Verkauf für beide Parteien sicher machen

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von fischersfi, 9.Juli.2022.

  1. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Ab einem bestimmten Betrag, bei dem Zeit und Spritgeld nicht mehr so ins Gewicht fallen, sollte man sowas nur persönlich vor Ort abwickeln.
    Das bedeutet dann zwangsläufig, auf einen bestimmten Umkreis beschränkt zu sein und eine Weile den Markt beobachten zu müssen. Für mein aktuelles und mein voriges Tenor bin ich jeweils ca. 250km pro Weg gefahren, musste aber eine Weile lang regelmäßig Ausschau halten.

    Da muss man dann sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer manchmal in den sauren Apfel beißen, und besser auf einen Abschluss verzichten.
    Die perfekte Lösung für ein Versandgeschäft gibt es als Privatmann meiner Meinung nach nicht.
    Ich persönlich bestehe als Verkäufer häufiger mal auf Banküberweisung, weil ich dann die Kohle sicher hab und mein Gegenüber mit meiner Kontonummer im Rahmen einer Anzeige bestimmt mehr anfangen kann als mit einem PayPal-Konto, dass über eine Trashmail registriert wurde.

    Das Betrugsrisiko hängt natürlich auch von der Ware ab. Mit Elektronik und Mobiltelefonen, also Massenware für jedermann wird mehr betrogen als mit Mundstücken für Saxophone.
     
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  2. GelöschtesMitglied14902

    GelöschtesMitglied14902 Guest

    Machst du das ? Ich kenne keinen ,der das macht. Würde auch nichts nützen,es kann dir ja nach dem Foto runtergefallen sein.
    Ich hatte schon so ein Fall und Ärger mit der Post. Die kommen bei einem Transportschaden auch raus,du stehst da in der Beweispflicht.Du müßstest es azf der Post unter Zeugen des Annehmers einpacken,nur dann hast du 100% Sicherheit
     
    Matthias Wendt gefällt das.
  3. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    oder du gehst vorher bei einem Notar vorbei ;)
    es besteht einfach ein Restrisiko,,mit dem beide Leben müssen, als ob du einen Zebrastreifen überquerst
    oder verlang einfach ein neues Photo auf einem 5 Euro Schein, dann weisst du wenigstens, dass er das Mundstück hat,
    Claus
     
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  4. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Man muss wohl hin und wieder die (durch Medien- und Forenberichte geschürte) Paranoia unterdrücken und die eigene Risikobereitschaft mit dem „gesunden Menschenverstand“ verbinden.

    Ein Anbieter, egal wo, der sich gerade erst registriert hat und sein Angebot mit dürren Worten, am besten noch in schlechter Grammatik und Orthographie anpreist, ist verdächtig. Dazu noch schlechte Fotos (oder erkennbar die „falschen“ woanders geklaut - Google Bildersuche!)…

    Ein langjähriger Forist / eBayer whatever mit guten Bewertungen und ordentlicher Beschreibung zu einem realistischen Preis, der auch noch in ganzen Sätzen Fragen beantwortet…

    Im zweiten Fall kann man zwar theoretisch immer noch auf die Nase fallen, wenn der Account gehackt wurde, deswegen aber 4-7% der Kaufsumme (inkl. Versandkosten mit Versicherung) abzudrücken, finde ich übertrieben.

    Und natürlich kommt es darauf an, wie weh einem ein möglicher Total- oder Teilausfall im konkreten Fall tut (dem Geldbeutel, nicht dem Ego) und ob man das Risiko eingehen will. Bei einem Mundstück (wenn es nicht gerade der Heilige Gral „originales Double Ring 7* Mint!“ für 2500€ ist) ist das weniger problematisch als z.B. bei einem Horn, das angespielt und hinsichtlich GÜ-Bedarf eingeschätzt werden sollte.

    So gesehen, bin ich „nicht bei Verstand“ - aber das ist ja nichts Neues.
     
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  5. ppue

    ppue Experte

    Es kann auch anders laufen.

    Neulich versteigerte ich ein Buescher-Tenor. Ich veränderte die Anzeige, nachdem mir ein Forumsmitglied hier gesagt hatte, dass es nicht der Originalbogen des Instrumentes sei. Nun hat der Meistbietende wohl nicht alle Fotos gesehen, auch nicht die Änderung im Text, hat sich das Horn zuschicken lassen und wollte es aber wegen des Bogens dann nicht haben.

    Rechtlich war mir die Lage nicht ganz klar. Da ich das Geld erst einmal nicht rausrücken wollte, machte er einen Fall auf. Das hatte zur Folge, dass ich keinen mehr aufmachen konnte. Er schickte das Sax dann zu mir zurück und, man höre und staune, EBAY erstattete ihm den Kaufpreis. Das fand ich anständig (-:

    Das Geld wollten die nun von mir zurückhaben. Das wollte ich denen aber nun partout nicht geben. Sie bombardierten mich mit E-Mails, dass ich im Minus stände, aber ich konnte EBAY noch nicht einmal zurückschreiben. Ich habe dann die Einzugsermächtigung eines meiner beiden Konten gesperrt und ein altes, nicht mehr existierendes Bankkonto angegeben.

    Nach einem Monat kam ein Brief eines Hamburger Anwalts mit der Geldforderung plus Mahngebühren. Dem habe ich geschrieben, dass ich EBAY nie beauftragt habe, den Käufer auszuzahlen. Na, die Sache ist nun ein Jahr her. Ich habe nun das Sax, das Geld und nie mehr was von EBAY gehört. Mein Account hat EBAY gelöscht.
     
