GEMA

Dieses Thema im Forum "Musiker / Bands" wurde erstellt von Iwivera*, 14.Januar.2017.

  1. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @RomBl

    Ja, mußt Du....eigentlich...ist kostenmäßig überschaubar....schau auf der GEMA Homepage....

    CzG

    Dreas
     
  2. Mini

    Mini Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,

    in dem Zusammenhang fällt mir eine Diskussion ein, die unser Saxophonquartett nach der Probe in der Cocktailbar unseres Vertrauens geführt hat.

    In Halberstadt wird ja derzeit ein Orgelwerk von John Cage aufgeführt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/ORGAN²/ASLSP
    http://www.aslsp.org/de/

    Begonnen hat das Konzert 2001, ich gehe davon aus, dass der Veranstalter es ordnungsgemäß bei der Gema angemeldet hat. Enden wird das Konzert voraussichtlich 2640. Dann ist die Gema-Liste und die Gebühr fällig, sofern es dann noch so etwas wie die Gema gibt. Inzwischen wird aber John Cage mehr als 70 tot und das Werk zwischenzeitlich Gema-frei sein. Was gilt dann, der Konzertbeginn oder das Konzertende? (Nein, ich werde mit dieser Frage nicht bei der Gema anrufen)

    Jetzt könnte man doch Stücke aufführen und vor dem Schlussakkord eine Generalpause von z. B. 300 Jahren einfügen. Die Veranstaltung ist dann also nicht beendet, sondern nur pausiert. Die Listen und Gebühren werden in 300 Jahren fällig, wenn der letzte Akkordes gespielt wurde. Dann ist das Stück doch wahrscheinlich bereits Gema-frei, oder? (ok, der Medizinische Fortschritt ... 400 Jahre)

    Gäbe den Folgegenerationen an Musikern auch noch eine Existenzgrundlage, da ja noch die ganzen Schlussakkorde gespielt werden müssten. Könnte man ja mit einer Rücklage von z. B. 1 Euro pro Veranstaltung finanzieren, die in einen Fonds zur Finalisierung von unvollständigen Aufführungen eingezahlt werden, der dann der öffentlichen Hand zusammen mit der Verpflichtung zur Realisierung und Finanzierung übergeben wird. An irgendwas erinnert mich das jetzt gerade, das wäre aber wohl off-topic.

    Gruß
    Mini
     
    Werner, mato, zwar und einer weiteren Person gefällt das.
  3. RomBl

    RomBl Guest

    Danke @Dreas - "eigentlich" wollen wir nicht (also ein Risiko eingehen) ... :cool:.
    Wenn es was kostet, dann ist dem halt so und wir müssen überlegen, ob wir das machen und unsere Kriegskasse ein wenig erleichtern oder eben nicht.
     
  4. pth

    pth Ist fast schon zuhause hier

    Das Problem bei euren Songs ist: Sie sind verfremdet/verfälscht und bedürfen deshalb die Einwilligung des Urhebers!
     
  5. RomBl

    RomBl Guest

    Ja, das ist klar, deswegen wollen wir auch von lebenden Komponisten nichts einstellen.
    Und ich habe gerade überlegt: es ist nur ein Song von einem lebenden Komponisten - alles andere ist von (meines Wissens) verstorbenen Urhebern.
     
  6. pth

    pth Ist fast schon zuhause hier

    Lebend oder Tod ist eigentlich egal. Es sind die Rechte die beachtend werden müssen.
     
  7. Mini

    Mini Ist fast schon zuhause hier

    Hallo RomBl,

    und 70 Jahre nach dem Tod?

    Die Erlaubnis zur Bearbeitung könnte aber gerade bei Jazz-Standards gar nicht so schwierig sein. Eine nette Mail an den Urheber oder nach dessen Tod an den Rechteinhaber (bei der Gema recherchieren), dann kann das unproblematisch klappen (meine Erfahrung).

    Wenn Du bei der Gelegenheit auch gleich noch eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bei Youtube einholst, dann solltest Du zumindest da nach der letzten Einigung mit der Gema auf der sicheren Seite sein. (keine rechtsverbildliche Aussage. keine Gewähr und keine Haftung)

    Gruß
    Mini
     
    RomBl und Gelöschtes Mitglied 5328 gefällt das.
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