Dauerbrenner: GEMA

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Bereckis, 15.Oktober.2015.

  1. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Ich habe mit einem Lyriker eine CD gemacht und sie wird nun in Kleinauflage (200) gerade im Presswerk vervielfältigt.

    Das Presswerk ist verpflichtet, diese Vervielfältigung der GEMA zu melden, daher haben wir brav den "Lizenzantrag" ausgefüllt und ausdrücklich vermerkt, dass wir beide nicht in der GEMA sind und es sich um GEMA-freie vertonte Gedichte handelt.

    Alles auf der CD ist von uns selber.

    Darauf wurde nun mein Kollege erst telefonisch und dann per Mail angeschrieben:

    Sehr geehrter Herr ...,
    zu o.g. Herstellungsmeldung hätten wir folgende Frage: ist alles evtl. nur Text? (Wenn nicht, geben Sie bitte an, wieviel der 200 hergestellten CDs zum Verkauf, bzw. zur kostenlosen Abgabe gedacht sind, und gegebenenfalls den Verkaufspreis!)


    Ich finde dies eine Frechheit; denn es geht sie nichts an! Aus meiner Sicht haben sie lediglich zu prüfen, ob wir in der GEMA sind oder nicht. Das Ergebnis kann nur sein, dass die Musik GEMA-frei ist.

    Meine Antwort per Mail:

    Sehr geehrte Frau ...,
    bei der Musik auf der CD „Eisland“ handelt es sich um Kompositionen, die ich geschrieben und selber eingespielt habe.
    Ich bin nicht in der GEMA und beabsichtige auch nicht einzutreten, weil ich für meine Musik die Nutzungsrechte behalten und nicht Ihnen abtreten werde.
    Aufgrund eines BGH-Urteils aus dem Jahre 1985 darf die GEMA bei jeder Vervielfältigung von Musik vermuten, dass sie die Rechte an dem genutzten Werk hält.
    Ihrerseits möchten wir lediglich die Freigabe der CD, weil es meine Musik ist und nur mir die Nutzungsrechte meiner Musik gehört.
    Sollten Sie zu einer anderen rechtlichen Auffassung kommen, dann bitte ich mir die Rechtsgrundlagen mitzuteilen, damit ich dies juristisch prüfen lassen kann.
    Vielen Dank.
    Gruß
    ...


    Vorher hatte ich mich im Internet schlau gemacht.

    Wie seht ihr das?

    Gruß
     
    Pil, niko005, hoschi und 3 anderen gefällt das.
  2. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Was ich gefunden habe:

    Lizenzkosten für eine CD-Pressung fallen nur dann an, wenn auf der CD Werke von Mitgliedern der GEMA enthalten sind. Wenn sie also kein GEMA-Mitglied sind und ihre eigenen Stücke auf CD pressen lassen wollen, können sie dies tun, ohne eine Lizenzgebühr an die GEMA zu zahlen (trotzdem muss der Tonträger bei der GEMA gemeldet werden).
     
    Sandsax und Rick gefällt das.
  3. JuppDo

    JuppDo Schaut nur mal vorbei

    Hallo Michael,

    wünsche dem Projekt trotzdem "Viel Erfolg" !!

    Jupp
     
    Bereckis gefällt das.
  4. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Bereckis

    Hallo Michael,

    aus meiner Sicht ist alles rechtlich geklärt. Das die nochmal nachhaken, ja können sie....dürfen sie...

    Eure Position ist m. E. eindeutig....

    CzG

    Dreas
     
    Bereckis gefällt das.
  5. Isachar

    Isachar Guest

    @Bereckis

    Nach meiner Kenntnis ist die GEMA dafür da, die Urheberrechte von Musikern zu schützen und Tantiemen für sie einzutreiben, wenn ihre Songs von anderen aufgeführt oder auch per Tonträger öffentlich aufgeführt werden.

