Uploads auf YouTube - rechtliche Situation

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast_13, 22.März.2015.

  1. Rick

    Rick Experte

    Hallo Dreas!

    Ja, nee, DAS habe ich keineswegs so pauschal behauptet, ich habe nur von eigenen Erfahrungen erzählt.
    Und glaube mir, wenn Du Ähnliches erlebt hättest - krasse Fehleinschätzungen, die mich Tausende an Euro im Endeffekt unbegründet kosteten, und ja, es ging tatsächlich auch um Urheberrecht im Internet - dann würde Dir das Lachen darüber schnell vergehen.

    Deshalb drehe ich gerne Deinen Witz um:
    Ja, ne, schon klar...."Fachanwälte" wissen immer über alles genau Bescheid....:lol:

    Dass ich ebenfalls kein Jurist bin, habe ich ja schon zugegeben. Aber ich bin auch nicht blöd und kann lesen bzw. googeln.

    Eines der wenigen Male, wo mich ein Fachanwalt (diesmal für Mietrecht) wirklich erfolgreich vertreten hat, war der Fall, wo ich ihm aus dem BGB den entsprechenden Paragrafen VORGELESEN habe, von dem er vorher einfach mal so dreist behauptet hatte, dass es den nicht gäbe und ich mir alles nur ausgedacht hätte. :-D

    Der war übrigens spitze im Verunsichern - hätte ich es nicht wirklich besser gewusst, dann wäre ich unverrichteter Dinge wieder abgezogen, doch so konnte ich unseren Vermieter dazu bringen, eine Wohnungsrenovierung komplett auf seine Kosten durchzuführen. :cool:

    Der glücklose Vermieter ist übrigens auch Rechtsanwalt, ebenfalls ein routinierter Bluffer, daher kenne ich diesen Menschenschlag ganz gut.

    Und das weißt Du, weil Du entsprechende Musterprozesse ständig verfolgst? ;)

    EzG
    Rick
     
    Zuletzt bearbeitet: 22.März.2015
  2. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Hmmmm.......ich weiß ja auch nicht. Youtube stellt die technischen Mittel zur Verfügung. Aber jeder braucht doch einen account, wenn er was einstellen will. Er bekommt also ein paar GB Speicherplatz. Nach dem Hochladen muss die Datei aber vom Einsteller freigegeben werden, oder? Wenn Du dieselbe Datei auf Deiner webseite veröffentlichst, bist doch auch Du verantwortlich und nicht der Anbieter Deiner Seite. Ein ganz plumper Vergleich: Ich verkaufe Messer. Die Käufer müssen entscheiden, ob sie damit Brot schneiden oder Leben beenden.

    Ich denke, dass man versucht auf den Betreiber zurückzugreifen, weil das mit Millionen Usern sehr aufwändig wird.
     
  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Rick

    Ja klar ist die Juristerei nicht eindeutig....sonst bräuchte man keine Gerichte...:cool:

    Aber ich halte es für anmaßend als nicht ausgebildeter Jurist solche Urteile abzugeben....klar gibt es die von Dir geschilderten Fehleinschätzungen....aber hast Du als "Experte" hier immer Recht?

    Natürlich nicht....:p

    Und wenn ich als Laie mir eine Meinung bilde, halte ich mich zunächst an die Fachleute...und nicht an die, die es aus eigener Überzeugung besser wissen zu glauben....;)

    @chrisdos

    Da liegt der Hase im Pfeffer...was ist rechtlich eindeutig und was ist machbar....:D

    CzG

    Dreas

    P.S. Ja, die Prozesse habe ich verfolgt....
     
  4. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Die neue Gebührenordnung kenne ich nicht. Aber wenn da drinsteht, dass Gebühren nicht nur für tatsächliche, sondern auch für nur mögliche Zuhörer bezahlt werden müssen, dann grenzt das für mich an Mafiamethoden.

    Das ist übrigens nicht neu. Beim Jazzhaus Heidelberg ging es auch darum, dass die GEMA Plätze in Räumen als Zuhörerplätze gerechnet haben wollte, auf denen man die Band weder hören noch sehen konnte. Das war, bevor es die neue Gebührenordnung gab.

