Sax pfänden

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von GelöschtesMitglied725, 4.November.2011.

  1. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo,

    kann ein (Mittelklasse/Billighorn) Sax gegebenenfalls gepfändet werden, wenn man kein Berufsmusiker ist, der damit seine Brötchen verdient?

    LG
    Saxy
     
  2. Naddy

    Naddy Ist fast schon zuhause hier

    Mmmh.. also rein gefühlsmässig würde ich sagen, das könnte passieren. Ich glaube es hängt dann wirklich ab, ob daraus noch Kohle zu machen ist. Vielleicht hängt es eben auch davon ab, welcher Gerichtsvollzieher gerade anklopft, aber eine interesssante Frage.
     
  3. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Ja, natürlich kann das Sax gepfändet werden.
     
  4. Gast

    Gast Guest

    @Cuba

    Zumindest WAR es mal so, daß Musikinstrumente als "Kulturgüter" angesehen wurden, welche nicht gepfändet werden durften.
    Ob das jedoch der aktuellen Gesetzgebung noch entspricht, kann ich nicht sagen.
    Im Zweifelsfalle würde ich mal beim Finanzamt anrufen ... die müssten das ja wissen.

    LG
    CBP
     
  5. montreal

    montreal Ist fast schon zuhause hier

    Hallo!

    Musikinstrumente gehören leider definitiv zu den Haushaltsgegenständen, die pfändbar sind.
    Gruß, Thomas
     
  6. Tannenbernie

    Tannenbernie Kann einfach nicht wegbleiben

    Würde in dem Fall dann doch überlegen, das Horn einem guten Freund oder einer sonstigen Vertrauensperson zu "schenken". Dann kann mans immer spielen, wenn man denjenigen besucht :)

    Denke halt, daß es schon was anderes ist, von seinem Sax getrennt zu werden wie von seinem Eierkocher. Da hängt ja doch was persönliches dran.
     
  7. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Überlegen darfst Du das, aber ich würde es nicht zu laut tun (lies mal § 288 Strafgesetzbuch) :roll:
     
  8. Brille

    Brille Strebt nach Höherem

    Richtig, Claus. So einfach geht das nicht. Deshalb (2) be8en! Nur mal so als Hinweis bzgl. der Handhabung.

    Grüße
    Brille
     
  9. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Ich bin nicht sicher, ob ich ich den Sinn Deines Hinweises verstehe?!

    Ein Antrag ist schnell gestelllt...
     
  10. hgksax

    hgksax Nicht zu schüchtern zum Reden

    Glenn Miller musste seine Posaune mehrmals verpfänden. Bei ihm ging die Sache bekanntlich gut aus.
    Zwangsweise Verpfändungen sind allerdings ein anderes Kapitel. Da kann alles rein, was nicht lebensnotwendig ist.
     
  11. Gast

    Gast Guest

    Nun ja....
    eine Pfändung kommt ja meist nicht über Nacht > soll heissen, man bekommt vorher Mahnung und Pfändungsandrohung.
    Wenn man DA bereits absehen kann, dass man seine Schulden nicht begleichen koennen wird, kann man sein Instrument durchaus "unter der Hand" woanders unterbringen ....
    Es müsste dann wohl erst mal vom Staat nachgewiesen werden, dass man Das Teil vorher besessen hat - als Eigentümer.

    Gute Güte....was sind das für Zeiten, wo sie sogar Instrumente pfänden dürfen !!

    Demnächst dürfen sie wahrscheinlich sogar noch meine Ehefrau pfänden und an einen Arabischen Harem verkaufen....

