Slow down App Kompatibilität mit Streaming

Dieses Thema im Forum "Home- und Live-Recording, Tontechnik" wurde erstellt von giuseppe, 15.Juli.2025 um 08:54 Uhr.

  1. ArnoB

    ArnoB Kann einfach nicht wegbleiben

    Mit dem Amazing Slow Downer ist es möglich Titel aus der Streamingmediathek direkt ohne Umwege zu verarbeiten.
    Allerdings gilt dies nur für Apple Music!
     
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  2. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Spotify hat Nutzer schon nach deren Angaben gesperrt. Es gibt übrigens auch Seiten, die Tipps zur Nutzung von Convertern geben, damit dieser Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen möglichst nicht auffällt.

    Hier ist ein zwar älterer Beitrag, der aber die Konkurrenz von § 53 und § 95a UrhG kurz und gut erklärt und zu dem Ergebnis kommt, dass das Recht auf Privatkopie eingeschränkt werden kann und bei Spotify auch wirksam eingeschränkt ist und das Rippen außerdem schon deshalb illegal ist, weil Spotify selbst nur die Rechte hat, Songs zum Streaming bereits zu stellen, aber nicht für den Download. Man muss auch zwischen den Rechten von Spotify und den Urhebern der Songs unterscheiden. Wie hoch das Risiko von Sanktionen ist, steht auf einem anderen Blatt. Mir geht es darum, der Aussage, das sei legal entgegen zu halten, dass dies umstritten ist, z. T. verneint wird und m.E. definitiv gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters verstößt.

    Der oben zitierte Artikel von Chip ist nicht ganz klar und widerspricht sich. Zunächst sagt er das "Mitschneiden" - ein missverständlich Begriff, weil ich mit einem Audiorecorder tatsächlich mitschneiden darf aber ein Download/Converting kein Mitschneiden ist - für private Zwecke erlaubt sei. Im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen kommt dann der Hinweis auf eine rechtliche Grauzone. Und final wird gesagt, dass das Umgehen eines Kopierschutzes, den Spotify nun mal hat, nicht erlaubt sei.
     
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  3. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Heißt das, dass der analoge Audio-Mitschnitt mit dem Looper ohne dauerhafte Speicherung (beträfe auch nur Snippets) dann sogar juristisch sauberer ist?
     
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  4. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    @altoSaxo

    Ich sehe das genauso. Bin allerdings kein Jurist.

    Nur weil es viele User machen und es unentdeckt bleibt ist es noch lange nicht legal.

    Grüße Gerrie
     
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  5. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Jep, so verstehe ich es. Wie früher beim Radio....
     
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  6. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Yes, darin sehe ich beim Üben absolut kein Problem.
     
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