Saxophon unbekannter Herkunft

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von Rudolf Naumann, 12.September.2016.

  1. Rudolf Naumann

    Rudolf Naumann Schaut öfter mal vorbei

    Hallo Forumsfreunde, liebe Musiker/innen

    Ich habe mal eine komplizierte Frage, vielleicht sind ja im Forum Experten die mir die Frage beantworten können.

    Darf man ein Instrument unter einen bestimmten Namen verkaufen, wenn nicht sicher ist, dass das Instrument auch wirklich von der angegebenen Firma ist?

    Wie sieht das rechtlich aus? Von der Fairness ganz zu schweigen.


    LG Rudi
     
  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Hallo Rudi,

    wenn Du schreibst "Das Sax ist von XY" und es ist es nicht hast Du ein Problem. Eine von Dir zugesicherte Eigenschaft ist falsch.

    Wenn Du schreibst "Das Sax ist vermutlich von XY, es ist eine Vermutung, belegen kann ich es nicht." dürftest Du kein Problem bekommen.

    CzG

    Dreas
     
  3. Dööpdöpp

    Dööpdöpp Kann einfach nicht wegbleiben

    Und da hast du deine Antwort auch schon. Solltest du vor dieser Frage stehe, stelle hier Bilder ein und lass den Hersteller kostenlos ermitteln.
     
    Marko74 gefällt das.
  4. mato

    mato Strebt nach Höherem

    Und das Ergebnis kannst du dann auch nur als Vermutung verkaufen... ;-)
     
    Marko74 gefällt das.
  5. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich denke @Rudolf Naumann bezieht sich auf ein Ereignis, was ihm vor kurzen passiert ist.

    Stichwort "Dörfler & ..."

    CzG

    Dreas
     
  6. Dööpdöpp

    Dööpdöpp Kann einfach nicht wegbleiben

    Demnächst lese ich erst und schreibe dann. Hab die Frage in den falschen Hals bekommen.
     
  7. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @Rudolf Naumann

    Die Frage nach einer generellen rechtlichen Bewertung deines Falls lässt sich hier nicht beantworten. Es geht im Wesentlichen darum, ob der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt bei Übergabe an einem Mangel leidete, indem eine zugesicherte Eigenschaft zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorlag. Eigenschaften einer Sache sind im Sinne des BGB alle wertbildende Faktoren, die der Sache zumindest für eine gewisse Dauer anhaften. Zu den wertbildenden Faktoren gehören zum Beispiel Alter und Laufleistung eines Fahrzeugs, Goldgehalt eines Schmuckstücks, Alter eines Kunstwerkes, Material und Zustand eines Musikinstruments, etc.

    Fraglich ist, ob die Marke eines Instruments auch ein wertbildender Faktor sein kann und ob die Eigenschaft (Beschaffenheit) auch wirklich zugesichert wurde. Das wäre ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder gerichtlich zu klären.

    Sollte es sich bei dem Verkäufer allerdings um einen gewerblichen Verkäufer handeln, so kann bei Kauf eines Neuinstruments ggf. die Gewährleistung geltend gemacht werden. Ein gewerblicher Verkäufer muss einem privaten Käufer zwei Jahre Gewährleistung auf jede Neuware geben. Bei gebrauchten Waren beträgt die Frist für die Gewährleistung auch zwei Jahre, aber sie kann durch den Verkäufer auf ein Jahr beschränkt werden, sofern er dies im Angebot hinreichend deutlich vermerkt. Bei einem Verkauf eines gebrauchten Gegenstands von Privat zu Privat kann die Gewährleistung durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten.

    Eine Übersicht über die allgemeinen Grundsätze der Gewährleistung und Zusicherung von Eigenschaften findest Du beispielsweise hier:

    http://www.ebay.de/gds/Gewaehrleistung-und-Garantie-/10000000001405063/g.html

    Die Frage nach der rechtlichen Bewertung wird Dir hier im Forum also niemand erschöpfend beantworten können. Solltest Du weitere Informationen benötigen, so wäre es sicher ratsam eine Einigung mit dem Verkäufer herbeizuführen oder den Rat eines Rechtsanwalts zu suchen.
     
    deraltemann gefällt das.
  8. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Nein, ich sage jetzt nicht 'Selmer MK VI', ich habe mich unter Kontrolle, ich werde noch nicht einmal 'MK VI' denken, nein, nein, .... es gibt kein 'MK VI' .... hrggnnnhh

    Grüße
    Roland
     
  9. ppue

    ppue Mod Experte

    Ja, an das Produkt musste ich auch nicht denken, als ich das las.
     
  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Selbstverständlich ist die Marke eines Instruments ein "wertbildender Faktor"! Siehe @Rolands Einwurf....