    Rick hat schon Recht. Es gibt eine bestimmte Sorte von Rechtsanwälten, die erst einmal drohen und einschüchtern, auch wenn sie nichts in der Hand haben. (Ich habe das auch erlebt und kann nur raten, sich davon nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.) Die GEMA macht das zum Prinzip. Sie war ja ursprünglich dazu da, die legitimen Interessen der Künstler zu vertreten, so wird sie zu einem Abzockerverein.

    LG Helmut

    So, jetzt höre ich wieder auf zu schimpfen, es geht ja um Youtube.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22.März.2015
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  5. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    hi zusammen,

    genau, anwälte haben keine ahnung vom recht, deswegen sinds rechtsverdreher, dafür können sie besser saxophon spielen, als 99% der profimusiker, die davon keine ahnung haben und völlig verkopft vor sich hindillettieren.

    also im ernst: wenn ich zu nem backing track spiele und das auf youtube, soundcloud stelle, können die urheber des playalongs unterlassungs und schadensersatzansprüche geltend machen, sofern sie keine vorherige genehmigung zum einstellen erteilt haben.

    wenn ich ein fremdes stück covere und in die tube stelle, kann die gema auch die hand aufhalten, und zwar vom einsteller. ob von youtube ebenfalls, da streiten sich die geister.

    das streamen (d.h. gucken) illegal eingestellter inhalte ist derzeit kein rechtsverstoss, da ich nicht dauerhaft speichere, sondern nur gucke (wenn ich ein gefälschtes bild in der galerie anglotze passiert mir ja auch nix).

    soviel meine 5 cent als völlig verblödeter anwalt.......weitere diskussion ist überflüssig und wird von mir -verblödet und betriebsblind bluffend wie ich nunmal bin -völlig ignoriert. persönliche nachichten zu dem thema lösen rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG aus...... :-D

    grüsse in die expertenrunde

    mixo
     
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  6. ppue

    ppue Mod Experte

    Hier geht es nicht um Messer, sondern um die Vervielfältigung einer Idee. Wenn einer mit der Idee, die deinem Messer zugrunde liegt, weitere Geschäfte macht, sie monetisiert (-: habe ich heute gelernt), dann ist er abgabepflichtig. Es geht also nicht um das Messer, sondern um das geistige Eigentum dessen, z.B. dessen Design.

    Wenn ich als Uploader ein Geschäft mit einem gecoverten Song machte, dann würde ich mit dem geistigen Eigentum anderer Geld verdienen. In diesem Falle stünde dem Urheber eine Entschädigung zu. Das ist der Sinn des Gesetzes. Wäre also mein Internetauftritt erfolgreich, so wäre es angemessen, den Urheber des Songs an meinem Erfolg Teil haben zu lassen.

    In der Regel aber macht Youtube das Geschäft mit unseren Filmchen. Auch mit den gecoverten Songs. Und Youtube zahlt dafür an diverse Verwertungsgesellschaften oder beteiligt diese an Werbeeinnahmen. Nur will Youtube nicht so viel dafür bezahlen, wie die GEMA verlangt. Deshalb wird das aber nicht automatisch zu meinem Problem. Das müsste schon irgend wo formuliert sein.

    Da die Rechtslage aber aufgrund eines veralteten Urheberrechtsgesetzes unklar ist, schreibt Youtube uns Deutschen, dass wir nur eigene ungeschützte Werke hochladen dürfen.

    Deutschland steht da sehr einsam da:

    http://www.rechtambild.de/2013/09/o...tungsgesellschaften-einigen-sich-mit-youtube/
     
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  7. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

  8. rbur

    rbur Mod

    Bei euch macht das die Celas GmbH. Abgesehen davon hat der Urheber natürlich auch ein Recht auf Vergütung, wenn er sich nicht von einer Verwertungsgesellschaft vertreten lässt. Dann ist lediglich die Abwickung für den Nutzer aufwändiger, weil er jeden Komponisten einzeln fragen muss.
     
