Facebook Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied725, 23.Juli.2018.

  1. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo zusammen, meines Wissens darf ein Covertitel oder Video nicht in Facebook einfach hochgeladen werden, wenn man nicht Gebühren zahlt. Liege ich hier richtig? Betrifft das auch verlinkte Videos/Titel?
    Bevor ich auf den Seiteninhaber zukomme, möchte ich mich nochmal informieren, im WWW ist es etwas undurchsichtig. Bin gerade etwas geladen, diese FB Mentalität - alles muss online nervt mich ungemein.
    LG, db
     
  2. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Facebook.......was ist das ?
    Wieso kann ich ohne leben?

    kokisax:-?
     
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  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

  4. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo Dreas, diese Seite hatte ich gesehen. Mit Gebühren meine ich Gema. Wenn ich meine Gema zahle kann ich entsprechend der Vereinbarung und Zahlung an dieser Material hochladen. Wenn aber XY einfach einen Song einstellt und keine Gema zahlt? Wie ist es hier?

    @ kokisax -bin in diesem sch... FB nur, um diese Sachen zu kontollieren. Ohne Anmeldung sieht man das ja nicht. Jetzt fängt es schon an, dass die Hochladerin argumentiert, dass es ihre Seite ist, und sie machen kann, was sie möchte. Aber auch wenn FB nur mit Anmeldung sichtbar ist, ist es doch eine Veröffentlichung, denn jeder angemeldete sieht die hochgeladenen Sachen doch. Oder sind alle FB-ler dann ein Privatclub? Ich hasse diese Plattform!
     
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  5. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    Warum, verlinken darf ich doch alles ... ist ja nicht auf meiner Seite, sondern auf einem anderen Server ... z.B. YouTube
     
  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ja, ist es, selbst wenn der Inhalt nur „Freunden“ zur Verfügung gestellt wird.

    CzG

    Dreas
     
  7. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Hilft der Fragestellung aber nicht weiter
     
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  8. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Grundsätzlich darf man erstmal gar nichts veröffentlichen, wenn der Urheber nicht damit einverstanden ist und seine Entlohnung erhält.
    Das hat mit Facebook nichts zu tun.

    Wenn man von Youtube was verlinkt hängt das davon ab, ob das Video auf Youtube überhaupt schon legal ist. Das dürfte für die meisten meisten Musikvideos dort nicht der Fall sein.
    Wenn ich selbst als Interpret was aufnehme muss ich den Komponisten fragen, ob ich das hochladen darf. Wenn der mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, darf ich es anschließend auch irgendwo anders verlinken.

    Irgendwie ist mir aber auch deine Frage nicht klar. Du willst selbst was hochladen? Oder jemand anders will was von dir hochladen und du magst das nicht?
     
    Rick und GelöschtesMitglied725 gefällt das.
  9. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Stell dir vor, es gibt sogar Leute die ohne Saxophon leben können. Trotzdem stellen andere Leute Fagen zum Thema Saxophon ...
     
    Rick und 47tmb gefällt das.
  10. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    Das ist aber nicht das Problem der Person, die den Link einrichtet (ein Link ist nur ein Verweis auf einen Inhalt .... ). YouTube muss sicherstellen, dass nur legale Inhalte freigegeben werden!!!


    https://tecteam.de/haftungsausschluss-disclaimer-auf-webseiten-notwendig-oder-unsinn/
     
  11. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das ist auch für Youtube in der Durchführung kaum möglich und ein Link kann immer zum Problem eines Seitenbetreibers werden, wenn er nicht legal war. Allerdings ist hier in der Rechtssprechung noch nicht das letzte Wort gesprochen worden und es stehen wohl noch ein oder zwei Urteile aus, die klären wie es dann zu handhaben ist. Es wird darauf hinauslaufen, daß entweder derjenige haftet auf dessen Seite es hochgeladen wurde oder derjenige haftet, der es hochgeladen oder verlinkt hat.......wie auch immer das wird noch ungemütlich und starken Einfluss auf das Internet haben.
     
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  12. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo rbur - es wurde was von anderer Person hochgeladen, was ich NICHT wollte, zumal es eben meiner Ansicht nach Urheberrechte verletzt.
     
  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Derjenige, der es hochlädt muss sicher stellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden und haftet somit auch.

    Die Platform muss sicherstellen, dass Urheberrechtsverstöße entfernt werden.

    Youtube hat inzwischen mit dem Musikverlagen ein Abkommen geschlossen und zahlt pauschal für die Urheberrechte.

    Bei FB verhandelt man noch.

    CzG

    Dreas
     
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  14. saxhornet

    saxhornet Experte

    Wenn Du an der Aufnahme beteiligt bist, kannst Du verlangen, daß es runtergenommen wird, da du nicht gefragt wurdest. Wenn es für Dich juristische Folgen haben kann, besteht die Möglichkeit die andere Person darauf hinzuweisen, daß Du sie dann juristisch belangst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23.Juli.2018
  15. saxhornet

    saxhornet Experte

    Wie ich sagte da stehen noch ein paar Urteile aus, erst dann ist klar, ob Seiten erst nach Hinweis auf einen Urheberrechtsverstoss aktiv werden müssen oder es schon vorher selber hätten kontrollieren müssen.
     
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  16. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

  17. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    Hochladen von Inhalten bei denen andere Personen persönlich erkennbar sind (Ton/ Bild) ist extrem kritisch. Man sollte sich von allen Beteiligten eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Die Person, die hochgeladen hat, ist für diese Handlung alleine und voll umfänglich verantwortlich.
     
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  18. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Dabird

    Ah....geht es um einen Livemitschnitt eurer Band, auf dem ihr Coverversionen gespielt habt und Du auch abgebildet bist?

