Hello ! Wird mal wieder Zeit für ne Frage: angenommen, ich kaufe in einem Internet-Shop ein Saxophon (z.B.Jupiter) und ich stelle fest, dass es nicht korrekt eingestellt ist, kann ich dann an meinem Heimatort die kostenlose Garantieleistung bei einem Händler, der diese Marke führt, in Anspruch nehmen? Ich könnte ja auch bei einem BMW, den ich in Hamburg gekauft habe, Garantieleistungen in München in Anspruch nehmen. Jemand Ahnung? lg Hörnchen
Grundsätzlich: Nein Was auch verständlich ist: der Internet-Händler lockt mit billigen Preisen und der Händler vor Ort soll den Service übernehmen? Es könnte allenfalls sein, dass Jupiter alle seine Vertragshändler verpflichtet hätte, Garantieleistungen unabhängig davon zu gewähren, wo das Instrument gekauft worden ist. Halte ich nicht für wahrscheinlich, aber Du kannst Dich ja mal bei Jupiter erkundigen.
hey hörnchen! also erstmal hast du bei einem interenetkauf (= kauf über ein fernabsatzmedium) in der regel eine woche rücktrittsrecht vom vertrag (ohne begründungen leisten zu müssen.) garantie wird oft (in diesem fall auch von dir ^^) falsch verstanden bzw. mit gewährleistung verwechselt. garantie ist eine freiwillige(!) zusatzleistung des verkäufers/herstellers. gewährleistungsanspruch hast du zwei jahre lang auf bewegliche sachen. (achtung: nach 6 monaten kehrt die beweispflicht. dh nach ablauf dieser frist musst du als käufer beweisen, dass der mangel bereits beim abschluss des kaufvertrages bestanden ist, was in den meisten fällen sehr schwierig ist!!) ob der anspruch aus der gewährleistung bei einem händler wirksam gemacht werden kann, ist (so weit ich weiß) nicht rechtlich geregelt, sondern wird vom verkäufer in den agbs (allgemeine geschäftsbedingen) geregelt. von dem her...immer genau informieren und die agbs GENAU lesen!! auch wenns vielleicht anstrengend ist, weil sie in vielen fällen unglaublich lang, kompliziert und verschleiernd geschrieben sind, ist bei kauf übers internet darauf nicht zu verzichten! lg phi
Moin, Hörnchen, Anspruch auf Gewährleistung besteht nach BGB immer gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller! Etwas anderes ist der von dir angeführte Fall BMW, denn hierbei handelt es sich um eine Herstellergarantie. Rechtlich ist das etwas vollkommen anderes, weil freiwilliges, da hat the_ashbird ja auch schon drauf hingewiesen. Meines Wissens gibt kein Saxophonhersteller etwas derartiges. LG - Chris
Ihr Netten (Claus, phi und Chris)! Ich bedanke mich herzlich für eure Antworten! So etwas Ähnliches hatte ich zwar schon vermutet, aber- nun ja, die Hoffnug stirbt zuletzt. Dann werde ich lieber doch vor Ort bzw. in der nahen Umgebung zum Kaufe des Saxophones schreiten... Liebste Grüße von Hörnchen!