Konzertvertrag

Dieses Thema im Forum "Musiker / Bands" wurde erstellt von Yoyocheck, 7.Juli.2013.

  1. Yoyocheck

    Yoyocheck Schaut nur mal vorbei

    Hallo liebe Saxgemeinde!

    Ich sitze gerade an meinem ersten Konzertvertrag für meine Band und hoffe, dass es hier vielleicht einige gibt, die mit diesem Them schon Erfahrungen haben. Nun habe ich eine kleine Detailfrage:

    Für einen Auftritt habe wir ein Festhonorar vereinbart. Ich habe gelesen, dass auf diese auch Mehrwertsteuer gezahlt wird von dem Veranstalter und dass man diese gesondert auflisten soll. Da wir eine etwas weitere Anfahrt zu dem Gig haben werden uns ebenfalls die Fahrtkosten erstattet. Nun würde ich gerne wissen, ob die 16 % Mehrwertsteuer nur auf die eigentliche Gage anfallen oder die Fahrtkosten da mit einberechnet werden.
    In Deutschland muss ja alles seine Ordnung haben !

    Vielen Dank im Vorraus!
     
  2. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Hör mal, da würde ich ganz schön aufpassen.
    Wenn du anfängst MWST zu nehmen, musst du die im Prinzip ein paar Jahre lang immer nehmen. Das macht dich aber für alle teurer, die nicht MWST berechnen, zB. alle privaten Veranstalter.
    Aller Wahrscheinlichkeit nach ist für dich die Lösung nach § 19a Kleinunternehmerregelung vorzuziehen, dh. brutto = netto, umsatzsteuerbefreit.
    MWST berechnen (übrigens 19%, und nicht 16!) ist dann sinnvoll, wenn du überwiegend mit Firmen zu tun hast, und sonstigen Veranstaltern, die MWST nehmen. Eine sinnvoll Maßnahme kann darin bestehen, innerhalb der Band verschiedene Rechnungsnehmer zu haben, von denen einer Rechnungen mit und einer ohne MWST erstellen kann, je nach Situation.

    Übrigens, auch aufpassen, das der Veranstalter, falls du doch mit MWST berechnest, dann die MWST ZUSÄTZLICH zahlt, und nicht etwa inklusive.
    Soweit dürfte dies aber klar sein, oder?

    Ich würde mir das gut überlegen, wie Ihr damit umgeht.

    fg
    Werner


    http://mobile-band-walking-act.de/
     
  3. Yoyocheck

    Yoyocheck Schaut nur mal vorbei

    Ah ok danke für die Info. Aber eigentlich ist es doch wahrscheinlich ne gestzliche Pflicht die MWST zu nehmen, oder? Oder ist es so, dass das eh kaum einer macht und es keinen interessiert wenn man es nicht macht? Ich meine wir haben ja eh nix davon MWST zu nehmen die geht ja nicht an uns. Und falls es rechtlich eigentlich Pflicht wäre, ist dann der Vertrag überhaupt rechtskräftig?
     
  4. Rick

    Rick Experte

    Wie schon von Werner dargelegt sind die meisten kleinen Bands NICHT umsatzsteuerpflichtig:

    "Wer nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr macht, gilt als Kleinunternehmer und braucht seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen."
    Quelle: http://www.akademie.de/wissen/kleinunternehmer-umsatzgrenze

    Falls Euch der Veranstalter die Mehrwertsteuer aufdrängen möchte (habe ich schon erlebt), solltet Ihr heftig ablehnen, denn sonst müsst Ihr tatsächlich für ALLE weiteren Umsätze der nächsten Jahre die Steuer draufschlagen (und dem zuständigen Finanzamt abführen), was nicht nur die Gage verteuert, sondern auch einen beträchtlichen buchhalterischen Aufwand bedeutet. :roll:

    Selbst wenn die Auftragslage besser als erwartet ist, muss man übrigens keine Angst haben, dass man aus Versehen doch noch die Umsatzgrenze reißt und die Steuer womöglich nachträglich abführen muss:

    "Die [...] Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der [...] Umsatz [...] im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
    (...)
    Rückwirkend wird die Umsatzsteuer nur dann erhoben, wenn der Jahresumsatz völlig aus dem Ruder läuft und über 50.000 Euro liegt."


    Quelle: Siehe oben

    Zur Berechnung der Grenzen gilt übrigens nur der Umsatz, der aus der jeweiligen Sparte erzielt wird. Wer irgendwo angestellt ist, muss also seinen Lohn nicht hinzuzählen.
    Schwierig wird es bei Selbstständigen, die für ihr Geschäft sowieso schon mehrwertsteuerpflichtig sind - die sollten am besten den Veranstaltern gesonderte Rechnungen stellen, damit es da keinen Kuddelmuddel gibt.


