Wie ist das eigentlich mit der GEMA

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von giuseppe, 23.März.2025.

  1. Alex_Usarov

    Alex_Usarov Ist fast schon zuhause hier

    Ich empfinde solche Off topics als warme Sonnenstrahlen in der ewigen Finsternis der Topic-Schlachten um die Unantasbarkeit der Eigenen Sichtweise und die Berechtigkeit der Fremden. Danke, dass Du dein Schönstes und Persönlichstes mit uns teilst.
    So, jetzt halte ich die Klappe)
     
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  2. Moritz.M

    Moritz.M Kann einfach nicht wegbleiben

    @Alex_Usarov: apropos Calw: der Calwer Marktplatz ist lang und schmal und umsäumt von Wohn- und Geschäftshäusern. Da gibt es eine Gaststätte, ein Bistro und ganz am Ende ein Café. Platz für irgendwelche externen Gastrobetriebe ist da nicht vorhanden. Das würde die potentielle Besucherzahl sehr einschränken. Und dass da irgendjemand während der Live-Acts ins Restaurant oder Café geht, ist angesichts der Besuchermassen eher unwahrscheinlich. Da steht man ziemlich eingepfercht auf seinem Platz :)
    Anders beim jährlichen Weihnachtsmarkt. Da stehen dann ziemlich viele Buden links und rechts und die Besucherzahl ist so, dass man sich noch bequem zwischen den Buden bewegen kann. Dafür läuft beim Weihnachtsmarkt keine Musik.
     
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  3. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Genau! Deshalb wäre es ja gut für den Komponisten, wenn es auch für Nicht-Profit-Veranstalter möglichst attraktiv ist.
     
  4. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Der Spaß ist:
    Meine Geburtstagsfeier als Konzert 63€ gema.
    Die gleichen Zahlen als Tanzveranstaltung, 170€ gema. Krank.
    Im ersten Fall wäre die Musik der Mittelpunkt, im zweiten nur Nebensache.
     
  5. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Kannst du mir bitte die Quelle nennen?

    Eine private Veranstaltung kostet meines Wissens keine GEMA.
     
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  6. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Ich bin auf den link aus post2 gegangen,....
     
  7. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Perplexity:
    GEMA-Gebühren müssen gezahlt werden, wenn Musik öffentlich genutzt wird. Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn sie für eine unbestimmte Anzahl von Personen zugänglich ist, die keine persönliche Verbindung zum Veranstalter oder untereinander haben. Beispiele hierfür sind Konzerte, Messen, Betriebsfeiern oder Musik in Geschäften.
    Keine GEMA-Gebühren fallen an:
    • Bei rein privaten Veranstaltungen wie Geburtstagen oder Hochzeiten mit persönlicher Einladung.
    • Wenn ausschließlich GEMA-freie oder urheberrechtsfreie Musik genutzt wird.
    Typische öffentliche Nutzungen:
    • Hintergrundmusik in Geschäften oder Restaurants.
    • Veranstaltungen mit Werbung (z. B. Flyer, Social Media).
    Die Gebühren müssen vor der Nutzung angemeldet werden, da eine Nichtmeldung rechtliche Konsequenzen haben kann.
     
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  8. rbur

    rbur Mod

    "private Veranstaltung" taucht da nicht auf, auch hinterher wird nicht abgefragt ob es öffenltich ist
    die gehen da davon aus dass du weißt dass das kostenlos ist, entsprechend wären es dann auch öffenltiche Partys, wenn du das anklickst

    hier schreiben sie das auch

    upload_2025-3-23_17-41-30.png
     
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  9. Moritz.M

    Moritz.M Kann einfach nicht wegbleiben


    Das ist für mich missverständlich. Der GEMA-Link führt bei einer Party, mit Livemusik, ohne Eintritt, in Räumen, für geladene Gäste, von 20:00 bis 00:00 Uhr, 1500€ für die Band, 10 Gäste, 60 Minuten Pause, kein Sponsoring zu einer GEMA-Gebühr in Höhe von € 121,23.

