Uploads auf YouTube - rechtliche Situation

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast_13, 22.März.2015.

  1. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Hallo, wenn ich selbstgespielte Stücke als Coverversionen von rechtlich unter GEMA fallendes Songmaterial auf You Tube hochladen möchte, was muss ich da beachten?

    Soweit mir bekannt ist, verweist die GEMA auf You Tube und die Tube auf die GEMA. Irgendwie ist das momentan rechtlich nicht geklärt. Oder gibt es da rechtlich einwandfreie Lösungen?

    Wie geht ihr damit um? Ignorieren und einfach einstellen? Über einen Proxi einstellen? GEMA anmelden und Gebühren zahlen? Oder noch was anderes?

    Würde mich interessieren, wie das der Einzelne handhabt und was Ihr über die rechtliche Situation wisst.
     
  2. ppue

    ppue Mod Experte

    Ich denke, rechtlich ist es das Problem von Youtube gegenüber der GEMA und das ist ungeklärt. So lange das so ist, kann die GEMA verlangen, dass bei ihr geschützte Werke von Youtube gesperrt werden. Von rechtlichen Schritten gegenüber den Einstellern habe ich noch nie gehört und wird es wahrscheinlich auch nicht geben. Das wäre für die Tube eine schlechte Werbung.
    Ich hätte keine Bedenken, dort etwas einzustellen.
     
  3. Rick

    Rick Experte

    PPue hat wie so oft Recht, GEMA ist immer Sache des Websitebetreibers, der Nutzer bzw. "Hochlader" muss sich da keine Sorgen machen.

    Allerdings lässt meistens nicht die GEMA bestimmte Videos sperren, sondern der jeweilige Verlag gemäß Urheberrecht, etwa wenn ein originaler Filmausschnitt oder Musik-Clip eingestellt wird, mit dem die Firma über DVD-Verkäufe oder Downloads aktuell noch Geld verdienen möchte. ;)

    Der GEMA geht es hingegen ausschließlich um die finanzielle Abgeltung der Nutzung, nicht um das Urheberrecht, also hat sie mit diesen Sperrungen üblicherweise nichts zu tun, das war nur Desinformation seitens YouTube, wie ich gehört habe. :roll:
    Denn letztlich verdient YouTube über die eingeblendete Werbung Geld, profitiert also von attraktiven Videos, soll dementsprechend dafür auch Verwertungsgebühren zahlen, so die GEMA.

    Bei selbst erstellten Videos, die keinerlei fremdproduziertes Bild- oder Ton-Material enthalten, ist man jedoch meines Wissens immer auf der sicheren Seite.


    Schöne Grüße,
    Rick
     
    Zuletzt bearbeitet: 22.März.2015
  4. Mini

    Mini Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,

    derzeit gibt es meines Wissens keine Vereinbarung zwischen der Gema und Youtube.
    Damit ist das Hochladen eines Werkes, für das die Gema das Urheberrecht ausübt, illegal.
    Das sind fast alle Werke, deren Komponisten noch nicht lange genug (70 Jahre) tot sind.

    Korrekt wäre es, die Stücke bei der Gema anzumelden und eine Gebühr zu zahlen.
    Durch die Gema-Gebühren schaue ich nicht recht durch, ich habe mir mal telefonisch
    Auskunft geholt (das geht gut) und anschließend auf das Hochladen verzichtet.

    Die meisten Amateure scheren sich da halt nicht drum und wohl auch die Gema nicht.

    Lösung: Nicht in die Gema eintreten, und eigene Musik produzieren. Das darf man
    beliebig veröffentlichen (bis die Gema-Zwangsmitgliedschaft für alle kreativ Tätigen
    kommt).

    Oder Klassik ...

    Oder hier im Forum hochladen und nur für Mitglieder anbieten.
    Das sollte auch unkritisch sein.
    (matthiAS, geht das eigentlich mit der neuen Software?)

    Ach so, dann gibt es noch eine Unterschied zwischen "Cover" und "Bearbeitung".
    Wer ein "Cover" eines Stückes veröffentlichen will, braucht dazu noch zusätzlich
    die Erlaubnis des gecoverten.