    Mit einer Band vor vielen Jahren haben wir uns auch bei der GEMA angemeldet, weil wir eigene Song gemacht haben und auch CDs aufgenommen haben und diese geschützt haben wollten. Das hat erstmal einiges gekostet und trotz vieler Auftritte wenig gebracht. Also haben wir uns dort wieder abgemeldet.

    Mit meiner derzeitigen Band treten wir eher (noch) weniger auf und haben auch nur wenige Coverversions am Start, die GEMApflichtig wären.
    Aber was Du da erzählst, das wirft ein völlig neues Licht auf die Geschichte.

    Eine eigene absolut unabhängige Produktion muß gemeldet werden und darf hinterfragt werden ??

    Wo sind wir hierzulande nur hingekommen !?!?!?

    Halte uns bitte auf dem Laufenden ! Das Thema interessiert mich sehr, und meine eigenen Erfahrungen liegen schon einige Jährchen zurück, sind also nicht mehr up to date !

    Gruß

    Isachar
     
  6. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Hallo Andreas,

    das Nachhaken, ob wir wirklich nur eigene Stücke spielen, wäre ja ok.

    Es geht der GEMA aber nichts an, was ich mit der CD mache, wenn die Musik GEMA-frei ist.

    Sie prüft nicht, was sie prüfen müsste.

    Gruß
     
  7. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Ja. Hierzu gibt es entsprechende Rechtsprechung. Die GEMA muss ihre Freigabe erteilen und bestätigen, dass die Musik GEMA-frei ist. Dies geschieht, in dem sie prüft, ob der Komponist in der GEMA ist. Wenn ja, müssen Lizenzgebühren bezahlt werden.

    Die GEMA schützt keine Urheberrechte.
     
  8. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    @Isachar

    Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
     
  9. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

  10. SweetSugarBaby

    SweetSugarBaby Kann einfach nicht wegbleiben

    Das klingt doch alles in Ordnung. Da sollte nichts mehr nachkommen. Deine Zusatzbeschreibung ist doch eindeutig.

    Auch aus dieser Beschreibung könnte man annehmen, dass nur der Text frei ist, nicht die Musik. Da hat die GEMA eben offenbar nochmal nachgefragt.

    Viel Erfolg mit der CD!
     
  11. Isachar

    Isachar Guest

    @Bereckis

    Richtig ! Das mit den Urheberrechten verwurschtele ich immer wieder, sie treiben nur Geld ein wenn Deine Songs bei ihnen gemeldet sind und von jemand anderem gespielt werden z.B. in einer Disco.
    Daß Du aber auch eine völlig eigene Produktion /Verfielfältigung von denen erst "freischalten" lassen mußt, das ist mir tatsächlich völlig neu !
    Was für ein Unsinn, wenn man doch weiß das man alles selbst komponiert hat und nix von anderen dabei ist. Wenn man doch fremde Musik mitbenutzt, würde man das ja eh von sich aus anmelden, erst recht wenn man das auch noch vervielfältigt ! Daß das sonst Ärger gibt, weiß jedes Kleinkind.
    Irgendwie wirkt die Geschichte für mich mal wieder nach "überkontrolliert" aus der falschen Richtung.
    Aber gut zu wissen !

    Gruß

    Isachar
     
  12. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Das ist immer wieder ein Grund für Empörung, weil es die Umkehrung der für unser Rechtssystem/Rechtsempfinden so wichtigen Unschuldsvermutung darstellt.

    Gerrit
     
    Rick gefällt das.
  13. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Nun ja, ich habe Verständnis dafür. Ich habe auch Verständnis dafür, wenn das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung oder gar Betriebsprüfung bei mir vornimmt. Wo bleibt da die Unschuldsvermutung? Schließlich habe ich doch monatlich meine Zahlen gemeldet und jährlich meine Bilanz eingereicht? Oder wenn der Zoll Baustellen nach Schwarzarbeitern und Verstößen gegen den Mindestlohn durchsucht?
    Das ist lästig für die betroffenen Unternehmen. Aber in vielen Fällen ist Kontrolle besser als Vertrauen....

