fahrrad-saxklau

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von ToMu, 7.September.2018.

  1. ToMu

    ToMu Strebt nach Höherem

  2. Micha51

    Micha51 Ist fast schon zuhause hier

    Welche sind es denn ?
     
  3. ToMu

    ToMu Strebt nach Höherem

    ...bestellklau....

    so traurig es ist und die deutsche justiz.... schönes wetter heute!
     
  4. abraxasbabu

    abraxasbabu Ist fast schon zuhause hier

    Warum wird immer übertdie deutsche Justitz geschimpft? Die Gefängnisse sind doch voll. Jeder der erwicht wird wird auch bestraft. Über die Strafe entscheidet ein Gericht. Die gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ich finde das System völlig in Ordnung.
     
    Rick und murofnohp gefällt das.
  5. saxology

    saxology Ist fast schon zuhause hier

    Richtig, das gilt für die Gerichte. Die Staatsanwaltschaften sind dagegen weisungsgebunden (mündliche Dienstanweisung reicht) - und wo keine Ermittlungen aufgenommen werden, wird auch niemals ein Gericht entscheiden.
    https://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-der-staatsanwalt-gelenkt-und-geleitet-1.2487163
    Nun werden sich Justizminister natürlich nicht in so einen Kleinkram wie Fahrrad- oder Saxophondiebstahl einmischen. Bei Fahrrädern liegt das Problem in einer EU-Entscheidung, Fahrraddiebstahl aus der europaweiten Fahndung herauszunehmen.
    Das gilt zum Glück nicht für Musikinstrumente. Wer in Paris ein Sax klaut, ist nicht aus dem Schneider, wenn er es nach Deutschland gebracht hat (was für Fahrräder tatsächlich der Fall ist).
     
    Rick gefällt das.
  6. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Das stimmt natürlich nicht. Nur wer verurteilt wird, wird bestraft. Und die Strafe kann auch sehr milde sein.

    Ich weiß, das ist ein sensibles Thema. Aber ein Beispiel aus eigenem Erleben:

    Meiner Frau wurde an der Kasse des Supermarkts nebenan das Portemonnaie entrissen und gestohlen. Sie hat den Täter sehr gut beschreiben können. Da er wohl einschlägig bekannt war, wurde er gefasst und es kam zu einer Gegenüberstellung vor Gericht. Meine Frau hat ihn eindeutig identifiziert, aber er hat es natürlich abgestritten. Als Zeugin dabei: die Kassierin des Supermarkts, die es auch gesehen hatte und die ihn auch erkannt hat. Sie hat aber vor Gericht angegeben, dass sie sich nicht erinnern kann (weil er oft bei ihr "vorbeikommt" und ihr sonst das Leben schwer machen würde). Also: Aussage gegen Aussage, im Zweifel für den Angeklagten, Freispruch ...
     
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