Erster bezahlter Auftritt - Gastspielvertrag

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Iwivera*, 4.März.2017.

  1. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,

    unsere Bluesrockband, die sich mit mir vor ca. einem halben Jahr neuformiert hat, hat nun ein Angebot für einen bezahlten Auftritt bekommen. Da wir alle wenig Erfahrungen mit üblichen Vertragsgestaltungen haben, wollte ich mal fragen, was Ihr davon haltet:

    "- Gage 70% des Erlöses der verkauften Eintrittskarten - netto
    - Spiellzeit zwei Stunden

    Der Veranstalter übernimmt Werbung, Pressemitteilungen, Plakatierung für die Veranstaltung sowie die hierfür anfallenden Kosten. Der Künstler soll dafür folgende Unterlagen kostenfrei an den Veranstalter überrmitteln:
    • Presse-/Informationsmaterial (Text, Fotos, Links zu vorhergehenden Auftritten), möglichst 10 Plakate in DIN-A 2+ 20 Flyer min. DIN-A).

    • Der Künstler sendet dem Veranstalter für die Präsentation auf der Homepage, auf Web-Portalen wie Facebook, Ticketing System u.a. entsprechendes Bildmaterial zu.
    Mit der Zusendung der Bilder und des Informationsmaterials erklärt sich der Künstler damit einverstanden, dass der Veranstalter dieses zum Zweck der Veranstaltungspräsentation und Werbung verwenden darf und versichert, dass der Inhaber der Bildrechte dies gestattet.


    Der Künstler erklärt sich einverstanden, dass der Veranstalter Ton- oder Bildaufzeichnung von der Veranstaltung fertigen und diese in Presse und Medien veröffentlichen darf.

    Dem Künstler ist bekannt, dass beim Verkauf von Tickets in Ticket-Systemen zusätzliche Verkaufsgebühren berechnet werden können. Auf jedes gedruckte Ticket entstehen € 1,50 Gebühren. Beim Verkauf über die Abendkasse ist der Veranstalter berechtigt, pro ausgegebenes Ticket € 1,00 zu berechnen und diesen Betrag von der Gage in Abzug zu bringen. Wenn der Künstler eigene Tickets oder einen eigenen Stempel mitbringt, dann werden diese Gebühren nicht berechnet.

    Alkoholfreie Getränke sind bei der Veranstaltung für den Künstler im angemessenen Umfang frei. Alkoholische Getränke sind auf drei freie Getränke begrenzt. Für den Künstler werden Sandwiches und kleine Häppchen serviert."

    Ein bisschen viel zu lesen, ich weiß. Freu mich aber über Antworten und Anregungen.
     
  2. ppue

    ppue Mod Experte

    Ganz normaler Vertrag. Fehlt die GEMA-Liste, die die Künstler dem Veranstalter geben müssen, auf dass er sie bei der GEMA abgibt und dort entsprechende Gebühren entrichtet.
     
  3. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die GEMA-Liste ist auch im Vertrag, hatte ich nur nicht mitkopiert aus Platzgründen.
     
  4. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Mal schauen, ob auch wirklich wie vereinbart Werbung gemacht wird.
     
  5. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Tja, das ist ein bisschen das Problem. Plakate und Flyer haben wir noch gar nicht und müssten erstmal investieren. Sehr ärgerlich, wenn dann keine Werbung gemacht würde.
    Außerdem möchte ich angefertigte Ton- und Bildaufnahmen auch selbst veröffentlichen dürfen.Ist da aber nicht so ganz klar, ob das dann zulässig wäre.
     
  6. flar

    flar Guest

    Moin, moin Iwiivera*

    Ablehnen, ohne Begründung einfach vereißen!
    Das verstößt ja gegen die guten Sitten,
    mal ganz abgesehen davon das das mit den Groupies auch nicht geregelt ist!

    Für alle die meinen das die Aussage von mir ernstgemeint war, die Ironie endet
    HIER!

    In über dreißig Jahren Musik machen habe ich ganze drei mal so eine Liste ausfüllen müßen,
    und mal ganz ehrlich, wenn ich so etwas für jeden Auftritt machen müßte würde ich es extra berechnen!

    Viele Grüße Ralf
     
    hanjo gefällt das.
  7. saxhornet

    saxhornet Experte

    GEMA ist Pflicht. Darauf achten, dass der Veranstalter die Gebühr zahlt. Dann müsst ihr überlegen wie ihr es intern abrechnet. Thema Ksa und wie man die Einnahme versteuert. .
     
