Mundstück in England kaufen

Dieses Thema im Forum "Mundstücke / Blätter" wurde erstellt von schnipsel1, 16.Mai.2019.

  1. schnipsel1

    schnipsel1 Kann einfach nicht wegbleiben

    Hallo,
    kann mir jemand sagen wie es mit dem Mundstückkauf in England ist?
    Ich würde gern ein Mundstück bei einem Onlineshop kaufen. Also einem offiziellem Unternehmer, nicht privat.
    Muss ich darauf Zoll zahlen und wie ist es mit der Mwst?
    Wer hat denn Erfahrung mit solch einem Kauf?
    Gruß
    Claudia
     
  2. jb_foto

    jb_foto Ist fast schon zuhause hier

    Hallo
    Aktuell ist Waren- & Zollunion, d.h. Keine weiteren Abgaben Da du in UK bereits USt gezahlt hast
     
  3. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Solange die den Brexit nicht auf die Reihe bekommen haben, fällt weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Ich habe neulich online bei einem britischen Shop gekauft - ging völlig ohne Probleme innerhalb von 3 Tagen-
     
  4. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    Solange England noch in der EU ist, fallen auch keine Zollgebühren an. Also beeile dich.
     
  5. niko005

    niko005 Kann einfach nicht wegbleiben

    Oder auch nicht :D
     
    stefalt gefällt das.
  6. kindofblue

    kindofblue Ist fast schon zuhause hier

    Ich bestelle fast alles bei sax.co.uk, noch nie Probleme gehabt.
    kindofuk
     
  7. jimi

    jimi Ist fast schon zuhause hier

  8. schnipsel1

    schnipsel1 Kann einfach nicht wegbleiben

    Danke, Ihr seid wirklich alle schnell.
    Jetzt hat mir Pete Thomas von " taming the saxophone" geantwortet: we are not listed for VAT so the invoice will not list any VAT.
    Kann es dann sein, dass ich dann hier die MWST Steuer zahlen muss??? Einfuhrzoll entfällt, das ist mir jetzt klar.

    Hat schon mal jemand dort bestellt?
     
  9. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

    Verdachtslose Kontrollen sind innerhalb der EU nicht vorgesehen. Wo kein Kläger, da auch kein Richter :p
    Wenn Du das Mundstück aber von der Steuer absetzen kannst, musst Du es natürlich auch offiziell angeben. Dann kann darauf MWSt entfallen.
     
  10. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Ja, das kann schon sein :rolleyes:
     
  11. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Wenn du als Privatmann kaufst, kann keine MWSt anfallen. Anders wäre das, wenn du Unternehmer bist und beim Kauf eine sog. UST-ID-Nummer verwendest. Aber das ist wohl nicht der Fall und sonst wäre dein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

    PS: es kann auch in Deutschland sein, dass ein Unternehmer keine Mehrwertsteuer abführen muss, wenn er z. B. Kleinunternehmer ist, weil bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten sind; auch dann fällt beim Käufer keine Mehrwertsteuer an.
     
  12. Sandsax

    Sandsax Gehört zum Inventar

    Ansonsten maile doch mal Anatole an, der spielt doch zwei PPT?
     
  13. Bambusbläser

    Bambusbläser Ist fast schon zuhause hier

    Ich übersetze das so, dass ein gewerblicher Kunde, der Vorsteuerabzugsfähig wäre, bei Denen nicht die Möglichkeit hat.
     
  14. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Nein, musst Du nicht. Ob Pete VAT pflichtig ist, hängt von seinem Einkommen ab, das bestimmt HMRC. Da hast Du als Käufer nichts mit zu tun.
    LG Juju
     
    Claus, Sandsax und nkmer gefällt das.
  15. schnipsel1

    schnipsel1 Kann einfach nicht wegbleiben

    @Sandsax: das ist eine gute Idee. Ich schreibe Anatole an. Danke.
     
  16. noodles

    noodles Ist fast schon zuhause hier

    Richtig muss es heißen: Wenn du als Privatmann (oder besser Endverbraucher) kaufst, fällt immer MwSt. an, es sei denn der Rechnungssteller ist MwSt. befreit. Anders wäre das, wenn du Unternehmer bist und beim Kauf eine sog. UST-ID-Nummer verwendest, dann kann man auf B2B Ebene auf das Erheben der Umsatzsteuer verzichten, es werden dann nur Nettobeträge berechnet. Umsatzsteuer zahlt nur der Endverbraucher.
     
  17. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Sorry, das stimmt so nicht. Auch Unternehmen zahlen selbstverständlich Umsatzsteuer, heißt dann auf der Einkaufsseite „Vorsteuer“ und wird mit der erhobenen Umsatzsteuer auf der Verkaufsseite verrechnet.

    Der Differenzbetrag wird ans FA abgeführt.

    Der Bürgermeister:evil:
     
    saxophönixx gefällt das.
  18. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Der Privatmann als Leistungsempfänger muss im vorliegenden Fall keine Umsatzsteuer(MWSt.) abführen, für ihn kann keine Umsatzsteuer anfallen, selbst wenn der leistende Unternehmer für den Umsatz Umsatzsteuer abführen muss. Wenn meine Aussage irrtümlich als falsch dargestellt wird, muss ich leider ins Fachchinesisch wechseln.
     
  19. noodles

    noodles Ist fast schon zuhause hier

    Ja, die Vorsteuer und erhobene Umsatzsteuer wird verrechnet, ich meinte nur weil es um England geht: Unternehmen mit UST-ID verzichten seit 2010 innereuropäisch im B2B Verkehr auf das Erheben von MwSt. Nennt sich das nicht "Reverse Charge"?

    ???
    Wie soll der "Privatmann" auch Umsatzsteuer ABFÜHREN, wenn er gar keine Umssatzsteuer eingenommen hat? Für den Privatmann/Endverbraucher fällt allerdings sehr wohl UST an, die kriegt er nämlich mit der Rechung des Unternehmers/Rechnungsstellers serviert, Der Endverbraucher bezahlt diese und der Unternehmer führt dann ab. Mein Gott ich werd noch ganz kirre von dem BH Mist.
     
    Dreas gefällt das.
  20. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Aber eben nicht im vorliegenden Fall. In diesem Fall kriegt der Endverbraucher keine UST mit der Rechnung serviert, weil der Rechnungssteller nicht VAT pflichtig ist. Daher muss er auch nichts abführen.
    Hat der Rechnungssteller doch hier ganz klar geschrieben:
    Als unsere Musikerkollegen mir für die Abstract Truth Big Band-Aufnahmen die Rechnungen geschrieben haben, hat ungefähr ein Drittel der Band 20% auf die Gage draufgeschlagen, weil sie VAT-pflichtig sind - böse Falle, das hatte ich natürlich nicht ins Budget eingerechnet...
    LG Juju
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden