Geschützter Slogan,kennt sich jemand da aus

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied11073, 3.September.2020.

  1. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Hallo,wir möchten für unsere CD einen Spruch benutzen,den es aber schonmal als Plattentitel bei einem anderen Künstler gab.
    Darf man das trotzdem,oder ist sowas geschützt und wir bekämen Ärger.
    Und wenn es geschützt sein kann,wie findet man sowas raus
     
  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

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  3. Guido1980

    Guido1980 Ist fast schon zuhause hier

    Also könnte man als Tesla CEO hingehen und in Deutschland: "Aus Freude am Laden."
    als Slogan nutzen? Schwer vorstellbar.
     
  4. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Das lässt sich halt pauschal nicht beantworten.

    BMW würde sich das sicherlich nicht gefallen lassen. Es käme zum Rechtsstreit.
    Hinzu kommt ja noch der wettbewerbsrechtliche Aspekt.

    Insgesamt eher keine gute Idee für Tesla.

    CzG

    Dreas
     
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  5. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    In meinem fall geht es um einen Plattennamen von Herbert Grönemeyer,den wollen wir in Ähnlicher Form für unsere neue CD benutzen. Die gleichen drei Worte nur in anderer Reihenfolge
     
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  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Läßt sich eben nicht pauschal beantworten. Vermutlich eher nicht geschützt, zumal ihr ihn nicht 1:1 übernehmt.

    Wie gesagt, beim Management von Grönemeyer nachfragen.

    CzG

    Dreas
     
  7. monaco

    monaco Ist fast schon zuhause hier

    Wenn die drei Worte auch noch in anderer Reihenfolge verwendet werden, sehe ich kein Problem. Zumal es hierzu auch Buchtitel und mindestens einen Film gibt, die alle nichts mit Grönemeyer zu tun haben und sicherlich auch nicht von ihm authorisiert wurden (werden mussten). Sofern ich mit meiner Vermutung richtig liege ;-)
     
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  8. *gerd*

    *gerd* Ist fast schon zuhause hier

    >BMW würde sich das sicherlich nicht gefallen lassen. Es käme zum Rechtsstreit.
    genau. Gegen "Schraubst du noch oder wohnst du schon?" hatte IKEA (soweit ich das in Erinnerung habe) auch erfolgreich geklagt.
     
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  9. Rick

    Rick Experte

    Die Frage ist, ob man damit nicht eher schlafende Hunde weckt.
    Falls die CD im überschaubaren Rahmen verkauft und nicht mit großer Werbung überregional vermarktet wird, würde ich mich eher ahnungslos stellen und bei eventuellen Beschwerden behaupten, mir sei die Ähnlichkeit gar nicht aufgefallen. :rolleyes:
     
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  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ja, kann machen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Slogan nicht urheberrechtlich geschützt ist. Und als Marke dürften sie ihn kaum angemeldet haben.

    Es bleibt ein, m. E. geringes, Restrisiko, dass es auffällt, doch Rechte angemeldet sind und man eine Abmahnung kassiert, möglicherweise die CDs aus dem Verkehr ziehen muss.

    Muss letztlich @Huuuup selbst entscheiden.

    CzG

    Dreas
     
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  11. monaco

    monaco Ist fast schon zuhause hier

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  12. Ladida

    Ladida Ist fast schon zuhause hier

    »Werktitel sind nach dem Markengesetz geschützt. Der Inhaber des Titelrechts kann daher denjenigen, der einen identischen oder ähnlichen Titel so benutzt, dass dieser mit einem geschützten Titel verwechselt werden kann, auf Unterlassung und bei schuldhaftem Handeln auch auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.« So für Bücher (Zitat aus dem Börsenblatt), wird bei CDs wohl nicht so viel anders sein.
    Die nächste Frage ist natürlich, ob überhaupt Verwechslungsgefahr besteht.
     
  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    „Ein Titelschutz kann auf vier Arten gewährleistet werden: durch das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht, das allgemeine Zivilrecht (§ 12 BGB) oder durch das Urheberrecht. Ein Schutz durch das Urheberrecht setzt voraus, dass es sich bei dem Titel eines Werkes um eine allgemein urheberrechtlich schutzfähige Teilleistung handelt. Die gefestigte Rechtsprechung hält zwar die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Titelschutzes allgemein für zulässig, schränkt aber ein, dass im Normalfall die notwendige Individualität und Originalität bei einem Titel nicht gegeben ist, da er meist nur aus wenigen Worten besteht und ein Kurzsymbol für das Musikwerk selbst darstellt. Für den Schutz eines Titels ist das Urheberrecht mithin ungeeignet, sodass insbesondere im geschäftlichen Verkehr der markenrechtliche Titelschutz wirksamer ist. Im Fall unliebsamer Konkurrenz kann auch das Wettbewerbsrecht als Verteidigungsmittel dienen.“

    Entspricht dem weiter oben geschriebenen.

    CzG

    Dreas
     
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  14. Rick

    Rick Experte

    Da hätte ja Cole Porter bzw. sein Verlag mit dem Titel "I Love You" viel zu tun gehabt, wenn er nicht gar von Beethoven oder besser dessen Erben wegen der Einenglischung des Liedes "Ich liebe dich" verklagt worden wäre. ;)

    Im Ernst, bei manchen sehr gebräuchlichen Wortkombinationen kann man solchen Titelschutz vergessen, sonst ist ruckzuck die halbe Sprache urheberrechtlich geschützt.
     
  15. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Man muss unterscheiden:

    - Urhebeberecht.....man muss nichts aktiv tun...kostet nix
    - Markenrecht.........man muss aktiv die Marke anmelden....kostet..

    CzG

    Dreas
     
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  16. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Grönemeyer hat eine Platte bleibt alles anders genannt. Wir wollen unsere neue CD vielleicht Alles bleibt....anders nennen
     
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  17. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Sehe ich kein Problem. Wäre gut gewesen, wenn Du das gleich so gesagt hättest.



    CzG

    Dreas
     
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  18. mcschmitz

    mcschmitz Strebt nach Höherem

    Mir fallen auf Anhieb etliche Titel, Alben und Bücher mit identischen Namen ein. Da stolpere ich oft drüber, wenn ich nach Musik oder Lesestoff recherchiere. Einfach mal nachschlagen beim Online Musik- oder Buchhändler Eurer Wahl. Von daher (und beim fraglichen Titel im Besonderen) würde ich mir keine Gedanken machen.
     
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  19. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Außer den juristischen Belangen gibt es bei sowas noch die Geschmacksfrage. Wenn jemand offensichtlich Trittbrettfahren will, am Erfolg eines berühmten Zeitgenossen teilhaben will, dann wird es eher zu
    Anwaltaktivitäten kommen, als wenn das nicht der Fall ist. Gerade für jemanden wie Herbert G. dürfte dieser Punkt wichtiger sein als die nackte gesetzliche Grundlage.

    Ein Negativbeispiel: die schottische Band "Red Hot Chili Pipers" - ich finds nicht originell sondern peinlich.
     
  20. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Genau. Muss man einmal schauen, wieviele voneinander unabhängige Lieder "It's alright" (ggf. mit Zusätzen) heißen.
    Oder "Power of love", "Only you", "Africa", "Hello", "It's my life",...

    "Alles bleibt anders" (in welcher Reihenfolge auch immer) ist eine Phrase, die damals "in Mode gekommen" ist. Ich habs damals tatsächlich ein wenig unoriginell gefunden, das als Albumtitel zu nehmen, weil eh in aller Munde.
     
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