Slow down App Kompatibilität mit Streaming

Dieses Thema im Forum "Home- und Live-Recording, Tontechnik" wurde erstellt von giuseppe, 15.Juli.2025.

  1. ArnoB

    ArnoB Kann einfach nicht wegbleiben

    Mit dem Amazing Slow Downer ist es möglich Titel aus der Streamingmediathek direkt ohne Umwege zu verarbeiten.
    Allerdings gilt dies nur für Apple Music!
     
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  2. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Spotify hat Nutzer schon nach deren Angaben gesperrt. Es gibt übrigens auch Seiten, die Tipps zur Nutzung von Convertern geben, damit dieser Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen möglichst nicht auffällt.

    Hier ist ein zwar älterer Beitrag, der aber die Konkurrenz von § 53 und § 95a UrhG kurz und gut erklärt und zu dem Ergebnis kommt, dass das Recht auf Privatkopie eingeschränkt werden kann und bei Spotify auch wirksam eingeschränkt ist und das Rippen außerdem schon deshalb illegal ist, weil Spotify selbst nur die Rechte hat, Songs zum Streaming bereits zu stellen, aber nicht für den Download. Man muss auch zwischen den Rechten von Spotify und den Urhebern der Songs unterscheiden. Wie hoch das Risiko von Sanktionen ist, steht auf einem anderen Blatt. Mir geht es darum, der Aussage, das sei legal entgegen zu halten, dass dies umstritten ist, z. T. verneint wird und m.E. definitiv gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters verstößt.

    Der oben zitierte Artikel von Chip ist nicht ganz klar und widerspricht sich. Zunächst sagt er das "Mitschneiden" - ein missverständlich Begriff, weil ich mit einem Audiorecorder tatsächlich mitschneiden darf aber ein Download/Converting kein Mitschneiden ist - für private Zwecke erlaubt sei. Im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen kommt dann der Hinweis auf eine rechtliche Grauzone. Und final wird gesagt, dass das Umgehen eines Kopierschutzes, den Spotify nun mal hat, nicht erlaubt sei.
     
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  3. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Heißt das, dass der analoge Audio-Mitschnitt mit dem Looper ohne dauerhafte Speicherung (beträfe auch nur Snippets) dann sogar juristisch sauberer ist?
     
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  4. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    @altoSaxo

    Ich sehe das genauso. Bin allerdings kein Jurist.

    Nur weil es viele User machen und es unentdeckt bleibt ist es noch lange nicht legal.

    Grüße Gerrie
     
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  5. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Jep, so verstehe ich es. Wie früher beim Radio....
     
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  6. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Yes, darin sehe ich beim Üben absolut kein Problem.
     
  7. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ich sehe da keinen relevanten Unterschied. Das originale Werk wird auf dem Weg zu meinem Hörzentrum permanent in verschiedene Formate konvertiert. "Mitschneiden" ist, wenn ich diese Information an einem beliebigen Punkt im Verlauf dieser Kette ausleite.
    • Es wäre also (vermutlich) erlaubt, wenn ich ein Mikro vor den Lautsprecher stelle und das wiedergegebene Audio aufzeichne? "Aufzeichne" = ich konvertiere es nach dem Ausleiten, nach meinen Bedürfnissen in ein Format, das ich lokal aufbewahren kann - beispielsweise eine digitale Datei.
    • Was, wenn ich das in elektrischer Spannung vorliegende Wellensignal nicht zuerst in ein wechselndes Magnetfeld umwandle, das über eine Membran eine wechselndes Druck-Signal in das umgebende Medium transportiert, sondern die gleiche Spannung in ein Leuchtsignal umwandle und dieses aufzeichne?
    • Was, wenn ich das Signal in Leuchtsignale umwandle, bevor die Konvertierung der digitalen Werte zu einer analogen(?) Nummer durchgeführt werden muss? Ist immer noch exakt das gleiche Signal und unterscheidet sich nur durch eine Koordinaten-Transformations-Funktion zur Erleichterung des Transports.
    • Spätestens wenn der Signalstrom bei meinem Provider einlangt, wandelt er diese Informationen in Lichtsignale, die ich an meinem Ende der Glasfaserleitung wieder in elektrische Signale umwandle, um sie nach mehreren Berechnungen irgendwie wieder in meine Ohre bekomme.
    • Wo verorte ich kabellose Kopfhörer oder einen (oder gar mehrere) WLAN Lautsprecher in dieser Kette?
    • Man kann sogar auf die Umwandlung der Signale in mechanische Wellen ganz verzichten und das Signal direkt an die elektrischen Rezeptoren im Ohr übertragen.
    • Ich mus das Signal während der Übertragung auch gar nicht hören. Meine Beteiligung hat an dem Vorgang doch gar keine Relevanz.
    Ich sehe keinen wesentlichen Unterschied im Mitschneiden mit dem Audio Recorder oder dem Paket-Tracer. Ersterer ist nur ein möglicher Messpunkt von vielen, der eben in der Vergangenheit benutzt wurde, weil andere Zugänge zum Signal komplizierter waren. Das ist heute anders. Selbst der alte Radiorecorder hat das Signal völlig legal aus rein praktischen Gründen an der elektrischen Schnittstelle aufgezeichnet, nicht am Lautsprecher.

