Thomann - keine Rücknahme Kunststoffblätter

Dieses Thema im Forum "Mundstücke / Blätter" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 5398, 5.März.2017.

  1. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    Nein, kann thomann nicht, das fernabsatzgesetz ist zwingendes recht .

    Falsch, der Gebrauch der Sache ist kein Ausschluss des Widerrufs.

    LG

    Mixo
     
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  2. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Es könnte vieles der Fall sein, aber Deine doch relativ exakte Angabe (30 Cent pro Blatt) erweckte den Anschein, dass es mehr sein sollte als pure Spekulation.

    Vielleicht hast Du Recht, aber ich kann mir ebenso gut vorstellen, dass die Kosten deutlich höher sind als Du annimmst.

    Zum Einen handelt es sich in den vielen Fällen um keinen reinen Kunststoff, sondern um Verbundwerkstoffe, in die Naturfasern oder Kohlenstofffasern eingearbeitet sind. Ob die Ausgangsmaterialien teurer oder billiger sind als Arundo donax weiß ich nicht. Mit fehlt auch jedes Wissen darüber, wie kompliziert dieser Verbundwerkstoff herzustellen und zu verarbeiten ist. Die Stückzahlen bei diesen Produkten liegen (noch) deutlich unter den Stückzahlen für Holzblätter, so dass die Maschinen wahrscheinlich nicht so wirtschaftlich ausgelastet werden.

    Zu den reinen Herstellungskosten kommen neben den Entwicklungskosten noch Patentkosten, Kosten für die Nachweise der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und die üblichen Overheadkosten für Verwaltung, Vertrieb und Marketing etc.

    Wenn man alle diese Faktoren nicht kennt, ist ein Preis wie der von Dir genannte ziemlich aus der Luft gegriffen.
     
  3. TSax80

    TSax80 Ist fast schon zuhause hier

    Ist eben gereingt und sterilisiert, den Aufwand wird man bei Blättern wohl kaum treiben. Wann war ich da eigentlich zuletzt...:arghh:
     
  4. Claus

    Claus Mod Emeritus


    Das Fernabsatzgesetz gibt es gar nicht mehr - ist mittlerweile ins BGB integriert worden. Und dort findest Du Folgendes:

     
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  5. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Man könnte sich aber auch darauf berufen, dass der Hersteller selbst getestete Kunststoffblätter zurück nimmt, der Zwischenhändler aber nicht.
    Der macht es sich hier glaube ich zu einfach!

    kokisax
     
  6. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    Ja, wir Juristen sprechen dennoch vom fernabsatzgesetz.....

    Ein Kunststoffblatt ist kein kein Artikel imit Sinne der von dir zitierten Vorschrift (heftpflaster, Tampons, etc. )

    LG

    Mixo
     
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  7. Sandsax

    Sandsax Gehört zum Inventar

    Wo ist denn der Unterschied zu z. B. einer Zahnbürste mit Kunststoffborsten?
    Der Zweck wird ja wohl kaum zur juristischen Unterscheidung taugen, sondern die Eigenschaften bezüglich der "Gründe des Gesundheitsschutzes und der Hygiene".
     
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  8. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Das klingt überzeugend. Dann sollte man doch glatt versuchen das beim T. einzufordern. Mit dem Hinweis Hygiene iss nich, die Hersteller selbst tauschen ja auch.

    Falls Du es versuchst @SaxOfHorrors halt uns doch bitte auf dem Laufenden,

    LG Stefan
     
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  9. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Darin, dass es bei Kunststoffblättern durchaus üblich und damit möglich ist.
     
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  10. Sandsax

    Sandsax Gehört zum Inventar

    Ich bin ziemlich sicher, dass die Hersteller das aus Kulanzgründen machen und die zurückgegebenen Blätter entsorgen. Ein Aufbereiten und Wiederverkaufen ist sicherlich und aus gutem Grund nicht legal.

    Das kann man von einem Händler nicht verlangen.
     
  11. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Wer ist denn "wir Juristen"?

    Das halte ich für eine ziemlich gewagte These, wenn ich mir die Kommentierung im Münchner Kommentar zum BGB ansehe:

    So, jetzt Du wieder... :)
     
  12. quax

    quax Gehört zum Inventar

    -Auch diese Dinge könnten, sofern es sich nur um ein Entfernen der Versiegelung handelt, problemlos neu verpackt und sterilisiert werden. ;-)
    -Vielleicht sollte man sein Rückgaberecht nicht exzessiv ausüben. Ein großer Teil der Transporte von DHL und Konsorten besteht aus Retouren :-( . Den Sprit könnte man auch sinnvoller abfackeln.
    LG quax
     
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  13. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    Neeeeeeeeeeeeeee, meine rechtsauffassung bleibt so wie ich es geschrieben habe, interpretiere die kommentarstelle auch in meinem Sinn, weitere aussführungen nur gegen die übliche Gebühr nach RVG......

    Lg

    Mixo
     
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  14. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Auch gut, dann weiß @SaxOfHorrors ja schon, wenn sie für ihr Verfahren gegen Thomann engagieren kann.... :rolleyes:
     
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  15. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    ich möchte keine Blätter, die schon jemand im Mund hatte.... gut das Thomann sie nicht zurück nimmt!!!
     
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  16. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    auf jeden Fall ist der Preis deutlich unter 1 Euro... mein Bruder hat für eine große deutsche Bekleidungsfirma Hemden gekauft... zum Teil unter 5 Euro im Einkauf... verkauft wurden sie dann für bis zu 75 Euro. Ok, im Schlussverkauf gabs die Hemden dann günstiger ... Es ist wie immer... der Handel verdient das Geld... nicht der Hersteller
     
  17. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    Was macht ihr eigentlich mit gebrauchten oder angetesteten Mundstücken?

    Auch unhygienisch?

    LG

    Mixo
     
  18. TSax80

    TSax80 Ist fast schon zuhause hier

    Na, auch sofort entsorgen, ist doch klar! Am besten bei mir, alles weitere über PN...
     
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  19. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    Kommen in den Sterilisator.... (Holz)-Blätter mögen das nicht....
     
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  20. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Na ja, die Umsatzrendite im deutschen Lebensmitteleinzelhandel z. B. liegt bei rund 1%, die von Nestle bei 15%....
    Im KFZ Handel liegt sie bei etwa 3%, bei BMW bei 9%...


    CzG

    Dreas
     
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