Absolutes Schrottteil gekauft :-(Niemals ein Sax ohne Beratung kaufen

Dieses Thema im Forum "Anfänger Forum" wurde erstellt von Sax-Einsteigerin, 10.Februar.2014.

  1. Sax-Einsteigerin

    Sax-Einsteigerin Schaut nur mal vorbei

    Tja, aus Fehlern wird man klug, nun stehe ich ohne Sax da !!!. Das Teil ist nämlich der absolute Schrottkauf gewesen. Finger weg von E-Bay ! Ich hab mir dort ein Alt-Sax gekauft (neu), das angeblich sehr oft für Spielmannszüge und Musikschulen verkauft wurde. Ein Bekannter von mir, der seit 30 Jahren Sax spielt hat sich das Teil mal näher angeschaut, da ich wahnsinnige Probleme mit dem tiefen C hatte (Quietschton). Er ließ mich auf seinem spielen und es klappte prima !. Das Teil was ich gekauft habe müsste generalüberholt (das wird teuer) werden, unabhängig davon, dass die Klappen undicht sind (Filz muss erneuert werden) ist auch die Tonlage bei einigen Tönen falsch. Natürlich hat der Händler das Teil nicht zurückgenommen bzw. wenigstens ausgetauscht. Anfänger würden halt falsche Töne spielen etc. etc. 289 Euro zum Fenster rausgeschmissen. Leider kann ich mir ein neues - von der Qualität her besseres Sax - nun nicht mehr leisten :-(. Finger weg von Sax die in China hergestellt werden!
     
  2. schoergi

    schoergi Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,

    Wenn Du es von einem Händler gekauft hast,
    solltest Du es zurück geben können.
    Auch bei kauf über ebay.

    Die 300 Euro Kannen sind einfach nur billig.
    Das ist Vorteil.
    Danach kommt dann leider nix mehr.

    Gruss
    Ingo
     
  3. prislop

    prislop Ist fast schon zuhause hier

    Mein erstes Sax, ein Buffet Crampon 100, kam auch aus China und lief einwandfrei. Treffender ausgedrückt müsste es heißen, Finger weg von Blindkäufen oder gleich die 500 Euro für eine Generalüberholung einkalkulieren.
     
  4. Sax-Einsteigerin

    Sax-Einsteigerin Schaut nur mal vorbei

    Ok, das stimmt natürlich sind nicht alle Sax, die in china hergestellt werden, sind Schrott, das ist wohl der erste Ärger von mir.
     
  5. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Hallo Sax-Einsteigerin,

    bevor jetzt eine allgemeine Diskussion über China-Kannen losgeht, die Dir nichts nützt, solltest Du unbedingt klären, ob der Händler das Sax zurücknehmen muss. Bei Internet-Verkäufen ist der Händler dazu verpflichtet, so viel ich weiß.

    LG bluefrog
     
  6. darkstar2801

    darkstar2801 Kann einfach nicht wegbleiben

    Wenn es ein Händler war, und du die 14 Tage Frist noch einhalten kannst, dann schnell zurück damit im Zuge des Fernabsatzgesetzes. Wenn er querschießt einen Anwalt einschalten, du bist auf jeden Fall im Recht.
    Hauptasche zurückschicken und die Post-Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.
     
  7. klafu

    klafu Ist fast schon zuhause hier

    moin,
    wenn es ein gewerblicher Händler ist, von dem du das Instrument gekauft hast, dann schreibt ebay folgendes dazu:

    Wenn es ein privatger Verkäufer ist, dann kommt es darauf an, was er in seiner Beschreibung geschrieben hat. (was er geschrieben hat, nicht was du verstanden hast).

    Dann solltest du mal Gas geben, bevor irgendwelche Fristen abgelaufen sind.
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Du schreibst, das Sax sei als" neu" verkauft worden - und du schreibst, dass eine Generalüberholung nötig wäre.

    Wenn das beides in dieser Widersprüchlichkeit stimmt, hast du auch bei einem privaten Verkauf alle Chancen. Also zackzack - Fristen einhalten...

    Herman

     
  9. klafu

    klafu Ist fast schon zuhause hier

    was ich mir dann an deiner Stelle aber unbedingt von einem Instrumentenbauer schriftlich bestätigen lassen würde.
    Auf die 10 € kommt es dann auch nicht mehr an, wenn dadurch deine Chance dadurch erhöht wird, den Kauf zu annulieren.
     
  10. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    Hm, könnte knapp werden, bzw. ist wohl schon überschritten,

    Sax-Einsteigerin schreibt am 20.1. in Ihrer Vorstellung hier:

     
  11. Weltklänger0815

    Weltklänger0815 Ist fast schon zuhause hier

    Oh man,da würde ich mich auch Grün und Blau ärgern!
    Hättest deinen Kollegen besser mal vor dem Kauf um seine Meinung gefragt!
    Ich hoffe es geht noch alles gut für dich und du kannst das Dingsbumms wieder zurück geben!!!
     
  12. DirkThomsen

    DirkThomsen Ist fast schon zuhause hier

    Ja, und bei einer Privatperson nicht nur, was er in Bezug auf die Rückgabe geschrieben hat, sondern auch, was er in Bezug auf das Sax geschrieben hat! Selbst wenn die Rückgabe ausgeschlossen worden sein solle und dies wg Privatverkaufs an sich rechtmäßig wäre, wäre der Vertrag ggf trotzdem angreifbar, wenn das gelieferte Sax so rein gar nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmt. Du müßtest dann aber den Vertrag als solches wg "arglistiger Teuschung bei Vertragsabschluß" anfechten.

