solche Regeln benötigst du nur für schwarze Schafe und triffst damit alle.

    Da ist mir die damalige Methode von Herrn Neff deutlich lieber.

    Das Thema kenne ich auch von früher aus dem örtlichen Musikladen. Kaffee saufen aber nichts kaufen.

    Da gibt es u.a. folgende Lösungen:

    1. Kaffee bezahlen lassen

    2. Kaffee nicht jeden anbieten
     
  11. KUS

    KUS Ist fast schon zuhause hier

    Da würde ich für Punkt 2 plädieren und dies auch auf die Beratung usw. ausdehnen. Ladeninhaber und Mitarbeiter werden schnell die paar schwarzen Schafe (meine These: es sind nur sehr wenige) identifizieren, die nur immer testen und sich beraten lassen, dann aber nie etwas kaufen, und denen dann freundlichst mitteilen, dass man ihnen leider nicht helfen könne (sorry, aber nachgefragter Artikel ist nicht vorrätig, Testkabine ist leider nicht verfügbar, weil reserviert ...). Es wird nicht lange dauern und man ist diese unerwünschte Kundschaft los.

    ;-) Kai
     
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  12. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Warum lügen und nicht authentisch zu sich stehen?
     
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  13. KUS

    KUS Ist fast schon zuhause hier

    Ggfs. rechtlich problematisch.
     
  14. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Wie Herr Neff halt. Grundsätzlich hat @KUS aber recht.
     
  15. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Warum?

    Ich erkenne keine rechtliche Verpflichtung.
     
  16. Rick

    Rick Experte

    Tatsächlich darf meines Wissens jeder Laden jedem Menschen sogar ohne Angabe von Gründen Hausverbot erteilen, schließlich ist ein Geschäft rechtlich Privatbesitz und kein öffentlicher Raum.
    Es wird quasi nur geduldet, dass Kunden eintreten dürfen - ja, in manchen Läden kommt man sich wirklich so vor. :rolleyes:

    Das ist aber jetzt nur mein privater Kenntnisstand, dessen Richtigkeit kann ich ausnahmsweise nicht beschwören.


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  17. KUS

    KUS Ist fast schon zuhause hier

    Ich bin kein Jurist, aber als Stichworte fallen mir Diskriminierung und Kontrahierungszwang bei marktbeherrschender Stellung ein. Aber da müssen sich andere im Detail zu äußern.

    LG Kai
     
  18. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Ich weiß wohl, dass das Hausrecht eines Gewerblichen eingeschränkt ist. So darf z.B. ein Hotelier niemandem, der zahlen kann, ein freies Zimmer verwehren, nur weil ihm dessen Nase nicht passt.
    Als Ladenbesitzer darf man jedem ein Hausverbot aussprechen, der sich geschäftsschädigend verhält. Das ist z.B. ein Ladendieb oder ein Konkurrent, der die Ware schlechtredet.
    Inwieweit man die genannten Spaßtester auch als geschäftsschädigend bezeichnen kann, ist wohl äußerst schwierig. Beratungsaufwand hat man bei jedem Kunden, unabhängig ob am Ende gekauft wird. Die Abnutzung der Mundstücke ist bei jedem Kunden, der testet, auch dieselbe. Ich denke, dass die rechtliche Handhabe da (auch wegen des Verbraucherschutzes) sehr eingeschränkt ist. Wäre natürlich sehr interessant, da mal die Einschätzung von einem Juristen zu hören.
     
  19. Rick

    Rick Experte

    Hallo Kai,

    "Diskriminierung" ist aber nur im Angestelltenverhältnis bzw. im Betrieb tabu, meine ich. Ansonsten könnte man ja alle Pegida-Demonstranten usw. gleich wegen Diskriminierung verhaften... ;)

    Schönen Gruß,
    Rick
     
  20. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Nein, du könntest ja z.B. einen Kunden rausschmeißen, weil dir seine Hautfarbe nicht gefällt. Das ist dann natürlich illegal.
     
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