    Gruß
    Mini
     
    Zuletzt bearbeitet: 22.März.2015
  5. last

    last Guest

    Wie ist es eigentlich aus rechtlicher Sicht mit den ganzen Stücken, die wir so bei soundcloud einstellen, wenn wir ein (möglicherweise geschütztes ?) youtube-Video als Playalong genutzt haben? o_O

    o_Olastvisitor
     
  6. saxhornet

    saxhornet Experte

    Genau so ist es mir auch bekannt. Das Risiko liegt bei dem der es reinstellt, manche Seiten weisen auf Ihren AGB's auch darauf hin, daß die Verantwortung dafür bei dem liegt, der es hochlädt, nicht beim Seitenbetreiber.


    Schon richtig aber leider nicht immer so einfach möglich.



    Da sich, wenn es bekannt werden würde, Jemand von der Gema hier auch anmelden könnte, würde das nicht schützen und Matthias müsste einen Passus aufnehmen, der ihn vor Ärger durch die Gema schützt. Nicht praktikabel

    Soweit ich weiss wird andersrum ein Schuh draus. Ein reines Cover ist erlaubt, die Gemagebühren gehen voll an den Komponisten. Eine Bearbeitung, wo der Bearbeiter etwas von den Gebühren abbekommt, muss vom Komponisten abgesegnet werden.

    LG Saxhornet
     
  7. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das Risiko liegt bei dem der es einstellt. Die GEMA verfolgt es lediglich noch nicht.

    LG Saxhornet
     
  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Jeder, der ein Stück wo auch immer im Netz hochlädt, und daran nicht die Urheberrechte hat macht sich strafbar.
    Die Plattform, die veröffentlicht übrigens nicht. Sie muss allerdings nachweisen, dass Inhalte auf Rechtsverstösse geprüft werden können und muss Inhalte löschen, wenn der Rechteinhaber das verlangt.

    In der Praxis werden allerdings die Einsteller nicht verfolgt, weil es schlicht zu aufwendig und teuer ist. Daher wenden sich die Rechteinhaber an die Betreiber der Plattformen mit der Bitte um Löschung.

    CzG

    Dreas
     
  9. last

    last Guest

    Wenn ich nun aber meine soundcloud-Stücke auf "nicht-öffentlich" stelle, dann müsste das doch legal sein? :cool:

    :)lastvisitor
     
  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @lastvisitor

    Wenn ausschließlich Du darauf Zugriff hast, ist es kein Problem.

    Übrigens ist die Nutzung der PA (von Youtube oder woher auch immer) das kleinere Problem. Das was Du aufgenommen hast, verstößt gegen Urheberrecht

    CzG

    Dreas
     
  11. saxhornet

    saxhornet Experte

    Wie Dreas schon sagte, wenn wirklich Niemand ausser Dir die hören kann, geht das eventuell. Wenn Du es anderen in irgendeiner Form zugänglich machst nicht.
    LG Saxhornet
     
    Tuberich gefällt das.
  12. last

    last Guest

    Na ja, ihr kennt doch alle soundcloud... Ich meine, dass man doch für jedes hochgeladene Stück angeben kann, ob es öffentlich ist oder nicht.
    Wenn ich nun den Haken bei "nicht öffentlich" setze, kann es doch nur noch derjenige abrufen, der meine Zugangsdaten hat, oder? Also (hoffentlich :confused:) nur ich.

    :)lastvisitor
     
  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ist sicher ein "grauer Bereich". Du könntest Deine Zugangsdaten ja auch Deine Fangemeinde zur Verfügung stellen, und schon ist es wieder in gewisser Form öffentlich....

    CzG

    Dreas
     
  14. last

    last Guest

    Meine Zugangsdaten hat sonst keiner...:cool:

    :)lastvisitor
     
  15. saxhornet

    saxhornet Experte

    Stellt sich nur die Frage was es bringen soll, eine Aufiodatei hochzuladen ins Netz und dann hast nur Du Zugang zu Ihr. Dann brauchst Du sie auch nicht ins Netz stellen oder? Und wenn Du sie nicht ins Netz stellst musst Du Dir auch keine Sorgen machen.

    Lg Saxhornet
     
  16. last

    last Guest

    Ist doch klar - damit ich mir meine Übungsstücke von jedem Rechner aus anhören kann...

