Gema bei Konzerten

Dieses Thema im Forum "Musiker / Bands" wurde erstellt von mr-saxophon, 4.Juni.2009.

  1. mr-saxophon

    mr-saxophon Kann einfach nicht wegbleiben

    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher, im richtigen Thread zu sein. Vielleicht kann mich einer der Moderatoren bei Bedarf umschaufeln?

    Ich spiele seit knapp zwei Jahren in einer Jazz-Band, die jetzt zu ihren ersten Auftritten kommt. Hier stellt sich für mich grundsätzlich die Frage nach der Gema-Gebühr. :-?

    Ich habe versucht, mich schon mal ein bisschen auf der Gema-Seite schlau zu machen. Aber vielleicht könnt Ihr mir weiterhlfen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Veranstalter für die Anmeldung verantwortlich. Muß ich diesen eventuell darauf hinweisen, z. B. bei einer größeren Geburtstagsfeier mit Geschäftsfreunden (lt. Gema ein "Veranstaltung")? Und wenn ja, muß ich dem Veranstalter eine Setlist zur Verfügung stellen? Sollte der Veranstalter eine Anmeldung nicht vornehmen, sind wir als Musiker dafür haftbar? :-? :-? :-?

    Fragen über Fragen. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Oder sollte ich lieber den persönlichen Kontakt zur Gema suchen?

    Viele Grüße
    Jörg
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Hallo!

    Der Veranstalter ist für die GEMA-Meldung verantwortlich!

    Du bist als Künstler nicht verpflichtet einen Veranstalter auf seine Verpflichtungen hinzuweisen, weder auf die GEMA-Meldung noch auf z.B. die Notwendigkeit von Veranstalter-Haftpflichtversicherungen oder der Verantwortung bei bestimmten Arten von Veranstaltungen z.B. medizinisches Notfallpersonal zu organisieren. Die Beteiligten einer Veranstaltung sind nicht verantwortlich die Arbeit anderer zu überwachen!

    Ja, Du musst dem Veranstalter eine Setliste zur Verfügung stellen.

    Nein, meines Wissens sind die Musiker für nicht angemeldete Veranstaltungen nicht haftbar, es sei denn, die Künstler weisen den Veranstalter darauf hin KEINE Meldung zu machen, denn dann macht sich auch der Musiker strafbar.

    Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, tauche als Künstler nie selber als Veranstalter auf.

    Bist Du allerdings selbst als Komponist oder Arrangeur GEMA-Mitglied, dann sollte es in Deinem Interesse sein, GEMA-Meldungen machen zu lassen, da Du dann an den Ausschüttungen der GEMA selber partizipieren willst.

    Abschließend liegt es natürlich selber auch im Interesse des Musikers, dass GEMA-Meldungen stattfinden, da auf diese Art und Weise die Komponisten eine Ausschüttung bekommen, deren Werke wir spielen - also, fair wäre es!

    Ich habe die GEMA als guten Gesprächspartner wahrgenommen - bei Fragen also angstfrei anrufen!

    Schöne Töne!
     
  3. Ambrosia

    Ambrosia Ist fast schon zuhause hier

    Hallo!

    Bei uns im Geschäft war kürzlich ein sehr netter Herr von der Gema, mit dem wir uns lange unterhalten haben, auch über dieses Thema.

    Die Anmeldung und Einreichung der GEMA-Abfolge liegt alleine beim Veranstalter, auch der Nachweis, ob die Stücke vielleicht GEMA-frei sind, obliegt dem Veranstalter.

    Der Künstler muss lediglich seine Liste mit Stücken beim Veranstalter einreichen, der Rest liegt beim Veranstalter.

    Der Mitarbeiter war sehr nett und auskunftsfreudig - ist ja auch die GEMA und nicht die GEZ! :-D

    lg,

    Ina :-D
     
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