Wie beweisen, dass man an der Aufnahme beteiligt ist???

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Juju, 5.Januar.2017.

  1. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Ist eher eine Frage an die Profis oder jemanden, der sich mit Musikrecht auskennt:
    Also es geht um einen Hit eines erfolgreichen britischen Produzenten, der 2015 die Charts rauf- und runtergespielt wurde. Wie es oft der Fall ist, wurden mehrere Studiosessions mit unterschiedlichen Hornsections gemacht, mindestens eine in den USA und auch eine in London, an der Dave beteiligt war.
    Als ich die Nummer zum ersten Mal im Radio hörte, hätte ich Stein und Bein geschworen, Daves Tenorspiel (obwohl es nur Section war) erkannt zu haben. Die Credits für das Stück hat aber die Hornsection aus den USA bekommen. Ich habe mich nicht weiter drum gekümmert und Dave ebenfalls nicht, weil er sich für so Hitzeugs eh nicht interessiert. Nun haben wir kürzlich erfahren, dass der Trompeter von der London-Aufnahmesession ebenfalls Stein und Bein schwört, dass er auf dieser Aufnahme ist und seinerseits ziemlich angefressen ist, dass er nicht die Credits bekommen hat.
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Produzent Teile von BEIDEN Sessions verhackstückt hat und sie dann aber nur der einen Hornsection zugeschrieben hat.
    Nun die Frage: Hat jemand von Euch schonmal etwas in der Art erlebt? Und wie kann man das letztendlich beweisen? Es steht ja im Grunde genommen Aussage gegen Aussage, und man kann ja niemanden zwingen, die Originaldateien von der Postproduction rauszurücken...
    LG Juju
     
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  2. Barisach

    Barisach Kann einfach nicht wegbleiben

    @Juju

    Weder bin ich Profi noch Jurist, kann also da garnichts zu sagen.
    Es macht mich aber betroffen, so etwas zu lesen !
    Gibt es eigentlich noch irgendeinen Bereich im Leben, wo nicht gemurkst und versemmelt wird ?
    Meine besten Wünsche zur Aufklärung der Geschichte !

    Isach
     
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  3. Saxoryx

    Saxoryx Strebt nach Höherem

    Das ist dann aber britisches Recht. Da könnte selbst ein deutscher Jurist wenig dazu sagen. Da müsstest Du einen britischen Juristen fragen. Solche Dinge werden in verschiedenen Ländern ja sehr unterschiedlich gehandhabt.

    Eventuell ist es in UK möglich, die Originaldateien einzufordern, das weißt Du erst, wenn Du einen im britischen Recht beschlagenen Juristen gefragt hast. Aber nur die Dateien beweisen ja auch nichts. Wer kann denn heraushören, wer da spielt? Das müsste ja eine unabhängige Person sein, und nicht nur eine. Und der Beweis müsste unerschütterlich sein. Ich glaube, das ist in so einem Fall nicht möglich. Es sei denn, es gäbe Maschinen oder Computer, die ganz genau feststellen können, welche Merkmale ein bestimmter Spieler hat und die dann rausfiltern können.

    Es ist ärgerlich, ja, aber wenn man so etwas vermeiden will, muss man bei dem Vertrag mit dem Produzenten reinschreiben, dass man auf jeden Fall genannt wird, wenn man mitgemacht hat. Und das wird der wahrscheinlich nicht machen.

    Ganz klare Antwort: Nein. Und im künstlerischen Bereich ist das noch schwieriger.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5.Januar.2017
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  4. saxhornet

    saxhornet Experte

    Oh so ein Mist. Ich weiss welche Aufnahme, denke ich. Das wird ohne Originalmehrtrackaufnahmen nicht beweisbar sein. Und an die kommt man nur durch eine Klage, wodurch wahrscheinlich mehr Porzellan zerbrochen wird.
    Der ganze Produktionsstudiobereich ist da recht fies und schnell wird da mal was unterschlagen oder Du streitest Dich um Gelder und Rechte.
    Juju, wenn Du mich fragst ist das nicht lösbar ohne da Ärger und Streit zu verursachen. Wenn das Verhältnis wirklich sehr gut zum Produzenten ist kann man mal direkt anfragen, wie es denn nun wirklich war aber im Normalfall wird da dann eher gelogen, im Glücksfall hat es nicht der Produzent sondern die Plattenfirma versaut mit der Nennung der Namen, dann hängt es davon ab wie Euch der Produzent unterstützen will bei rechtlichen Schritten.
    Dave müsste im Zweifelsfall nachweisen, daß er es ist auf der Aufnahme, was bei einem Solo eher machbar ist, bei einer Hornsection, wenn sie nicht klanglich eindeutig Wiedererkennungswert hat, aber fast unmöglich sein sollte, selbst wenn es zum Gutachter geht.
    Ganz fiese Sache und super ärgerlich.
     