    Kein Wunder, dass auf dem Dollarschein steht "IN GOD WE TRUST" >>>> fragt sich halt in WELCHEN Gott....ist doch alles nur noch MAMMON heutzutage....nix ist mehr heilig ausser Kohle.... :-(

    WAS BIN ich froh, dass ich in meinem Leben noch nie Schulden hatte....lieber habe ich gefastet oder im Zelt gewohnt....als in die Hände der Pfandfreaks zu gelangen. Ist doch kein Zustand nicht !!
    Instrumente pfänden.... das ist ne Schande das !!


    grummmmmmel.....
    CBP
     
  12. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    hallo cbp,

    du hast so eine herrlich anarchische ader! ich könnte mich grade wegschmeissen.

    also im ernst:

    ein sax ist natürlich pfändbar (ausser es dient zum broterwerb).

    wenn eine pfändung droht und ich gebe das sax weiter, dann mache ich mich strafbar, pfandkehr, vollstreckungsvereitelung und wenn ich eine eidesstattliche versicherung abgeben müsste auch die abgabe einer falschen eidesstattlichen versicherung.

    wie aber cbp schreibt: das muss mir erstmal jemand nachweisen.....kurzum: wäre ich betroffen, würde ich es riskieren.....mein sax nimmt mir keiner weg!!!

    grüsse

    andi
     
  13. HanZZ

    HanZZ Ist fast schon zuhause hier

    Unfug. Wer Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt, der ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, hat Schulden gemacht oder Rechnungen unbezahlt oder/und unwidersprochen gelassen. Und das geht nur eine begrenzte Zeit lang gut (wie man derzeit am Beispiel Griechenland, Italien, Irland, Portugal und anderen sehen kann).

    Wenn letztlich mit staatlicher Unterstützung versucht wird, Wertgegenstände zu pfänden, um die Schulden zu begleichen, ist das keine Schande, sondern logische Konsequenz.

    Cheers
    HanZZ
     
  14. Mal-o-sax

    Mal-o-sax Kann einfach nicht wegbleiben

    Als Richter schreib ich jetzt zu dem ganzen lieber nix
    :-x

    Na doch so viel: Klar pfändbar. Und wenn du es in Gläubigerbenachteiligungsabsicht (ja ja, die Zeit zum Lesen solcher Wörter muss sein!) verschenkst, kann dein Gläubiger diese Schenkung anfechten. :klug: :karte:

    Klar ist auch - frei nach "Ach wie gut dass niemand weiß..." - es ist alles ein Beweisproblem. Aber selbst ein Sax ist keine falsche eidesstattliche Versicherung wert. Freilich schon hart, dann nicht mal mehr "arm aber saxy", sondern nur noch arm zu sein... :lol:

    Grüße an alle von Mal-o-sax
     
  15. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    hallo hanzz,

    grundsätzlich hast du recht.

    bei musik hört aber die rechtsordnung auf (für mich jedenfalls) :))))).

    wenn ich mir überlege durch wieviel dillettantische gerichtliche entscheidungen menschen in den finanziellen ruin getrieben wurden, habe ich manchmal verständnis dafür, dass man sich bei der vollstreckung arm mogelt.......

    grüsse

    andi
     
  16. Rick

    Rick Experte

    Hallo Andi,

    Du scheinst Dich ja auszukennen, deshalb gleich ein paar Fragen von mir:
    WIEVIELE Hörner darf man denn bei einem Berufsmusiker pfänden? Gar keins? Oder alle, die nicht unbedingt zum direkten Broterwerb dienen?

    Und wer stellt den Wert fest?
    Genügt es, wenn ich dem Gerichtsvollzieher mündlich versichere, mein olles China-Sopran sei 50.000 EURO wert, oder muss ich das nachweisen? ;-)

    Nein, ich bin glücklicherweise schuldenfrei (und habe zu Kreditgebern dieselbe Einstellung wie CBP), doch irgendwie interessiert mich das Thema.

    EINMAL in meinem Leben hatte ich sogar bereits Kontakt mit so einem Geldeintreiber, da hatte ich irgendeine kleine Rechnung zu bezahlen vergessen.
    Er klingelte mich frühmorgens aus dem Bett, ich habe mich dann schnell angezogen und bin mit ihm zum Geldautomaten geschlurft, um die "horrende Summe" (waren um die 20 Euro, glaube ich) nachträglich zu bezahlen.

