Uploads auf YouTube - rechtliche Situation

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast_13, 22.März.2015.

  1. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ich kann alle, die jetzt nachher glauben aufgrund von einigen Posts hier, sie wären sicher und Ihnen kann da nichts passieren nur darauf hinweisen, daß so eine Sicherheit sehr trügerisch sein kann. Man könnte da jetzt juristisch weit ausholen und argumentieren ohne Ende. Da habe ich persönliche aber kein Bock drauf, das können gerne andere machen.
    Fakt ist, das Ganze ist eine Grauzone, wo die Grundsatzurteile fehlen und die Gema noch nicht gegen Nutzer vorgeht, zumindest was Soundcloud und Youtube angeht. Wer AGB's lesen kann ist klar im Vorteil und was passiert lässt sich noch nicht sagen. Vorsicht ist aber sicherlich immer angebracht.

    LG Saxhornet
     
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  2. Rick

    Rick Experte

    Lieber @Dreas,

    ich gönne Dir Deinen Triumph, Du hattest tatsächlich Recht, aber der Bezug allein auf ein inzwischen bereits Jahre altes Gutachten war mir als kritischem Menschen etwas zu dünn.
    Hättest Du stattdessen auf jüngere juristische Fachseiten verlinkt, dann hätten wir beide uns ein paar Postings erspart. ;)

    Nichtsdestotrotz bin ich nicht mit allen Deinen Formulierungen aus #8 einverstanden, besonders der "Strafbarkeit".
    Wie Du in #21 zutreffend angesprochen hast, gibt es auch nach meiner Recherche noch keine Urteile gegenüber einzelnen Hochladern, also kann man nichts über mögliche Strafen sagen.
    Das Hamburger Landgericht hat nur YouTube in die Pflicht genommen, "illegale" Videos umgehend zu löschen, sonst nichts dazu ausgesagt (die Nutzer waren ja auch nicht Gegenstand des Prozesses).

    Mir ist vor allem der Punkt wichtig, dass die Gema, über die ich bekanntlich sonst gern mal schimpfe, hier beharrlich auf der Gebührenpflicht von YouTube besteht. Das macht Hoffnung für die nächste Instanz, wobei ich erwarte, dass alle Beteiligten bis zum BGH gehen werden, das kann also weitere Jahre dauern...

    Und wegen der "Urheberrechtsverletzungen" durch eigene Interpretationen bzw. "Werkbearbeitungen" mache ich mir in unseren Fällen kaum Sorgen, denn dazu müssen die Rechteinhaber erst mal davon Kenntnis erlangen und dann auch noch offiziell Klage erheben.
    Wie Mixo schon schrieb, ist das jedoch nur wahrscheinlich, wenn damit richtig Geld verdient wird - angesichts von lediglich einigen hundert Aufrufen bei YouTube, Soundcloud u.a. besteht die Gefahr wohl kaum.

    Wer übrigens bezüglich Gema jetzt schon sicher fahren will, kann einfach bei Vimeo hochladen, denn wie ich gelesen habe, hat diese Website anscheinend längst über die Muttergesellschaft ein gültiges Abkommen mit der Gema. :cool:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
    Zuletzt bearbeitet: 23.März.2015
  3. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Danke für den regen Gedankenaustausch und die Meinungen. Auch wenn unterschiedlich, hat es mich doch weiter gebracht - Danke!

    :pint:
     
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  4. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Rick

    Es geht mir doch nicht um einen "Triumph"....ich fand's nur doof, wenn "Amateure" meinen es besser wissen zu müssen als "Profis"...Hinterfragen kann man natürlich alles....aber nicht in der Art "ich kenne mich zwar nicht aus, weiß es aber dennoch besser.":p

    Das kommt hier ja zuweilen auch vor und das ärgert mich dann genauso.....:banghead:

    Und ich hatte auch geschrieben das ich den rechtlichen Disput um das Thema die letzten Jahre weiter verfolgt habe.
    Daher war für mich das Rechtsgutachten immer noch stimmig.

    CzG

    Dreas
     
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  5. Rick

    Rick Experte

    Hi @Dreas!

    Und genau diese Haltung steht konträr zu meiner, wie ausführlich geschildert.

    Mir sind einfach zu viele Fälle begegnet, in denen es Laien mit gesundem Menschenverstand besser wussten als berufliche Experten mit Tunnelblick, Beispiele habe ich schon genannt.
    Seit meinem in die Euro-Tausende gehenden Verlust bei einem Streitfall über Internet-Nutzung dank krasser Falschberatung durch einen ausgewiesenen und bestens beleumundeten Fachanwalt informiere ich mich grundsätzlich lieber selbst.

    Okay, ich gönne Dir wie gesagt Deinen Triumph, aber die von mir verlinkten Expertisen haben mich mit meiner anfänglichen Einschätzung nicht grundsätzlich widerlegt - so viel zu der Behauptung, ich würde mich nicht auskennen.
    Meine Rechtsauffassung wird offenbar von der Gema geteilt - wer am Ende Recht behält, wird sich noch herausstellen.