  9. ppue

    ppue Mod Experte

    Genau da liegt die Crux und darum streiten wir: Ich glaube kaum, dass Einsteller und Youtube heran gezogen werden können, zumal es gar keine Rechtsgrundlage gäbe, die geforderten Tantiemen zwischen beiden aufzuteilen.

    Der Fall ist für die Deutsche Rechtslage neu und im Grundgesetz nicht verankert. Ich glaube kaum, dass die Urheberrechtsgesetze der anderen Länder vollkommen anders sind. Youtube räumt in allen anderen Ländern und auch in Deutschland seine Rolle als Vervielfältiger ein. Da muss ich mir die Rolle nicht reinziehen, oder? Es ist ja gerade das Geschäftsmodell von Youtube, dass man geschütztes Material kostenlos herunterladen kann. Meins ist es nicht. Nicht ich verdiene an dem geistigen Eigentum anderer, sondern Youtube.
    Alle sind sich einig. Nur nicht über den Preis. Und solange wird gelten
    Und da steht auch der Anwalt blöde vor. Kann es eben nicht verbindlich sagen.
     
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  10. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    @ppue: die beiden würden (unterstellt die tube haftet dem grunde nach) als gesamtschuldner haften, d.h. jeder aufs ganze, aber insgesamt nur einmal. intern müsste dann ein sog. gesamtschuldnerausgleich zwischen youtube und dem einsteller stattfinden.

    nur so am rande, aber vielleicht findet ein juristischer laie noch ne bessere sondervorschrift, die der gesammelten justiz bislang verborgen geblieben ist......

    lg

    mixo
     
  11. ppue

    ppue Mod Experte

    Ich mache weder Anwälte an, noch verschweige ich, dass ich meine persönliche Meinung hier schreibe. Ich kann deinen Unmut verstehen, aber er trifft mich nicht.

    Ja, so mag die Rechtslage sein. Nur ist sie nicht durchführbar, weil es einen zu hohen Aufwand bedeutete, da es sich z.B. bei meinen drei Filmchen (so die GEMA-Forderung) um 0,018 Cent handeln würde, die ich mir nun mit Youtube im sog. Gesamtschuldnerausgleich teilen müsste.
     
  12. ppue

    ppue Mod Experte

    Sie tut es zum Beispiel in den USA. Sie würde nicht mit der GEMA verhandeln, täte sie dies nicht dem Grunde nach. Wenn du es als Anwalt aber auch nicht weißt, dann weißt du nicht mehr als ich (dem Grunde nach).
     
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  13. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    hi ppue, nein, war auch nicht auf dich gemünzt, überhaupt nicht, sorry wenn das so rüber kam. war eher eine spitze bemerkung gegen andere kandidaten.

    ich gebe dir auch recht, dass bei den allermeisten fällen das wirtschaftliche interesse gleich null ist. wenn der mixo irgendwar bei soundcloud hochlädt und 124 leute hören da rein, juckt das niemand. wenn der mixo jetzt aber berühmt würde und 124.000.000 hören mit, dann gibts ne rechnung......

    grüsse

    mixo
     
  14. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Also Leuts, haltet doch mal den Ball flach.....:smil3dbd4e29bbcc7:

    Theoretisch ist auch heute immer noch der Einsteller in der Verantwortung...

    Praktisch ist das nicht durchführbar....und daher werden sich über kurz oder lang die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.....

    Das ist die normative Kraft des Faktischen.....:cool2:

    CzG

    Dreas
     
  15. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    q ppue: doch ich bin auch der auffassung, dass youtube dem grunde nach haftet, aber youtube bestreitet das in deutschland, mit verschiedenen argumenten, bspw. keine redaktionelle einflussnahme, willkürliche, keine gezielte verbreitung etc. ich will jetzt aber keine dissertationen schreiben, das langweilt und überfordert (mich um die uhrzeit und andere auch)....... aber man ist in der juristerei nie vor überraschungen gefeit, deswegen weiss ich eigentlich auch wieder nix.....egal, hauptsache der mandant bezahlt und zwar üppig :-D

    grüsse

    mixo
     
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  16. ppue

    ppue Mod Experte

    Die Theorie steht aber nirgends, außer bei Youtube beim Hochladen. Und das als Hintertürchen.

