Vorsicht Betrug, Fake bei Ebay

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von PinkPanther, 24.März.2020.

  1. tomaso

    tomaso Strebt nach Höherem

    Nein, definitiv kein Betrug.

    Es wir als Deko Artikel beworben.

    Die Gis Mechanik scheint sehr wohl vorhanden, lediglich die Drückerplatte fehlt.

    Also halb so schlimm...o_O
     
  2. GelöschtesMitglied14876

    GelöschtesMitglied14876 Guest

    Eigentlich völlig deiner Meinung. ABER: Ich habe das gleiche Teil ja schon mal gekauft, um daran rumzubasteln. Polster, Filze, Justierung, um die Mechanik zu kapieren. Hat ja etwas suboptimal auch geklappt. Da hätte mich ein fehlender Drücker gewaltig zurückgeworfen. Vor allem, wenn ich auch kein Vorbild zum Nachbauen habe. (inzwischen habe ich zum gleichen Preis wie in der Anzeige ein hässliches Alt, das erstaunlich super out of the box von oben bis unten spielt.).
     
  3. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ich mach es genauso. Bei jeder Anfrage "was ist deine beste preis?" kommt ein "So wie es da steht. Aber für Dich 10€ mehr und mit jeder Nachfrage wird es noch 10€ teurer".
     
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  4. Ernie123

    Ernie123 Kann einfach nicht wegbleiben

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  5. slowjoe

    slowjoe Strebt nach Höherem

  6. Ernie123

    Ernie123 Kann einfach nicht wegbleiben

    Mea culpa, ich habe das überlesen. Aus meiner Sicht gehört sowas in den Titel.
    Bitte um Löschung von #484.
     
  7. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Mea culpa ist nicht nötig - im Titel der Verkaufsanzeige steht nichts von Replica oder Kopie sondern nur „Yanagisawa Gold Schwarz | Neuwertig“
    Da kann mir niemand erzählen, dass zumindest Irreführung nicht beabsichtigt ist. Der Markenname Y. hat in der Anzeige nichts zu suchen.
     
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  8. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Und das ist damit eine Markenfälschung. Das gehört eingezogen und vernichtet, nicht verkauft.

    Es ist unerheblich, ob man es böswillig und wider besseren Wissens als "Original Yanagisawa" verkauft, als (vorgeblich) unwissentlich "Yanagisawa" oder ehrlich als "Yaganiwasa Replica".

    Sobald der Markenname (oder ein Name der mit der geschützten Marke leicht verwechselbar ist) auf dem Instrument steht und es kein Original ist, ist das Inverkehrbringen strafbar.

    Es wäre gar kein Problem, wenn der Hersteller seinen eigenen oder einen Fantasienamen aufbringt. Damit ist eine Verwechslung ausgeschlossen. So bleibt in jedem Fall der Verdacht auf eine Betrugsabsicht, in der Hoffnung, dass der Käufer einem abzusehenden Irrtum unterliegt.

    Wie es möglicherweise ja auch dem jetzigen Besitzer gegangen ist, der seinen Schaden vermutlich an einen anderen abtreten möchte. Ganz egal wie "geil" das möglicherweise klingt.
     
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  9. slowjoe

    slowjoe Strebt nach Höherem


    So ist es. Aber er lässt den Käufer nicht darüber im Unklaren und sagt
    klar und deutlich dass er ein - illegales - Replikat verkauft und kein Yanagisawa Instrument.
    Es ist damit Sache des Käufers die Finger von so einem Geschäft zu lassen.
    Oder sich wissentlich in die Reihe der "Rolex" - Träger einzuordnen.


    SlowJoe
     
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  10. Frau Buescher

    Frau Buescher Ist fast schon zuhause hier

    DHgate onlinestore verkauft diese schwarzen "Yanis" ohne Hinweis dass es sich nicht um Originale handelt.
     
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  11. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Naja. unter "klar und deutlich" verstehen wir vielleicht Unterschiedliches. Das kann man getrost unter "Kleingedrucktes" reihen. Es steht mehrmals nur "Yanagisawa" und es ist damit mehrfach falsch. Es ist definitiv kein "Yanagisawa Saxophon" und das steht ausdrücklich so im Text. Es ist ein "Plagiat mit Yanagisawa Aufdruck" und damit etwas völlig anderes.

