Verkauf für beide Parteien sicher machen

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von fischersfi, 9.Juli.2022.

  1. fischersfi

    fischersfi Ist fast schon zuhause hier

    Angenommen, ich will ein Mundstück verkaufen und habe auch schon bald jemanden, der interessiert ist.
    Ich schlage dann vor, dass das Geld entweder per Banküberweisung oder PayPal für Freunde/Bekannte überwiesen wird und ich gleich nach Erhalt dann das Mundstück losschicke.
    Die andere Partei wendet dann aber ein, dass es bei beiden Überweisungsmethoden keinen Käuferschutz gibt und will dann doch lieber vom Kauf zurücktreten. Es könnte ja sein, dass das Mundstück nicht wie beschrieben ist oder eventuell gar nicht losgeschickt wird.

    Welche Möglichkeiten gibt es, damit beide Parteien sich sicher fühlen?
    Kann man da mit Verträgen arbeiten?

    Umgekehrt würde ich auch nicht gerne PayPal normal machen, weil dann der Käufer die Möglichkeit hätte, sich bei PayPal zu beschweren (auch wenn eigentlich alles in Ordnung ist) und die dann das Geld zurückhalten.

    Ich wäre dankbar für ein paar Hinweise.
     
  2. GelöschtesMitglied11524

    GelöschtesMitglied11524 Guest

    Ist jetzt wahrscheinlich nicht sehr hilfreich, aber ich würde als Verkäufer auf Geschäfte mit solch komplizierten Menschen pfeifen.
    Wenn Dein Mundstück einen Fehler hätte, Du das bestreiten würdest, der Käufer dann hier über die Geschichte einen Thread eröffnen würde, wäre Deine Reputation als Verkäufer (und nicht nur als Verkäufer) hier ziemlich ramponiert.
    Wenn ich Dich nicht ohnehin als seriös kennengelernt hätte, würde mir das als Sicherheit reichen.

    Allenfalls könnte man eventuell die Sinnhaftigkeit eines "Vertrauensthreads" diskutieren, kenne ich von Marktplätzen anderer Foren.
    Dort wird die positive oder negative Abwicklung eines Kaufes/Verkaufes beschrieben, und man kann sich dann ein Bild machen.

    Nachnahme wäre keine Option?
     
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  3. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Da gibt's nur die Möglichkeit: Persönlich abholen und bar bezahlen.

    Niemand der bei verstand ist würde eine "PP für Freunde" oder Banküberweisung machen, wenn man das Gegenüber nicht persönlich gut kennt. Wenn kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, dann gibt's eben keinen Deal.

    Auch bei verkauf über Treuhandkonto, was bei uns beispielsweise bei WillHaben machbar ist, besteht für beide Seiten ein Restrisiko. Wie mir letztens ein Verkäufer (mit dem ich mir dann nicht einig geworden bin) gemeint hat:
     
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  4. Sebastian

    Sebastian Ist fast schon zuhause hier

    Bei PayPal für Waren und Dienstleistungen gibt es Käuferschutz. Man muss sich nur einig werden, welche Partei die Gebühren übernimmt.
     
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  5. Lagoona

    Lagoona Ist fast schon zuhause hier

    Kleinanzeigenanbieter haben den "gesicherten Verkauf“.
    Ich habe vor ein paar Wochen in Frankreich ein Tenor verkauft. Der Interessent hat bezahlt, das Geld wurde von
    leboncoin verwahrt, und als der Interesasent den Eingang und Zustand des Instrumentes bestätigt hat, wurde mir das Geld überwiesen.
     
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  6. Salinsky

    Salinsky Ist fast schon zuhause hier

    Nach meiner Erfahrung reicht es nicht bei PP einfach eine unbegründete Beschwerde einzureichen. Zunächst wird man aufgefordert das mit dem Verkäufer direkt zu klären. Erst nach Ablauf einer Frist agiert PP und fragt auch nach einer Meinung des Verkäufers.

    Ich meine auch, das es schwierig ist ein gebrauchtes Mundstück zu verkaufen und davon auszugehen, dass es dem Käufer perfekt gefällt. Insbesondere bei einem Verkauf ohne Anspielen zu können. Der Trend geht wohl, wie im professionellen Bereich auch, dahin, ein Rückgaberecht dem Käufer zuzusprechen. Da geht wohl nur Abholung.
    Nicht umsonst versendet zum Beispiel ein Bekannter Verkäufer aus Ladbergen nicht.

