Bitte keine Saxophonisten !!!!!

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von claribari, 22.Oktober.2023.

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  1. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Sorry, das ist nicht ganz richtig.

    Auf der Straße steht der Mieter nicht. Da muss er sich schon extreme ( kriminelle )Verfehlungen geleistet haben.

    Grüße Gerrie
     
  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Das ist so.

    Du bist in D als Mieter praktisch unkündbar. Wenn Du Dich ordentlich verhälst.

    Einzig Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund. Diese muss aber stichhaltig nachgewiesen werden.

    Wenn Du Dich nicht ordentlich verhälst kannst Du wegen Mietrückständen oder Vandalismus (Mutwillige Sachbeschädigung) gekündigt werden.

    CzG

    Dreas
     
  3. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Nicht mal dann. Die Hürden, eine Immobilie zwangsräumen zu lassen sind extrem hoch. Sogar, wenn der Mieter eine Freiheitsstrafe absitzt…
     
  4. Silver

    Silver Strebt nach Höherem


    Kündigen kannst Du als Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen, wie du lustig bist.
    Nur ist davon die Wohnung noch längst nicht leer.
    Bis zur Vollstreckung kann es Jahre dauern, in denen du nur Kosten hast und der Wert der Immobilie in den Keller sinkt.

    Am Ende hast Du einen Titel über den Mietausfall (greif mal einem nackten Mann in die Tasche) und ein paar Zehntausend Euro Kosten, um die Hütte wieder neu vermieten zu können.

    Ich verstehe jeden Vermieter, der sich die Unterhose der Bewerber zeigen lässt und extrem wählerisch ist.
    Es gab mal andere Zeiten, da warst du froh, wenn du nach Monaten Leerstand überhaupt jemanden gefunden hast.
     
  5. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Nein, kannst Du nicht. Kündigen kannst Du natürlich, aber die Kündigung ist dann nicht rechtens.

    Oder welche Gründe sollen das sein? Beispiele?

    (Mit den weiteren Ausführungen hast Du eh Recht.)

    CzG

    Dreas
     
  6. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Selbstverständlich ist eine fristgerechte Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter zunächst mal rechtens.
    Sogar ohne Angabe von Gründen.
    Nur hat der Mieter eine ganze Reihe von Widerspruchsmöglichkeiten und, je nach Mietdauer, sind die Fristen sehr lang.

    Spätestens, wenn es in den Härtefallbereich geht (da reicht ein Kind im Haushalt), ist das ganze schöne BGB ausgehebelt.
     
  7. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Basierend auf BGB:

    Ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
    Der Vermieter darf ein unbefristetes Mietverhältnis nur ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an seiner Beendigung hat. Das Gesetz schließt eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung aus, erkennt aber ein berechtigtes Interesse „insbesondere“ in folgenden Fällen an (§ 573 BGB):

    1. schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten (z. B. ständige Belästigung von Mitmieter/innen, Beleidigung des Vermieters, erheblicher Mietrückstand bzw. ständig un-pünktliche Mietzahlung oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung),
    2. Eigenbedarf des Vermieters für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts oder
    3. Hinderung des Vermieters an angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks (dies beinhaltet jedoch nicht eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung). Eine solche Kündigung ist für den Vermieter nur sehr schwer durchsetzbar und dementsprechend selten.
    Wie ich schrieb, wenn Du Dich ordentlich verhälst bist Du praktisch unkündbar.

    Einzig 2. läßt sich relativ unkomplizierrt durchsetzen, sofern der Eigenbedarf belegt werden kann.

    CzG

    Dreas
     
    Rick und Gelöschtes Mitglied 1142 gefällt das.
  8. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Es gibt schon noch ein paar mehr „berechtigte Interessen“ als die insbesonderen.
    Das ist aber auch egal, weil die einschlägigen Mietervereine sofort eine Mieterhöhungsabsicht unterstellen, egal, was du eigentlich vorhast.

    Im Ergebnis hast Du Recht: du kriegst den Mieter nicht raus, selbst oder gerade, wenn der sich nicht ordentlich verhält.

    Die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ist
    selbstverständlich zulässig und „rechtens“, das Mietrecht räumt dem Mieter aber eine Reihe von Möglichkeiten ein, der Kündigung zu widersprechen.
    Wie ich weiter oben schon schriebte.
     
  9. visir

    visir Gehört zum Inventar

    ...auch bei meinen Eltern nicht, die eine Zeit lang zwei Wohnungen zu vermieten hatten. Ein älteres Paar, ein alleinstehender Herr, Vereinskollegen(!)... bei all denen gab es Schwierigkeiten. Nur bei meinem Ex-Schulkollegen nicht. Für den hätte ich mich aber auch verbürgt (oder ihn möglicherweise verdroschen, wenn er wider Erwarten Probleme gemacht hätte).

    Ich habe geschrieben "fliegst du als Mieter raus..." - völlig abgesehen davon, was dafür Voraussetzung ist. Deshalb sind aber nun einmal die Voraussetzungen hoch.

    Und weil da von den unbefristeten Mietverhältnissen die Rede war: in der Zeit, wo ich in Miete war, bekam ich nur befristete... und blieb von mir aus nie länger als die Frist, nicht wegen schlechter Behandlung, sondern weil das noch eine bewegtere Lebensphase war.

    irgendwer in der Familie wird sich doch finden - ?
     
  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    O. k. …. wir widerspechen uns ja gar nicht.

    Im Ergebnis sind wir uns auf jeden Fall einig.

    CzG

    Dreas
     
  11. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Das reicht nicht. Die müssen dann auch wirklich einziehen.

    Und nicht nur für ein par Tage.

    Sich mit „Eigenbedarfskündigung“ durchzumogeln ist schon extrem schwer. Und wenn‘s auffliegt wird es richtig teuer.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.Oktober.2023
  12. Rick

    Rick Experte

    Es gibt...?
    Ich habe als Mieter (was ich bis heute bin) praktisch noch KEINEN Vermieter erlebt, der freiwillig alle seine gesetzlichen Pflichten eingehalten hat.
    Es fängt schon damit an, dass über Größe und Zustand des Objekts gelogen wird.
    Dann werden die gesetzlich geregelten Reparaturen und sonstigen Instandsetzungen herausgezögert, wenn sie überhaupt mal erledigt werden. Einigen musste ich sogar das Bürgerliche Gesetzbuch vor die Nase halten, und selbst dann wurde noch abgewiegelt: "Davon habe ich noch nie etwas gehört."

    Mein vorletzter Vermieter gab erst nach dem Einschalten eines Rechtsanwalts klein bei und hat dann noch herumgenörgelt, das sei ihm gegenüber doch unfair, er habe uns doch immer in Ruhe gelassen...
    Und natürlich "freundlicherweise" die Miete kassiert, was für ein Entgegenkommen!
    Wir hätten schon viele Gründe für Mietminderung gehabt, aber meine Frau wollte keinen Ärger...

    Ich persönlich habe da kein Mitleid bei dem, was sich viele Vermieter nach "Gutsherrenart" (sehr schön der englische Ausdruck "Landlord"!) leisten, nach dem Motto: "Seien Sie doch froh, dass Sie ein Dach über dem Kopf haben."

    Klar, die Rechtsprechung ist heute auf Seiten der Mieter - aber viele haben Angst vor einem langwierigen Rechtsstreit und geben lieber klein bei, kennen auch oft ihre Rechte nicht ausreichend...

    Dreistetes Beispiel:
    Der Vermieter wohnte im selben Haus, war sehr nett, man duzte sich, er mochte meine Musik, soweit alles prima.
    Doch eines Tages verursachte er einen Wasserschaden, das Wasser (Altbau) floß bis zu uns die Innenwand runter. Es begann bei uns zu schimmeln...
    Er wollte die Antwort der Versicherung abwarten. Es geschah allerdings nichts, über Wochen, Monate, so lange wohnten wir weiter mitten im Schimmel.
    Meine damalige Lebensgefährtin hielt mich zurück, etwas zu unternehmen: "So eine günstige Wohnung mitten in Heidelberg bekommen wir nie wieder!"
    Jung und dumm, wie ich damals war, willigte ich ein - und lebte weiter im Schimmel, den man schon roch, wenn man zur Wohnungstür reinkam...
    Heute würde mir so etwas nicht mehr passieren!

    Übrigens habe ich IMMER, bis zum heutigen Tag, pünktlich die Miete bezahlt. Und alle Wohnungen mindestens so gut hinterlassen, wie ich sie übernommen hatte.
     
  13. Rick

    Rick Experte

    Übrigens sind wir selbst Vermieter gewesen und haben da nie lange rumgemacht, weil wir ja die andere Seite nur zu gut kennen.

    Aktuell vermieten wir als Kapitalanlage ein Objekt, das von einer Gesellschaft verwaltet wird.
    Diese Gesellschaft hatte mehrfach "Probleme", uns die Mietanteile rechtzeitig zu überweisen, auch da mussten wir mehrfach nachhaken.

    Ich sehe insgesamt beim Mietmarkt viele Punkte, wo sich Parteien auf Kosten anderer zu bereichern versuchen, gern zu Lasten der Schwächeren, die meistens die Mieter sind.
    Leider erdulden letztere oft viel zu viel Willkür aus Angst, ihre Bleibe zu verlieren.
    Dass dann manche Mieter aus Frust den Spieß umdrehen und Vermieter absichtlich schädigen ist nicht schön, zeigt aber, wie kaputt der Markt insgesamt ist.
    Woran große Verwaltungsfirmen, die ausschließlich auf ihren eigenen Profit bedacht sind und Besitzer wie Mieter ausnutzen, wohl keine geringe Verantwortung haben.
     
  14. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Starke Anschuldigungen.

    Vielleicht bist Du immer an die falschen geraten.

    Wenn die Größe nicht stimmt ist das leicht zu widerlegen. Nachmessen, kann man bei der Besichtigung machen. Man muss ja schauen ob die Möbel passen.

    Mit den Gesetzen nehmen es auch manche Mieter nicht so genau.
    Ich hatte auch schon einen Einzelfall der Strom abgezapft, mein Brennholzlager geplündert und sein Fernseher an meiner Antennen Anlage angeschlossen hat ohne zu fragen.
    Trotzdem sage ich die Mehrheit ist nicht so.

    Für mich gibt es auf beiden Seiten ein paar schwarze Schafe.

    Grüße Gerrie
     
  15. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Jeder macht so seine Erfahrungen - je nachdem, in welcher Situation man sich gerade befindet, auch total unterschiedliche. Wir kennen beides - die Mietersituation zuletzt, weil unser Sohn während seines Studiums natürlich auch zur Miete wohnte. Was da Studenten (oder auch anderen wirtschaftlich eher schwach aufgestellten Bewerbern) teilweise für horrende Summen angeboten wird, spottet zum Teil jeder Beschreibung. Da würde ich mich nicht trauen, überhaupt Geld für zu nehmen. Abgerockt, heruntergewirtschaftet, dreckig - da merkt man schon, dass einige Vermieter die Not anderer, eine Wohnung zu finden, schamlos ausnutzen.

    Aber bei einer Feststellung beisst die Maus keinen Faden ab: in einem normalen Mietverhältnis ist es für den Mieter relativ leicht und für den Vermieter fast unmöglich, das Vertragsverhältnis wieder zu beenden. Deshalb habe ich sehr großes Verständnis für das Bemühen der Vermieter, vor Vertragsschluss möglichst viel über die Interessenten in Erfahrung zu bringen, um späteren - möglicherweise Jahre andauernden - Ärger zu vermeiden.
     