    Gruß, Dirk
     
  13. klafu

    klafu Ist fast schon zuhause hier

    wenn eine Rückabwickung nicht möglich ist, würde ich mit dem Instrument zu einem Saxdoc meines Vertrauens gehen. Vielleicht lässt sich was nachjustieren.
    Jedenfalls wird er dir sagen, ob und was möglich ist, und was das kosten wird.
    Das angucken kostet bis dahin erst mal nichts.
    Wenn du Glück hast, reicht das nachjustieren der Poster/Klappenaufgänge.
    Das sollte dann nicht so teuer sein.
     
  14. darkstar2801

    darkstar2801 Kann einfach nicht wegbleiben

    Wenn die Fernabsatz-Frist schon abgelaufen ist, es sich aber um einen gewerblichen Verkäufer handelt u. das Teil als neu deklariert war, könnte man es ggf. mit der gesetzlichen Gewährleistung versuchen, sollte sich das Instrument tatsäschlich als defekt erweisen.

    Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das bedeutet, der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Gegenteiliges zu beweisen läge beim Verkäufer, was sich in der Praxis meistens als unmöglich bis schwierig erweist.
    Um den ganzen Nachdruck zu verlehen wäre eine schriftliche Bestätigung eines Saxdocs über den Defekt sicher hilfreich.

    Natürlich kann es auch ein langer Weg werden wenn der Händler sich sturr stellt und im schlimmsten Fall im Rechtsstreit enden. I.d.R. wird sich ein Händler aber nicht wegen 300 Euro darauf einlassen und erstatten. Musst du mal vorsichtig abtasten wie der Händler tickt, manche sind ja auch sehr kulant und unkompliziert.
     
  15. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Ein Händler wäre auf jeden Fall zur Gewährleistung verpflichtet, übrigens unabhängig davon, ob im Internet oder im Laden gekauft. Das Instrument ist nicht funktionsfähig. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt ein halbes Jahr!

    Beim privaten Verkauf sieht es anders aus, da hilft nur, Dirks Rat zu folgen.

    Kennst Du einen Juristen, der Dich beraten könnte? Evtl. die Verbraucherberatung.

    LG bluefrog
     
  16. Gast

    Gast Guest

    @ Klafu

    Genau so würde ich es auch machen !
    Ich hatte mal einen Schüler, der hatte sich billigst eine gebrauchte Chinahupe aus den USA mitgebracht.
    Das Ding hatte wahrscheinlich noch nie richtig gespielt....und in gebrauchtem Zustand ging da erst recht nix mehr - aber mit ein paar gezielten Handgriffen und ein paar Korkstückchen war es spielfähig hingebastelt.
    Intonieren tat es zwar dennoch reichlich daneben - aber bis wir dem Herrn ein neues Sax besorgt hatten konnte er wenigstens schonmal ETWAS spielen...leider halt immer mit dem Bewusstsein im Hinterkopf, dass er sich die schräge Intonation nicht angewöhnen dürfe.

    Daher >> erstmal zum Saxdoc mit der Kanne und sehen, ob da nicht was zu machen ist. Vielleicht ist das ja alles garnicht so schlimm!

    Hoffen wir das Beste !

    CBP
     
  17. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

    Hallo,

    kommt , wie mehrfach hier geschrieben, auf den Angebotstext an.
    Auch bei Ausschluss der Mängelhaftung bestehen gute Chancen, wenn eine zugesicherte Eigenschaft ( z. B. : "neu" oder "spielbereit" )fehlt.
    Also ggf. Text einstellen oder PM.

    Grüße
    Badener
     
  18. Gelöschtes Mitglied9218

    Gelöschtes Mitglied9218 Guest

    Das mit der Gewährleistung ist so eine Sache. Nimmst Du die Gewährleistung in Anspruch, dann hast Du nicht das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, sondern Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit einer Reparatur einräumen. D.h., dass das Sax zurück geht und nach Tagen/Wochen repariert zurück kommt. Wenn Du Pech hast, dann spielst Du erst einmal ein längere Zeit nicht.
    Ich würde den Verkäufer als erstes kontaktieren und auf den Mangel freundlich, aber mit Nachdruck auf dein Recht hinweisen.
    Ansonsten sind die Tipps mit dem Saxdoc schon genannt. Vielleicht ist der Schaden ja doch nicht so hoch und besser etwas mehr zahlen und spielen können, als ein komplett schrottes Sax.

    Viel Glück

    LG

    Paedda
     
  19. Sax-Einsteigerin

    Sax-Einsteigerin Schaut nur mal vorbei

    Danke für eure zahlreichen Tipps und Antworten. Ich bin gerade dabei mit dem VK zu korrespondieren um zu einer für alle Seiten tragbaren Lösung zu kommen.
     
  20. deraltemann

    deraltemann Strebt nach Höherem

    Falsch eine für dich tragbare Lösung. Alles andere sollte nicht dein Ziel sein ... ggf. auch noch die Bewertung entsprechend anpassen ..
     
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