    War ganz nett, erledigt eben auch nur seinen Job.
    Aber um die Leute, die mir statt einer Mahnung gleich so einen Kerl auf den Hals gehetzt hatten, mache ich seither einen Bogen, denn das ist keine Kundenfreundlichkeit. :evil:
    Wenn ich bedenke, wie oft ich schon hinter ausstehenden Gagen her rennen musste - vorwiegend bei großen Firmen, Universitäten und Gemeindeverwaltungen... :roll:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  17. Gast

    Gast Guest

    @ HanZZ
    Griechenland ist ein schönes Beispiel....

    Was machen diejenigen, die noch ein paar Drachmen - sorry-Euronen- haben denn ??
    > Sie verlegen ihre Firmen in s Ausland....vorzugsweise nach Bulgarien ...und sind dadurch vor einer Privatisierung oder Steuerlast ...alias Pfändung befreit.

    Du hast natürlich theorethisch Recht....wenn der Gerichtsvollzieher bei mir ne Kaufquittung auf meinen Namen findet von nem Sax samt Seriennummer...und das liegt seit ner Woche plötzlich bei meinem Bruder.... dann habe ich natürlich die Gesäßkarte.
    Aber schön blöde wäre derjenige, der es soweit kommen liesse...und dann aber auch selber schuld.

    ICH könnte mir im Falle meiner Hupen sowas NICHT erlauben....die Dinger stehen im Internet...tragen meine Initialen und sind unverkennbare Einzelstücke....also mit beweisbarem Wiedererkennungswert....aber WEM würde das sonst schon so gehen ??

    Der Gerichtsvollzieher wird ja wohl kaum ankommen und beweisen können : Also Herr X ... Ihre Nachbarn haben bestaetigt, dass Sie bisweilen Sax geübt haben...also WO ist das Teil ?? Her Damit....oder ab in den Schuldturm ...
    auf die Folterbank oder an den Galgen !!

    Theorie und Praxis liegen da eben doch etwas voneinander entfernt ( zum Glück !! )

    Nebenbei.....mein Bruder ist selbstständig und steht kurz vor der Pleite.... sie haben ihm gerade das Konto gepfändet...so ein wenig kenne ich mich mit den Praktiken auch schon aus. Nur was die Instrumente betrifft...da war ich wohl nicht up to date.

    LG

    CBP
     
  18. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    hallo rick,

    schwierige frage, die du stellst.

    aber wenn du nachweisen kannst, dass du alle instrumente brauchst, können sie nicht gepfändet werden. der nachweis wird aber schwierig, wenn du bspw. 5 teronsaxe hast.....denkbar wäre auch eine austauschpfändung, also dass ein wervolles instrument gegen ein preiswertes ausgetauscht und gepfändet wird. wäre aber zu prüfen, ob das tatsächlich geht, wenn der schuldner einwendet, das teure sax hat einen unverwechselbaren klang, der es ihm ermöglicht gute engagements zu bekommen. müsste man mal in der kommentierung prüfen, ob es da was gibt, was schon mal konkret entschieden wurde.

    also mit der berwertung geht das so: die instrumente werden von einem händler geschätzt und dann durch einen verwerter versteigert, der erlös an den gläubiger ausgezahlt. das mit der 50.000 eur chinakanne wird daher etwas schwierig werden......

    das beste ist aber, man hat mit dem ganzen kram nix zu tun.....:)))

    grüsse

    andi
     
  19. Wanze

    Wanze Strebt nach Höherem

    Meinetwegen, nehmt die Frau mit, ABER LASST MIR MEIN HORN! :sorry:
    Wanze
     
  20. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    man könnte vielleicht auch bei ehefrauen austauschpfändungen vornehmen......:)
     
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