  16. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Dann muss ich wohl das einzige dumme Schaf sein.
    Neulich kam einer auf die Idee, nachdem er den Herd kaputt gemacht hat (bin froh, dass nicht das Haus abgefackelt ist), ich könnte ihm doch gleich eine neue Küche spendieren und das Bad wäre ja auch schon 15 Jahre alt…

    Stimmt übrigens - das Bad war nagelneu gemacht, als er einzog. Die Küche auch…
     
  17. Rick

    Rick Experte

    Viele Bekannte von mir haben ähnliche Geschichten erlebt.

    Mach das bei der Besichtigung und rate mal, wer den Zuschlag nicht erhält. ;)

    Wie man an etlichen hier aufgeführten Beispielen sieht kann man gar nicht im Voraus erkennen, wie sich das Verhältnis entwickeln wird.

    Freischaffende Künstler wie ich haben immer Schwierigkeiten, ein Mietobjekt zu bekommen, weil Vermieter Musikern und Selbstständigen prinzipiell misstrauen. Dabei haben gerade wir ein großes Interesse an einem stabilen und dauerhaften Mietverhältnis, weil es für unsereins eben nicht so einfach ist, etwas anderes zu finden.
    Der Angestellte mit festem Einkommen kann wesentlich leichter etwas Neues bekommen, also muss er das Ganze nicht so ernst nehmen...

    Das mal als Denkanstoß zum Thread-Thema.
     
  18. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Diese Information sind aber auf anderem Wege für den Makler/Vermieter zugänglich....selbst den vorherigen Vermieter, und was hält dich dann ab dort anzufragen.
    Andere Punkte bedürfen der Zustimmung des Vermieters, führen bei Missachtung zur ungültigkeit des mv und damit zur Klage....
    Also ganz so pauschal ist es nicht...Bzgl Musik kann der Vermieter das nicht pauschal unterbinden, auch wenn man "später anfängt", er kann dir aber Zeiten vorgeben über eine Hausordnung, wann du im gesetzlichen Rahmen darfst und wann nicht.
    Ob ein Vermieter seine Entscheidung davon abhängig macht oder nicht,.... Ich wüsste schon gerne wer bei mir einzieht und was auf mich zukäme... Vielleicht sucht der ja potentielle Mitspieler?
     
  19. ehopper1

    ehopper1 Strebt nach Höherem

    Die Problematik kenne ich.
    Habe als Mieter genügend Erfahrungen gesammelt.
    Heute bin ich froh im eigenen Haus zu wohnen (seit 2010).
    Da kann ich Musik machen wenn es mir passt.

    LG
    Mike
     
  20. Rick

    Rick Experte

    Inwiefern?
    Das, was Du schilderst, passt leider für mich absolut ins Bild des "schwarzen Schafs":

    1. Der Mieter hat NATÜRLICH den Herd kaputt gemacht, denn von selbst geben ja solche Geräte nicht nach einiger Zeit den Geist auf.
    2. Anscheinend hast Du die Fristen für Instandsetzungen usw. nicht im Kopf, sonst würdest Du nicht so empört auf die Forderung des Mieters reagieren.
    3. Prinzipiell ist der Mieter erst einmal unverschämt, wenn er etwas fordert...

    Allgemein scheinen viele Eigentümer nicht zu wissen, was sie für Pflichten haben und dass sie von der Miete prinzipiell Rücklagen bilden sollten, um die Instandhaltung zu gewährleisten.
    Vermietung ist eine aktive Dienstleistung - Hände in den Schoß legen und die Mieteinnahmen verjubeln hat damit nichts zu tun.
     
    claribari und Matthias Wendt gefällt das.
Status des Themas:
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