    LG Bernd
     
  14. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Jein !
    In den von Dir genannten Fällen wird geschaut, ob man Dir einen Verstoss nachweisen kann. Also einfach nur kontrolliert. Das ist ist für die meisten Menschenso ok.
    In Rahmen der GEMA-Vermutung wird aber die Beweislast umgekehrt. Ich muss also hieb-und stichfest beweisen, dass ich keinen Verstoss begangen habe. Das wiederum stösst vielen Leute suer auf.

    LG quax
     
  15. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Mich hat neulich folgendes gewundert:

    Für den Auftritt bei unserem Italiener habe ich in seinem Namen die gesamte GEMA Anmeldung gemacht.

    Ich wurde gebeten, die Playlist NACH der Veranstaltung einzureichen. Habe ich bis heute nicht gemacht, wurde aber auch nicht angemahnt. (Die Veranstaltung war im Juli!)

    Gut, es ging auch nur um 45,-€....aber wie wollen die die Tantiemen ohne Playlist zuordnen? 45,-€ hier und da sind am Ende des Tages in der Summe auch Millionen....Was machen die mit diesem Geld?

    Fragen über Fragen....

    CzG

    Dreas
     
  16. rbur

    rbur Mod

    Dieses Geld wird nach dem Durchschnitt der eingereichten Playlists und nach dem Radioplay etc. verteilt. Wenn du also willst, dass kleine Komponisten mehr kriegen, dann reiche die Playlist ein. Mit deinem Verhalten sorgst du nur dafür, dass Bohlen und Co. noch mehr Geld kriegen. Du förderst also das, was der GEMA immer vorgeworfen wird.
     
  17. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Im Prinzip schon. Nur, wenn die Beteiligten (Michael und sein Autor) selbst nicht GEMA-Mitglieder sind, kommt es auf das Gleiche raus, ob sie melden oder nicht.

    LG Helmut

    Edit: Sorry, habe jetzt Dreas mit Bereckis verwechselt. Wird nie wieder vorkommen. :)
     
  18. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    O.k., verstanden. Da wir keine Stücke von "kleinen Komponisten" spielen, bzw. die meisten eh schon Tod sind, ist es dann auch egal....

    CzG

    Dreas
     
  19. SweetSugarBaby

    SweetSugarBaby Kann einfach nicht wegbleiben

    Ganz so einfach ist es schon wieder nicht. Auch die Nachkömmlinge werden versorgt, bzw. die Rechtsnachfolger; bis 70 Jahre nach dem Tod des GEMA-Mitglieds. Kleine Anmerkung am Rande: Für Desmonds "Take Five" ist dies das Rote Kreuz. Wenn man das spielt und angibt, klingelt dort die Kasse.

    Bereckis bekommt kein Geld von der GEMA, muss ihr aber auch nichts dafür bezahlen, dass sie nichts für ihn macht. Das gilt zumindest solange, wie er nur mit seinem Material auftritt und arbeitet.

    Ich bin selbst nicht in der GEMA und arbeite nicht für sie, habe aber den Eindruck, dass viele zunächst von ihr genervt sind (bis dahin, dass man deren Methoden rechtsstaatlich für unmöglich hält). Diese Haltung ändert sich bei vielen im Laufe der Zeit. Man versteht deren Arbeit und profitiert womöglich davon oder man lernt, wie die GEMA funktioniert und wie man damit im Musikalltag umgeht.
     
  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Wenn ich im Auftritt gema-pflichtige Musik spiele, dann soll der Veranstalter dies auch fairerweise melden.

    Da meine Lyrik-Konzerte gema-frei sind, braucht er auch an die GEMA nicht zahlen.

    Leider versuchen viele Veranstalter die GEMA-Gebühren auf die Musiker abzuwälzen, indem sie bei der Gage berücksichtigt wird.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden