Mundstück in England kaufen

Dieses Thema im Forum "Mundstücke / Blätter" wurde erstellt von schnipsel1, 16.Mai.2019.

  1. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Mmh, dafür bin ich zu lange im Arbeitsleben, um da nicht hier und da auch ein bisschen Boshaftigkeit zu vermuten. Nicht unbedingt beim ausführenden Beamten, eher in der mittleren Verwaltungsebene.
    So nach dem Motto: „Die wollen also raus aus der Zollunion? Na gut, dann machen wir da jetzt Verfahren E87f für alle Einfuhren, auch die kleinen, höhö! Wie sie wollen, höhö!“

    Vielleicht geht mir die Fantasie durch. Aber wenn ich für einen ganz banalen Onlineshopping-Vorgang für ein Musikinstrumente-Zubehör aus einem wohlbekannten Nachbarland seitenweise Fragen beantworten muss, wie z.B. ob das Herkunftsland Unterzeichner des xy-Vertrags ist oder ob eine Ausnahme nach Paragraph 47f gilt, dann ist das entweder boshaft oder inkompetent vom Fordernden.

    Der Arzt fragt den Patienten ja auch nicht, wie sein Insulinspiegel ist, wie seine koronare Flussreserve und wieviele METs er sicher schafft. Wie gesagt, diese Major-Schikane hatte ich nur einmal aus UK in 2023, und beim nächsten US-Import schon wieder nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27.Oktober.2024
  2. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Mmhh.
    Grundsätzlich gibt es vermutlich ein allgemeines zollverfahren, welches für den entlegendste Bananenrepublik angewandt werden kann. Dann kommen Abkommen, die die Sache erleichtern, vielleicht freigrenzen etc, und dann kommen Sonderregelungen für bestimmte Waren bzw Warengruppen.
    Klar, der Zoll kennt sich damit aus, hat da auch eher keine beratende Funktion (not my job bzw wir haben nicht genug leute), also bleibt es am Exporteur bzw Importeur hängen so einen mist zu wissen (Ist wie bei deiner Steuererklärung). Ja, UK ist rel neu, mit den USA sind die Bedingungen eingefahren.
    Nur sehe ich deine Beschwerden eher grundsätzlich. Egal, wo du hingehst, der Support für den Laien fällt zunehmend weg und der Laie muss den Sachbearbeitern* zunehmend qualifiziertere Angaben machen (ob die gebraucht werden, ist egal). Dem Sachbearbeiter* am anderen Ende fehlt die Zeit und ggf auch die Kenntnis zu helfen und ergänzen. Der soll prüfen und abhaken. Hinzu kommt m.n., dass gerade Behörden von ihren Chefs völlig ungeeignete edf bekommen, die dann zusätzlich auch für den Laien/Antragsteller benutzerfreundlich sind. Egal, nimm es nicht persönlich.
     
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  3. Kohlertfan

    Kohlertfan Strebt nach Höherem

    Mal blöd gefragt, warum ein Mundstück in England kaufen? Die gibt es doch sicher auch in Deutschland!
     
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  4. jimi

    jimi Ist fast schon zuhause hier

    Ja, ich habe in den letzten Jahren alle meine Mundstücke von Thomman gekauft. Toller Service und billiger.
     
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  5. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Weil es hier nicht alles gibt. Und wenn doch, der große T. nicht immer billiger ist. Und dann gibts ggf. auch noch Gebrauchtware.
    (Ich habe zB vor einen Jahren bei Pete Thomas ein PPT gekauft. Abwicklung war problemlos.)

    Wo also soll das Problem sein?
     
  6. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Naja, fand ich schon problematisch, die mehrwöchige Verzögerung, das knapp einstündige Ausfüllen der Formulare und die knapp 2-stündige Reise hin und zurück zu normalen Arbeitszeiten.
    War aber auch ein PPT, das sehr gut ist und mir immer noch Freude macht.
     
  7. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Das könnte der entscheidende Unterschied sein. USA bei mir immer „verhältnismäßig“ problemlos.
     
  8. jimi

    jimi Ist fast schon zuhause hier

    Nur ein Beispiel. Beachten Sie auch, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist. Kostenloser Versand.