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  5. Barisach

    Barisach Kann einfach nicht wegbleiben

    Sorry,
    Nun habe ich zu Saxhornets Beitrag den "Gefällt mir Button" gedrückt !
    Nein, sowas gefällt mir überhaupt nicht ! Aber seine Erläuterung finde ich stichhaltig.

    Isach
     
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  6. Dsharlz

    Dsharlz Ist fast schon zuhause hier

    Tach Juju,

    hatte vor Jahren einen aehnlichen Fall, hab einen Anwalt drauf angesetzt - is eine andere Geschichte,
    an eurer Stelle taet ich
    bei der brit. Musikergewerkschaft anfragen, die haben sicher eine Rechtsberatung oder
    beim brit. Pendant zu Gema, Akm,.. oder
    vielleicht gibts bei euch auch eine aehnliche Einrichtung wie in Oesterreich das Mica ( www.mica.at, Music Information Center Austria) wegen rechtsfreundlichem Beistand
    alles Gute
    Dsharlz
     
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  7. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Sehen, nicht nur hören - Du könntest ja dann das File von der DAW anschauen und die Snippets eindeutig zuordnen...
    Ich hatte die Sache schon längst vergessen, aber wenn jetzt der Trompeter auch sagt, er hat sich erkannt, sind wir schonmal zu zweit (dritt), aber eben nicht unabhängig....
    @Dshariz: Ja, die britische MU hat Kenntnis davon...

    LG Juju
     
  8. ppue

    ppue Mod Experte

    Du brauchst nur die Originaldatei phasenverkehren und punktgenau ans Original anlegen. Wenn der Satz dann weg ist oder sich erheblich ausköscht, dann ist die Originaldatei verwendet worden.
     
  9. visir

    visir Gehört zum Inventar

    ganz auf einer anderen Ebene vermute ich jetzt einfach einmal, dass die in den Credits stehen, die sich (mehr) darum gekümmert haben... "Klappern gehört zum Geschäft" oder wie das heißt.
     
  10. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Erst einmal alles an Nachweisen gut sichern, was Ihr habt (die Version des Songs, auf dem vermutlich Dave zu hören ist; evtl Originalaufnahmen der session; E-Mail-Verkehr, der Rückschlüsse zulässt etc.).

    Dann würde ich an Eurer Stelle erst einmal etwas ganz Simples tun: nämlich (ggfls. gemeinsam mit dem Kollegen von der Trompete) den Produzenten anschreiben und zu einer Erklärung auffordern, welches Material für die Produktion des Songs verwendet wurde (und zwar nicht überwiegend, sondern vollständig).

    Während man bisher noch alles als Irrtum oder Versehen abtun könnte, wird es dann für den Betroffenen schon knifflig: wenn jetzt eine bewußt falsche Aussage kommt, könnte es u.U. schon strafrechtlich relevant werden. Mal sehen, was dann passiert.

    Parallel dazu kann man natürlich versuchen, durch Methoden wie die von @ppue beschriebene eigene Nachweise für die Vermutung zu schaffen.
     
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  11. mato

    mato Strebt nach Höherem

    Ich muss mal ganz blöd fragen: Geht es hier lediglich um die Nennung auf dem Album?
    Falls ja, hat man darauf überhaupt ein Anrecht?
     
  12. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Den Ausführungen von @Claus stimme ich voll zu. Ausserdem solltet Ihr prüfen was Ihr bei der Session verkauft habt. Gab es da Verträge oder ähnliches für die Horn-Sections? Wenn ja, was ist darin vereinbart.