    Theoretisch stellt Youtube den Link ein und nicht ich. Wenn ich einen Link mit meiner eigenen Musik auf meine Webseite stelle, dann muss ich der GEMA, weil ich Mitglied bin, dafür bezahlen, sofern ich das Internet nicht aus der Verwertung ausgenommen habe. Ja, richtig gelesen: Ich zahle für mich meine eigenen Tantiemen.

    Das sehe ich dennoch ein. Ich bin nämlich in diesem Falle Vervielfältiger, indem ich den Link zu den Dateien einstelle. Was ich nicht sehe, ist, was und wie die GEMA mich vergüten wollte, wenn ich meine Seite angegeben und dafür bezahlt hätte.

    Wenn ich die gleiche Datei bei Youtube auf den Server lade, sehe ich mich nicht als den an, der den Link zur Datei einstellt und damit für dessen potentielle Vervielfältigung sorgt..
     
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  17. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Das ist eben die Frage, ob es um solche technischen Spitzfindigkeiten geht. Ich bin kein Freund davon, die Leute mit so etwas aus der Verantwortung zu entlassen. Einem upload liegt immer der WILLE zur Verfielfältigung zugrunde. Sorry, aber ich finde solche Verrenkungen albern.
     
  18. Rick

    Rick Experte

    Hi Mixo!

    :ironie:
    Nein, nein, es ist natürlich umgekehrt: NUR Profis können Saxofon spielen und Amateure sollten sich gefälligst von der Bühne fern halten, genau wie NUR zugelassene Rechtsanwälte in juristischen Fragen Bescheid wissen. :p

    Wir diskutieren hier über Angelegenheiten, die in Deutschland noch nicht eindeutig geregelt sind, es gibt unterschiedliche Einschätzungen, da KANN unter Umständen ein juristischer Laie, der sich jedoch mit dieser Thematik schon im eigenen Interesse intensiv beschäftigt hat, MÖGLICHERWEISE ein ganz klein bisschen besser Bescheid wissen als ein Fachanwalt, der sich mit dem konkreten Problem vielleicht nicht ganz so eingehend und lange auseinander gesetzt hat, oder ist das völlig abwegig?

    Dem Totschlag-Argument, Fachleute hätten automatisch in ihrem Fachgebiet IMMER Recht, wird hier im Forum ja keineswegs gefolgt, warum soll das nur für Profi-Musiker und nicht auch für Juristen gelten? ;)

    Meiner Ansicht nach sollten Argumente und Tatsachen den Ausschlag geben und nicht blindes Experten-Vertrauen.

    Mir ist in meiner laienhaften Unwissenheit kein einziger Fall bekannt, wo die Gema einen einzelnen Soundcloud- oder YouTube-Einsteller erfolgreich zur Kasse gebeten hätte.
    Du hast doch dazu bestimmt ein Beispiel?

    Ich beharre nämlich bekanntlich nicht auf meinen Irrtümern, sondern lerne gern dazu und erweitere meinen Horizont.
    Nur der Einfältige meint, er wisse alles.

    Es gibt selbstverständlich exzellente Anwälte, deren kompetente Hilfe ich immer wieder dankbar in Anspruch nehme, darunter einige Freunde von mir. Mein Cousin ist übrigens ein sehr erfolgreicher Jurist, ich habe einen Onkel, der Richter war, deshalb würde ich niemals ALLEN Rechtsexperten Verblödung nachsagen.
    Aber umgekehrt eben auch nicht JEDEM einfach so blind vertrauen, denn es hat nun mal nicht jeder automatisch Recht oder ist zweifellos allwissend, nur weil er sich mit etwas beruflich beschäftigt - das musste ich leider mit viel Lehrgeld lernen... :roll:

    So möchte ich meine Einlassungen bitte verstanden wissen und nicht als undifferenziertes Anwalts-Bashing. Wenn das missverständlich rübergekommen sein sollte, dann tut es mir Leid. :oops:


    Versöhnliche Grüße,
    Rick
     
    Zuletzt bearbeitet: 23.März.2015
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  19. Rick

    Rick Experte

    :topic:
    Nun mal Butter bei die Fische - habe etwas recherchiert und bin auf ein paar JURISTISCHE Infos gestoßen, die ich hier verlinke und im Original-Wortlaut zitiere, um mich abzusichern.