    Und wenn Du das nicht nur einfach so behauptet, sondern auch durch entsprechende Links belegt hättest, dann hätte ich Deine Aussagen ernster genommen; doch so wirkte es auf mich, als würdest Du nur einfach blind Deinem vor Jahren erstellten Rechtsgutachten vertrauen. Das war mir, wie gesagt, einfach zu wenig, sorry!


    Schönen Gruß,
    Rick
     
  6. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ich möchte mich hier gerne noch anhängen.

    Wir haben für unser Konzert und das nachfolgende Wertungsspiel Konzertnoten von lebenden Künstlern erworben. Teilweise werden diese Werke extra für diese Anlässe komponiert und dann ins Pflicht Repertoire für die Wertung übernommen. Beim Wertungsspiel wurde auch ganz offiziell von einem Tontechniker des österreichischen Blasmusikverbandes eine Aufnahme gemacht und uns zur Verfügung gestellt.

    Ich habe die Aufnahme mit Fotos garniert die während des Konzerts gemacht wurden. Diese Aufnahmen wurden mir ausdrücklich zur Veröffentlichung im Internet übergeben. Insofern sehe ich mich da auf der sicheren Seite.

    Ich möchte nun diese beiden Musikstücke "rechtlich korrekt" in YouTube einstellen. Dazu habe ich die beiden Dateien eingespielt und auf "nicht indiziert" gestellt. Es kann sie derzeit also nur abrufen, wer den Link kennt. Dann habe ich die Komponisten angeschrieben, ob ich zwecks Veröffentlichung der Aufnahmen auf YouTube etwas beachten müsste.

    Beide schrieben mir zurück, dass das aus ihrer Sicht kein Problem darstellt, wenn ich das einfach einspiele. Otto M. Schwarz hat geschrieben, dass er noch nie diesbezüglich gefragt wurde und dass Aufnahmen seines Stückes "sowieso im freien Internet abrufbar" sind. Johan de Meij hat sich erfreut gezeigt, dass ich überhaupt gefragt habe. Thomas Doss hat bei einer früheren Aufnahme gemeint, ich muss mir keine Sorgen machen, er freut ich immer, wenn jemand eines seiner Werke veröffentlicht. Eine Genehmigung einzuholen scheint jedenfalls nicht der Regelfall zu sein und offenbar wird das von den Komponisten auch eher unkompliziert gesehen. Niemand würde aufgrund unsere Aufnahmen in den MP3 Player laden und "unerlaubt" hören. Das sind Stücke zum "selbst spielen" und das Beste was passieren kann ist, dass ein Kapellmeister sich entschließt, das mit seinem Orchester auch einstudieren zu wollen. Es gibt auch von den Stücken keine offiziellen Tonträger, nur kurze Trailer. In diesem Fall ist das Vermarktungskonzept wohl ganz auf den Notenverkauf ausgelegt.

    Die Komponisten waren aber möglicherweise nicht die richtigen Ansprechpartner, da deren Rechte vom Verlag bzw der AKM (so heißt die GEMA in Österreich) bzw. der entsprechenden niederländischen Rechtevertretung verwaltet werden.

    Wer weiß nun genauer, ob ich unserem MV dennoch Probleme verursachen könnte? Die Noten haben wir ja ganz konkret "für die öffentliche Vorführung" erworben. Ich habe aber keine Ahnung, ob eine YouTube Einspielung diesem Verwendungszweck entspricht.

    Das Problem haben doch theoretisch alle Musikvereine, die ihre Aufnahmen präsentieren. Wie wird das anderswo gehandhabt?
     
  7. saxhornet

    saxhornet Experte

    Nur wenn Du es auch schriftlich hast.



    Wenn Du Noten erwirbst und diese sind nicht frei, sondern die Kompositionen sind bei Rechteverwertern gemeldet worden oder die Komponisten sind Mitglieder solcher Rechteverwerter, dann kann es theoretisch Probleme geben. Oft passiert das nicht aber das Recht wäre nicht auf deiner Seite, wenn es knallt. Es gibt da keine Lösung. Risiko eingehen und hoffen oder nichts einstellen.

    LG Saxhornet
     
  8. philipp_b

    philipp_b Ist fast schon zuhause hier

    Möchte passend zu diesem Thread ein Buch empfehlen zum Thema Urheberrecht und Zukunft der Kreativität:
    "Freie Kultur" von Lawrence Lessig, auch wenn's nicht ganz neu ist.
    Um es vorweg zu nehmen: das ist kein Pamphlet für frei im Sinne von kost alles nix.
    Gibt es hier als Pdf (vom Autor selber) http://www.free-culture.cc/freecontent/
    und da auf deutsch: http://www.fosdoc.de/downloads/OSP_lessig_freiekultur.pdf
    Bin selber noch nicht ganz durch, find es aber sehr interessant
    viele Grüße
    Philipp
     
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