    Umgekehrt weiß ich, dass einige Verkäufer, auch hier aus dem Forum, eine Rückgabe einräumen.
    Ich finde das fair, auch wenn man erst nach einiger Zeit sicher sein kann, dass das Produkt wirklich verkauft ist.

    Schönes Wochenende!
    Salinsky
     
  7. Wuffy

    Wuffy Gehört zum Inventar

    Zum "Sicheren Verkauf" müssen halt auch beide Parteien angemeldet sein und es kostet auch einiges mehr an Gebühr..um die 4,5 %.

    Wenn ich unbedingt was haben will , biete ich dem Verkäufer an, diese Zusatzkosten für die Treuhand zu übernehmen und wenn er darauf eingeht, habe ich einen wirklich einwandfreien Käuferschutz.

    Wird mein Angebot sofort abgeblockt, ist meistens auch was faul.

    Gr Wuffy
     
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  8. GelöschtesMitglied14902

    GelöschtesMitglied14902 Guest

    Das Problem ist. Jemand käuft dein Sax,packt es aus,lässt es fallen und behauptet dann,es ist kaputt angekommen. Dann hast du als Verküfer keine Chance. Das kann er auch erst nach ein paar Wochen machen,er wird immer recht bekommen
     
  9. visir

    visir Gehört zum Inventar

    So ist es.

    Und wenn ein Vertrauensverhältnis da ist, brauch ich PP gar nicht - dann ist sogar die Reihenfolge von Überweisung und Versand egal.
     
  10. Witte

    Witte Ist fast schon zuhause hier

    Ick kann da nur sagen, bzw. schreiben, das Ick NIX via Banküberweisung, noch PayPal für Freunde und Bekannte mache, mit Personen, die ich nicht kenne...!
    Bei kleineren Beträgen ja..., aber bei etwas größeren nen klares NEIN...;)

    Mit kleineren Beträgen..., wie bspw. 3,99 €, hab Ick wenig zu verlieren..., hab da allerdings die bei ebay zu verschenkenden, gegen Porto, Tonerkartuschen für meinen Urgestein Brother Laserdrucker von 1998, von zwei Anbietern auch erhalten...
     
  11. Witte

    Witte Ist fast schon zuhause hier

    Da iss es grundlegend bestens, wenn man beim einpacken nen Foto von dem Sax macht...;)

    Ick hab aktuell die Problematik, das Ick zwei Reel Cargo Shorts beim nem Skatershop in der Tschchei bestellt hab im Angebot..., allerdings NUR eine
    geliefert bekommen hab..., mit nem Lieferschein wo zwei drin aufgelistet sind...!

    Direkt reklamiert..., ick wart jetzt fast ne Woche auf ne Antwort...

    Man macht ja nicht direkt beim auspacken nen Video, was es ja problemlos beweisen könnte...!

    Ick bezieh sonst generell Futtermittel für Hunde aus Tschechien..., vollkommen problemlos...;)
     
  12. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Du kannst es fotografieren, bevor du es einpackst. Klar, kann man anzweifeln, aber es ist zumindest ein Nachweis. Wenn es dann kaputt ankommen sollte besteht immerhin die Möglichkeit des transportschadens. Für den haftet aber der Transporteur.
    Wenn man gar kein risiko will bleibt nur persönlich übergeben und sich den Zustand bestätigen lassen.
     
  13. GelöschtesMitglied14980

    GelöschtesMitglied14980 Guest

    Es gibt ja auch noch das Problem der objektiven und subjektiven Eigenschaften.
    Ein Mundstück dem ich einen hellen Klang zuordne kann für jemanden der evtl. immer auf
    extremen Mundstücken von Guadala oder so unterwegs ist viel zu dunkel sein.
    Ist das dann ein Reklamationsgrund? Oder ein Pullover der auf dem Foto grasgrün ist aber dem Empfänger eher Frosch-grün erscheint und er den nicht mag?
    Und wenn dann der Käuferschutz aktiviert ist dauerts halt und macht Unmut.
    Man kann nur die sicheren Fakten angeben. Hersteller, Modell, Öffnung und alle Kratzer fotographieren.
     
