EBAY-Stilblüten

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von 47tmb, 5.August.2006.

  1. jb_foto

    jb_foto Ist fast schon zuhause hier


    Tja,
    frag mal an, die sitzen dann plötzlich in UK, sind kurzfristig umgezogen oder dienstlich im Ausland und wollen natürlich ganz schnell via ebay & Co abwickeln
    Selbst wenn ich sage ich nehme das Teil zu dem angegeben Preis bedeutet das immer noch nicht das ich Ware sehe, unter Umständen aber meine Kohle weg ist
     
  2. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Ah, Danke! Man lernt immer aus ...

    Grüße
    Roland
     
  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Das ist schon klar. Mir ging es um die grundsätzlichen rechtlichen Aspekte.

    CzG

    Dreas
     
  4. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Das ist wieder der Typische Fall von "Recht haben" vs. Recht bekommen". Denn auch wenn das theoretisch genau so ist, ziehst Du in der Praxis immer den Kürzeren. Du müßtest Anzeige erstatten, Klage einreichen, dann muss derjenige habhaft sein und auch noch zahlungsfähig.

    Die Kosten für den ganzen Aufwand trägst natürlich Du.

    Das System könnte man natürlich auch so regeln, dass man als Geschädigter nicht auch noch das ganze Risiko selber trägt, aber davon lebt eben neben einer Legion von Ganoven die ganze Juristen Branche sehr gut. Die beiden "Branchen" sind so fest miteinander verzahnt, dass man oft gar nicht leicht feststellen kann, wer nun wer ist.

    Wenn ich mir meine tägliche E-Mail Flut ansehe und daran denke dass unverlangte Werbezusendungen per Gesetz verboten und mit empfindlichen Geldstrafen belegt sind, dann werde ich immer daran erinnert, was solche Gesetze wert sind.
     
  5. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo,
    .....derjenige ist ja nach heutiger Rechstlage dazu verpflichtet das inserierte Sax zu dem angebotenen Preis zu veräußern.......

    das hieße dann:
    Wenn ich also mein Instrument in Kleinanzeigen reinsetze, für Spielraum evt. noch VHB, und dann eben Preisdrücker mit sehr unter VHB liegenden Angeboten kommen, was dann? Und wenn ich z.B. merke, dass zu einem für mich noch reellen Preis (genau geprüft und informiert, kein Fantasieüberzogenpreis) niemand Interesse hat, und ich z.B. von einem Neukauf abkomme, mein Instrument doch behalte, das Inserat vergessen habe zu löschen, und jemand dann Kaufinteresse hätte, wäre ich verpflichtet das Instrument abzugeben? Oder der Käufer will z.B. mein Mark 6 kaufen, und teilt mir im Gespräch mit, was er vor hat, es soll als Aschenbecher in einer Kneipe auf den Tresen genagelt werden, und vorher noch mit blauem Glitzerlack komplett fett übersprüht werden.... bin ich trotzdem verpflichtet, es abzugeben? Hätte also nie die Möglichkeit, nein zu sagen?
    Also unter diesen Umständen ist es schon zu überlegen, ob man noch etwas privat anbieten kann......

    LG
    dabird
     
  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Dabird

    Mit "VHB" hast Du noch kein verbindliches Angebot abgegeben, nur kund getan, dass Du eins abgeben willst.

    "Festpreis" hingegen ist ein verbindliches Angebot.

    Es gab vor einigen Monaten den Fall, wo jemand ein Auto, dass einen Marktwert von 5.000,-€ hatte, bei ebay für 1,-€ Startpreis eingestellt hatte. Danach hatte er es privat verkauft und die Anzeige vergessen.

    Jemand ersteigerte es fü 1.-€. Der Verkäufer sagte, Auto sei verkauft und die Anzeige ein Versehen.

    Er wurde verurteilt 5.000,-€ Schadensersatz zu zahlen...

    CzG

    Dreas
     
  7. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo Dreas,
    da dachte ich aber, dass Ebay Einstellung schon ein anderer Aspekt ist, als z.B. Kleinanzeige. Denn der Ersteigerer der Ebay Auktion hat diese doch gewonnen. Ebay Einstellung zu einem Euro ist doch eine gestartete Auktion und kein Angebot. Wenn er das Auto jetzt in 2 Kleinanzeigen verschiedener Portale als Festpreis Angebot inseriert hätte, und über eines das Fahrzeug verkauft hat. Dann das 2te Inserat in einen privaten Kleinanzeigenportal vergessen hätte, was dann? Müsste er dann auch Schadensersatz leisten????
     
  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Nein, Du kannst die Ware ja nur einmal verkaufen.

    I. d. R. heißt es ja dann "ist schon verkauft" und gut ist.
    (im Zweifel müsste man es nachweisen).

    Aber wenn Du ein Angebot abgegeben hast, welches vom Käufer angenommen wurde, ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

    Wenn der Käufer jetzt sagt "klasse, wollte schon immer einen Mark VI Aschenbecher" kannst Du nicht mehr zurückziehen.

    CzG

    Dreas
     
  9. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Ein wirksamer Kaufvertrag setzt die Annahme einer Zahlung voraus.