    Letztendlich - einen Class-D Verstärker muss ich noch nicht einmal "analog" ansteuern. Ich kann im Grunde auch direkt ein digitales PWM Signal einspeisen, wenn ich eines errechne. Auch nur eine Koordinaten Transformation. Trotzdem kommt hörbarer Ton heraus.
     
  8. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Das Thema ist hier rechtlicher Natur und betrifft Gesetze und vertragliche Vereinbarungen, weniger physikalische Überlegungen.
     
  9. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Naja, wenn jemand sagt, dass am Ende etwas illegal ist und am Anfang war alles noch in Ordnung, dann muss es irgendwo einen Punkt geben, bei dem Recht zu Unrecht wird. Ich frage mich, wo der genau ist und woran das festgemacht wird. Welche Eigenschaft macht die eine Handlung legal, die andere illegal? Auch bei Gesetzen herrscht doch hoffentlich keine reine Willkür sondern ein behauptetes Unrecht muss begründet werden. Und gerade in diesem Bereich scheinen spezifische technische Gründe entscheidend zu sein. Ich verstoße gegen das XYZ Gesetz weil ich - was?

    Selbst die Geschichte mit dem "Überwinden eines Kopierschutzes" scheint mir in vielen Fällen ein Scheinargument.

    Es ist das Eine, wenn ich eine verschlüsselte Datei, auf die ich regulär keinen Zugang habe mit gewaltsamen Methoden aufbreche - da sehe ich eine aktive Handlung, den Schutz zu überwinden. Aber wenn ein Musikstück per Streaming über eine verschlüsselte Leitung geht, ist das an der Stelle kein Einbruch in geschützte Daten. Denn der verschlüsselte Kanal ist ausdrücklich dazu da, um die sichere und autorisierte Zustellung zu genau meinem Endgerät sicherzustellen. Die Daten werden nicht VOR MIR geheim gehalten, sonder FÜR MICH gegen Einblicke von außen geschützt. An meinem Ende des Tunnels sind die Nutzdaten auch nicht mehr (transport) verschlüsselt.

    Eine Stufe weiter werden die für mich aufbereiteten Musikdaten völlig legitim von der dafür vorgesehenen Software in einen normalen Audio Stream umgewandelt und an das Betriebssystem zur weiteren Verarbeitung übergeben. Selbst wenn die Nutzdaten bis dahin noch einmal verschlüsselt sind, erledigt die extra dafür vorgesehene Software die Umwandlung in einen Datenstrom, der ohne jede weitere Hürde dazu gedacht ist, auf meinem Lautsprecher/Kopfhörer, Media Player, ... abgespielt mit anderen Audioquellen gemixt oder "sonstwie" weiterverarbeitet zu werden. Spätestens hier ist der Punkt erreicht, wo die von mir bevorzugte persönliche Nutzung der Musik stattfindet. Wenn ich diese Ausgangsdaten mitschneide, muss ich gar nichts "überwinden". Ich muss an der Stelle nicht einmal wissen, ob irgendwo dazwischen viel programmiert wurde, um das Kopieren zu verhindern - eigentlich, um sicherzustellen, das Kopien dieser Daten nutzlos sind. In den meisten Fällen hätte ich ohne fundierte technische Kenntnisse nicht einmal die Möglichkeit um festzustellen, ob bis zum Punkt X Kopierschutz Mechanismen aktiv waren. Spätestens hier sind sie es nicht.

    Der Vertrag, den ich mit dem Lieferanten habe, kann vorsehen, dass sie wollen, dass ich die finalen Daten nur auf eine ganz bestimmte Weise verwende. Wenn ich trotzdem etwas anderes mache, gerate ich in Konflikt mit diesem Vertrag. Einen Konflikt mit dem Urheberrecht würde ich dagegen nicht sehen, wenn mir der Gesetzgeber das Recht auf eine private Kopie der von mir bezahlten Medien Inhalte zugesteht - "solange man dafür keinen Kopierschutz überwinden muss", wie immer wieder betont wird. Wenn das denn auch wirklich so im Gesetzbuch steht.

    Unter Windows würde ich dazu den VoiceMeeter Banana (der sowieso zur Windows Grundausstattung gehören sollte) instruieren, das Audio-Mixer Signal oder einzelne Kanäle des Mixers in eine Datei zu schreiben. Es ist dann wieder genau das "Radiorecorder" Szenario, das augenscheinlich zu keinem Gesetzeskonflikt führt.