    Schöne Grüße,
    Rick
    (der aber kein Steuerberater ist und keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen kann)
     
  5. Yoyocheck

    Yoyocheck Schaut nur mal vorbei

    Okay Perfekt, vielen Dank dann weiß ich ja jetzt Bescheid ! :)
     
  6. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Sei mir nicht böse, aber du hast nicht die geringste Ahnung von der Sache.
    MWST kann große Vorteile haben, gleichzeitig bist du zumindest zu Beginn einer Tätigkeit nicht verpfliczhtet sie zu nehmen, s. mein erstes Posting.

    Du solltest mal nach Kleinunternehmerregelung googeln, nach Umsatzsteuer überhaupt, ansonsten ev mal zu einem Steuerberater gehen oä.
    Du bräuchtest einfach eine Art Grundeinweisung, die findest du auch bei den üblichen Internetquellen.

    Viel Glück
    Werner



    http://mobile-band-walking-act.de/
     
  7. Gast

    Gast Guest

    Wenn man wegen Blauäugigkeit einmal MWSt annimmt, kann man sie als einmalig und "versehentlich" angenommene MWSt abführen. Man hängt also nicht sofort auf den fünf Jahren.

    Lies halt Ricks und Werners Posts gut durch und googel den §19a und versuche alles zu kapieren. Ist echt eine wichtige Entscheidung - gerade am Anfang.

    Mein Tipp: Lieber erstmal ohne MWSt. Rein kommste schnell, aber schlecht wieder raus!

    Herman
     
  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Für den Veranstalter ist es grundsätzlich egal, ob ihr MwSt. pflichtig
    seid oder nicht.

    Ihr müsst nur in der Rechnung darauf hinweisen, dass ihr als Kleinunternehmen
    MwSt. befreit seid

    CzG

    Dreas
     
  9. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Wenn ihr natürlich die nächsten Jahre kräftigst in neues Equipment investieren wollt, dann könnte natürlich MWSt wieder eine Option sein, dann könnt ihr bezahlte MWSt für Instrumente etc. gegen vereinnahmte MWSt bei Gigs gegenrechnen.
    Aber am sichersten ist es tatsächlich, mal nen Steuerberater zu fragen!
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Gleichzeitig stellt sich auch die Frage der GBR. Wenn ihr regelmäßig zusammen auftretet, seid ihr "automatisch" eine GBR, die steuerlich als Einheit veranlagt wird. Als solche hat man dann ganz schnell die 17500 überschritten und ist dann sowieso MWSt-pflichtig.

    Ich sage auch: erstmal Steuerberater. In der lokalen Muckerszene herumfragen, wer einschlägig erfahren und vertrauenswürdig ist und dann sofort hin, bevor du Verträge aufsetzt.

    Herman
     
  11. Mini

    Mini Ist fast schon zuhause hier

    Aber nur, wenn bei den Gigs auch genug eingenommen wird und insgesamt ein Gewinn übrig bleibt oder zumindest ein realistisches Gewinnstreben erkennbar ist. Es funktioniert nicht, sich die MWSt für das Equipment zurückzuholen, indem man mal eine kleine Einnahme versteuert.

    Das ist eine ziemliche Grauzone, die auch von den Finanzämtern möglicherweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

    Einen guten, der sich mit dieser Materie und der Handhabung durch das zuständige Finanzamt auch auskennt. Oder einfach mal direkt beim Finanzamt fragen.

    Gruß
    Mini
     
  12. Yoyocheck

    Yoyocheck Schaut nur mal vorbei

    Danke für die rege Betiligung! Dann wird wohl demnächst mal n steuerberater aufgesucht. Ah und dass ich keine Ahnung davon habe stimmt hundertprozentig :D Verbringe meine Zeit lieber mit Saxophon spielen anstatt mich mit steuerfragen auseinander zu setzen ;) Aber wat mutt dat mutt
     
  13. Rick

    Rick Experte

    Hallo Herman,

    ein sehr wichtiger Ratschlag, denn Steuerberater ist nicht gleich Steuerberater, da habe ich von Kollegen schon die unglaublichsten Sachen gehört, besonders in puncto Mehrwertsteuer! :-o

    Einer hat einem Pianisten von vornherein die Mehrwertsteuer aufgedrückt, obwohl dieser mit Auftritten nie über die Umsatzgrenze kam.
    Er hatte durchaus höhere Jahreseinnahmen - allerdings aus seiner Festanstellung bei einer Musikschule, und die wird wie erwähnt NICHT dem mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz hinzugerechnet.