    Machen aber auch andere gerne. Mehrfach widersprechende Angaben machen und im Zweifelsfall darauf beharren, dass die richtige Eigenschaft doch auch angegeben war. Muss man sich nur den richtigen Satz Eigenschaften selbst zusammensuchen, der Rest ist nur Fülltext.

    Aber richtig ist es damit wahrscheinlich kein "Betrug", sondern "nur Markenpiraterie" und das einzuklagen obliegt dem Markeninhaber.

    Wer das kauft und irgendwann mal beim Zoll den Koffer vorzeigen muss hat aber möglicherweise ein Problem.

    Ich hätte doch Jus studieren sollen. Dann würde ich vielleicht ein billiges Original Yani bekommen, denn wenn der Händler das als Original verkauft, ist er auch eines schuldig. Und wenn er auf eigene Kosten eines heranschaffen muss. :shifty:

    Einfach nur zurück nehmen ist dann nicht mehr drin, denn das Plagiat wird ja vernichtet. Das ist wie beim Falschgeld.

    Und DANN ist es vermutlich auch Betrugsabsicht, wenn er das Original nicht liefert.

    Echt, bei solchen Sachen wurmt es mich, dass ich nicht Anwalt geworden bin. :devilish:
     
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  12. Sandsax

    Sandsax Gehört zum Inventar

  13. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

    OK - aber auch dann kann man nicht sicher sein, dass der, der Recht hat, es auch bekommt. Stichwort Beweis....
    Es gibt in Juristenkreisen den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See sind wir nur in Gottes Hand".
     
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  14. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ja, aber es wäre viel billiger, das selbst abzumahnen oder zu klagen, als jemanden dafür zu beauftragen. :devilish:

    Mit welchen Mitteln man als Anwalt Geld verdienen kann, habe ich letztlich bei einem Bekannten gesehen. Stichwort "Abmahnung wegen Verstoß gegen die DSGVO aufgrund der Verwendung von Google-Fonts in der Webseite ohne vorherige Einwilligung des Besuchers". Rechtlich mehr als unsicher, aber wer riskiert wegen 200€ ein Verfahren? Das Thema wartet in Deutschland auf eine Verhandlung in zweiter Instanz, aber in erster Instanz wurde Anfang des Jahres EINMAL für EINEN Fall ein Schadensersatz von 100€ festgestellt. Jetzt rollt die Abmahnwelle. Schnell, bevor das in der zweiten Instanz gekippt wird. Das kann man gut multiplizieren, denn es gibt zigtausend potenzielle "Kunden".

    Aber "DHgate" ist ohnehin nicht klagbar. Kein Impressum, Sitz irgendwo in China und die "verkaufen" ja nicht, die "vermitteln" auch nur. Wenn dann die Ware am Zoll beschlagnahmt wird - Pech gehabt. Derjenige, der die Ware in die EU einführt ist für das Produkt in vollem Umfang haftbar. Und das ist dann eben der Käufer.
     
  15. Ernie123

    Ernie123 Kann einfach nicht wegbleiben

    Momentan werden keine Yanys in schwarz produziert, ja, es gibt sie aber natürlich gebraucht. Naja, hier gibt es ja noch genug Unterschiede. Jedenfalls ist es nichtmal an ein echtes Yanagisawa angelehnt, sondern ein generisches chinesisches Saxophon von der Stange. Also eigentlich strenggenommen nicht mal eine Replik.
     
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  16. messingblech

    messingblech Ist fast schon zuhause hier

    die weißen handschuhe sind echt !!

    und sollten uns die Richtung weisen.
     
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  17. djings

    djings Strebt nach Höherem

    Also NUR für solche Fälle lohnt ein Jura Studium wohl nicht so recht - :)
     
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  18. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Denke bei Ebay und in den Kleinanzeigen ist der Verkauf von Replikas und von Plagiaten verboten, auch wenn sie als solche gekennzeichnet sind....
     
  19. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Der Verkauf ist grundsätzlich verboten, egal über welchen Kanal.

    CzG

    Dreas
     
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  20. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Ich erinnere an den Fall in Ratingen einer im Supermarkt gekauften CD, die von der Frau ihres verstorbenen Ehemanns angeboten wurde.

    Ergebnis:
    3400€ Kosten (Anwaltskosten beider Parteien, Gerichtgebühren)

    Grüße
    Roland
     
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