    Bei beispielsweise einem Spotify Premium Abo, bei dem ich ohnehin jedes beliebige Musikstück unbegrenzt oft hören darf scheint mir das Missbrauchs Potenzial und die (behauptete) Gewinnminderung durch eine Privatkopie überschaubar. Mir ist nicht klar, welcher Schaden hier im Falle einer (behaupteten) Vertragsverletzung überhaupt geltend gemacht werden soll. Die Abo Gebühren bekommen sie ja trotzdem Monat für Monat, selbst ohne unmittelbare Gegenleistung. Die paar wenigen lokalen Wiedergaben, die sie nicht mitzählen und daher nicht 1:1 den jeweiligen Urhebern gutschreiben können, gehen im statistischen Rauschen unter. Dann machen sie hoffentlich das was auch die GEMA macht: sie verteilen den Überschuss statistisch an ihre Mitglieder. :roflmao:

    Das Szenario würde mir keine schlaflose Nacht bereiten. Die Welt hat größere Probleme um die sie sich sorgen muss.
     
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  10. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    @bebob99
    Ich kann deinen Gedanken nachvollziehen und im Einzelfall stellen sich auch Detailfragen.

    Den Gesetzestext zu § 95a UrhG kann man ja nachlesen und dabei auch darüber streiten, was eine „wirksame technische Maßnahme…“ ist, wenn sie doch recht einfach umgangen werden kann. ;)

    Zu deinem letzten Beispiel - da setzte ich dagegen: jemand meldet sich einen Monat bei Spotify an, lädt mit einer Zusatzapp hunderte Songs/Alben runter und meldet sich dann gut versorgt wieder für ein halbes Jahr ab. Da gehen die Künstler und Spotify in der Zeit dann leer aus. Es stecken ja auch bestimmte Lizenzen/Rechteüberlassungen dahinter und es geht nicht nur um den Streamingdienst.

    Wie war das mit dem kategorischen Imperativ…
     
  11. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    "Zusatzapp zum Herunterladen" war nicht ganz mein "Mitscheiden" Szenario. Bei letzerem gibt es ein praktischen Limit über die Länge eines Tages, das auch dem "unbegrenzt" eine Grenze setzt. Beim Download limitiert ggf. nur die Bandbreite die Menge. Ich überlege auch, wie oft ein Einzelstück aus der Sammlung von "hunderten Songs/Alben" innerhalb des genannten halben Jahres wirklich wiederholt wird und ob das Laden der Stücke das spätere Nutzungsprofil nicht ohnehin brauchbar abbildet. Für Erbsenzähler ist das aber sicher unbefriedigend.

    Solche Überlegungen werden wohl auch der Grund sein, warum Spotify so etwas wie Looper nicht gebrauchen kann. Es wäre wahrscheinlich ein Albtraum, das korrekt abzurechnen und über die Abrechnungs-Modalitäten von Spotify wurde auch schon öfter diskutiert.. Aber sogar Google hat das Lizenz Thema irgendwie auf die Reihe gekriegt. Nicht zwangsläufig zur vollen Zufriedenheit der Künstler. Bei der AKM werden jedenfalls alle gemeldeten Werkverwendungen im Sekundentakt abgerechnet. Das führt am Quartalsende zu teilweise erstaunlich umfangreichen Abrechnungs-Dokumenten. Dafür weiß ich jetzt, dass der Acrobat Reader bei 5000 Seiten pro PDF ein Limit hat und bei längeren Dokumenten einfach abstürzt. :facepalm:

    Diese Streaming Dienste waren mir bisher sowieso immer suspekt. Wenn's nur ums Hören meiner Lieblings Genres geht, gibt's (Web-)Radio. Für alles andere kann ich das Album oder manchmal den Einzelsong von Amazon beziehen. Die machen mir tw, sogar automatisch MP3 Files zum Download aus der gekauften CD. Damit bin ich immer auf der sicheren Seite. :thumbsup:
     
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  12. Gelöschtes Mitglied 16158

    Gelöschtes Mitglied 16158 Guest

    Ich bin zwar altmodisch und besorge mir meine Musik auf greifbaren Tonträgern (CD, LP).
    Trotzdem bin ich auf den Time Stretch Player von Jonas Wagner gestoßen, der vielleicht dem einen oder anderen gefällt.
    https://29a.ch/timestretch/

    Selbst benutze ich aber nach wie vor den VLC Player zum raushören. Macht der Gewohnheit!
     
  13. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ah, das ist mal wieder eine interessante Applikation. Ganz unprätentiös. Die Audio Qualität beim langsam abspielen ist auch erstaunlich gut.

    Persönlich verwende ich zum üben die AnyTune (Pro+) App auf dem iPad. Die gibt's auch für Android, ist dort aber ein Witz. :( Die "Pro+" Variante ist nicht kostenlos und eigentlich auch gar nicht billig. Gelegentlich gibt's aber großzügige Rabatt Aktionen. Wer ein iOS Gerät hat, für den wäre das immer noch meine erste Empfehlung.

    Dem TimeStretch geht schon etwas in die Richtung. Mir fehlen eigentlich nur ein paar Funktionen, auf die ich nicht verzichten möchte: Das Definieren von Markern und mehreren Loops pro Musikstück und das dauerhafte Speichern dieser Metadaten in einer Übe-Bibliothek.
     
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