Eigenauskunft für Wohnungsmakler: Instrumente angeben?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von HolgerFfm, 22.Juni.2009.

  1. HolgerFfm

    HolgerFfm Ist fast schon zuhause hier

    Ich habe heute mal eine eher juristische Frage: Bei der Wohnungssuche werde ich von Maklern gebeten, eine Selbstauskunft auszufüllen. Eine mir bislang unbekannte Formularvariante enthält auch diese Frage:

    Weiter unten bestätige ich mit meiner Unterschrift die Vollständigkeit und die Richtigkeit meiner Angaben.


    Muss ich das ausfüllen? Oder ist das vergleichbar mit der Frage nach Bestehen einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch?

    Selbstverständlich will ich das Mietverhältnis nicht durch eine unvollständige Angabe belasten, denn üben will ich (unter Berücksichtigung der Ruhezeiten). Andererseits erfährt außer dem Vermieter niemand etwas von der Selbstauskunft, Makler und Vermieter wohnen nicht im Haus, und nach dem Vertragsabschluss sieht man vom Makler nie wieder etwas.

    Darf ich dies unausgefüllt lassen oder nicht? Wer kann mir raten?

    Vielen Dank
    und herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
    Holger
     
  2. Fbuckert

    Fbuckert Ist fast schon zuhause hier

    Das ist schon komisch "Tiere" (denen der Vermieter nicht zustimmen muß) und "Instrumente" (die der Vermieter nicht verbieten kann - aber womöglich nicht gerne sieht) in einem Kontext zu nennen.

    Einnen Tipp habe ich aber leider nicht.

    Gruß
    Friedrich
     
  3. lee

    lee Ist fast schon zuhause hier

    dem letzte makler, mit dem ich zu tun hatte habe ich eine gescheuert, stimmt wirklich.
    wenn es geht, such dir auf anderem weg eine wohnung.
    für mich sind das ,nee, schreib ich lieber nicht.
    grüsse und viel erfolg
     
  4. SaxoDan

    SaxoDan Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Holger!

    Also ich stand vor der gleichen Problematik bei meiner damaligen Wohnung in Wiesbaden und sollte auch ausfüllen ob ich ein Instrument spiele. Damals hatte ich mit der Maklerin gesprochen und ihr erzählt, dass ich zwar tröte, aber dieses nur im Studio mache.
    Also durfte ich das Feld leer lassen.
    Bei meiner jetzigen Wohnung in Frankfurt wurde nicht danach gefragt.

    Rein vom Gesetz her darfst du (natürlich zu den regionalen Gegebenheiten, Ruhezeiten sollten im Mietvertrag/Hausordnung drinstehen) üben.
    Was aber dann eine andere Sache ist, wenn der Vermieter keinen Bock hat eine musizierende Person in seinem Haus/Wohnung wohnen zu lassen, dann gibt er natürlich jemandem anderen den Vorzug.

    Im Prinzip kannst du "straffrei" nichts reinschreiben.
    :idea:
    Es besteht ja die Möglichkeit, dass du -zwinker zwinker- kurz nach deinem Einzug ganz plötzlich Saxophon lernen willst, oder du hast deine Tröte nach vielen vielen Jahren wieder mal ausgemottet (beim Umzug wiedergefunden oder so)...
    :idea:

    Mein Tip: lass dich nicht stressen, wenn die Bude schön ist und preislich ok, dann schlag zu!!!

    Schöne Grüße,
    Daniel
     
  5. Fbuckert

    Fbuckert Ist fast schon zuhause hier

    So locker wär ich da nicht! Klar rechtlich gesehen DARF man Musik machen, aber wenn das unerwünscht ist (...und darauf läßt die Selbstauskunft schließen...) ist der Ärger vorprogrammiert.
    Wenn die Zahl der Mitbewohner überschaubar ist, kann man sie vielleicht auch einzeln fragen (...und mit etwas Glück gleich ein Quartett zuammen haben...).

    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man da nicht entspannt Saxophonieren kann. Ich würde mich dann auch fragen wie das mit sonstigem unnötigen Lärm wie 'Kinder', 'Lachen' und 'anregende Gespräche' ist.


