"Aufwandsentschädigung"

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast, 19.September.2013.

  1. Gast

    Gast Guest

    Hier ist der im Armermusiklehrerthread vom Kollegen Nr.13 angedeutete neue Thread, weil mich diese Situation betrifft.

    In meiner ziemlich neuen Jazzband bin ich Profi, die anderen drei sind Rentner u.ä. Wenn wir für einen Gig 300 Euro kassieren, behalte ich für unseren Ausstattungsaufwand z.Z. 100 € ein und zahle jedem 50 € aus (gegen Quittung selbstverständlich). Meinen Gagenanteil gebe ich (mit Eigenbeleg) bei der Steuer an, meinen geschätzten Anteil an Ausgabebelegen ebenso. Soweit normal für mich.

    Den anderen habe ich unter Hinweis auf das EStG 2.§3 über steuerfreie Einnahmen geraten, Buch über diese Einnahmen zu führen und ansonsten nix zu unternehmen, solange sie den jährlichen Höchstbetrag für steuerfreie nebenberufliche Einnahmen (2100 €) nicht überschreiten.

    Liegen wir mit diesem Vorgehen richtig, oder muss man irgendjemanden in Kenntnis setzen oder um Erlaubnis fragen?

    Herman
     
  2. saxhornet

    saxhornet Experte

    Jetzt musst Du noch für die Kollegen die KSA an die KSK abführen, ansonsten hast Du das nächste Problem.
    Gegenüber dem Finanzamt sollte man lieber alle Einnahmen angeben, sonst glauben die noch, man will was hinterziehen, dann hast Du einen Merker und stehst unter spezieller Beobachtung.

    Lg Saxhornet
     
  3. rbur

    rbur Mod

    Hast du mal einen Link auf den Paragrafen? Goggle findet da alles mögliche ...

    Ich kenne die 2100 Euro nur als Übungsleiterfreibetrag, was ja in diesem Fall nicht zutrifft.
    Es gibt eine Grenze für Nebeneinkünfte von 410 Euro.

    Grundsätzlich muss man aber alles angeben, auch wenn man unter einem Freibetrag liegt. Aber man muss dann eben keine Steuern dafür zahlen.
     
  4. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

     
  5. Gerd_mit_Sax

    Gerd_mit_Sax Ist fast schon zuhause hier


    Hier

    Neben "Übungsleiter" findet man unter 26 - auch "nebenberufliche künstlerischen Tätigkeiten"


     
  6. rbur

    rbur Mod

    Künstlerisch klingt gut, wusste ich bisher nicht. Und es sind mittlerweile 2400 Euro.
     
  7. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Hallo,

    hier habe ich einen Aufsatz der das Ganze recht gut beschreibt "Musik nicht nur fürs Finanzamt". Zwar aus 2002, das Grundprinzip ist noch richtig wobei sich die % Angaben und Betragsgrenzen zwischenzeitlich bestimmt geändert haben.

    Artikel

    Wichtig erscheint mir dieser Satz:
    Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Tätigkeit als bezahlter Musiker dem Finanzamt stets anzuzeigen auch
    wenn zunächst noch keine Gewinne erzielt werden. Mindesteinnahmen die erst einmal Überschritten sein
    müssen bis man überhaupt mit dem Finanzamt zu tun hat, gibt es nicht. Eine Erkärungspflicht besteht im
    Prinzip ab der ersten eingenommenen Mark, auch wenn es nicht sofort dazu kommt, dass die
    Einkommensteuer auch tatsächlich erhoben wird.


    Bitte Achtung, der nachfolgende Wert bezieht sich auf das Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen.

    Es gibt einen sog Grundfreibetrag von €7235. Erst was
    darüber hinaus "verdient“ wird, ist steuerpflichtig.


    Vielleicht trägt dies etwas zur Klärung bei.

    Gruß
    Ginos
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Gibt es hier niemand sonst, der/die in solchen Hobbybands spielt, die nie zu echten Gagen kommen, sondern mehr oder weniger kleine "Aufwandsentschädigungen"? Müssen z.B. die Blaskapellen- und Big Bandmitglieder, die 20 € Spritgeld für einen Auftritt kriegen, das tatsächlich bei der Steuererklärung angeben?

