Auto aufgebrochen und alle Instrumente geklaut

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von ppue, 13.Juni.2023.

  1. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Das MUSS (und wird) sie zeitnah regeln, denn es nicht nur das Geld, es ist auch die schlechte Reputation, der Verfall des guten Rufes, das sich sofort bemerkbar macht, egal wie triftig die Gründe für den Ausfall sind.
     
  2. Frau Buescher

    Frau Buescher Ist fast schon zuhause hier

    Bei Music world wurde ja 2mal eingebrochen und von dieser Ausspäherbande konnte man 2Leute ausfindig machen mit Namen und Wohnort in Rumänien. Leider hat die deutsche Polizei keine Möglichkeit dort auf Zugriff. Das find ich krass
     
  3. Sandsax

    Sandsax Gehört zum Inventar

    Die Hausratversicherung zahlt tatsächlich nur wenn das Fahrzeug im nicht öffentlichen Raum (bspw. verschlossene Garage) abgestellt war.
    Ansonsten wird gerne Fahrlässigkeit unterstellt, was mit einer beträchtlichen Leistungskürzung (-70% ?) verbunden sein kann.
    Vielleicht ist das bei Instrumentenversicherungen anders.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14.Juni.2023
  4. Frau Buescher

    Frau Buescher Ist fast schon zuhause hier

    Meine Versicherung sagte, wenn ich die Instrumente nicht sichtbar im Auto deponiere, wird gezahlt
     
  5. CBlues

    CBlues Strebt nach Höherem

    Leider schlecht möglich, wenn du das ganze Equipment im Auto hast...
    ... manchmal bin ich froh, das ich in der finstersten Pampa wohne ;-(
     
    ehopper1 und Gerrie gefällt das.
  6. Sandsax

    Sandsax Gehört zum Inventar

    Das ist dann bereits ein Entgegenkommen Deines Versicherers, jedenfalls Auslegungssache:

    „Anders sieht es bei einem Diebstahl aus dem Auto in einem öffentlichen Parkhaus oder auf der Straße aus. Lässt der Versicherungsnehmer Wertgegenstände im Auto liegen und diese werden an einem öffentlichen Platz oder in einem öffentlichen Raum nach Aufbruch des Wagens gestohlen, trifft ihn laut Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AHB) eine Mitschuld aufgrund grober Fahrlässigkeit. Einige Versicherer regulieren den Schaden auch nur, wenn das Diebesgut im verschlossenen Kofferraum, von außen nicht einsichtig, aufbewahrt wurde.

    Die Konsequenz daraus ist, dass nicht der volle Schadensumfang reguliert wird. Je nach Anteil des Mitverschuldens erfolgt eine Kürzung der Versicherungsleistung. Diese kann bis zu 70 Prozent betragen. Der Sachverhalt ergibt sich aus dem einfachen Umstand, dass selbst daran schuld ist, wer seine Wertsachen unbeaufsichtigt im Auto liegen lässt.“

    (Auszug aus einem Verifox Infoportal)
     
  7. Gelöschtes Mitglied 11989

    Gelöschtes Mitglied 11989 Guest

  8. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Und wenn die Versicherung bezahlt ist das nur die zweitbeste Variante.

    Erzähl denen mal was ein 10 , 20 Jahre oder älteres Saxophon wert ist.

    Grüße Gerrie
     
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  9. ehopper1

    ehopper1 Strebt nach Höherem

    Genau!
    Da geht es ja nicht nur um das rein Finanzielle.
    Ich wäre am Boden zerstört wenn mir jemand eines meiner geliebten Saxophone klauen würde.
    Vor etlichen Jahren bei einem Festival in Karlsruhe stahlen Diebe während der laufenden Veranstaltung etliche Sachen aus dem an der Rückseite der Bühne stehende Equipment-Zelt.
    Bei dem ständigen Kommen und Gehen fiel das niemandem auf.
    Wir hatten Glück weil wir am Vorabend spielten.

    Anfang Juli spiele ich auch auf einem Festival. Mein Saxophon werde ich da schön bei mir behalten.
    Ich auch! Schließt allerdings leider nicht aus, dass da auch mal etwas passieren könnte.

    LG
    Mike
     
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  10. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Meine Instrumente sind versichert, erst mal beruhigend.

    Aber, wie soll ich die im Auto vor Einsicht schützen, wenn nicht das ganze Equipment in den geschlossenen Kofferraum passt, ich also Sitze umklappen muss. Wenn ich ne Decke drüber lege sieht ja auch jeder, dass da was ist. Und meistens ist es eh so, dass man beim Beladen beobachtet wird, und dann ist es egal, ob man später noch was sieht.