    Gruß
    Friedrich, der seinen eigenen Übungsraum im Garten hat :-D
     
  6. lee

    lee Ist fast schon zuhause hier

    mir fällt gerade ein: werde mitglied bei mieter helfen mietern. die sind sehr kompetent, der jahresbeitrag ist ok.
    und man kann-je nach bedarf- kurze rechtsberatung telefonisch einholen und wenns mal komplizierter wird, einen termin machen. und die fechten auch was durch für dich. also es lohnt.
    http://www.mhm-ffm.de/
     
  7. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Hier geht es ja nicht um ein bestehendes Mietverhältnis und was man da als Mieter tun darf oder auch nicht.

    Es geht drum, dass ein Vermieter einen neuen Mieter sucht.

    Und wenn es genügend Interessenten mit zufriedenstellender Bonität gibt, dann wird er sich halt den aussuchen, bei dem er am wenigsten praktische Schwierigkeiten erwarten kann. Das ist sein gutes Recht.

    Da hat man als deklarierter Musikant wahrscheinlich im Zweifelsfall schlechtere Chancen.

    Ob allerdings eine falsche Selbstauskunft hinterher noch rechtliche Konsequenzen haben kann (evtl sogar Kündigungsgrund), sollte wirklich ein Jurist klären.
     
  8. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Moin,

    ich würde mir bei sowas in jedem Fall eine explizit fachlich kompetente Auskunft holen, entweder von einem Rechtsanwalt, oder wenigstens einer entsprechenden Organisation, bspw. dem Mieterschutzbund.

    Alles andere an Spekulationen und Halbwissen halte ich für wenig hilfreich.

    Gruß,
    xcielo
     
  9. hanjo

    hanjo Strebt nach Höherem

    hallo zusammen,

    ich würde mit offenen karten spielen. wenn musizieren nicht erwünscht ist, hast du ärger. recht hin oder her.

    sorry, habe zu spät gesehen, daß friedrich die gleiche meinung vertritt.

    gruß
    hanjo
     
  10. bhimpel

    bhimpel Ist fast schon zuhause hier

    Ich würde während der Zeit des Einzugs und kurze Zeit danach einfach mal mit Saxophonspielen "aufhören". Ich würde das mit dem Saxophon nie erwähnen, kann doch keiner beweisen, dass Du eine moralisch falsche Aussage gemacht hast. Eine Vermieterin hat mir mal gesagt "hätte ich gewusst, dass sie Saxophon spielen, dann hätte ich Ihnen die Wohnung nicht gegeben", aber im Haus hat sich nie jemand beschwert. Mehr Ärger gab es danach aber nicht. Im Mietvertrag dürfen die ja auch nicht hinschreiben, dass Du kein Instrument spielen darfst, und das ist die rechtliche Grundlage.

    Dann hör Dich um, wann die anderen Mieter da sind bzw. wen es stört. Es wird sich bestimmt ein paar Zeiten finden, in denen man spielen kann, zur Not kannst Du Dich im Vorhinein auf Dein Recht berufen, damit die Mieter nicht sofort die Polizei rufen oder zum Vermieter rennen. Natürlich könnten sich Leute beschweren, aber wenn Du Dich vorher erkundigst, hältst Du das Risiko klein. Ich achte immer darauf, an wieviele Wohnungen mein Übungsraum angrenzt.

    Viele Grüße,
    Benjamin
     
  11. TenSax

    TenSax Ist fast schon zuhause hier

    Also ich würde das ausfüllen!
    Schon ganz alleine um Stress im nachhinein zu unterbinden. Hat der Makler damit ein Problem wirst Du die Wohnung im schlimmsten Fall nicht bekommen. So, und wer hat nun einen Vorteil dadurch, zu wissen das Du Sax spielst?

    Was nützt Dir die schönste Wohnung im Herzen von Frankfurt wenn Du zum üben raus in den Park (Taunusanlage) musst?
    Oder Dir noch einen Probenraum suchen musst, der nochmals Geld kostet?

    Sollte es Probleme geben kannst Du ja anfragen ob Du eventuell im Keller irgendwo üben kannst!?

    Gruß Sven
     
  12. rbur

    rbur Mod

    Machen, wie Benjamin empfiehlt!