    CzG

    Dreas
     
  11. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @Dreas
    Ist jede Marke eines Instruments "ein wertbildender Faktor" oder nur eine, deren Art und Gattung hier nicht genannt werden soll? Gilt dies für alle Instrumente der Art oder trifft dies nur auf die genannte Gattung zu, die hier nicht genannt werden soll? Liegt der wertbildende Faktor daher tatsächlich in der Marke oder ist der wertbildende Faktor nicht eher in der Beschaffenheit (Konstruktion, Lack, Beschaffenheit der Mechanik), dem Alter und der Verfügbarkeit des Instruments zu finden?
     
  12. last

    last Guest

    ...ich würde mal sagen: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

    letzter
     
  13. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Du gehst davon aus, dass der Mensch logisch und rational denkt. :)

    Grüße
    Roland
     
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  14. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @BCJ

    Beispiel:
    Du kaufst von privat eine Uhr, sie wurde Dir als "Rolex" angeboten. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass es ein hervorragendes Plagiat ist.

    Denkst Du der Verkäufer hätte dann kein Problem?

    Oder:
    Du bekommst ein "Yamaha 62" angeboten und erwirbst es. Es stellt sich dann heraus, dass es ein Yamaha ähnliches Sax ist, aber kein original Yamaha.

    Der Verkäufer hat kein Problem?

    Mit einer Marke verbindet der Verbraucher Eigenschaften, die die Marke verspricht, u.a. auch einen definierten Wert. (Deswegen sind Noname Saxe oder unbekannte Hersteller auch günstiger als Markeninstrumente) Wenn sich dann heraustellt, dass man gar nicht die versprochene Marke erworben, wurde man getäuscht.

    CzG

    Dreas
     
  15. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @last

    Zwei BGH-Richter sitzen in der Kantine. Plötzlich kommt ein Mann hereingestürmt und sagt zum einen:
    "Ihr Hund hat mir meine Hose zerfetzt."
    Der Richter beruhigt ihn und gibt ihm 100 Euro. Fragt der andere:
    "Seit wann hast du denn einen Hund?"
    "Ich habe keinen, aber man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden."
     
  16. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Was ist zwei plus zwei?

    Der Anwalt: "Vier. Aber ich weiß nicht, ob wir vor Gericht damit durchkommen!"
    Der Buchhalter: (schließt Fenster und Türen) "Was wollen sie hören?"
    Trunp:
    [​IMG]
    Grüße
    Roland
     
    Rick und visir gefällt das.
  17. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @Dreas
    Vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich habe ja nur darauf Hinweisen, dass die Frage, ob eine Marke eines Instruments ein wertbildender Faktor sein kann, Gerichte beschäftigen wird. Es spricht einiges dafür und manches dagegen. Du schreibst z.B. selbst: "Mit einer Marke verbindet der Verbraucher Eigenschaften, die die Marke verspricht, u.a. auch einen definierten Wert." Ist es unter diesen Umständen die Marke oder die versprochenen Eigenschaften, die objektiv wertbestimmend sind? Auch wenn jeder hat hierzu seine Meinung hat und sie selbstverständlich auch haben darf, wird allein diese Frage - und es gibt ja noch mehr - im schlimmsten Fall ein Gericht beschäftigen und "man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden" (siehe #15). Die Diskussion zeigt m.E. schon sehr deutlich, dass die vom Threadersteller gestellten Fragen in diesem Forum nicht erschöpfend zu beantworten sind.
     
  18. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @Roland
    2 und 2 sind 22, ist doch klar!
     
  19. ppue

    ppue Mod Experte

    Hier wird zu viele konstruiert. Meist hilft erst einmal Ehrlichkeit und ein Gespräch. So ein kleines Ding geht eh nicht vor Gericht.

    Der Name Dörfler & Jorka, wenn es denn um diesen geht, wird nicht groß zur Wertsteigerung eines Instrumentes beitragen. Wenn nun jemand das Sax kauft, der genau solch eines für sich haben wollte, hat natürlich dann einen Grund, es zurück zu geben.

    Was ist denn genau passiert?
     
    stefalt gefällt das.
  20. Rudolf Naumann

    Rudolf Naumann Schaut öfter mal vorbei

    Hallo Forumsfreunde/innen,

    ich möchte mich bei euch für eure Antworten bedanken.

    Wie es jetzt weitergeht, kann ich im Moment noch nicht sagen, ich möchte mit anderen Musikern

    keinen Streit haben, dafür ist unser schönes Hobby viel zu schade.

    Bitte versteht mich nicht falsch, wenn ich ein bisschen enttäuscht bin, ich habe mir vorgestellt ein gewisses Horn mit guten Namen zukaufen (blind vertraut) wenn sich dann nachher herausstellt, dass ich ein anderes Instrument bekommen habe wo man die Herkunft nicht zu 100% belegen kann ist das für mich sehr enttäuschend.


    LG Rudi
     
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