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  8. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Der Vertrag ist voll normal - die machen sowas ganz gewiss öfter. Im Gegensatz zu euch - deshalb müsst ihr überlegen, ob ihr diesen (ich nenne ihn mal kommerziellen) Weg gehen wollt oder lieber mit selbstgemachten Plakaten auf "Hut geht rum"-Basis zufrieden sein wollt. Ab Auftritt Nr.1 verfolgen euch auf jeden Fall Begriffe wie Gewinn-und-Verlustrechnung, Mehrwertsteuer, GBR usw.
     
    Rick und saxhornet gefällt das.
  9. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Was bedeutet in diesem Zusammenhang "netto"? Heißt das: nach Abzug von allen Unkosten des Veranstalters (z.B. Saalmiete etc.)?
     
  10. Pil

    Pil Strebt nach Höherem

    Das wäre aber der Punkt, welcher mich am meisten stört. Bilder wären dann für beide Seiten in Ordnung.
    Tonaufzeichnungen wenn schon GEMA-Diskussion vorher im Spiel ist wäre wohl der Fall, dass der der sie veröffentlicht rechtlich in der Pflicht wäre.
    In einem Zirkuszelt werde ich jedes mal als Zuschauer darauf hingewiesen, dass ich wegen Musikrechte keine Tonaufnahmen machen darf.
    Wie wollen die Veranstalter in diesem Fall das machen?
    Gebt mir bitte ein Keks, dass ich das auch verstehe. Auch für den Fall einer zu niedrigen Gage, dass die Veranstalter lebenslang oder noch länger mit dem Ergebnisses meines Konzertes ewig Kommerz betreiben dürfen. :eek:

    :cool:Wo soll ich beitreten, um so einen Unsinn zu verhindern?

    LG
    Pil
     
  11. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Die meisten Musiker sind froh, wenn jemand Werbung für sie macht ...
     
  12. flar

    flar Guest

    Moin, moin saxhornet

    Natürlich ist GEMA Pflicht und ebenso natürlich die Liste auch, wenn man denn eine bekommt und das war bei uns bisher noch nicht oft der Fall.
    Und es ist kein wirklicher Spaß für einen 6 Stunden Auftritt, entspricht denke ich mal ca. 21/2 bis 3 Stunden reiner Musik, die Titel, Autoren und Arrangeure, bzw. Verlage zu notieren. Normalerweise zahlt der Veranstalter die GEMA und macht eine Pauschalangabe über die Art der Musik die gespielt wird (Tanz/Unterhaltung/Blasmusik oder so etwas) und die GEMA verteilt das dann nach ihrem Verteilersystem entsprechend an die Rechteinhaber, so weit ich das weiß.

    Die beiden Listen die ich bisher ausfüllen durfte dienten wenn ich das richtig verstanden habe (als ein Teil) zur Aktualisierung dieses Verteilersystems.

    Was anderes ist das wenn man selber Mitglied der GEMA ist und auch eigene Titel im Programm hat für die man natürlich seinen Anspruch gelten machen will, dann füllt man tunlichst für jeden Auftritt so eine Liste aus!

    Viele Grüße Ralf
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4.März.2017
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  13. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    KSK abgabe ist als nutzer veranstalterpflicht. würde dies möglichersweise "angerechnet" wäre das nach dem gesetzlichen versicherungssystem möglicherweise illegal.

    wenigstens sollten im vertrag unproblematische formulierungen stehen. das ist sicher moderierbar.

    eine nachfrage bei der KSK oder der rentenversicherung in berlin führt schnell zu klareren verhandlungspositionen.

    wenn allerdings newcomer auf rechte einfach so verzichten wollen ... schaden für alle !

    :-D
     
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  14. GelöschtesMitglied11578

    GelöschtesMitglied11578 Guest

    Ich kenne das eigentlich noch mit "breakpoint" also einem Punkt ab welchen ein %-Deal anfängt und welcher die Festgage sichert.

    Die Netto-Frage von oben schließt sich da mit ein!

    Und damit auch was passiert, wenn der breakpoint nicht erreicht wird ( es kommen weniger Gäste als die Ausgaben fordern ) und damit auch wer das Risiko trägt.


    Verwertung von Tonaufnahmen im kommerziellen Kontext sehe ich in dem Vertrag nicht. Urheberrecht etc. bleibt eh bei euch ... so wie ich das lese ist es eher die Nachbereitung der Veranstaltung und würde in eurem Fall zusätzliche Werbung bedeuten.
     
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  15. saxhornet

    saxhornet Experte

    So einfach ist es nicht. KSA fällt für den Veranstalter an. Wenn die Band aber keine GbR ist und einer der Musiker für die Band die Rechnung stellt und dann gegen Rechnung die Kollegen ausbezahlt wird auch hierfür wieder KSA fällig .
     
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  16. saxhornet

    saxhornet Experte

    Es gibt auch Club Betreiber, die wollen daß die Bands selber Veranstalter bei dem Konzert sind, wodurch die Band dann die Gemagebühren zahlen darf.
     