    LG Stefan
     
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  13. Rick

    Rick Experte

    Ehrlich gesagt nur umgekehrt: habe bei diversen Schlagerproduktionen unter der Bedingung mitgewirkt, NICHT namentlich erwähnt zu werden. :D

    Im Nachhinein wirkt das auf mich ziemlich affig, aber als junger intellektuell-experimenteller Modern-Jazzer war ich eben so drauf. :roll:

    Dieser Frage schließe ich mich an: Geht es nur um die Erwähnung der Mitwirkung (aus historischen oder werblichen Gründen) oder geht es handfest um Geld, etwa über GVL (Leistungsschutzrechte für Sessionmusiker, die dadurch an den Umsätzen finanziell beteiligt werden)?
    Letzteres wäre ja bei einem Hit nicht uninteressant.

    Was stand denn im Vertrag? Umsatzbeteiligung nur bei Verwendung des Aufnahmematerials oder in jedem Fall?


    Schöne Grüße,
    Rick
     
    Zuletzt bearbeitet: 5.Januar.2017
  14. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Nicht nur auf dem Album, im Internet gibt es ja Discographien mit den ganzen Credits.
    Laut BPI (British Recorden Music Industry) hat man ein Anrecht. Aber dazu muss man erstmal nachweisen, dass man auf dem Album mitspielt, grr...
    Es geht auch um Geld, z.B. wenn der Soundtrack auf Musikvideos etc zu hören ist.
    Bin mir nicht sicher, ob es einen Vertrag gab - man schreibt halt eine Rechnung über die Session-Gebühr, und das wars. Aber es gibt ein BPI/MU Agreement, da ist so einiges festgeschrieben.
    LG Juju
     
  15. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    eventuell lohnt es, bei den amerikanischen kollegen zu fragen, da sie offenbar nicht auf dem album sind. wenngleich der name genannt wird, könnte es sein, daß jemand der meinung sein könnte, es müßte der eigene sound dort sein. hatten die verträge ? interessiert es die union ? würde geld fließen , wenn ... ? usw.


    :-D
     
  16. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Ich glaube, der Produzent hat in diesem Fall mehr davon, eine Section zu nennen, die als Section für sich einen gewissen Bekanntheitsgrad hat, im Gegensatz zu einer Section, die aus einzelnen Studiomusikern besteht. Außerdem ist es sicher glaubwürdiger für die Produktion, wenn da vorgegaukelt wird, dass die Bläser aus einem Guß sind und nicht eine Vielzahl von Musikern wild zusammengeschnipselt.
    Ich denke ja eher, die amerikanische Section ist AUCH auf dem Album.

    LG Juju
     
  17. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    nun ein bestimmtes tenor dann aber nich, oder ? was sagt der oder die dazu ?

    :-D
     
  18. last

    last Guest

    => Post #1
     
  19. Amadeus

    Amadeus Ist fast schon zuhause hier

    also mir stellen sich hier folgende Fragen:

    Wo wurde der Song zuerst veröffentlicht? USA oder UK?
    Welches Recht trifft zu? USA oder UK? (waren ja sections aus beiden Ländern beteiligt)
    Welche Art von Verträge wurden geschlossen? (hier müsste ein Anwalt konsultiert werden)
    Welche Leistungen wurden genau vereinbart?
    Wie wurden diese Leistungen vereinbart? Schriftlich oder Mündlich?
    Wie viel Zeit nach der Aufnahmesession (oder der Veröffentlichung) kann man als Musiker seine Ansprüche noch geltend machen? (der Song wurde ja anscheinend 2015 veröffentlicht, so wie ich das hier verstehe)
    Wieviel Takes wurden eingespielt und wo befinden sich diese?
    Wer hat welche Kopien von welchen eingespielten Takes?

    Letztlich würde ich mich an eine erfahrene Kanzlei oder einzelnen Anwalt wenden, denn das Musikrecht ist mit Sicherheit ein sehr umfangreiches Fachgebiet in dem man als Laie schon einen Fehler begeht wenn man mit den falschen Leuten zur falschen Zeit am falschen Ort spricht.
     
    Juju gefällt das.
  20. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    @Juju hast Du die original Datei der Saxophon Spur? Für Experten sollte dann der Beweis einfach sein..... wie @ppue schon schreibt. Außerdem sollte man auch das Saxophon eindeutig erkennen müssen.
     
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