    Es ist somit kein Kaufvertrag zustande gekommen. Eine Email des Käufers ( privat ) mit, " Ich nehme den Kauvertrag an " reicht nicht ! Außerdem gibt es zB. noch die Möglichkeit der Anfechtung ( Preisirrtum usw. )
     
  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Nein, die Zahlung hat nichts mit der Wirksamkeit des Kaufvertrags zu tun.

    CzG

    Dreas
     
  11. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    @Dreas

    Ich bin der Meinung:

    Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande.

    Die Anzeige selber wird rechtlich NICHT als Angebot gewertet, sondern als

    "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots"

    Du bietest dem Käufer per Ebay Kleinanzeige etwas an. Dieser schreibt dir das er es für Preis XY haben möchte. Erst wenn ich als Verkäufer das Angebot annehme, " Ok, für den Preis verkaufe ich es Ihnen" dann ist ein Kaufvertrag zustandekommen. Er kommt nicht dadurch zu Stande, das ich auf eine Anzeige schreibe ... " ich nehme das MK 6 für ihren Festpreis " Achtung! Auch bei Ebay Kleinanzeigen gibt oder gab es mal einen Button Preisvorschlag senden, dieser ist dann für den Käufer 48 Stunden bindend, wenn er angenommen wird.

    Anders ist es bei EBAY direkt, da kommt der Kaufvertrag durch drücken des Button " Kaufen " zu Stande.
     
  12. mato

    mato Strebt nach Höherem

    Ich glaube mich zu erinnern gelernt zu haben, dass ein Verkäufer seine im Geschäft ausgestellten Waren nicht an jeden verkaufen muss. Das heißt, entscheidet der Kunde ein Stück Butter zu kaufen, ist noch kein Geschäft abgeschlossen. Erst wenn der Verkäufer die Zahlung annimmt, gibt er seine Willenserklärung ab. Das würde ja dann auch für eine Anzeige gelten.

    Zum Thema Betrug und Recht bekommen. Ich wurde mal bei Ebay bei einer Auktion für ein Alto über den Tisch gezogen (gecrackter Acount) und habe Anzeige erstattet. Ein Viertel Jahr später kam die Info vom Staatsanwalt, dass die Anzeige eingestellt wurde, da der Betrüger nicht ermittelt werden konnte. Ich habe daraufhin bei der Sparkasse nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass bei Verdacht auf eine Straftat die Bank den Kontoinhaber preisgibt. Ich vermute mal, dass man bis 1000€ betrügen kann ohne dass was passiert, da die Staatsanwälte sich mit sowas gar nicht beschäftigen...leider.
     
  13. mato

    mato Strebt nach Höherem

    Mir ist gerade noch eingefallen, dass Duchstein nach einer Bestellung immer eine Email schickt in der er schreibt, dass erst ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt, wenn er eine Auftragsbestätigung verschickt hat...
     
  14. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Das Recht beim Kauf und Verkauf ist nicht ganz so leicht. Wenn man z.B. im Supermarkt etwas in seinen Wagen legt, ist es bereit in Besitz (nicht Eigentum) genommen. Nimmt jemand anderes das aus diesem Wagen heraus, weil z.B. im Regal nichts mehr davon zu finden ist, ist das nicht erlaubt.

    Fragt mich aber nicht, inwieweit eine deutliche Willenserklärung zum Kauf auch für den Verkäufer bindend ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass Käufer vor der Willkür von Verkäufern geschützt sind. Speziell, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer mit Geschäft handelt, der seine Ware offen zum Verkauf ausstellt, glaube ich nicht, dass er dann am Tresen, wenn das Geld rüber wandert, den Kauf einfach so verweigern kann.
     
  15. Taiga

    Taiga Ist fast schon zuhause hier

  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Taiga

    Nun, da steht "silver", nicht "silver plated".

    Sollte das Horn tatsächlich aus Vollsilber sein (hat Selmer auch gemacht), wäre der Preis realistisch.

    CzG

    Dreas
     
  17. Taiga

    Taiga Ist fast schon zuhause hier

    Ah. Okay. Gut, na dann ... dann muss ich schnell noch meinen Post bearbeiten ;-)
    Nein ... Du hast schon recht. Wird Vollsilber sein, wenn man sich die Kratzer am Becher mal anschaut und auch sonst kein Messing durchschimmert. ...
    ... Trotzdem sehr viel Geld.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12.November.2015
  18. DiMaDo

    DiMaDo Ist fast schon zuhause hier

    Dann verwundert mich die Aussage "~90% Orig. Lacquer". Eine Kanne aus massivem Silber wäre nicht lackiert.
    Daher würde ich mal davon ausgehen dass die Kanne "nur" versilbert ist. Und dann ist der Preis sehr ambitioniert!

    Just my 2 ct.
     
  19. Taiga

    Taiga Ist fast schon zuhause hier

    Das "~90% Orig. Lacquer" hatte ich eigentlich beim ersten Lesen auch so verstanden.
    Aber wie gesagt, wenn man sich die Kratzer am Becher genau anschaut (die sind recht tief) und auch sonst kein Messing durchschimmert. ... hmmm
     
  20. DiMaDo

    DiMaDo Ist fast schon zuhause hier

    Ich hab auch ein versilbertes Serie II - auch da schimmert bei den Kratzern kein Messing durch.
    Ich denke die meisten Kratzer heben keinen Span ab sondern drücken sich einfach in das Material ein.
    Und da wird halt die Versilberung mit eingedrückt.
     
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