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  17. Amopehe

    Amopehe Ist fast schon zuhause hier

    Ich habe jahrelang hauptberuflich als Veranstalterin (bekannte Kleinkunstbühne) gearbeitet.
    Was meinst Du, was wir an Verträgen von Künstlern / Agenturen bekommen haben? Von 1 knappen Seite für einen sehr (!) bekannten Kabarettisten bis 14 Seiten einer recht unbekannten Band war da alles dabei...

    GEMA:
    Ok, es ist in der Regel EINMAL Arbeit, sich die Sachen rauszusuchen und anschließend bei Programmänderungen / -erweiterung beizuhalten. Ansonsten ist es schlichtweg Künstlerpflicht. Wenn man eigene Sachen spielt, hat man eigenes Interesse, dass alles korrekt an die GEMA gemeldet wird. Wenn man anderer Leute Songs spielt, muss man sich da im Vorfeld im Klaren sein, dass man dies nur darf, wenn man die GEMA mit im Boot hat.

    Netto:
    Normalerweise werden Eintrittskarten mit 7% MWSt besteuert. Also heißt "netto": ohne diese 7%. Allerdings wird bei den meisten Bands (jedenfalls bei denen, die regelmäßig gegen Geld spielen), anschließend die MWST (7%, hin und wieder auch 19%) wieder draufgeschlagen, weil diese selber MWSt-pflichtig sind und die ans Finanzamt abführen.

    Es gibt aber auch manche Bands, die sich darum nicht scheren und einfach mal sagen "wir sind nicht MWStpfichtig" - das heißt aber nicht zwingend, dass die Bands nichts abführen müssen, sondern, dass sie sich drum nicht kümmern. Wer wirklich befreit ist, kann dem Veranstalter z.B. eine Bescheinigung vorlegen (ist aber eine umständliche Sache, diese zu bekommen). Häufig gilt aber auch die "Kleinunternehmerregelung", wenn man nicht zu den Großverdienern gehört - wahrscheinlich bei Euch auch.

    Hier wird das z. B. erklärt: http://www.backstagepro.de/thema/st...euer-bzw-mehrwertsteuer-2015-08-10-06flSKwNS9

    Sollten bei Euch aber Auftritte dazu kommen, macht es Sinn, einmal einen Steuerberater zu konsultieren und eine Regelung zu treffen (häufig GbR).

    Leistungen:
    Was ich in jedem Vertrag zwingend reinschreiben würde sind die Technikanforderungen und wer diese stellt. Außer, wenn Ihr rein akustisch spielt. Und selbst dann ist eine ordentliche Lichtanlage für einen gelungenen Auftritt hilfreich. Vielleicht hast Du das auch nur gekürzt, aber normalerweise lässt sich der Vertragspartner vom jeweils anderen schriftlich zusichern, wenn einer der Beiden die Technik mitbringt oder stellt. Denn damit steht und fällt eine Veranstaltung.

    Viel Spaß und ganz viele Besucher bei Eurem Auftritt!
     
  18. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Danke für Eure Anworten. Die Technikanforderungen habe ich nicht mitkopiert. Einer von uns war gestern dort, so dass wir in dieser Hinsicht jetzt wissen, was da auf uns zukommt.
     
  19. Paco_de_Lucia

    Paco_de_Lucia Ist fast schon zuhause hier

    Ja, mein Lieber, diese Leute kenn ich auch...das ist dann wie die Putzfrau, die auf eigene Steuernummer arbeitet...
    let at be!
    Cheers P.
     
  20. Paco_de_Lucia

    Paco_de_Lucia Ist fast schon zuhause hier

    jo, wie @Amopehe bereits schrieb:
    einen Vertragsrechtler, der sich im Musikbusiness auskennt, kann nie schaden.
    Dann einen Steuerrechtler mal fragen.
    Und: ein Vertrag ist etwas, dass man ständig neu verhandeln kann.
    Und ja, wichtig sind die Anforderungen an Ton, Technik und ggfls. Beleuchtung, und auch ein Protokoll viel. hinterher, was wurde gemacht/war da, was nicht...
    Der Veranstalter wird ja sicher auch versuchen, Euren Auftritt und 'Kosten' gegenzurechnen. d.h. der gewinnt 'doppelt' → soll heißen, auf 2 Seiten,
    einmal den Event, der für Ihn lauft & seinen Erfolg garantiert [eventuell noch das beworbene Produkt], und dann die Ausgaben=Kosten - sprich zBps. die Band incl. Zubehör und Kosten → Gema, KSK etc. als Ertragsmindernd bei der Steuer.
    Das sieht der Veranstalter nicht gleich als Cashflow, aber imho in der Buchhaltung.
    good luck
    Paco
    wichtig ist: es muss Spass machen für euch.
    keep groove
     
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