  6. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Mich wundert, dass eBay das akzeptiert hat. Normalerweise müssen Käufer und Verkäufer eine einvernehmliche Lösung finden. Wenn du also der Rücksendung nicht zugestimmt hast, und davon gehe ich aus, macht der Verkäufer das auf eigenes Risiko. Ausserdem kannst du ja belegen, wie du den Artikel beschrieben hast. Die Frage ist nur, wem gehört das Instrument jetzt. Eigentlich ebay :).
     
  7. ppue

    ppue Experte

    Nö (-:
     
  8. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Mit Verlaub, das ist nicht die feine englische Art.

    Gerade bei Auktionen ist es nicht nur möglich sondern wahrscheinlich, dass der Meistbietende sein Gebot abgegeben hat, bevor Du die Anzeige geändert hast. Dann schaut er nach Ablauf in sein Mail, freut sich über den Zuschlag und wundert sich, wenn ohne weiteren Kommentar ein Horn mit falschem Bogen ankommt.
    Ich hätte, als Käufer, dann auch sofort zurückgeschickt und einen Fall aufgemacht.

    Besser wäre, dem Meistbietenden nach Gewinn der Auktion eine Nachricht zu schicken: „Hast schon gesehen, dass sich was geändert hat? Willst es trotzdem haben?“

    Ansonsten bin ich mit 321 nicht mehr auf dem Laufenden, was die bei Streitfällen machen.
    Eines dürfte aber sicher sein: der Anwalt hat noch lange nicht aufgegeben. Da kommt noch was nach.
    Wahrscheinlich erwirkt der gerade Vollstreckung. Das dauert heutzutage länger.
     
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  9. ppue

    ppue Experte

    Er hat erst geboten, als die Änderung schon drin stand. Vielleicht hat er das Angebot aber schon vorher für sich abgespeichert.
    Ich hätte die Sache gerne diskutiert, hatte dazu aber keine Möglichkeit.
    EBAY hat ihm sehr schnell das Geld überwiesen, was ich weder veranlasst noch gutgeheißen habe.
    Mit EBAY ist keinerlei Kommunikation möglich. Schon das finde ich eine Ungeheuerlichkeit.
    Ich hätte mich mit dem Käufer natürlich geeinigt, hatte noch nie eine Auktion, die ich nicht mittels Kommunikation freundschaftlich habe klären können. Da er aber entsprechendes Geld zurückbekommen hat, fühle ich mich da nicht weiter zuständig.
     
  10. ppue

    ppue Experte

    Nee, so schnell geht das nicht. Da müsste er öfters mahnen.
     
  11. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Das ist ein Irrtum. Mahnungen sind nicht nötig, um einen Mahnbescheid zu erwecken, welcher Vorraussetzung für die Vollstreckung ist.

    CzG

    Dreas
     
  12. ppue

    ppue Experte

    Na, ich habe der Mahnung widersprochen. Das reicht erst einmal. Natürlich kann der nun einen Mahnbescheid erwirken. Steht aber doof da, wenn er nicht kommuniziert und steht auch deshalb doof da, weil ich mit EBAY keinen Vertrag habe. Kann sein, dass irgendwo in deren Geschäftsbedingungen steht, dass EBAY ausstehende Forderungen begleichen und einfordern kann. Ich glaube aber nicht, dass sie das gerichtlich durchbringen.

    Nicht mit mir. Schon gar nicht nach den diversen Versuchen meinerseits, mit EBAY in Kontakt zu treten. Kann ich ja belegen. Das wissen sie und schreiben den Betrag ab.
     
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  13. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Ja doch. Wer hat das Teil letztlich bezahlt?

    Aber ich wundere mich wirklich über deinen Fall. Bei meinen beiden war es so, dass ich als Käufer erst einen Fall aufmachen musste. Ebay ist vorher gar nicht tätig geworden. Nach Eröffnung des Falls muste ich als Käufer 2 dinge tun: zum einen den Nachweis des Mangels erbringen (fotos, Beschreibung) und belegen, dass ich versucht habe mit dem Verkäufer zu einer Lösung zu kommen. Erst dann wurde ebay aktiv.
     
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  14. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Jetzt sind wir wieder bei Ibay gelandet, ich glaube aber der TE schreibt nichts von Ebay. Verkauf über Kleinanzeigen oder über ein kommerzielles Portal sind für mich verschiedene Sachen. Bei letzterem sollte eigentlich der Betreiber für sichere Abwicklung sorgen, er bekommt schließlich viel Geld dafür. Wenn man sich nicht darauf verlassen möchte (vielleicht weil man als Privatperson idR kaum Hilfe vom Betreiber erwarten kann), sollte man die Finger davon lassen.
    Bei Kleinanzeigen ist dafür niemand da, beide Vertragsparteien müssen alles selber regeln. Zum Glück sind, so zumindest meine Erfahrung, die meisten Leute ehrlich. Im Saxophonforum gibt’s genug Hinweise auf die gängigen Maschen. Für mich heißt das, das ich Geschäfte nur mit Verkäufern hier im Saxophonforum mache, die mir durch ihre Beitröge bekannt und hinreichend sympathisch sind. Oder wo ich hinfahren kann. Oder wo sich vorher eine gute Kommunikation entwickelt hat. Bisher hat das ganz gut funktioniert.
     
  15. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Besser wäre es, so eine Auktion abzubrechen, und mit der richtigen Beschreibung neu einzustellen. Das erspart jede Diskussion. Auch bei Kleinanzeigen...
     
    GelöschtesMitglied14902 gefällt das.
  16. fischersfi

    fischersfi Ist fast schon zuhause hier

    Vielen Dank für die vielen Beiträge, bin jetzt schlauer.
     
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