Übezeiten in der Wohnung

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von menchin, 2.Februar.2026 um 14:12 Uhr.

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  1. menchin

    menchin Schaut nur mal vorbei

    Guten Tag,
    ich möchte anfragen, ob die Eigentümergemeinschaft mich zwingen kann, in einem fixierten Zeitfenster zu spielen? (das heisst, Uhrzeiten, wenn ich nicht kann) und weiss jemand was die dafür rechtlichen Grundlagen sind?
     
  2. ppue

    ppue Mod Experte

    Saxophone und Klarinetten dürfen unter der Woche maximal zwei Stunden täglich und sonntags eine Stunde gespielt werden. Ruhezeiten (oft 22-7 Uhr, 13-15 Uhr sowie Sonn-/Feiertage) sind einzuhalten.

    Ansonsten sehe ich keinerlei Einschränkungen, was die Uhrzeit betrifft. Auf jeden Fall aber ist eine gütliche Einigung mit den anderen Eigentümern die angenehmere Variante. Zumindest sollte man sich kompromissfähig zeigen.

    So könnte man eine halbe Stunde abends, die die anderen stört, gegen 2 Stunden Samstag vormittags eintauschen, wo alle Männer zum Obi fahren (-:
     
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  3. menchin

    menchin Schaut nur mal vorbei

    Danke für deine Antwort. Aber gibt es ein Gesetzt dafür, so dass ich mich verteidigen kann?
     
  4. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Es wird keinen Paragraphen geben, der sagt "ich darf dann und dann Sax spielen". Das läuft über viel allgemeinere Begriffe, wie Musikausübung und ortsübliche Lärmbelastung. Fundierte, sichere Informationen erfährst Du da eher beim Juristen als beim Saxophonisten oder "Dr. Google".
     
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  5. Silver

    Silver Gehört zum Inventar

    Einschlägig ist zuallererst die Hausordnung, die jedem Mieter zum Einzug ausgehändigt werden sollte.
    Wenn nicht, kann man sie beim Vermieter anfordern.

    Die Hausordnung legt die Eigentümergemeinschaft bei ihrer Gründung fest und kann sie einstimmig ändern.
    Die rechtlichen Rahmen dafür finden sich im Wohnungseigentumsgemeinschaftsgesetz (WEG-Gesetz).

    Was @ppue schreibt, ist zwar die übliche Regelung aber keineswegs ein Gesetz.

    Ein Mieterverein hat meist den besten Überblick.
    Allerdings neigen Mietervereine dazu, die Interessen ihrer Mitglieder höher zu werten, als die Interessen der anderen Bewohner oder Eigentümer - und Gerichte folgen dieser Sichtweise nicht immer.
     
  6. cwegy

    cwegy Ist fast schon zuhause hier

    Da musst du dich anwaltlich beraten lassen, da kann dir kein Forum eine rechtsverbindliche Aussage geben.
     
  7. ppue

    ppue Mod Experte

    Ich glaube, es gibt nur Grundsatzurteile, wie das des Oberlandesgerichts Karlsruhe 6 U 30/87.
     
  8. Silver

    Silver Gehört zum Inventar

    So tief wollte ich nicht einsteigen. Das BGB gibt genauso wenig dazu her, wie das WEG-Gesetz.

    Deshalb der Hinweis auf den Mieterverein (oder wahlweise einen Anwalt, falls @menchin Eigentümer wäre)
     
  9. ppue

    ppue Mod Experte

  10. scenarnick

    scenarnick Admin

    Damit das Thema auffindbar wird habe ich den Titel angepasst. Bitte beachten, dass es hier im Forum keine Rechtsberatung geben kann, nur unverbindliche, allgemeine Hinweise.
     
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  11. Bb7

    Bb7 Ist fast schon zuhause hier

    Ich habe den Ärger über mein Saxspiel mit anderen Mietern auch bisschen gehabt und habe dann erst Mitbenutzung in einem Proberaum realisiert und dann kam eine sehr günstige ( und hässliche) Schallkabine von einer Sängerin, mit der ich zuhause endlich problemlos spielen konnte, das ging besser als in dem Wissen, dass das halbe Haus alles mithören muss.
    Ich würde dir auch so etwas empfehlen.....Sax ist schon ganz schön laut und kann ganz schön nerven. Man will ja auch mit den Nachbarn gut klarkommen und da ist für ein Saxophon in einem Mietshaus eine Schallkabine m.E. der richtige Weg.
     