    Herman
     
  9. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Dann müsste ich doch aber auch als angemeldeter Musiker, auch als Nebenhobbymusiker, meine Aufwendungen von der Steuer absetzen können, also Spritgeld zu den Auftritten / Proben, Kosten für Instrument, Blättchen, Mundstücke Ligaturen, GÜs etc.
    Auch wenn ich kein, oder nur sehr wenig Geld damit Erwirtschafte.

    Wär fürs Finanzamt dann eher ein schlechtes Geschäft, aber eine indirekte Unterstützung des Staates für Kultur, Brauchtum und Täterää.
     
  10. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Hi, ja selbstverständlich kannst du den Aufwand geltend machen. Ist in dem Artikel glaube ich auch beschrieben. Auch Verlust ist möglich, verringert dann die Steuerschuld.
    Aber Achtung du must die Gewinnabsicht nachweisen und auch nach angemessener Zeit Gewinn erwirtschaften ansonsten zählt das Ganze als Liebhaberei und du must rückwirkend die Steuern nachzahlen. Der Steuerbescheid ist bei Verlust in den entsprechenden Punkten vorläufig.
    Gruß
     
  11. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Bin mir nicht ganz sicher, ich glaube aber, dass sich das nur auf Leute bezieht, die als freiberuflicher Musiker leben wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der nebenher mal einen Gig spielt, das beim FA anmelden muss.

    LG bluefrog

    Ergänzung:
    Wenn ich als fest angestellter Wissenschaftler nebenher eine Lehrauftrag an der Uni mache oder ein Gutachten schreibe, interesseiert das das FA nur insoweit als ich die Einkünfte daraus angeben muss. Der entscheidende Punkt ist wohl, ob das eine Nebentätigkeit ist oder nicht.
     
  12. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

     
  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich kann Oswald nur zustimmen.

    ALLE Einnahmen, die man erzielt hat, sind dem FA anzugeben, egal wie sie erzielt wurden.

    Sind sie steuerlich nicht relevant, wird das das FA feststellen.

    Und die Jungs und Mädels sind inzwischen ziemlich ausgebufft. Kontrollmitteilungen,
    etc.

    CzG

    Dreas
     
  14. rbur

    rbur Mod

    Genauso ist es. Zumal man ja eh unter dem Freibetrag ist und keine Steuern zahlen muss.
    Dann ist es nur eine Minute Arbeit im Steuerformular.

    Wenn das durch Steuerhinterziehung erzielte Geld eine relevante Summe ergeben sollte, kann man sich ja nochmal überlegen, ob man das Risiko einer Steuerhinterziehung eingehen will .... :ironie: (Ironiesmiley, falls die NSA meine Postings an das deutsche Finanzamt weiterleitet)
     
  15. Gast

    Gast Guest

    es ist wie beim zoll:

    wenn man waren eingekauft hat und gefragt wird, ob man etwas zu verzollen hat, muss man sogar die tafel schokolade angeben und der zöllner ENTSCHEIDET ob es zollfrei ist.

    beim FA ist es genau so, einkünfte denen man (nebenberuflich)nachgeht sind anzugeben und das FA entscheidet.

    alles andere ist.....!

    natürlich läßt das FA auch gewisse freiräume und "glaubt" dem steuerpflichtigen - da die überprüfung unverhältnismäßig ist.

    entscheidend ist aus welcher ecke die nebeneinkünfte kommen und dann kommen die entsprechenden freibeträge zum zug.



    bin fast 40 jahre mit einem steuertiger verheiratet - :)
     
  16. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem



    Ohh, du auch?
    Gruß
     
  17. Gast

    Gast Guest

    Ok - ich danke euch - vor allem Ginos. Ich werde meinen Sachbearbeiter im FA heimsuchen und direkte Gespräche führen.

    Herman

     
  18. zwar

    zwar Ist fast schon zuhause hier

    hermann, genau das wollte ich dir vorschlagen. die leute beim fa wissen wies gehen kann, und wie es w3enig arbeit macht. die besten tipps zum umgang mit dem fa habe ich von den sachbearbeitern ebendort bekommen.

    gruß
    zwar
     
  19. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Ich glaube, bei uns ist das Steuerrecht sowieso ne Ecke einfacher, ich mach es jedenfalls so: Da ich selbständig bin, liefere ich meinem Steuerberater Tabellen mit Einnahmen und Ausgaben, und für Musik will er eine gesonderte Tabelle haben.
    LG Juju
     
  20. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Musst Du Dir als Selbständige Deine Leichen zum sezieren da selbst beschaffen?

    Bin mal neugierig! ;-)
     
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