Mindestlohn für Musiklehrer

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von ppue, 25.Februar.2026 um 19:04 Uhr.

  1. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Hast du eine volle Angestellten-Stelle (TVöD/TV‑L) an einer kommunalen Musikschule oder bist du Honorarkraft?
     
  2. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

    Ich bin Honorarkraft, habe eigene private Schüler und bin einen Nachmittag an einer Schule angestellt.
     
    Bereckis gefällt das.
  3. _Eb

    _Eb Ist fast schon zuhause hier

    Jetzt ist die Frage ist diese Splittung selbst gewählt oder Konsequenz aus dem was der "Markt" so zulässt / bestimmt.
    Denn ich weis auch von meinem ersten ML das er eine ähnliche Sortierung der Jobs hatte...
    Ergänzt durch einige Auftritte / Studioarbeiten

    Wenn das nicht dem eigenem Wollen, sondern mehr dem "ich brauche diesen Flickenteppich von Jobs um klar zu kommen " geschuldet ist, finde ich das wirklich
    bedenklich....
     
  4. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Das ist, glaube ich, eher die Regel. Vorteil ist, wenn ein Standbein nicht funktioniert, bricht nicht die gesamte lebensfinanzierung zusammen. Und, man behält seine Vielseitigkeit, kompensiert für Tätigkeiten, die nicht ganz so viel Spaß machen...

    Allerdings ist dann die Frage nach einem angemessenen Honorar schwer. Was ist dann das Kriterium, was angemessen ist? Habe ich Kosten, die überproportional "weh tun"?
     
  5. _Eb

    _Eb Ist fast schon zuhause hier

    Ich glaube nicht das das beruhigend ist.... denn man ist ständig mehr oder weniger auf der Suche nach Jobs. Ist abhängiger denn man braqucht ja die Verlängerungen.
    Nein das ist keine Wahl Freiheit ....
     
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