    Wenn ich den GEMA-Rechner bemühe, weil ich die Kosten für meine Kellerparty mit 10 geladenen Kumpels ermitteln möchte, sollte ich davon ausgehen können, dass das eine private Veranstaltung ist.

    Aber vermutlich wird sowieso niemand den GEMA-Rechner für seine private Party bemühen
     
  10. rbur

    rbur Mod

    Richtig. Weil die kostenlos sind.
     
  11. Moritz.M

    Moritz.M Kann einfach nicht wegbleiben

    Trotzdem missverständlich.
    Wenn ich das nicht weiß, weil ich noch nie in irgendeiner Form mit der GEMA zu tun hatte und mir irgendjemand, der auch keine konkrete Kenntnis hat nun irgendetwas von der GEMA flüstert und ich ein 100% gesetzestreuer Bürger bin, nichts falsch machen möchte und auf den Rechner gehe, komme ich wie @JES dazu, dass die GEMA Geld von mir will.

    Was soll eine Party in Räumen mit 10 geladenen Kumpels denn sonst sein als privat. Ich finde schon, dass das auf dem Rechner zum Ausdruck kommen sollte.
     
  12. rbur

    rbur Mod

    Ja, sollte es
     
  13. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    . . . um mal etwas über den Tellerrand der Preise zu blicken, bestimmte Dinge waren seitens der Gema zumindest früher gegeben (es ist nicht ausgeschlossen, das sich das geändert hat, würde mich allerdings wundern):

    Wenn ein Ensemble gemafreie Musik spielt, muß trotzdem Gema gezahlt werden, sobald mindestens einer der Musiker Gemamitglied ist.

    Jazzsoli (bzw improvisierte Musik) werden seitens der Gema nicht als gemapflichtige Werke anerkannt (aufgrund mangelnder Schöpfungshöe, sonst könnte man ja eine Patternliste angeben, Patterns, die man ständig spielt und zitiert, und dafür Gemazahlungen kassieren)

    (Beim nächstem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher) Musikalische Zitate anderer Komponisten ergeben Gemaansprüche.

    Wenn ich da richtig liege bedeutet das also, wenn ich in einem Jazzstück im Solo einen anderen Komponisten zitiere, fällt Gema an, gleichzeitig ergibt sich durch das Solo keinen Anspruch.auf Gemaleistungen (für den solierenden Musiker).
    -

    Es gab mal eine leidlich öffentliche Diskussion über die Gehälter der Gemaspittze, insbesondere darüber, das der Gemaleiter mehr verdient hat als die (damalige) Kanzlerin .

    . . . ach ja, Gemamitglieder müssen sämtliche ihrer Werke, sofern sie öffentlich gespielt werden gemapflichtig anmelden. Gemamitgliedern ist es nicht möglich, ihre Werke wahlweise gemapflichtig oder eben nicht zu behandeln.

    Schönen Abend noch
     
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  14. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Der Nutzen für Sparkasse und Gastro ist da, da hast du Recht. Für den Veranstalter aber in meinem Beispiel nicht. Die Gastronomie ist am Platz, ist vielleicht ein Grund mehr für Leute zu kommen und sie hat das Potenzial zu profitieren, weshalb sie als Sponsor in Erscheinung tritt, das macht sie aber nicht unbedingt zum Veranstalter.

    In meinem Beispiel sind die Leistungserbringer vor Ort der Technikvermieter, die Musiker und viele Freiwillige.
    Die Geldleistungsempfänger sind der Technikvermieter mit 80% und die GEMA mit knapp 20% in Abwesenheit. Alle anderen, die einen aktiven Beitrag vor Ort leisten, sehen kein Geld. Bekämen sie welches, wäre der GEMA-Betrag noch höher.

    Bei aller Richtigkeit der Abgabe - vor allem im For-Profit-Bereich - erscheint mir bei meiner Beispielrechnung die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben, zumal das Verschwinden der öffentlichen Non-Profit-Kulturveranstaltungen ja von allen Seiten beklagt wird.
     