    :)lastvisitor
     
  17. ppue

    ppue Mod Experte

    Falsche Taste, schreibe gleich noch (-:
     
  18. saxhornet

    saxhornet Experte

    Schlauer Fuchs! Ich bevorzuge meist den USB Stick oder mp3 Player, denn nicht jeder Rechner hat Internetanbindung.
    LG Saxhornet
     
  19. ppue

    ppue Mod Experte

    Ich denke, die Formel, dass man bei Youtube nur eigenes Material hochladen darf, ist eine Absicherung.

    90% und mehr aller Musikvideos dort sind einfach urheberrechtlich geschützt. Da Youtube durch die Bereitstellung, Veröffentlichung und damit die Vervielfältigung sorgt, ist sie meines Erachtens abgabepflichtig. Das zeigt sich auch dadurch, dass sie mit anderen Leistungsverwertern pauschale Vereinbarungen getroffen hat und somit selbst Gebühren zahlt. Mit der GEMA ist eine solche Vereinbarung noch nicht gelungen, weil Youtube der pauschale Preis zu hoch ist.

    Youtube hat der GEMA versprechen müssen, eingestellte Songs auf Urheberrechte, die von der GEMA vertreten werden, zu untersuchen. Soweit ich das lesen kann, machen sie das automatisch mit einem Fingerprint. Der greift schätzungsweise bei gecovertem Material nicht. Das entsprechende Cover wird also nicht indiziert. Kann jedoch sein, dass ein Playalong geschützt ist, das man benutzt.

    Wird es doch erkannt, dann ist die Praxis, dass man von Youtube ein Schreiben bekommt oder einen Hinweis auf der eigenen Youtube-Seite bekommt. Bei mir steht da neben einem Upload von mir z.B. folgendes:

    1.png

    Hier wurde ein Inhalt erkannt und, siehe und staune, auch vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert, will heißen, zu Geld gemacht. Ich interpretiere das so, dass die Lizenz von Youtube der amerikanischen Verwertungsgesellschaft bezahlt wurde.

    Es ist also ein ziemliches Durcheinander und rechtlich alles nicht so einfach. Steht Youtube nun für die Lizenzen ein oder muss ich, nur weil Youtube und GEMA nicht zusammen kommen, selber Lizenzgebühren zahlen. Ich glaube, keiner weiß es in Deutschland wirklich.

    Also lassen wir man die Kirche im Dorf: Von Abmahnungen weiß ich nichts. Amateurhafte Coverversionen interessieren die großen Musikkonzerne die Bohne oder werden noch als Werbung angesehen. Der Schaden, den man durch ein Covern verursacht, ist wohl so gering, dass ein eventueller Prozess wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.

    Schlimmstenfalls wird wohl ein Song unsichtbar geschaltet. Abertausende von Usern benutzen Youtube für ihre Cover und haben für mich eine Art Tatsache geschaffen. Dass das uerheberrechtliche Fragen aufwirft, ist klar. Weniger klar ist, ob jeder Einzelne das nun regeln soll oder nicht das Urhebergesetz überarbeitet werden sollte.

    Wenn Youtube eine Abgabe an die GEMA erwägt, dann sehe ich, dass sie gewillt sind, die Gebühren zu zahlen und sich somit den Schuh des Vervielfältigers prinzipiell anziehen. Nur weil der Vertrag nicht zu Stande kommt, kann es nicht sein, dass ich das nun regeln soll. Ich vervielfältige nicht von meinem Server.

    Deshalb meine Meinung, dass der Urheberrechtshinweis beim Hochladen nur eine Absicherung ist.

    PS.: Warum liest man keine klaren rechtliche Verbindlichkeiten? Weil alle Beteiligten (Youtube, die GEMA und auch der Staaat mit dem Urhebergesetz) im schwebenden Verfahren sind und sich nicht verbindlich festlegen wollen.
     
    bluefrog und mato gefällt das.
  20. last

    last Guest

    Ich finde soundcloud einfacher als USB-Stick, aber hier geht's ja nicht um eine cloud-oder-usb-stick-Diskussion.

    LG
    schlauer-fuchs-lastvisitor
     
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