    Ähnlich bei einem Gitarristen, der mal nicht-musikalisch gejobbt hatte. Auch hier wollte der Steuerberater alle Einkommensarten zusammenzählen.

    Manchmal frage ich mich als Laie, was die gut bezahlten Mädels und Jungs eigentlich bei ihrer Ausbildung lernen?
    Das ist ja so, als würde ich Musiker nicht den Unterschied zwischen Kreuzen und Bs kennen! :lol:

    Deshalb lasse ich mich bei solchen Einzelfragen lieber direkt vom Finanzamt beraten, ansonsten gibt es ja auch das Internet, dort findet man eigentlich alles, was man wissen muss. ;-)


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  14. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Genau! Die Finzbeamten sind zur Beratung sogar verpflichtet. Da fährt man nicht schlechter als mit einem Steuerberater. Man muss halt die Formulare selbst ausfüllen.

    Viele Grüße
    bluefrog
     
  15. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Da hat der Steuerberater halt was enharmonisch verwechselt!

    :duck:
     
  16. saxhornet

    saxhornet Experte

    Die Themen Verträge, Mehrwertsteuer, Gema, KSA und Versteuerung von Auftritten sind sehr heikel und bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung um Fehler zu vermeiden, die später zu gravierenden Nachzahlungen etc. führen können.
    Leider hängt hier auch vieles davon ab, wie es in manchen Bundesländern und Finanzämtern ausgelegt wird.
    Grundsätzlich kann man sowohl bei der Beratung durch Steuerberater, Steuerfachanwälte oder auch Beamte des Finanzamts Glück haben oder Pech, eine sichere rechtsverbindliche Aussage bekommt man vom Finanzamt nur gegen Geld. Ich durfte mich mit den Themen sehr intensiv auseinandersetzen (das gehört hier aber nicht hin) und kann daher sagen: sehr schnell ist man bei den Themen sehr falsch beraten und fühlt sich auf der sicheren Seite. Hier ist die Beratung von Spezialisten, die als Steuerberater sich wirklich mit Musikdingen intensiv auskennen unerlässlich. Auch empfiehlt es sich jedes Buch zu besorgen, das man zu den Themen finden kann. Die Kosten für die Korrektur von Fehlern sind meist höher.

    Die erst Frage, die sich stellt ist, wie soll die Rechnungsstellung erfolgen und wie tritt die Band auf? Ist die Band eine gemeldete GbR mit Steuernummer kann sie regulär eine Rechnung stellen, muss aber eine Jahressteuererklärung und Umsatzsteuererklärung ( mittlerweile üblich auch wenn man diese gar nicht einnimmt) machen.
    Wird im Gegensatz die Rechnung von einer einzelnen Person gestellt, muss dieser das Geld bei sich versteuern oder Rechnungen von den Kollegen über das was er Ihnen auszahlt erhalten. Hier kommt dann die Bandleaderproblematik zu tragen: Für jede dieser Rechnungen muss der Bandleader die Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen, selbst wenn der Veranstalter für die Band auch schon KSA gezahlt hat (diese Problematik ist der KSK und Politik schon lange bekannt aber keiner sieht da anscheinend handlungsbedarf).
    Als nächstes kommt dann die UST. Frage und das wurde ja schon erläutert ab welcher Summe das Pflicht ist. Viele Finanzämter werden da allerdings sehr misstrauisch, wenn Ust. genommen wird und das primär zur Finanzierung von Equiment genutzt wird, das kann schon mal zu Ärger führen. Entscheidet man sich für die Ust. kommt die Frage: Wann 19% und wann 7%.
    19% Wenn es kein Konzert ist, die Musik nicht eindeutig im Vordergrund und nur Teil einer Veranstaltung ist.
    7% Wenn es eindeutig ein Konzert ist und die Zuhörer explizit für die Band kommen. Ein Auftritt in einer Hotelbar oder einem Restaurant oder Bar fällt eigentlich immer unter die 19% Regel (der andere Betrieb steht im Vordergrund). Hier ist Vorsicht geboten, denn Finanzämter legen das mitunter sehr unterschiedlich aus und können im Rahmen einer Buchprüfung auch rückwirkend Geld verlangen oder sogar eine Band veranlagen.

    Ebenfalls sollte man aufpassen, daß man nicht von einem Veranstalter Gema oder KSA ausgezahlt bekommt und das dann selber abführen soll, denn das geht nicht. Ist die Band selber auch der Konzertveranstalter können diese Kosten aber plötzlich von der Band zu bezahlen sein und das kann teuer werden.

    LG Saxhornet
     
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