    Und natürlich sind meine Instrumente, samt Mundstücke in keinster Weise ersetzbar, schon gar nicht mit dem Geld der Versicherung. Auch das ist also nur ein schwacher Trost.

    Es ist schon ein Kreuz. Am Auftrittsort kann man ja auch nicht immer alle Tröten nur bei sich tragen, die stehen halt mal rum, und sind gefährdet. Und im Auto sollte man sie auch nicht lassen.

    Gruß,
    Otfried
     
  11. avile

    avile Schaut nur mal vorbei

    Ich vermute bei einer Instrumentenversicherung ist es auch anders. Auf Instrumentenversicherung Info kann man nachlesen, dass die Versicherungen Raub und Diebstahl abdecken. Es steht ebenfalls da, dass eine Hausratsversicherung dies genau nicht macht.
     
  12. Hewe

    Hewe Strebt nach Höherem

    Meine nicht maßgebliche Meinung: Wenn gestohlen, dann ist Unrecht geschehen. Egal, ob die Instrumente sichtbar im Auto lagen, ob ich zu Hause ein Fenster angekippt lasse oder sonst den Räubern die Arbeit erleichtert habe. Aber Versicherungen wollen natürlich auch Geld sparen. Recht ist oft nicht zu verstehen. Habt ihr lesen können? Bei Berlin hat eine Familie vor einigen Jahren aus einer Zwangsversteigerung ein Grundstück erworben, einen Kredit aufgenommen und ein Haus gebaut. Jetzt gibt es einen Erben des Grundstücks. Die Familie muss das Haus abreißen, das Grundstück wieder in den Urzustand zurückversetzen und dem Erben übergeben - so zwei Gerichtsurteile. Das Verfahren läuft noch.
     
  13. Gelöschtes Mitglied 15173

    Gelöschtes Mitglied 15173 Guest

    Die Sache hinkt doch:
    Wenn das Haus zwangsversteigert wurde, dann doch wohl, weil der Besitzer Schulden hatte. Soweit ich weiß übernimmt ein gesetzlicher Erbe doch alle Verpflichtungen - wie kann er dann Ansprüche auf das Haus erheben, mit dem der Gläubiger seine Schulden bezahlt hat. Iregdwas passt doch da nicht.
     
  14. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    die erste Frage sollte sein, ¿wer hat zwangsversteigert?

    Claus
     
  15. Hewe

    Hewe Strebt nach Höherem

    Der Erbe war nicht gefunden. Erst später - aber ich habe das auch nur aus der Zeitung. Zwangsversteigerung durch Amtsgericht. Manche Urteile sind herzlos. Es müsste doch da eine andere Lösung gefunden werden, als eine Familie ins Unglück zu stürzen.
     
  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Sofern er das Erbe nicht ausschlägt. Erbst Du nur Schulden, musst Du das Erbe nicht annehmen.

    CzG

    Dreas
     
  17. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    https://www.berliner-kurier.de/berl...en-muss-zieht-vor-bundesgerichtshof-li.374817

    Das Justizministerium in Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen über eine Entschädigung mit der Familie Walter.
     
  18. Gelöschtes Mitglied 15173

    Gelöschtes Mitglied 15173 Guest

    Zitat aus der Zeitung:
    "Das Bauland hätte gar nicht verkauft werden dürfen, das Gericht hatte geschlampt!"

    Dann wird es Zeit, dass die beim Amt mal langsam den Hut rumgehen lassen.
    In der freien Wirtschaft hättest Du als Angestellter ein echtes Problem (und der Chef erst :cool:), bei den Beamten wird`s der Steuerzahler schon richten (das entschädigt werden muss stelle ich mal außer Zweifel).
     
  19. Fbuckert

    Fbuckert Ist fast schon zuhause hier

    BTW: Es gibt in den Behörden gibt es übrigens mehr Angestellte als Beamte.
     
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  20. Gelöschtes Mitglied 15173

    Gelöschtes Mitglied 15173 Guest

    Ja, mittlerweile - Gottseidank.
    Die Arbeitsweise ist aber i.d.R. dieselbe - ich will mich aber nicht beschweren, ich habe das 1. Staatsexamen im Studium mitgemacht und hätte mich nach dem Referendariat auch in den Ruhestand verabschieden können :D. War mir aber zu langweilig.
     
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