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  12. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Nicht ganz. Verbindlich ist zunächst der Mietvertrag. Der darf nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen. Mit einem Mietvertrag bist aber berechtigt deine Wohnung bestimmungsgemäß zu nutzen. Dazu gehört eben auch Hausmusik. Die Hausordnung kann nun versuchen bestimmte Ruhezeiten festzulegen. Auch diese sind nur gültig, sofern sie nicht "ortsunüblich" bzw eine unzumutbare Einschränkung bedeuten. Da kommen dann die Zeiten heraus, die @ppue genannt wurden. Dazu gibt es dann entsprechende Grundsatzurteile div. Gerichte.

    In einer Eigentümergemeinschaft muss eine Hausordnung einstimmig beschlossen werden. Heißt, du hättest als Eigentümer eine Art Veto. Man muss also eine Regelung finden, die auch für dich akzeptabel ist, zumutbar und sich etwa an die "ortsüblichen" Spielzeiten hält. Vielleicht suchst du dir einfach mal so ein Beispielurteil raus und lässt dir da vom mieterverein was bestätigen... Damit sollten die anderen gefügig werden, weil das ist, was du einklagen könntest.
     
  13. Silver

    Silver Gehört zum Inventar

    Die Hausordnung ist üblicherweise Bestandteil des Mietvertrags, der im BGB-Format nur bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vorsieht.
    Darüber hinaus ist die Hausordnung für alle Bewohner bindend, wenn sie nicht in Teilen unwirksam ist (weil sie z.B. gegen bestehendes Recht verstößt). Wir wissen nicht, ob @menchin Mieter oder Eigentümer ist. Wenn er in dem Haus mit der Hausordnung wohnt, gilt sie für ihn.


    Die einschlägigen Urteile sind nicht für Einzelfälle einklagbar sondern geben eine Leitlinie, für vergleichbare Fälle - die müssen dann aber tatsächlich vergleichbar sein. Ein OLG-Urteil in Baden-Württemberg hat auch keine bindende Wirkung in einem anderen Bundesland.


    Wir alle sind keine Juristen und falls doch, sollten wir uns von juristischem Rat in einem Musikerforum ganz weit fern halten.
     
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  14. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    In meiner Erfahrung war es nützlich, konkret die um ein Gespräch zu bitten, die seich gestört fühlen, und im ersten Schritt Zeiten zu finden, die sie am wenigsten kratzen.
    Meistens ist diese Zeit dann auch für den gestörten kein Problem mehr, weil er sich nicht einem Lärm ausgeliefert sieht. Und eventuelle Änderungen habe ich vorher auch nachgefragt. Das hat bei mir mit Jahren Verzögerung sogar mal dazu geführt, dass ein ehemals vom Lärm gestörter mich in einer längeren Schaffenspause im Treppenhaus darauf ansprach, dass er das Saxophon vermisse. So glücklich muss es nicht immer laufen, aber bevor ich die Keule auspacke, würde ich versuchen, ein Mitspracherecht anzubieten. Dann wird der Klang des Sax ganz anders wahrgenommen.
     
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  15. ppue

    ppue Mod Experte

    @Silver Na, lass mal die Kirche im Dorf. Es geht ja nicht darum, ob Urteile bindend sind, sondern erst einmal um eine Einschätzung der Sache. Und da geben auch die Urteile in anderen Bundesländern schon mal einen Einblick in die Sache.

    Letztenendes ist der Jurist da nicht so weit von dem entfernt, was wir auch hier herausbekommen oder was unseren Erfahrungen entspricht. Das wird nun nicht das vollkommene Gegenteil von dem sein, was in hunderten von Internetseiten und Urteilen zum Thema geschrieben steht.

    Ich bin aber ganz bei @giuseppe, dass ein ausgefochtenes Recht nicht gerade zu guter Nachbarschaft führen wird.
     
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  16. scenarnick

    scenarnick Admin

    Liebe alle, hier im Forum kann und darf keine Rechtsberatung stattfinden. Alle gemachten Aussagen können nicht verbindlich sein. Nützliche Hinweise wurden gegeben. @Silver hat es gut auf den Punkt gebracht:

    In diesem Sinne schließe ich den Faden.
     
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