    Hier wird der Streit zwischen der Gema und Youtube ganz gut dargestellt, woraus meiner Ansicht nach klar hervorgeht, dass die Gema kein Interesse daran hat, einzelne Nutzer abzukassieren:

    „Unsere Position ist, dass Youtube nicht als Hosting-Plattform eingestuft werden kann.“ Youtube mache sich die gezeigten Inhalte zu Eigen. „Das Unternehmen schaltet gezielt je nach Inhalt der Clips Werbung, das heißt sie ‘arbeiten’ mit dem Reportoire.“ Youtube sei deshalb auch ein Content-Provider.
    (...)
    Deutsche Gerichte haben noch nicht abschließend geklärt, ob Youtube tatsächlich ein reiner Hosting-Service ist oder doch ein Content-Provider. Das ist ein Grund, warum die Streitparteien nicht vorankommen. Denn von dieser Frage hängt ab, ob sich Youtube prinzipiell auf das von GEMA vorgeschlagene Vergütungsmodell einlassen muss.

    Quelle: http://irights.info/artikel/worber-gema-und-youtube-streiten/7182

    Das Landgericht Hamburg hat im April 2012 allerdings Youtube zugestanden, nur eine Hosting-Plattform zu sein, weshalb die Hochlader in der Haftung wären - aber die Plattform muss nun selbstständig neu hochgeladene Videos überprüfen:

    Eine Verantwortung als Täter scheidet schon deswegen aus, weil YouTube die Videos weder selbst auf den Server lädt, noch sich die Inhalte zu Eigen macht. Sobald das Unternehmen jedoch Kenntnis von der urheberrechtsverletzenden Veröffentlichung erlangt, ist es rechtlich dazu verpflichtet, das betroffene Video zu sperren. Zudem muss es Sorge dafür tragen, dass weitere Uploads dieses Videos in Zukunft unterbleiben. Es ist insofern technisch möglich und dem Videoportal auch zumutbar, die Rechte der durch die Videos verletzten Personen hinreichend zu schützen.
    Quelle: https://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/haftung-von-youtube.html

    Dieses Urteil ist noch nicht das letzte Wort, die Gema bleibt hartnäckig.
    Was heißt das jetzt für uns Nutzer?

    Die Gema erteilt anscheinend momentan keine Einzellizenzen für YT-Videos, habe ich gelesen, weil sie auch keine Fakten schaffen will, also können wir dort derzeit nicht legal abgesichert so genannte Cover-Versionen hochladen.
    Wahrscheinlich wird irgendwann eine Regelung wie in anderen Ländern gefunden, deshalb mache ich mir da mit meinen Live-Mitschnitten keinen Kopf. Verfolgt werden wohl vor allem erfolgreiche Pop-Songs, keine Jazz-Standards, und da wiederum bevorzugt Originalaufnahmen bzw. Karaoke-Versionen aus Originalmaterial der Plattenfirmen.

    Im schlimmsten Fall würde aktuell YT das Video löschen, Schlimmeres ist wohl noch nicht passiert und meiner eigenen Ansicht nach auch nicht zu erwarten.

    Aber es muss natürlich jeder selbst entscheiden, inwiefern er das Risiko eingehen möchte.

    So, hat mich etwas Zeit gekostet, aber ich habe wieder etwas gelernt! :)


    Schöne Grüße,
    Rick
     
    ppue, Mini und bluefrog gefällt das.
  20. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Rick

    Na, dass ist doch schön, dass Du herausgefunden hast, dass meine Postings (u.a. #8 und # 21) richtig waren.:thumbsup:

    Da war der von mir zitierte Fachanwalt doch keine Flachpfeife :tongue:

    CzG

    Dreas
     
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