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  15. rbur

    rbur Mod

    da wäre ich für einen Link dankbar, auf der GEMA Seite finde ich nichts dazu

    Das hat nichts mit der GEMA zu tun, sondern mit dem Urheberrecht. Wenn du eine Komposition über ein gewisses Maß hinaus verwertest, muss der Urheber bezahlt werden. Das läuft über die GEMA, wenn er bei der GEMA ist, und per direkter Bezahlung, wenn er nicht bei der GEMA ist.
    Die GEMA nimmt ihren Komponisten die Verwertungarbeit ab. Das heißt nicht, dass alle anderen Kompositionen kostenlos sind.

    Das würde auch dann nur gehen, wenn du die Patterns selbst komponiert hast.

    Solche Gehaltsvergleiche kann man sich schlichtweg sparen. Wenn der Chef eines Großkonzerns wegen Unfähigkeit gefeuert wird ist seine Abfindung ein Vielfaches höher als die Gehälter von Bundeskanzler und GEMA Chef zusammen. Schon ein niedergelassenere Radiologe verdient im Schnitt mehr als der GEMA Chef. Und hat keine Milliarde Umsatz, führt keine 1000 Mitarbeiter und hat keine Verantwortung für die Einkommen von 95.000 Komponisten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23.März.2025
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  16. rbur

    rbur Mod

    Das ist es für Ehrenamtler in der Regel nie.

    Das ist aber auch gar nicht das Kriterium. Das Kriterium ist, dass ein Komponist eine Leistung erbracht hat und dafür bezahlt wird.
     
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  17. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Das ist mir schon klar.
    Es geht nicht um das ob. Es geht um das Maß. Um das Verhältnis der Einnahmen von anwesenden Interpreten und anwesenden Komponisten, zum Beispiel.
     
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  18. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Laut Perplexity:

    Diese Aussage ist nicht korrekt. Die GEMA-Pflichtigkeit einer Musikaufführung hängt nicht von der GEMA-Mitgliedschaft der aufführenden Musiker ab, sondern von den Urheberrechten der gespielten Werke.

    GEMA-freie Musik ist definiert als Musik, deren Urheberrechte nicht durch die GEMA wahrgenommen werden. Dies ist der Fall, wenn:

    1. Der Komponist oder Urheber kein GEMA-Mitglied ist und der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtseinräumung widersprochen hat.

    2. Das Urheberrecht des Werkes bereits erloschen ist (in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).
    Wenn ein Ensemble ausschließlich GEMA-freie Musik aufführt, müssen keine GEMA-Gebühren gezahlt werden, unabhängig davon, ob einzelne oder alle Musiker GEMA-Mitglieder sind. Die GEMA-Mitgliedschaft der aufführenden Musiker ist für die Lizenzpflicht nicht relevant.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der Aufführung von gemischtem Repertoire (GEMA-pflichtige und GEMA-freie Werke) GEMA-Gebühren fällig werden, wenn auch nur ein einziges aufgeführtes Werk von einem GEMA-Mitglied komponiert wurde.

    ChatGPT hat übrigens das Gegenteil behauptet, konnte mir aber keine konkrete Quelle wie Perplexity benennen.
     
  19. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Ich habe ChatGPTT zweimal gefragt, mit unterschiedlichen Formulierungen. Die KI hat das einmal bejaht und einmal verneint,
     
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  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Ich verstehe deine Ansicht nicht. Egal aus welchen Gründen Musik gespielt wird, sind die Aufführungsrechte des Komponisten zu berücksichtigen.

    Keiner wird gezwungen, GEMA-geschützte Musik bzw. fremd-komponierte Arrangements zu spielen.

    Auch wenn ich nicht in der GEMA bin, sind meine Kompositionen geschützt und ich könnte zumindest theoretisch eine Gegenleistung u.a. für die Aufführung fordern.
     
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