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  9. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Inkl. UK MwSt in Höhe von 20%.

    CzG

    Dreas
     
  10. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Die aktuelle Frage von @Frau Buescher war ja, ob Verzollung erforderlich ist. Die Antwort ist Ja. Und ich würde aus konkreten Erfahrungen hinzufügen, dass es sehr aufwändig werden kann und extrem hilfreich ist, wenn der Versender sich damit etwas auskennt und das mit dem Logistikunternehmen schon in die richtige Bahn lenkt.
     
  11. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    @giuseppe
    Dann haben wir wohl recht unterschiedliche Erfahrungen gemacht :rolleyes:
     
  12. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Denke ich auch, und vielleicht lag das am Zeitpunkt nach Brexit.
     
  13. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Auch als Versender hatte ich bisher keine Probleme, mein Partner beim Empfang auch nicht.
    Bei der Post füllt man ein zolldeklarationsformular aus. Da schreibt man rein, was im Päckchen drin ist, welchen Wert der kram hat (nach stück, kategorie etc sortiert), dann den Gesamtwert des Inhalts... das war es. Ev kann man noch die Quittungen beilegen, wenn man für jemanden in Deutschland etwas besorgt hat, was man jetzt verschicken will. Damit sind die wertangaben belegt. Als Firma eben eine Kopie der Rechnung.
    Solange man keine Akkus, chemikalien, Granaten oder sonstigen Unfug verschickt, hat das so immer funktioniert.
    Vielleicht hast du wirklich mal Pech gehabt....
     
  14. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Ich kenne nur die Empfängerseite gut. Da ist es meines Erachtens abhängig von der Vollständigkeit der Angaben und vom gewählten Logistiker UND dem gewählten Tarif.

    Im Idealfall wählt der (nicht international tätige) Versender eine „bessere“ Versandoption von DHL oder UPS (früher auch per Fedex, habe ich schon lange nichts mehr bekommen). Bei kompletten Angaben regeln die dann die Zollabfertigung für dich und sind auch bereit Gebühren vorzustrecken, um den Weitertransport zu ermöglichen. Früher kam das Paket nach Vorankündigung, du musstest dem Überbringer dann MwSt und Zollgebühren in bar geben. Anfang 2024 habe ich es zum ersten Mal so gehabt, dass mich der Logistiker (DHL Express international oder so) einen Tag nach Versand per Email kontaktierte, dass ich ihnen die Onlinerechnung als Nachweis nochmal zusenden soll. Einen Tag später war das Ding in Frankfurt beim Zoll, die schickten mir eine Email über den zu zahlenden Betrag mit Bezahl-Link. Nach Bezahlung wurde einfach weiterversandt und ausgeliefert.

    Die ganz großen Versender wie Amazon, vielleicht auch Thomann und z. T. Ebay schaffen es sogar schon bei der Bezahlung, die korrekten nationalen Steuern abzuführen. Dann merkt man gar nichts davon.

    Versendet aber ein kleinerer Betrieb aus den USA oder England mittels USPS oder Royal Mail, also normaler Post, dann landet das Paket in meiner Erfahrung IMMER beim Zoll, der das Paket kassiert, dich mit 1-5 Wochen Verzögerung kontaktiert, Nachweise von dir will und das Paket von innen sehen will. Du hast dann die Möglichkeit, alles per Email zu machen, Postverzollung zu beantragen und selber das DHL-Ettikett für den Weiterversand auf deine Kosten zu lösen und weitere 1-4 Wochen nach Bezahlung zu warten. Oder du gehst mit deinen Unterlagen (innerhalb einer guten Woche) zum Zollamt, packst dort unter Aufsicht aus und zahlst vor Ort.

    Ist ja alles ok, auch die Dokumentation ist normalerweise einfach, außer eben bei mir 2023 aus England. Das war komplizierter als eine amerikanische Steuererklärung!

    Also, wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann den Versender auf die Wichtigkeit der vollständigen Dokumentation hinweisen (Warenwert, deine Kontaktdaten) und eine bessere und teurere Versandoption wählen. Dann wird es schon klappen.
     
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