Uploads auf YouTube - rechtliche Situation

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast_13, 22.März.2015.

  1. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ppue

    Faktisch alles richtig. Aber juristisch ist nun mal, nach deutschem Recht, der Einsteller dafür verantwortlich, dass keine Urheberrechte verletzt werden und ist somit (theoretisch) dafür zu belangen.

    Ich fürchte allerdings auch keine rechtlichen Konsequenzen, da die geübte Praxis eben anders ist.

    Ich erinnere da nur an das Rechtsgutachten, welches ich für das Forum zum Thema der TOTM habe erstellen lassen.

    CzG

    Dreas
     
  2. ppue

    ppue Mod Experte

    Da bin ich mir nicht sicher. Wenn ich eine Datei auf den Youtube-Server hoch lade und meine eigene Datei gleichzeitig lösche, habe ich sie nicht vervielfältigt. Die Vervielfältigung geschieht durch den ausgegebenen Link durch Youtube.
    Dadurch, dass Youtube ja anderen Verwertungsgesellschaften zahlt, bestätigen sie diese Sichtweise.
     
    Ginos gefällt das.
  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Also das erwähnte Rechtsgutachten eines Medienanwalts kam zu einem anderen Ergebnis....

    CzG

    Dreas
     
  4. ppue

    ppue Mod Experte

    Ich wäre als Musiker dann auch abgabepflichtig, wenn ich einer Zeitung mein Pressefoto schickte. Natürlich ist es erst dann abgabepflichtig, wenn die Zeitung es vervielfältigt.

    Und dann bin ich nicht abgabepflichtig, sondern die Zeitung.
     
  5. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Klar, die Zeitung müsste es erst noch veröffentlichen. Wenn Du was bei Youtube hochlädst, ist bereits veröffentlicht.

    CzG

    Dreas
     
  6. ppue

    ppue Mod Experte

    Aber nicht durch mich. Es wird durch Youtube verlinkt und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

    Das ist nur meine Meinung und wäre mein juristischer Standpunkt. Ich glaube, wie gesagt, dass die rechtliche Lage nicht geklärt ist. Das Urhebergesetz kennt diese noch nicht und deshalb hüllen sich auch alle Seiten in Schweigen. Der Begriff "Internet" taucht im Gesetz gar nicht auf. Schon gar nicht dieser spezielle Fall von Vervielfältigung.
     
  7. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Na ja, dann hat die Anwaltskanzlei, die das Gutachten erstellt hat, eben weniger Ahnung gehabt als wir Nichtjuristen.....:hammer:

    Soll ja vorkommen....:-D

    CzG

    Dreas
     
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  8. saxhornet

    saxhornet Experte

    Wenn Du das vorher nicht mit deinem Fotografen geregelt hast, kann das wirklich Probleme bringen.

    Man sollte nicht gefühltes Recht mit Gesetzgebung und Rechtsprechung verwechseln. Das hat nicht immer mit Logik und Menschenverstand zu tun.

    LG Saxhornet
     
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  9. ppue

    ppue Mod Experte

    Natürlich ist das mit dem Fotographen geregelt. Mit dem mache ich ja mein Pressefoto. Trotzdem zahlt die Zeitung und nicht ich. Oder ich zahle dem Fotographen mehr und schreibe hinten auf's Foto: "Frei bei Namensnennung". Damit übernehme ich freiwillig die Tantiemen.
     
  10. rbur

    rbur Mod

    Ich finde die Logik dahinter total einfach. Alles, worauf Urheberrechte eines anderen liegen, ist grundsätzlich erstmal genehmigungs- und gebührenpflichtig.
    Kompliziert wird es erst, wenn man versucht, die Gebührenpflicht wegzudiskutieren.
     
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  11. ppue

    ppue Mod Experte

    Tut ja keiner.

    Bleibt aber die Frage, wer die Gebühren bezahlt. Das war normaler Weise bisher keine Frage: der Verlag, der das Buch drucken lässt, der Herausgeber der CD oder DVD, der sie pressen lässt oder der Veranstalter, bei dem geschützte Werke live oder aus der Konserve tönen.

    Im Internet ist das aber nicht geklärt.
     
  12. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Wenn ich z. B. einen Videomitschnitt von einem Konzert einstelle, habe ich ja schon GEMA für das Konzert bezahlt. Damit hätte ich ja dem Urheberrecht entsprochen. Muss ich - rein theoretisch - für das einstellen nochmal bezahlen?
     
  13. rbur

    rbur Mod

    Das Konzert ist eine öffentliche Aufführung und das Video ist auch eine öffentliche Aufführung. Beide sind zu bezahlen.
     