    Ganz klar kannst Du die Personen zwingen die Einstellung zu löschen, denn dann sind nicht nur Urheberechte des Stücks verletzt worden sondern auch Deine persönlichen Rechte am Bild.

    Ohne Deine Einwilligung darf man keine Bilder oder Videos von Dir verööfentlichen, egal ob im Netz, TV oder einem Druckerzeugnis.

    Da hat @b_nic völlig Recht!

    CzG

    Dreas
     
  19. antonio

    antonio Gehört zum Inventar

    Also jemand hat von dir etwas irgendwo hochgeladen, was du nicht autorisiert hast. Eine andere Person hat dann diesen Inhalt irgendwo verlinkt, natürlich auch ohne dein Einverständnis? Richtig so?

    Dein Anliegen ist jetzt, dass die betr. Person den Link entfernt?
    Oder das der Hochlader den Inhalt entfernt?
    Oder beides?

    Ich blicke nicht ganz durch...

    Und: ist es richtig, dass jemand der etwas verlinkt, was möglicherweise nicht autorisiert wurde auch bereits in den Nesseln sitzt? Das würde ja bedeuten, dass ich alles was ich irgendwie verlinke zuerst auf Urheberrechtsverstösse überprüfen müsste. Das ist ja nicht zu leisten. Mann...das wird ja immer unüberblickbarer und verklausulierter. Sieht da überhaupt noch jemand klar oder geht es nur noch darum Anwälte zu beschäftigen? Handelskrieg auf allen Ebenen, sozusagen.

    antonio
     
  20. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Und hier sieht man wieder gut die Diskrepanz zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".

    Ich würde juristisch eher Facebook in der Pflicht sehen. Der Knackpunkt ist ja das "veröffentlichen". Veröffentlicht wird es tatsächlich von Facebook, denn auf deren Seite wird es öffentlich gemacht. FB verabsäumt die redaktionelle Kontrolle der Inhalte vor Veröffentlichung und schiebt so allgemeine Nutzungsbedingungen vor, was der Benutzer eben nicht darf und wenn er es doch tut, möge man sich bitte an diesen wenden. Ist einfacher für FB und schwerer für alle anderen. Weil sich FB dann (zu Recht) auch noch ziert, die Daten eines Users rauszugeben, ist die rechtliche Handhabe sehr langwierig und sehr kompliziert (= teuer).

    Nur jetzt gegen FB eine entsprechende Klage bezüglich Verantwortung der Veröffentlichung durchzuziehen hat bisher keiner gewagt.

    Das gleiche gilt ja auch für Forum Betreiber, wo die User unkontrolliert Inhalte erstellen können. So viel Narrenfreiheit wie FB oder Google (YouTube) darf sich aber kein anderer leisten.

    Das ist noch einmal eine andere Baustelle. Durch das Verlinken (oder noch schlimmer einbetten) macht man sich fremde Inhalte je nach Präsentation mehr oder weniger zu Eigen und haftet demnach auch für deren Legalität. Dazu gibt's schon Urteile. Es ist OK, wenn man beispielsweise allgemein auf eine Seite "www.hierstandmalwasnuetzliches.com" verweist. Wenn die Domain den Eigentümer wechselt und nach der Verlinkung illegale Inhalte auf der Seite sind, ist man nicht direkt verantwortlich - muss aber den Link entfernen, wenn man davon Kenntnis hat. Wenn da vorher schon illegales Zeug drauf war und Ihr schreibt "unter dem Link bekomme ich immer die besten Noten kostenlos", dann macht man sich eindeutig den Inhalt zu eigen. Auch mit einem Link.

    Wenn man hier beispielsweise ein Werbevideo des IS aus YouTube verlinken würde, wäre nicht nur "der IS" haftbar, oder Google, sondern der Forum Betreiber und der User der das eingestellt hat.

    Da darf man mal raten, wen die Behörden zuerst ins Visier nehmen, um die Sache vor Gericht zu bekommen. "Der IS" wird's wohl nicht sein, auch wenn der ursächlich den Rechtsbruch verschuldet hat..

    ... und was die Einwilligung zur Veröffenlichung eigener Personendaten angeht, auch da gibt es Grenzen. Eine Einwilligung ist nur nötig, wenn die Personen nicht "zufällig Teil der Szene" sind, sondern explizit aus anderen heraus gepickt wurden. Wenn ich auf einer Wandertour auf der Almhütte ein Bild vom Almsee mit Jausenstation mache, ist das OK, auch wenn man mit etwas guten Willen darauf die Personen identifizieren könnte.

    Wenn ich ein Bild meiner lieben Frau bei der Jause mache und am Nebentisch Leute mit fotografiert werden ist das schon eher ein Problem.

    Ganz sicher ist es ein Problem, wenn ich daheim auf dem Bild erkenne, dass der Tischnachbar mit einer furchtbaren Grimasse in der Nase bohrt und ich den Ausschnitt zur allgemeinen Belustigung ins Facebook stelle.

    Menschen "im öffentlichen Interesse" haben zudem deutlich mehr zu akzeptieren als ansonsten anonyme Bürger.

    Wenn man sich beispielsweise auf einer Bühne selbst öffentlich zur Schau stellt, könnte man ein gewisses Maß an öffentlichem Interesse geltend machen. Hier hilft eventuell ein generelles Fotgrafierverbot um die "Markenrechte" zu wahren. Ich hätte aber vermutlich auch damit schleche Karten, wenn ich bei einer Gemeindeveranstaltung auftrete und verhindern will, dass ein Foto vom Auftritt in der Gemeindezeitung oder deren Homepage erscheint.

    So ganz schwarzweiß ist das nicht.
     
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