Guten Morgen, ich habe da auch mal eine Frage... Ich spiele Anfang Juni ein paar Stunden bei einem "Event" mit Dinner und Gedöns. Jetzt möchte ich einige Sachen zu Playbacks spielen, die ich mit Band-In-A-Box erstellt habe. 1. Ist das überhaupt legal, also BIAB-files für solche Auftritte (ist eine geschlossene Veranstaltung, aber doch quasi öffentlich...) zu verwenden? 2. Bei den Realbook-Titeln aus BIAB 2007 stehen keinerlei Komponisten, aber man muss doch in der Liste für die GEMA auch KOmponisten mit angeben, oder? Und was schreibt man da als Arrangement hin? Arr. mit BIAB??? Vielleicht hat da ja schon mal eine/r von euch Erfahrungen mit gemacht, sonst rufe ich wohl einfach mal bei der GEMA an... Alles Liebe und Dankeschön schonmal Toffi
Hi, grundsätzlich ist es erstmal Sache des Veranstalters, das mit der GEMA zu regeln. Du musst ihn natürlich mit den dazu nötigen Informationen versorgen. Kläre also erstmal ab, ob er überhaupt GEMA anmeldet und wenn ja, ob es pauschal über Saalgröße oder Besucherzahl gemacht wird und ob er eine Liste von dir überhaupt braucht. Wenn er nichts macht, ist das sein Problem, nicht deins. Der Einsatz der BIAB Files hängt von den Files selber ab. Selbst erstellte oder freie BIAB Files kannst du einsetzen. Bei den mitgelieferten Files steht hoffentlich was dabei. Die Komponisten kannst du im Internet nachschlagen. Arrangeur ist der Ersteller der BIAB Files. Wenn nichts dabei steht, lässt du das einfach leer. Die GEMA forscht Komponisten etc. auch selbst nach. Wenn das nicht geht oder zu aufwändig ist, wandert das Geld in den großen Topf und wird nach einem Schlüsselsystem verteilt.
Das glaube ich nicht, da BIAB meines Erachtens nach einem Style-Algorhythmus arrangiert. Es wäre demnach der Programmierer. Das ist aber etwas, da ist die GEMA noch Meilen von entfernt. Sie hat gerade erst mitbekommen, dass es ein Internet gibt. Mach dir nicht zuviel Mühe; schreib die Titel und die Komponisten auf und fertig. Die Arbeit sollen sich andere machen.
Ich hatte vor einiger Zeit einmal angefragt wg. Live-Musik bei einer Vernissage-Eröffnung. Dies wird üblicherweise nach der Vergütungstabelle U-VK berechnet und diese Tabelle ist überhaupt nicht kompliziert.....
Auch dazu noch etwas. Wenn keine Liste da ist, bekommen alle Komponisten (außer mir)-: Geld aus dem großen Topf. Wenn eine Liste zur GEMA geschickt wird, gibt es zumindest die Chance, dass die richtigen Komponisten die Kohle bekommen.
Ich meinte damit nicht die automatisch erzeugten Begleitungen, wenn man Akkorde und Stil eingibt, sondern fertig arrangierte Stücke. Es gibt ja so Sammlungen wie "Realbook für BIAB".