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  14. twofiveone

    twofiveone Nicht zu schüchtern zum Reden

    100%ige Sicherheit gibt es halt nicht. Ich versuche manchmal, mit dem Käufer bzw. Verkäufer mal eine Runde am Telefon zu schnacken, dann bekommt man schon mal ein Gefühl, wie der andere drauf ist. Hatte erst einmal ein Problem als Verkäufer: Set von Golfschlägern, der Käufer behauptete, 2 Schläger würden fehlen und wollte den Preis nachträglich mindern. Zum Glück hatte ich das Paket und auch alle Schläger vorher einzeln gewogen und hatte darüber einen Nachweis, damit war die Sache erledigt. Braucht man trotzdem nicht...
    Sogar eine Abholung ist nicht ohne Risiko: Der Verkäufer eines meiner Saxe wollte Bargeld nicht akzeptieren, weil man ihn gerade bei einem Fahrradverkauf mit einem Bündel Falschgeld (!) übers Ohr gehauen hatte. Daraufhin haben wir uns getroffen, sind zusammen zum Geldautomaten gefahren und haben anschließend noch einen Kaffee getrunken. War total nett :)
     
  15. GelöschtesMitglied14876

    GelöschtesMitglied14876 Guest

    Man darf bei 123 oder so eben auch nicht zu pingelig sein.Weder als Ver- noch Käufer. Mein erstes Weltklang Alt bekam ich mit Schäden, die auf den Fotos nicht zu erkennen waren.Ein Böckchen abgebrochen, eine heftige Sturzdelle im Bereich des Steges zum Becher, weswegen das Cis-Loch nur noch 8erbahn war... Hätte ich reklamieren sollen? War günstig und als Schrauberobjekt gedacht.
    Oder das wohl 70 Jahre alte Orsi, das von der Wittwe ohne Herzsxhoner in einem damals wohl üblichem wunderschönen Holzkasten mit Verzurrbändeln geschickt wurde.Leider ohne zu verzurren. Die Oktavmechanik war völlig hin. Hätte ich reklamieren sollen? War als Deko angeboten.
    Beide sind mehr oder weniger wieder spielbar.
    Andersrum ein zweistellig erworbenes Roy Alt für mein Mädel. Der Verkäufer taxierte nur den Schrottwert. Aber es ist das beste Horn im Haus, spielt sich absolut "von selbst", so wie mein von Wuffy gepimptes Lieblings-Tenor. Hätte ich reklamieren sollen?
     
  16. Conndomat

    Conndomat Ist fast schon zuhause hier

    Moin,

    Wenn man Artikel versendet sollte man immer darauf achten das sie ausreichend versichert sind!
    Wenn man bei DHL z.B. eine Ware auf 500,- Euro versichert die aber 1000,- Euro Wert ist bekommt man bei Verlust im Zweifelsfall überhaupt nichts erstattet, da die Ware nicht entsprechend versichert war.

    In letzter Zeit mehren sich auch immer wieder Berichte das Kunden oder retournierte Ware angeblich leer ankommt, also praktisch Paket ohne Inhalt.
    Wenn das Paket keinerlei Schäden aufweist fällt ein "Klau" durch den Postweg praktisch weg, dann wurde der Artikel entweder wirklich nicht versendet oder der Empfänger sagt hier nicht die Wahrheit.
    Besonders bei unbekannten Kunden und Internethändlern sollte man hier auf einige Dinge achten, zumal wenn es sich um einen höherwertigen Artikel handelt.

    Bei Erhalt einer Sendung sollte man das Paket vor öffnen auf eine Waage stellen und das ganze fotografisch festhalten.
    Öffnen des Paketes wenn möglich mit einem Zeugen der zugegen ist und der im Zweifelsfalle bekunden kann das keine Ware geliefert wurde, unvollständig oder Defekt ist, auch hier alles fotografisch dokumentieren.

    Das gleiche bei Versand, möglichst nur mit Augenzeuge(n) einpacken, alles mit Fotos (oder Video) dokumentieren, hilft auch wenn das Paket zu Bruch geht und der Versanddienst behauptet Ware wäre nicht ausreichend gut verpackt gewesen.
    Den Augenzeuge möglichst auch beim verpacken in die Fotos einbeziehen.

    Wenn man einen Retourenschein vom Händler erhalten hat unbedingt darauf bestehen dass das Paket vor Versand gewogen wird und das Gewicht auf der Versandquittung vermerkt wird, Retouren werden allgemeinhin nicht gewogen, anhand des Gewichtes kann man aber nachweisen das was im Paket war.