    So eine Frage kann nur einen einzigen Grund haben, nämlich die Leute gar nicht erst einziehen zu lassen.

    Es sei denn, du hast gleich mehrere tolle Wohnungen in Aussicht. Aber im Vorhinein mit dem Makler über die Frage zu diskutieren, das bringt nichts.
     
  13. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Tja,
    das ist verzwackt.
    Auf der einen Seite ist da die tolle Wohnung mit der netten Nachbarschaft, auf der anderen Seite die Leidenschaft für das Sax.
    Rechtlich hat der Vermieter kein Recht Dich danach zu fragen, ob Du ein Instrument spielst. Tut er es doch stellt er eine im rechtlichen Sinne unmoralische Frage, die Du ebenso unmoralisch nicht richtig beantworten darfst.
    Andererseits wird diese Frage im Mietvertrag wohl eine Vorgeschichte haben, da der Vermieter ja weiß (oder wissen sollte), daß seine Frage unzulässig ist. Immerhin weicht er damit ja bewußt von einem Standardmietvertrag ab.
    Wenn es mir die Wohnung wert wäre würde ich die Frage mit Nein beantworten.
    Dann würde ich mir entweder einen Übungsraum im Keller einrichten, alternativ Musikschule, Garage etc. oder mit den Mitbewohnern reden, daß Du Dir überlegt hast Deine alte leidenschaft für das Saxspielen wieder aufleben zu lassen, was sie davon halten und ob es irgendwie eine Zeit gibt, die von den meißten als Musikzeit akzeptiert wird. Daran solltest Du Dich dann aber auch unbeding halten.
    JEs

    P.S.: Nachbarn, die morgens um 7:00 grundsätzlich erst mal laut irgend welchen Arien hören können einem auch auf die Nerven gehen, besonders sonntags :). Mußt Du auch Deine Stereoanlage angeben?
     
  14. nina_l

    nina_l Nicht zu schüchtern zum Reden

    Hallo Holger, auf unzulässige Fragen braucht der Mieter nicht wahrheitsgemäß zu antworten.

    Und die Frage nach Musikinstrumenten ist meiner Meinung nach unzulässig, da das Spielen von eben diesen ja nicht gesetzlich verboten ist.

    Schade wäre aber, wenn Du deswegen nur "mit angezogener Handbremse" spielen würdest. Ich würde wahrscheinlich immer mit einem Ohr horchen, ob ein Nachbar gegen die Wand tritt...

    Grüße
    Nina
     
  15. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Moin,

    es ist ja nicht ein Vermieter, der fragt, sondern eine Frage in einem Formular eines Maklers. Und es geht nicht um Schwangerschaft oder geplante Kinder (wie in Vorstellungsgesprächen definitiv verboten), sondern das Spielen von Musikinstrumenten. Das hat mit Moral nicht wirklich zu tun.
    Das ist eher eine Standard-Frage des Maklers, um Ärger zu vermeiden.
    Es wäre auch nicht wirklich "moralisch", einen Drummer oder Saxophonisten in ein Mehrfamilienhaus mit kleinen Kindern oder alten Menschen zu vermitteln.

    Ein bisschen googlen brachte auch nur Meinungen, keine Fakten. Also: beim Mieterverein anrufen. Die "Gegenseite" Haus und Grund gibt hier in Dortmund auch am Telefon Auskünfte, ohne nach der Mitgliedsnummer zu fragen.

    Die Aussage "zwei Stunden täglich sind erlaubt" ist ja auch eine Gummi-Aussage. Zwei Stunden pro Haus? Pro Wohnung? Pro Person? Wir vier spielen SS, AS, TS und Cl. Dürfen wir zusammen zwei Stunden? Oder jeder eineln? Gregor, eine Etage tiefer, spielt Horn. Zählt der mit oder extra?

    Ich würde einfach mal den Makler fragen. Der sollte das Haus kennen und abschätzen können, ob es ein Problem geben könnte. Gute Makler sind keine Wegelagerer, die für die 20 Minuten Arbeit 2 Kaltmieten kassieren.

    Darauf zu bauen, dass die Frage (wie die nach Schwangerschaften) gesetzlich nicht zulässig ist, also ohne Folgen unwahr beantwortet werden darf, könnte schiefgehen.