Vielen Dank für eure Antworten Tja, der Veranstalter möchte eine Liste haben für die GEMA, also werde ich ihm mal einfach die Komponisten mit dazu schreiben. Alles Liebe Toffi
Hallo Toffi! Wenn bei BIAB nichts Gegenteiliges steht, dann darfst Du das auch. Übliche Playbacks von CD kann man ebenfalls meines Wissens ohne Probleme verwenden. Allgemein gilt natürlich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn bei BIAB nix Konkretes steht, schreibt man auch in der GEMA-Liste nichts hin, die Spalte bleibt einfach leer. Der Arrangeur ist nur dann für die GEMA von Belang, wenn er seine Bearbeitung speziell angemeldet hat, dafür benötigt er allerdings das Einverständnis des Komponisten (bzw. Rechteinhabers, also i. d. R. des Verlags des Komponisten). Wenn es sich um allgemeine BIAB-Versionen handelt, dann dürfte der Programmierer diese Bearbeitungen wohl nicht speziell angemeldet haben... Jeder Musiker darf selbstverständlich alle Titel der Welt bearbeiten/arrangieren und solche Versionen öffentlich aufführen, doch wenn er für seine Bearbeitungen extra vom GEMA-Topf berücksichtigt werden möchte, dann benötigt er dazu eben die Einwilligung - die Komponisten und Verlage jedoch nur ungern erteilen, denn sie bedeutet eine Schmälerung ihres eigenen GEMA-Anteils. Alles Liebe, Rick
Moin, Toffi, noch ein kleiner Hinweis - es ist beileibe nicht zwingend so, dass GEMA-Anmeldung und damit verbundene -Gebühren Sache des Veranstalter sind, man sollte das daher am besten im Engagement-Vertrag festhalten. Wenn du z. B. nicht für eine Festgage, sondern die Einnahmen der Eintrittskasse spielst, KANN die GEMA nach meiner Erfahrung zickig werden. Also, wie gesagt - eine vertragliche Regelung ist am besten. Am einfachsten ist, du erstellst eine Liste mit Titel und - so bekannt - Komponist, schreibst auf die Rückseite des GEMA-Formulars schlicht "s. Anlage" und achtest drauf, dass auf der Vorderseite der Veranstalter eingetragen ist und auch unterschrieben hat. Du darfst nur als Künstler bzw. Listenersteller unterschreiben! Die für deinen Fall benötigte GEMA-Liste gibt es auch als Download hier http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/abspielen_auffuehren/Veranstaltung/musikfolge_formulare/musikfolge_einzelveranstaltungen.pdf LG - Chris
Danke für die Tipps, Chris zum Glück bin ich in diesem Fall "nur" als Künstler gegen feste Gage engagiert und der veranstalter hat wohl schon einige Erfahrung mit diesen Listen, aber gut zu wissen, dass es auch andere Situationen gibt, wo ich mich noch mehr kümmern muss. Alles Liebe Toffi
So Hallöle, dann hab ich da auch mal ne Frage zu dem GEMA-Zeug... Wie ist des eigentlich bei Hochzeiten, wenn da dann z.B. in der Kirche n Musikverein spielt und dann halt danach beim Fest so ne kleine kapelle oder Band oder so was spielt, muss man da auch ne Liste ausfüllen oder geht des ohne, einfach mal interesse haleber und wissen für später ... Grüßle Iris
Hallo, Iris, eine Hochzeit ist in der Regel nicht öffentlich und damit per se nicht GEMA-pflichtig, aber nach allem was ich so höre, sehen das die Damen und Herren von der GEMA manchmal - je nachdem ob sie ihre Jahresziele schon erreicht haben - ganz anders. Unabhängig davon muss aber ohne Anmeldung immer erst jemand anzeigen, dass irgendwer irgendwas irgendwo gespielt hat, und das wird bei einer Hochzeit in der Regel nicht der Fall sein. LG - Chris
Musik bei kirchlichen Feiern ist pauschal abgegolten http://www.kirchenmusik-westfalen.de/Gesetze/867GEMAZ.PDF Musikvereine sind in der Regel über den Verband GEMA-pauschalisiert (nur für Musik, die sie als Konzert selber spielen, nicht für Tanzveranstaltungen etc.) Die Musik bei einer privaten Hochzeitsfeier ist keine öffentliche Aufführung (wenn du sie nicht gerade im Festzelt machst und jeden reinlässt), und damit auch nicht GEMA-pflichtig.
Doch, das ist zwingend. Manche wollen es aber so drehen, dass die Musiker die GEMA-Gebühren übernehmen. Also ist es trotzdem gut, es vertraglich fest zu legen. Ob der Veranstalter dich an den Einnahmen beteiligt oder nicht, ist egal, solange du nicht selbst Veranstalter bist.
Genau das ist die Argumentation der GEMA, ppue, indem sie unterstellt, dass man (Mit-)veranstalter sei, wenn mangegen Eintrittskasse spielt. Hab' ich schon selbst durchexerziert. LG - Chris
Ich hab immer nur für die Eintrittskasse gespielt. Vielleicht ist das der Unterschied. Ernst beiseite, es kommt doch drauf an, wer als Veranstalter auftritt und zeichnet. Das ist der Nutzer der Rechte.
... na, das ist mal wieder ein echt schönes Thema! ich sehe im großen und ganzen meine verfahrensweise bestätigt, das beruhigt mich ja ungemein. meine veranstalter bekommen vor der ersen mugge immer eine titelliste von mir. .. und aus muggen gegen eintrittsanteile, lasse ich mich eh nie ein. simply