    Leider gibt es immer wieder sehr unseriöse "Käufer" und auch "Internethändler" die besonders bei hochwertigen Produkten versuchen hier zu tricksen oder sich um eine Gutschrift drücken wollen.

    Das ganze passiert zwar relativ selten ist aber einem Freund von mir so ergangen, der hat sich bei einem Händler im Netz ein sehr teures Fernglas (2000,- Euro) bestellt, dieses war leider defekt und er hat es im guten Glauben an den Händler zurückgesendet, der Ausgang ist oben beschrieben, wenn man hier keine eindeutigen "Beweise" hat bleibt man auf den Schaden hängen.

    Das ganze ist natürlich etwas aufwändig, kann einem im Zweifel aber viel Ärger ersparen, gerade in Zeiten wo sich Käufer und Verkäufer gänzlich fremd sind.

    Andreas
     
  17. Frau Buescher

    Frau Buescher Ist fast schon zuhause hier

    Ich hatte mal hier über das Forum ein Instrument gekauft von einem Mitglied, welches noch nie in Erscheinung getreten war. Da er im Ausland wohnte, haben wir es so gemacht, dass er das Sax zu meinem Saxdoc geschickt hat und dieser es geprüft hat. Danach habe ich das Geld überwiesen. So war das für beide Seiten okay.
    Ein Gespräch vorher ist auch gut.
     
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  18. GelöschtesMitglied11524

    GelöschtesMitglied11524 Guest

    In dem Fall geht es um ein MPC, über dessen Eigenschaften man sich im Internet schlau machen kann.
    Sogar bei Steve Neff kann man reinhören.
    Wenn es eine Krücke wäre, hätte es der TE sicher schon vorher zurückgeschickt.
    Der TE kann selbst gut genug spielen (kann also beurteilen), ist im Forum leidlich aktiv, beschreibt die „Mängel“, hat schon viele Verkäufe im Forum abgewickelt.
    Man kriegt es signifikant günstiger als zum Neupreis (hab selbst überlegt).
    Welche Sicherheiten will man als Käufer also noch?
     
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  19. ppue

    ppue Experte

    Von wegen Nachnahme:

    Der Stiefsohn hatte sich eine teure Soundkarte bei Ebay gekauft. Kam dann auch bald das Päckchen per Nachnahme. Da das ungewöhnlich groß war, wollten wir den Postboten erst bezahlen, nachdem wir hineingeguckt haben. Sagte der gute Mann: "Bevor Sie da hineinschauen, brauche ich die Nachnahmegebühr."
    Haben wir dann bezahlt, aber den Boten gebeten, noch beim Auspacken dabei zu bleiben. Hat er auch gemacht und siehe da, statt der Soundkarte war ein schäbiger Anrufbeantworter drin. So, nun war der Postbote aber nicht bereit, das Geld wieder herauszugeben. Es sei bereits automatisch elektronisch überwiesen.

    Er telefonierte dann noch freundlicherweise mit seiner Poststelle, die erklärte, wir müssten erst zur Polizei gehen. Haben wir gemacht und Anzeige erstattet. Das Geld haben wir trotzdem nicht zurückbekommen und die Anzeige verlief auch im Sande.
     
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  20. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Habe ich gemacht, zurückgeschickt, bis in die USA. Geht und alle Kosten landen beim Verkäufer. Hier war es ein "Tenorsaxophon in gutem, sofort spielbarem Zustand", welches mit total zertrümmerter Oktavmechanik ankam. Da die gebrochenen Teile auch nicht im Kasten (zu) lagen, war klar, das war so schon beim Versand. Also zurück. Das wurde für den Versender richtig teuer - Lehrgeld.
    Gleiches mit einer Gitarre, angeblich zwar alt aber neuwertig und sofort spielbar, nie gespielt. Angekommen ist ein krummes Teil, der Steg von der Decke gelöst, allle Bundstäbe quasi abgeschliffen. Case aufgemacht, dokumentiert, ebay hat sich eingeschaltet und mir Recht gegeben. Geld zurück.
    Man muss sich nicht alles bieten lassen, sorry. Aber von privat, an privat ohne einen Vermittler und Käuferschutz, der da was organisiert, ist es schwer was durchzusetzen.
     
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