    Wenn man dann da wohnt und die Nachbarn beim kleinsten Ton Terror machen, braucht man ein ziemlich dickes Fell. Und wenn nebenan kleine Kinder wohnen, macht es nicht mal Spaß, im Recht zu sein.

    Also: Offene Karten.

    Die Wohnung über meinem Büro habe ich inseriert mit dem Hinweis "für Musiker geeignet". Das haben viele Anrufer für einen Druckfehler gehalten. :)
    Jetzt wohnt ein Tenor-Sax-Spieler da. Und in der vierten Etage ein E-Bassist.
    Wunderbar...

    Grüße
    Christian
     
  16. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Hallo Holger,

    für mich ist das die Kategorie "Bis hier und nicht weiter!"

    Das ist wie im Berufsleben, was nützen Dir Deine Rechte, wenn Du "freiwillig" darauf verzichtest.

    Irgendwann bekommst Du nur noch eine Wohnung, wenn DU Nichtmusiker, Nichtraucher, Nichttrinker, kinderlos, haustierlos usw. bist und wenn Du angegeben hast keine wechselnden Sexualbeziehungen zu haben.

    Liebe Grüße

    Chris
     
  17. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Hi,

    man sollte das vielleicht nicht gleich zu sehr in Richtung allgemeine Menschenrechte hochstilisieren. Wer wen im Bett wohin küsst und was er vorher getrunken oder geraucht hat,ist Vermietern und Nachbarn schietegal.

    Ich werde aber als Vermieter einem Interessenten sagen "In der Wohnung drunter wohnt eine Familie mit kleinen Kindern, die tagsüber schlafen - wie ist das mit Musikinstrumenten?"
    Wenn er dann "Ich spiele keins." sagt und fängt eine Woche nach dem Einzug an, zwei Stunden täglich zu spielen - was mache ich dann als Vermieter und Mensch?
    Sage ich dann: "Ach ja, der hat mich verarscht, ist schon okay, und die Blagen, die sollen sich mal nicht so anstellen..."
    Eher weniger.

    Dito: Hunde. Wir haben jetzt den zweiten Mieter mit einem großen Hund im Haus. Die Ansage war ganz klar: Wenn der andere Mieter belästigt oder die Kinder auch nur anknurrt, muss etwas geändert werden. Den Spruch "Der hat noch nie jemanden gebissen." könnte sich ein Mieter dann was auch immer...

    Die Freiheit des einen endet da, wo die Freiheit des anderen beginnt.

    Grüße
    Christian
     
  18. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Hallo Holger,

    ich habe den thread leider gerade erst gesehen.

    Grundsätzlich gibt es bei der Vertragsanbahnung Fragen, die der Vermieter (ggfls. über den Makler) stellen kann und andere, die als unzulässig betrachtet werden (mit der Folge, dass man lügen darf, ohne dass daran eine Kündigung geknüpft werden könnte).

    Einige Hinweise findest Du in einem Merkblatt des Hamburger Mietervereins.

    Spricht eher dafür, dass Du es an dieser Stelle nicht ganz so genau nehmen musst, wenn nicht besondere Umstände vorliegen.

    Andererseits würde ich es mir zweimal überlegen, ob ich eine Wohnung miete, bei der der Ärger schon vorprogrammiert ist; unabhängig von der juristischen Bewertung.
     
  19. HolgerFfm

    HolgerFfm Ist fast schon zuhause hier

    Liebe Leute,

    habt vielen Dank für Eure Antworten, die einen guten Teil jener Gedanken widerspiegeln, die mich auch beschäftigt haben.

    Ich habe mich für die Variante "offene Karten" entschieden und "gelegentliches Saxophonspielen unter Berücksichtigung der Ruhezeiten" eingetragen. Mal schauen, was als nächstes passiert...:-o.

    Daumen drücken!

    Nochmals ganz vielen Dank für Eure Hilfe,
    und herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
    Holger
     
  20. saxolina

    saxolina Strebt nach Höherem

    Lieber Holger,

    dann drücke ich Dir mal ganz fest die Daumen! Und nicht vergessen, mir die neue Adresse mitzuteilen ;-)

    Liebe Grüße
    Saxolina
     
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