  14. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ja klar, Du hast für den einen Konzertbesuch gezahlt und nicht für die Verfielfältigung im Internet.

    Du müsstest dann auch den Veranstalter um Genehmigung bitten bzw. den bezahlen.

    CzG

    Dreas
     
  15. Ranky

    Ranky Ist fast schon zuhause hier

    Bei uns gibts keine GEMA, deshalb kenne ich mich auch nicht so aus mit dem Thema.
    Folgenden Beitrag habe ich im Netz gelesen. Jedenfalls sagt er auch etwas Interessantes aus über diese Thematik..

    http://volxmusik.de/zitat002.html

    Viele Grüsse
    René
     
  16. Rick

    Rick Experte

    Hallo Mini!

    Nein, das Hochladen SELBST gedrehter Filme oder SELBST gespielter Musik ist niemals illegal.

    Und noch einmal: Die Gema hat NICHTS mit dem Urheberrecht zu tun, ihr geht es nur um die finanzielle Verwertung.
    Sie verlangt Gebühren, lässt aber keine Videos sperren, dazu hat sie keinerlei Befugnis.

    Wenn Du es auf Deiner EIGENEN Website hochlädst, musst Du u. U. Gebühren zahlen, sofern es sich um ein eindeutig jemandem anders zuzuordnendes Werk handelt, aber auch, wenn Du selbst Gema-Mitglied bist.

    Bei Websites wie YouTube oder Soundcloud ist immer der Betreiber verantwortlich.
    Wäre das nicht so, dann würde ja YouTube nicht langwierig mit der Gema verhandeln, sondern diese gleich an die Hochlader verweisen - letzteres ist aber nicht der Fall. ;)


    Beruhigende Grüße,
    Rick
    (der zwar kein Rechtsexperte ist, aber auch noch nie etwas von einem gegenteiligen Präzedenzfall gehört hat)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22.März.2015
  17. Rick

    Rick Experte

    Hallo Dreas,

    dass gerade so genannte "Fachanwälte" wenig bis keine Ahnung haben, aber prima dem Klienten gegenüber zu bluffen verstehen, ist nach meiner Beobachtung fast schon die Regel.
    Ich könnte Dir da selbst erlebte Beispiele aus dem Steuer-, Miet- und Vertrags-Recht aufführen... :roll:

    Außerdem ist seit dem Gutachten doch schon wieder einige Zeit vergangen. Gerade im Bereich Internet kann sich die Rechtsprechung durch ein paar Musterprozesse vor dem BGH innerhalb von Monaten drastisch ändern - oft zu Gunsten der gängigen Praxis, wenn es keine EINDEUTIG anderslautenden Gesetze gibt. :cool2:


    Schönen Gruß,
    Rick
     
    bluefrog gefällt das.
  18. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Das Interessante ist, dass die GEMA ziemlich dreist vorgeht.

    Etwas OT: In Heidelberg gibt es Stadtteilfeste. Bisher gab es eine Vereinbarung mit der GEMA über eine pauschale Abgeltung der Gebühren, die sich auf die Anzahl der Zuhörer auf dem Festplatz bezog. Nun hat die GEMA diese Vereinbarung gekündigt und will die Anzahl aller potentiellen Zuhörer auf den umliegenden Straßen mitberücksichtigt haben. Das wird dann für die Veranstalter unbezahlbar.

    Das ist wie bei dem von Ranky verlinkten Beispiel: Es wird etwas als Tatsache behauptet, das möglicherweise sein könnte (Anzahl der Zuhörer, geschützte Werke), und aufgrund dieser unfundierten Behauptung werden erst mal Forderungen gestellt und Leute eingeschüchtert.

    LG Helmut
     
  19. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Rick

    Ja, ne, schon klar...."Experten" haben keine Ahnung....gut zu wissen....:lol:

    Ich bin kein Jurist, und würde solche Kommentare nicht abgeben....weil ICH es nicht beurteilen kann....

    Ich habe nur auf ein fachliches Rechtsgutachten verwiesen....mehr nicht....
    Und nö....seitdem gab es keine grundsätzliche neue Rechtsprechung...

    Wenn Du es besser wisst....um so besser...:-x

    CzG

    Dreas
     
  20. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @bluefrog

    Ja, ganz anderes Thema. Die GEMA macht mit ihrer neuen Gebührenordnung grade lebendige Livemusik kaputt...oder auch nur die Weihnachtslieder auf dem Weihnachtsmarkt....ganz bitter....

    CzG

    Dreas
     
    Rick und bluefrog gefällt das.
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